Wann haftet VW überhaubt?
Wann haftet VW überhaubt?
Das ist die Frage.
Kundenzufriedenheit ist auch nur so ein Versprechen von VW.
So könnte man beliebig weiter machen.
Was habt Ihr für Erfahrungen mit VW gemacht, wenn es so richdig zur Sache geht?
Grüße aus dem wilden Süden.
Beste Antwort im Thema
Aha.
Du setzt den Wagen aus Übermut in den Graben.
Die Sicherheitsvorkehren des Herstellers arbeiten korrekt (vermutlich Auslösung wegen Schräglage).
Dafür soll der Hersteller haften - dafür, daß er alles daransetzt, Dein Leben und Deine Gesundheit zu schützen.
😕 😕 😕 😕
Tja, ich sage ja immer, zu jedem, wirklich jedem Ansinnen findet man einen Anwalt, der sich der Sache annimmt ... .
Als Alternative zum nächsten Mercedes (der etwa gleich viele Airbags hat) käme noch der Lada Niva in Frage - Airbag-freie Zone sozusagen, da löst nichts aus 😉
so long
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ap11
so erscheint es mir auch recht schlüssig-aber 5000 Euro ist schon deftig.Zahlt das die Kasko?Alex.
Warum soll die Kasko einen Schaden übernehmen, der aus purer Blödheit entstanden ist; oder wie es im Versicherungsdeutsch heißt: (grob) fahrlässig???
Zitat:
Zivilrecht
Das deutsche Zivilrecht verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit hinsichtlich des Verschuldens bzw. Vertretenmüssens. Es geht dort um den Haftungsmaßstab für das Einstehenmüssen für eigenes oder fremdes Verhalten. Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Die Fahrlässigkeit grenzt sich vom Vorsatz dadurch ab, dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig herbeigeführt worden ist. Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge. Darüber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen Situation zumutbar sein. Der Fahrlässigkeitsmaßstab ist die objektive erforderliche Sorgfalt, nicht die übliche Sorgfalt. Wer am Rechtsverkehr teilnimmt, muss sich darauf verlassen können, dass der andere Teilnehmer mit der für seine Tätigkeit erforderlichen Sorgfalt agiert. Kann der andere Rechtsverkehrsteilnehmer dies aus Alters-, Krankheits- oder Wissensdefizitgründen etc. nicht, verletzt er die erforderliche Sorgfalt. Jeder muss sich beispielsweise darauf verlassen können, dass ein Berufsfahrer sein Fahrzeug sicher beherrschen kann. Hat der Fahrer aber ein Reaktionsdefizit, so kann er nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen. In Bezug auf das Verschulden aber kann ihm diese persönliche Erschwernis nicht haftungsmildernd zugute gehalten werden. Der Berufsfahrer muss, sofern er seine Tätigkeit ausübt, sich gewahr sein, dass er die erforderliche Sorgfalt auch tatsächlich an den Tag legen kann.
Zitat:
Original geschrieben von lmclehmann
Warum soll die Kasko einen Schaden übernehmen, der aus purer Blödheit entstanden ist; oder wie es im Versicherungsdeutsch heißt: (grob) fahrlässig???
Zunächst müßte die Frage geklärt werden, ob das In-den-Graben-rutschen grobe, mittlere oder einfache Fahrlässigkeit war.
Sollte es einfache oder mittlere sein, so zahlt dann tatsächlich die Vollkasko - so vorhabenden. Wenn man die Kosten der damit verbunden Hochstufung über die nächsten Jahre betrachtet, bleibt es fraglich, ob das wirtschaftlich sinnvoll ist; Einzelfallbetrachtung.
Sollte es hingegen grobe Fahrlässgkeit gewesen sein, dann sind die meisten Versicherungen leistungsfrei. Es gibt allerdings einzelne Anbieter bzw. Tarife, bei denen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Diese leisten dann auch bei "purer Blödheit".
Wie dem auch sei, am besten paßt man seinen Fahrstil den Gegebenheiten und dem eigenen Können an, dann stellen sich solche Fragen gar nicht erst ... 😉
so long
Zitat:
Original geschrieben von TQ7
Zunächst müßte die Frage geklärt werden, ob das In-den-Graben-rutschen grobe, mittlere oder einfache Fahrlässigkeit war.Zitat:
Original geschrieben von lmclehmann
Warum soll die Kasko einen Schaden übernehmen, der aus purer Blödheit entstanden ist; oder wie es im Versicherungsdeutsch heißt: (grob) fahrlässig???Sollte es einfache oder mittlere sein, so zahlt dann tatsächlich die Vollkasko - so vorhabenden. Wenn man die Kosten der damit verbunden Hochstufung über die nächsten Jahre betrachtet, bleibt es fraglich, ob das wirtschaftlich sinnvoll ist; Einzelfallbetrachtung.
Sollte es hingegen grobe Fahrlässgkeit gewesen sein, dann sind die meisten Versicherungen leistungsfrei. Es gibt allerdings einzelne Anbieter bzw. Tarife, bei denen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Diese leisten dann auch bei "purer Blödheit".
