Wann Fahrerkarte 1.mal auslesen

Hallo Ihr lieben.
Kann mir hier jemand sagen, wann ich die Fahrerkarte das erstemal auslesen muss???
Bin seit zwei Jahren im Besitz einer solcher--habe sie aber noch nie benötigt.
Also bisher unbenutzt.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Uli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Recovery



Du hast auch keine Fahrerkarte, sondern eine Werkstattkarte (Hoffe ich mal) oder?

Ich habe eine Werkstattkarte, die aber nur zum kalibrieren und zur durchführung der Tachoprüfung geeignet ist. Die Werkstattkarte hat nichts mit Werkstattfahrten zu tun, sondern darf nur in Verbindung mit Tachoprüfungen verwendet werden. Für Überführungs- und Probefahrten, habe ich die Fahrerkarte.

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Moin!
Wenn Du ein Fahrzeug dienstlich, also gegen Geld, bewegst muß der Fahrtenschreiber benutzt werden. Egal ob Mietwagen oder Firmenwagen. Es geht schließlich um die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten.
Wenn ein Wagen mit Fahrtenschreiber privat benutzt wird (Mietwagen am WE z.B.) brauchst Du den FS nicht.
Jetzt kommt aber das Problem mit den Karten: Als Kartenbesitzer mußt Du die Karten auch bei Privatfahrten verwenden! Die Polizei sieht bei einer Kontrole, das zu dem FS auch eine Karte gehört. Diese muß dann natürlich auch in dem Gerät stecken. Das wird dann lustig, wenn man regelmäßig in der Woche Fährt und dann 'nem Kumpel beim Umzug hilft. Die Wochenend-Ruhezeit ist da nämlich futsch und am Montag darf nicht gefahren werden.
Ist alles eine ganz schön verzwickte Situation!
Gruß Inge

Zitat:

Original geschrieben von inge-k


Moin!
Wenn Du ein Fahrzeug dienstlich, also gegen Geld, bewegst muß der Fahrtenschreiber benutzt werden. Egal ob Mietwagen oder Firmenwagen. Es geht schließlich um die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten.
Wenn ein Wagen mit Fahrtenschreiber privat benutzt wird (Mietwagen am WE z.B.) brauchst Du den FS nicht.
Jetzt kommt aber das Problem mit den Karten: Als Kartenbesitzer mußt Du die Karten auch bei Privatfahrten verwenden! Die Polizei sieht bei einer Kontrole, das zu dem FS auch eine Karte gehört. Diese muß dann natürlich auch in dem Gerät stecken. Das wird dann lustig, wenn man regelmäßig in der Woche Fährt und dann 'nem Kumpel beim Umzug hilft. Die Wochenend-Ruhezeit ist da nämlich futsch und am Montag darf nicht gefahren werden.
Ist alles eine ganz schön verzwickte Situation!
Gruß Inge

Woran sieht die Polizei, dass zu dem FS eine Fahrerkarte gehört?

Hallo Leute
Da ja auf dieser Seite sooooo viele verschiedene Meinungen auftauchten, habe ich heute selbst bei dem Regierungspräsidium und bei der BAG angerufen, mit folgenden Auskünften:
1. lt. RP---wenn der Chef weiss!!!!?????, das Du eine Karte hast, MUSS er diese auch auslesen.

2. lt. BAG ---Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes spätestens alle 3 Monate und die Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage, (jetzt kommt es) BEGINNEND MIT DEM ERSTEN TAG DER AUFZEICHNUNG, zur Speicherung im Betrieb kopiert wird.

Auch nachzulesen auf der HP www. bag.bund.de
Das heisst auch, dass alle schon mal benutzten FK regelmässig ausgelesen werden müssen.

Trotzdem schönen Dank an alle, die sich auch einen Kopf gemacht haben.

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter


Woran sieht die Polizei, dass zu dem FS eine Fahrerkarte gehört?

Zentralregister?

Der FS gibt es ja nicht her, aber sobald die Nummer abgefragt wird, kommt die Info ans Tageslicht.

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ich muss meine fahrerkarte auch regelmäßig auslesen ... bzw mein vater seine wurde aber noch nie benutzt 😕

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ich muss meine fahrerkarte auch regelmäßig auslesen ... bzw mein vater seine wurde aber noch nie benutzt 😕

Hat ja auch ne gewisse Logik, da du ja als Fahrer arbeitest. Sonst könntest du ja "Doppelschichten" fahren immer abwechselnd auf Scheibe und Karte 😉

Aber zu wem sol ich alle 28Tage gehen um Auszulesen wenn ich nicht fahre??

grüße
Steini

wir haben in unserm aufenthaltsraum nen rechner stehen, da ist hintendrauf das reichswehr symbol noch drauf !!!!😁 ...

und dort müssen wir alle 2-3 wochen unserre fahrerkarten auslesen obwohl nichts drauf ist ....

wie soll ich denn doppelschichten fahren mit meim analogen tacho wo soll ich denn die digitacho karte reinschieben???

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


wir haben in unserm aufenthaltsraum nen rechner stehen, da ist hintendrauf das reichswehr symbol noch drauf !!!!😁 ...

und dort müssen wir alle 2-3 wochen unserre fahrerkarten auslesen obwohl nichts drauf ist ....

wie soll ich denn doppelschichten fahren mit meim analogen tacho wo soll ich denn die digitacho karte reinschieben???

Matze, bist doch sonst so kreativ 😉

Natürlich brauchst du um die Karte den passenden LKW 😛 Tagsüber fährste den Digitalen, der schreibt nachts Pause während du den analogen fährst und umgekehrt.

Damit das nicht möglich ist must du deine Karte auslesen obwohl du sie nicht benutzt, weil du "könntest" sie ja benutzen.... 😉

grüße
Steini

oh lieber gott .... son rotz ....

ich kanns ja mal probieren und meine fahrerkarte in den analogen tacho stecken ob dann was drauf ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


oh lieber gott .... son rotz ....

ich kanns ja mal probieren und meine fahrerkarte in den analogen tacho stecken ob dann was drauf ist 😁

Da würde mich allerdings das Gesicht des BAGlers interessieren wenn du ihm das versuchst zu erklären. rofl...😁😁

grüße
Steini

bei uns fahren auch noch einige fahrer mit dem alten tacho und meinen auch nach dem 10 informationsschreiben, sie müssten ihre karte für den digi tacho nicht auslesen.
jetzt gibts für jeden monat nicht ausgelesen 10 euro vom gehalt abgezogen, sonst merken es die letzten anscheinend immer noch nicht. 🙄
gruss

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