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Frage zur Nutzung der Fahrerkarte in der Landwirtschaft

Themenstarteram 7. September 2008 um 9:48

Hallo,

mit der Umstellung auf das neue Auto mit Digitaltacho haben sich jetzt folgende Diskussionen ergeben.

Wenn wir innerhalb eines Umkreises von 100 km um den Standort fahren, unterliegen wir auf Grund EU 561/2006 als Landwirte nicht der Lenk und Ruhezeitenverordnung. Beim alten Auto wurd einfach keine Scheibe eingelegt und gut. Wurde auch von der BAG nicht beanstandet.

Wie ist das nun bei Digital? Da wir zu diesem Zweck die "Out of Scope" Funktion nutzen die Frage mit oder ohne Karte?

Einige Kollegen lassen die Karte weg, ich halte das für heikel.

Daraus ergibt sich nun ein Folgeproblem:

Beim alten Auto wurde darauf verzichtet, z.B Jungpflanzen bei den Kollegen zu holen, weil das Auto für lange Strecken nicht so der Hit war.

Jetzt wird allerdings überlegt auch diese vereinzelt anfallenden Touren ( eine Strecke um 3-400 km) selbst zu machen, dafür wäre da die Benutzung des Tachografen Pflicht weil diese Entfernung ja nicht mehr deckend mit der EU 561/2006 ist.

Ist auch klar,

was aber nun strittig ist, muss ich in diesem Fall auch als Landwirt, die Nachweise für die letzten 28 Tage mitführen?

Also Fahrerkarte, oder die Schaublätter oder für Tage ohne Fahrtätigkeiten die Arbeitgeberbescheinigungen?

Wenn ich aber all die Tage mit der Ausnahmeregelung gefahren bin, wie dann?

Habe keine Lust mich von der BAG diesbezüglich bußgeldbeaufschlagt belehren zu lassen.

Macht es vor diesem Hintergrund überhaupt Sinn, die Ausnahmemöglichkeit überhaupt zu nutzen und anstattdessen einfach regulär die Fahrerkarte zu nutzen.

Was meint Ihr?

Gruss Gerd

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. September 2008 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Aber eine Frage,bei mir in der Gegend sind Zuckerrüben sehr selten.In den Bildern die man regelmässig im Fernsehen sieht sieht man nie 7,5tonner bei der Rübenernte.Habt ihr bei euch so kleine Äcker das sich der Spielzeuglkw rechnet?

Bei uns in der Gegend sind LKW in der Landwirtschaft auch eher selten,dafür die Traktoren und Anhänger der Lohnunternehmer etwas größer.

:D Die 35m² Anhänger sollte man dann auch selten über eine Waage jagen.

Hi,

nee wir fahren unsere Blumen mit dem LKW, allerdings liegen unsere meisten Abladestellen an der Haupteinflugschneise zur Zuckerfabrik, und weil gleichzeitig auch am Niederrhein Heidepflanzensaison ist, wo sehr gerne noch 7,5 t bei Kollegen laufen, gerät man schonmal gerne als " Beifang"

in die Netze der Kontrollorgane.

Okay einige Kollegen in anderen Betrieben sehen das sportlich locker, wenn die erwischt werden löhnen die und buchen das als Schwund, mein Brötchengeber ist da sehr sensibel, denn vor meiner Zeit hat es einen Unfall gegeben, der schwerwiegend war. Da war alles am LKW in Ordnung.

Seither gilt die strikte Weisung, sich an die Vorschriften zu halten, was beladen, technischer Zustand und die Verkehrsregeln anlangt. Da gibt es keine Diskussionen drum, es gibt klare Regeln und Vorgaben und das ist auch okay so. Und stichprobenartig wird kontroliert.

Aber besser so als andersrum wo sich nicht drum gekümmert wird wie das rollende Material aussieht.

Gruss Gerd

 

 

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Für den Fall, dass die Fahrt nicht aufzeichnungspflichtig ist, gibt es die Funktion "Out Of Scope". Schon mangels Aufzeichnungspflicht brauchst Du keine Fahrerkarte. Ich weiß auch nicht, wie die einzelnen Geräte mit der Kombination "Out Of Scope" und eingesteckter Fahrerkarte reagieren. Also lieber draußen lassen.