Wie dem auch sei, am besten paßt man seinen Fahrstil den Gegebenheiten und dem eigenen Können an, dann stellen sich solche Fragen gar nicht erst ... 😉
so long
Aber bitte! Man kauft sich eins der besten SUV ,die es fürs Gelände zu kaufen gibt und soll dann fahrlässig sein ,wenn man durchs Gelände fährt. Dann kann doch wohl nicht euer Ernst sein
Alex.
Unter Hilfe verstehe ich etwas anderes. Für die vielleicht zu deutlich geschriebenen Gedanken meinerSeits und auch der Anderen hier im Forum möchte ich mich entschuldigen.
Die angehängte Datei ist ein Bild (wenn es klappt ) von der Stelle an der ich dur einen entgegenkommenden Autofahrer etwas auf den Grünstreifen ausweichen mußte, wodurch das alles eigentlich passiert ist. Helfen konntet ihr mir leider nicht, was mich etwas traurig macht.
Hiermit verabschiede ich mich von Euch.
Gruß günne.
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Hallo ?!?
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Aber bitte! Man kauft sich eins der besten SUV ,die es fürs Gelände zu kaufen gibt und soll dann fahrlässig sein ,wenn man durchs Gelände fährt. Dann kann doch wohl nicht euer Ernst seinAlex.
Es geht ja gar nichts ums
fahren, sondern ums
umkippen- zumindest um einen Zustand, bei dem die Sensoren vermutlich einen drohenden Überschlag o.ä. signalisiert haben. Solange man Bodenkontakt hält oder die maximale Seitenneigung nicht überschreitet, löst auch kein Airbag aus.
Es ist also keine Frage der Geländetauglichkeit, sondern der relativen Fahrzeuglage und damit der Frage, wie konnte das Fahrzeug in diese Seitenlage kommen? Auch der Geländetauglichkeit sind physikalische Grenzen gesetzt und wenn diese drohen überschritten zu werden, greifen die Sicherheitsmaßnahmen. Somit tut (täte) man gut daran, diese Grenzen nicht zu überschreiten. Das gilt ja eigentlich immer .... 😉
works as designed, würde ich da sagen ...
so long
Zitat:
Original geschrieben von TQ7
Hallo ?!?
Zitat:
Original geschrieben von TQ7
Es geht ja gar nichts ums fahren, sondern ums umkippen - zumindest um einen Zustand, bei dem die Sensoren vermutlich einen drohenden Überschlag o.ä. signalisiert haben. Solange man Bodenkontakt hält oder die maximale Seitenneigung nicht überschreitet, löst auch kein Airbag aus.Zitat:
Original geschrieben von ap11
Aber bitte! Man kauft sich eins der besten SUV ,die es fürs Gelände zu kaufen gibt und soll dann fahrlässig sein ,wenn man durchs Gelände fährt. Dann kann doch wohl nicht euer Ernst seinAlex.
Es ist also keine Frage der Geländetauglichkeit, sondern der relativen Fahrzeuglage und damit der Frage, wie konnte das Fahrzeug in diese Seitenlage kommen? Auch der Geländetauglichkeit sind physikalische Grenzen gesetzt und wenn diese drohen überschritten zu werden, greifen die Sicherheitsmaßnahmen. Somit tut (täte) man gut daran, diese Grenzen nicht zu überschreiten. Das gilt ja eigentlich immer .... 😉
works as designed, würde ich da sagen ...
so long
leider kennen wir die Lage des Autos beim Abrutschen nicht.Wenn ich die Werbung von VW so Revue passieren lasse ,sollte da aber einiges an Schräglage gehen.
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
...sollte da aber einiges an Schräglage gehen.
Ja, 35°. Das ist schon echt extrem. Bei 30° denkt man schon, man fällt aus dem Fenster...
so long
na ja.-30 Grad schräg und dann noch ein Schlag wegen dem Graben und die Maschine wird ängstlich und fährt die Beutel aus.😁
Sollte doch aber eindeutig durch die Vollkasko zu regeln sein.
Alex.
also für mich ist es wie geschrieben ein totales unding und geht nicht, ob fahrfehler oder ned. ob blödheit oder ned.
immer bedenken: er war im offroadmodus unterwegs!!!!!!!!!!
wenn ich in den offroadmodus wechsle und nen offroader habe dürfen mir bei einem rutscher in nen graben keine airbags um die ohren fliegen... das kann ned sein.
auf mein nachfragen beim freundliche kann man das nichtmal gegen unterschrift auf eigene gefahr abstellen lassen (im ofroadmodus). das kann nicht sein... da bin dann wohl mit nem lada echt besser aufgehoben.
@guenne
ich kann deine wut nachvollziehen. i fahr seit 10 jahren 5 vw und bin der marke verbunden, aber sowas geht nicht!!! zumindest in meinen augen.
hoffe du kannst da was rausholen...
aber wie sollen wir dir denn hier helfen??? die angriffe einiger verstehe ich auch ned, aber mehr als daumendrücken kann i ned tun ;-)
grüsse andy