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Wer muss die strafe bezahlen,bei nicht ausgelesene Fahrerkarte

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 17:48

Hallo@alle

 

 

So dann fange ich mal an mit mein probleme,ich fahre seid 01.08.008 mit eine Fahrerkarte und es wurde in

 

September ausgelesen.Und es ist bei uns so,die Fahrerkarten auslesung macht ein Arbeitskollege.Und schickt

 

mein Chef dann die Daten.Weil unser Firmensitz ist nicht so wir arbeiten,und ich kann nicht immer 200km fahren.

 

Um die Fahrerkarte auszulesen,und ich frage immer mein kollegen.Wann er die Fahrerkarte wieder auslesen

 

möchte.Weil es gibt ein probleme,der kollege fängt früher an.Und ich muss erst später anfangen morgens.

 

Und ich kann nicht einfach sagen,das ich den LKW stehen.Weil das kann der Chef als Arbeitsverweigerung sehen,

 

und mich kündigen.Und ich bin auf den Job heutzutage angewiesen.

 

 

Gruß Atego818

 

Beste Antwort im Thema
am 23. Oktober 2008 um 23:33

also meines wissens wird das auslesen nicht als ereignis auf der karte gespeichert.

ganz davon ab, ist es so, wie steini geschrieben hat, dein chef hat für die archivierung zu sorgen, du bist nur für das bereitstellen zuständig.

ps: ist das märchen von den 28 tagen immernoch in den köpfen vieler fahrer?

nochmal zum verständnis, die karte wird NICHT nach dem auslesen und auch NICHT nach 28 tagen gelöscht...

die ältesten einträge werden überschrieben, wenn der speicherplatz der karte voll ist!!!

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Ich denke mal das ist das Problem vom chef der muß ja nachher nachweisen können wer wieviel gearbeitet hat oder irre ich mich da.

Von mir aus gesehen hast bei einer Verkehrskontrolle auch keine Probleme da immer die letzten 28tage gespeichert sind und ältere werte so weit ich informiert bin gelöscht werden. Ich werde aber gern eines besseren belehrt

Grundsätzlich hast du als Fahrer die Karte nur regelmäßig zum Auslesen bereitzustellen. Wenn du das tust kann dir eigentlich nichts passieren.

Grüße

Steini

das auslesen sollte kein problem darstellen da nach 28 tagen die daten überschrieben sind wie es für dein chef aussieht ist was anderes denn er muss mit seiner karte oder einer berechtigten die geräte regelmäßig auslesen. so war es jedenfals bei uns und meine karte wurde aufgrund eines arbeitsunfalls auch nicht ausgelesen und nach2 monaten wieder in ein gerät gepackt (achja vorher hab ich sie in der firma reingesteckt) und hatte eine woche später bei einer kontrolle keine probs.

 

gruss andy

am 23. Oktober 2008 um 21:37

Moin,

dazu habe ich auchmal eine Frage: wird denn das Auslesen der Fahrerkarte als Ereignis auf der Karte gespeichert?

Wenn das der Fall ist, dann wäre das Auslesen im Zweifelsfall ja zeitlich begrenzt nachweisbar. Wir das auf der Karte nicht abgelegt, kann es einem als Fahrer egal sein, ob nun wirklich (also trotz Bereitstellung) ausgelesen wurde, oder nicht.

Nachweisbar würde das ja erst bei einem Abgleich mit den im Unternehmen hinterlegten Daten werden. Käme es hart auf hart, dann kann der Fahrer ja nichts dafür, wenn im Betrieb geschlammt wird.

Ich würde den Boss mal ganz unverfänglich auf das Thema ansprechen.

am 23. Oktober 2008 um 23:33

also meines wissens wird das auslesen nicht als ereignis auf der karte gespeichert.

ganz davon ab, ist es so, wie steini geschrieben hat, dein chef hat für die archivierung zu sorgen, du bist nur für das bereitstellen zuständig.

ps: ist das märchen von den 28 tagen immernoch in den köpfen vieler fahrer?

nochmal zum verständnis, die karte wird NICHT nach dem auslesen und auch NICHT nach 28 tagen gelöscht...

die ältesten einträge werden überschrieben, wenn der speicherplatz der karte voll ist!!!

Nach dem Herunterladen wird das Datum des Wertes "Letzter Kartendownload" aktualisiert. Daher ist es einsehbar.

Der Fahrer kann nur dann bestraft werden, wenn er die Karte zum Auslesen nicht zur Verfügung stellt. Das ist seine alleinige Aufgabe. Der Chef muss die Karte anfordern und auslesen. Macht er das nicht, wird er sogar ziemlich hart bestraft.

Auf der Karte sind die Daten für mind. 28 Tage drauf. In manchen Anwendungen reicht das noch nicht einmal. Dann muss man sogar öfter als alle 28 Tage auslesen. Bei anderen Anwendungen, z. B. Fernverkehr, reicht der Platz auf der Karte für erheblich mehr als nur 28 Tage aus. Fast alle Angaben sind allerdings durch den FE-Speicher replizierbar, aber auch nur für eine bestimmte Zeit.