Fährst Du weiter als 100 km im Umkreis, dann ist diese Fahrt nicht von der Aufzeichnungspflicht befreit. In diesen Fällen musst Du die Fahrerkarte stecken, auch die Mitführungspflicht erfüllen und auch alle anderen Vorschriften. Da Du ansonsten ja Fahrzeuge lenkst, die vom Anwendungsbereich ausgenommen wurde, brauchst Du für diese Tage eine Tätigkeitsbescheinigung, wobei Du dann in Zeile 15 des EU-Formulars ankreuzt.

Themenstarteram 7. September 2008 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Für den Fall, dass die Fahrt nicht aufzeichnungspflichtig ist, gibt es die Funktion "Out Of Scope". Schon mangels Aufzeichnungspflicht brauchst Du keine Fahrerkarte. Ich weiß auch nicht, wie die einzelnen Geräte mit der Kombination "Out Of Scope" und eingesteckter Fahrerkarte reagieren. Also lieber draußen lassen.

Fährst Du weiter als 100 km im Umkreis, dann ist diese Fahrt nicht von der Aufzeichnungspflicht befreit. In diesen Fällen musst Du die Fahrerkarte stecken, auch die Mitführungspflicht erfüllen und auch alle anderen Vorschriften. Da Du ansonsten ja Fahrzeuge lenkst, die vom Anwendungsbereich ausgenommen wurde, brauchst Du für diese Tage eine Tätigkeitsbescheinigung, wobei Du dann in Zeile 15 des EU-Formulars ankreuzt.

Hallo,

okay soweit klar, Formular hab ich mir gedownloadet und als Vorlage abgelegt.

So jetzt aber die Frage, da ich auch im Betrieb selber arbeite und nicht fahre, wie muss ich die Tage nachweisen?

Gibt es da noch ein anderer Vordruck für?

Gerd

Leider gibt es dafür keinen anderen Nachweis. Du kannst Dir damit behelfen, dass Du auch dann Punkt 15 ankreuzt. Das stimmt nicht so ganz, aber kommt im Sinn der Verwendung am nächsten.

Die EU geht halt davon aus, dass ein Fahrer wirklich nur ein Fahrer ist. In Deutschland hat man das seit jeher schon anders gesehen. Aber wie heißt es noch: Andere Länder - andere Sitten.

Sofern Du selbst der Betriebsinhaber bist, darfst Du die Tätigkeitsbescheinigung nicht selbst unterschreiben! Also immer jemand anderes unterschreiben lassen, auch wenn es die Putzfrau ist. :O

Sorry, da habe ich einen Fehler reinformuliert:

Der Unternehmer darf selbst unterschreiben. Aber ein Angestellter darf nicht selbst für sich unterschreiben.

In Deutschland findet man immer wieder Formulare, welche eine zusätzliche Position, nämlich "anderer Grund", haben. Sobald man allerdings über die Grenze fährt, führt das zu Schwierigkeiten. Das ist so, als hätte man gar keine Tätigkeitsbescheinigung. Deshalb habe ich die EU-weit gültige Variante vorgeschlagen. Da ist zwar nicht so schick, aber stets gültig.

Themenstarteram 7. September 2008 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

. Da ist zwar nicht so schick, aber stets gültig.

Hallo,

Hauptsache gültig, alles andere ist egal.

Jetzt am Niederrhein beginnt bald wieder die Rübenkampagne, da werden die Jungs von der Rennleitung noch mal richtig munter.

Vor allem im Bereich Ladungssicherung, Gewichte/Achslasten ,technischer Zustand und Geschwindigkeit auf der Landstrasse. Nebenbei filzt der Zoll noch gleich auf Schwarzarbeit mit.

Muss man halt ein wenig aufpassen und lieber den Hänger mitnehmen als den "noch 7,5 tonner" zu überladen. Naja der wird demnächst wieder ein 10 Tonner und dann ist das Problem ausgestanden, denn die jetzigen knapp 1800 Nutzlast sind drastisch zu wenig, der Vorbesitzer hat nur leichtes voluminönes Zeug produziert da war das undramatisch.

