Wann Frontscheibentausch möglich?

BMW 3er E90

Hallo allerseits,

weiß jemand ab wann ein Frontscheibentausch auf Teilkasko möglich/zulässig ist?

Mein E91 hat nach etwas mehr als einem Jahr ca. 30-40 "Minieinschläge" über die gesamte Frontscheibe verteilt. Es sind zwar nur kleine Punkte, aber beim Fahren gegen die Sonne sind diese ziemlich störend.
Woher diese kommen weiß ich nicht, eine derartige Häufung hatte ich noch bei keinem Fahrzeug. Ich vermute, dass ich unbewusst irgendwann auf der AB oder der Landstraße längere Zeit über einen versandeten oder stark staubigen Abschnitt gefahren bin.

Genügt ein derartiger Schaden für den Tausch der Frontscheibe, oder müssen es tiefe Einschläge/Risse sein? Ist der Tausch der Scheibe überhaupt empfehlenswert (außer wenn wirklich unumgänglich), oder ist das Risiko der "Nebenwirkungen" (Kleberspuren, Innenraumschäden durch Heraussägen der alten Scheibe) zu groß?

Viele Grüße
Stefan

19 Antworten

Das Problem hatte ich auch mit Steinschlägen, und dann ist mir blöderweise beim Scheibenwischerwechsel der Bügel nach unten geknallt, da war dann ein Sprung drin und mußte gewechselt werden. Na ja kann eben passieren sowas 😉😁

Gruss Klaus

Zitat:

Original geschrieben von SteveCRJ


Der "Glasmeister gegen Versicherungsbetrug", habe schon gewartet... 🙄

Kratzer kann ich durchaus von Einschlägen unterscheiden, alle Kratzerhinweise also -> sinnlos 🙄

Ob diese Minieinschläge (ungleich Kratzer) versichert sind kläre ich dann eben mit der Versicherung, eine erhebliche Sichtbehinderung bei Gegensonne besteht und es ist genauso wenig normaler Verschleiß, wie tiefe Steinschläge.

Grüße
Stefan

Sag dann doch mal bitte Bescheid, was die Versicherung sagt.

Dein Problem dürften hier viele haben; ich auch. Trotz wenig BAB habe ich trotzdem ´Steinschlagsaatgut´in grosser Menge auf der Scheibe. Genau wie bei dir, jetzt im Frühling, wo die Sonne herauskommt, fühle ich mich dadurch, je nach Lichteinfall, auch erheblich in der Sicht beeinträchtigt, da es eben sehr sehr viele kleine Pickelchen sind.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von SteveCRJ


Kratzer kann ich durchaus von Einschlägen unterscheiden, alle Kratzerhinweise also -> sinnlos 🙄

Ich hatte in meinem Beitrag zuerst Deine Krater erwähnt und zusätzlich noch die Kratzer, da beides "nur" Verschleis ist und kein GLASBRUCH der versichert wäre.

Wenn Du Deiner Versicherung ehrlich sagst, dass es sich um kleinste Oberflächenkrater handelt und nicht um einen Steinschlag, dann wird die Antwort lauten, dass es sich NICHT um einen versicherten Schaden handelt.

Ich kann Dir auch noch die Statements von über 20 Versicherungen posten, die genau sagen, dass Verschleiss, wie Krater und Kratzer nicht versichert sind.

ehrlich sollte man schon sein. normaler weise hat jeder einen ansprechpartner in versicherungsfällen. einfach mit dem jenigen reden. er wird normalerweise wissen was sache ist. es gibt tatsächlich versicherungen in deutschland die auch viele kleine beschädigungen zahlen. sogar bei den scheinwerfern. fragen kostet nix.

gruß
rd

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von romandoering


ehrlich sollte man schon sein. normaler weise hat jeder einen ansprechpartner in versicherungsfällen. einfach mit dem jenigen reden. er wird normalerweise wissen was sache ist. es gibt tatsächlich versicherungen in deutschland die auch viele kleine beschädigungen zahlen. sogar bei den scheinwerfern. fragen kostet nix.

Da es tatsächlich Versicherungen gibt, welche kulanzhalber einen solchen Schaden regulieren, gab ich ja den Tip sich mit der Schadensabteilung der VS in Verbindung zu setzen und den tatsächlichen Schaden anzugeben.

Je mehr Versicherungsverträge man dort hat und je länger man bei der Versicherung ist, desto höher die Chance auf eine Kulanzregelung.

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