Wie schon erwähnt, werden die Daten auf der Fahrerkarte und im FE-Speicher nicht gelöscht, sondern die Ältesten Angaben werden überschrieben. Die nicht überschriebenen Angaben sind noch da und lesbar.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Nach dem Herunterladen wird das Datum des Wertes "Letzter Kartendownload" aktualisiert. Daher ist es einsehbar.

 

Der Fahrer kann nur dann bestraft werden, wenn er die Karte zum Auslesen nicht zur Verfügung stellt. Das ist seine alleinige Aufgabe. Der Chef muss die Karte anfordern und auslesen. Macht er das nicht, wird er sogar ziemlich hart bestraft.

Fein. Dann ist auf meiner Karte noch gar kein Download-Datum gespeichert, die Karten werden bei uns nämlich nicht ausgelesen. Das Beste ist ja die Begründung: Unser "techn. Leiter", der auch für den Fuhrpark zuständig ist (unter den Fahrern heisst er allerdings nur "Hausmeister Krause", Typ "alleswissender Alleskönner" mit abgebrochener Kfz-Mechaniker Lehre) meinte, das man die Karten erst dann auslesen muss, wenn man min. 6 Fahrzeuge mit digitalem Tachographen im Fuhrpark hat. Und wir haben bis jetzt nur einen LKW damit. Cool, ne?

Ich habe zwar schon mehrfach versucht, meinem Vorgesetzten zu erklären, wie man es richtig macht (und wir haben von Mercedes, bei denen der Tachograph eingerichtet wurde, ne schöne Broschüre zu dem Thema mit allen nötigen Infos bekommen), aber der sitzt irgendwie zwischen den Stühlen. Er weiss zwar, das man die Karten auslesen und die Daten archivieren muss, aber die Geschäftsleitung glaubt halt das, was der Hausmeister erzählt. Aber das ist ja nicht die einzige "lustige" Story, was die LKWs angeht. Ich könnte da Sachen erzählen...

am 24. Oktober 2008 um 10:46

Hallo zusammen,

ich hätte da auch gleich noch eine ähnliche Frage:

Wie stelle ich den Downloadkey so ein, das er nur die aktuellsten Werte aus den Geräten liest und nicht immer ALLE Daten?

am 24. Oktober 2008 um 16:15

Moin,

so weit wie ich es weiß, kann man das am Downloadkey nicht einstellen. Nur zum übertragen auf den Rechner gibt es eine Möglichkeit, die Daten auf den Zeitraum seit dem letzten Download zu begrenzen.

@F8889

Das ist gar nicht einstellbar, welche Daten ausgelesen werden sollen. Entweder alles oder gar nichts. Die doppelten Datensätze musst Du mit der Software rausfiltern.

 

@MancombShepgood

Vielleicht helfen Deinem Chef die Bußgelder? Sicherlich kommen da mehrere Tatbestände zusammen, aber für's nicht auslesen kostet das pro Fahrer und 24-h-Zeitraum 750,- Euronen. [Quelle: harmonisierter Bußgeldkatalog, gilt derzeit nur in einigen Bundesländern]

am 24. Oktober 2008 um 19:55

Hallo an alle,

Ich hab da auch mal ne Frage, ich arbeite in einer Werkstatt und benutze meine Fahrerkarte nur bei gelegentlichen Probefahrten. Das ich bei einer Prbefahrt eigentlich keine Karte stecken muß ist mir bekannt. Aber wenn ich so ein Ding schon mal habe... Muß die Karte auch ausgelesen werden?

Vielen Dank im voraus.

Du hast 'ne Fahrerkarte, also muss sie auch ausgelesen werden. Das Gesetz ist das sehr restriktiv. In der Praxis wird zumindest in Deutschland nicht geahndet, sofern die Fahrerkarte nicht ausgelesen wird, wenn sie nicht zum ersten Mal verwendet wurde.

ist doch schön wenn ihr in der werkstatt auch die karte nutzt nur ist diese karte nicht auf das unternehmen zugelassen dann musst auch du auslesen lassen aber besser ist es wenn du in der firmeneignen werkstatt den lkw abstellst über das wochende und dann am montag leuchtet dich das gerät an und sagt fleissig fahren ohne gültige karte weil die deppen zu faul waren die unternehmerkarte zu nehmen und dann bei der reparatur gleich des gerät mitauszulesen

andy

also um nochmal ein paar Missverstädnisse aus dem weg zu räumen die Karte speichert kein Downloaddatum.

Die Fahrerkarte beginnt nicht nach 28 Tagen sich zu überschreiben löschen oder sonst irgendwas.

Der Downloadkey kann eingestellt werden zumindest der von Siemens bzw VDO hier kann der Downloadzeitraum, und die Art der Daten, die heruntergeladen werden sollen eingestellt werden.

die fahrerkarte muss alle 28 Tage ausgelesen werden ob sie benutzt wurde oder nicht.

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