Bin zwar dabei den CE Schein zu machen, aber ich glaub das kommt jetzt nicht gut mit einem fett überladenen 7,5 t über die Waage geschickt zu werden und dann noch einen reinkriegen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Erstmal danke für dein Hilfe

Gruss Gerd

 

Zitat:

Original geschrieben von Bloemenboer

 

Bin zwar dabei den CE Schein zu machen, aber ich glaub das kommt jetzt nicht gut mit einem fett überladenen 7,5 t über die Waage geschickt zu werden und dann noch einen reinkriegen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Erst mal die gute Nachricht,das wäre kein fahren ohne Fahrerlaubnis da die Kiste immer noch ein 7,5tonner bleibt auch wenn er beladen 10t wiegen würde.

Die Schlechte,eine Anzeige wegen drastischem Überladen kommt auch nicht billig.Wirklich problematisch wird es aber dann bei einem Unfall

 

Aber eine Frage,bei mir in der Gegend sind Zuckerrüben sehr selten.In den Bildern die man regelmässig im Fernsehen sieht sieht man nie 7,5tonner bei der Rübenernte.Habt ihr bei euch so kleine Äcker das sich der Spielzeuglkw rechnet?

Bei uns in der Gegend sind LKW in der Landwirtschaft auch eher selten,dafür die Traktoren und Anhänger der Lohnunternehmer etwas größer.

:D Die 35m² Anhänger sollte man dann auch selten über eine Waage jagen.

 

Themenstarteram 7. September 2008 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Aber eine Frage,bei mir in der Gegend sind Zuckerrüben sehr selten.In den Bildern die man regelmässig im Fernsehen sieht sieht man nie 7,5tonner bei der Rübenernte.Habt ihr bei euch so kleine Äcker das sich der Spielzeuglkw rechnet?

Bei uns in der Gegend sind LKW in der Landwirtschaft auch eher selten,dafür die Traktoren und Anhänger der Lohnunternehmer etwas größer.

:D Die 35m² Anhänger sollte man dann auch selten über eine Waage jagen.

Hi,

nee wir fahren unsere Blumen mit dem LKW, allerdings liegen unsere meisten Abladestellen an der Haupteinflugschneise zur Zuckerfabrik, und weil gleichzeitig auch am Niederrhein Heidepflanzensaison ist, wo sehr gerne noch 7,5 t bei Kollegen laufen, gerät man schonmal gerne als " Beifang"

in die Netze der Kontrollorgane.

Okay einige Kollegen in anderen Betrieben sehen das sportlich locker, wenn die erwischt werden löhnen die und buchen das als Schwund, mein Brötchengeber ist da sehr sensibel, denn vor meiner Zeit hat es einen Unfall gegeben, der schwerwiegend war. Da war alles am LKW in Ordnung.

Seither gilt die strikte Weisung, sich an die Vorschriften zu halten, was beladen, technischer Zustand und die Verkehrsregeln anlangt. Da gibt es keine Diskussionen drum, es gibt klare Regeln und Vorgaben und das ist auch okay so. Und stichprobenartig wird kontroliert.

Aber besser so als andersrum wo sich nicht drum gekümmert wird wie das rollende Material aussieht.

Gruss Gerd

 

 

Finde ich super das dein Chef da penibel ist,auch wenn das ihm ersteinmal wirtschaftliche Nachteile bringt.

Themenstarteram 7. September 2008 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Finde ich super das dein Chef da penibel ist,auch wenn das ihm ersteinmal wirtschaftliche Nachteile bringt.

Naja so heftig werden nicht sein, das es sich lohnen würde die Risiken und Kosten die durch Bußgelder oder im schlimmsten Fall durch Regress und Schadenersatzansprüche für die Ersparnis des Gegenwertes einer Handvoll Liter Diesel einzugehen, die der Hänger braucht.

Zumal das kein Dauerzustand sein wird.

 

Da kommt es darauf an wie oft man erwischt wird und wie weit man beim Übertreten der Vorschriften geht.

 

Bei uns in der Region gibt es zb einen Holzkutscher der bekannt ist die Zuladungen etwas weit auszureizen aber dafür ist er der Billigste im weiten Umkreis,keine Kunst wenn man meistens mit ca 60 Tonnen unterwegs ist und quasi drei Fuhren mit zweien erledigt.

Wenn man öfters die Gewichtsgrenzen regulär ausnutzen muß rentiert sich ein Überladen wenn man dafür einige Fahrten einsparen kann.

Ob sich das auf lange Sicht rechnet ist die Frage,aber um einen Konkurrenten in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen kann es reichen.

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