ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Wann Fahrerkarte 1.mal auslesen

Wann Fahrerkarte 1.mal auslesen

Themenstarteram 13. März 2008 um 9:39

Hallo Ihr lieben.

Kann mir hier jemand sagen, wann ich die Fahrerkarte das erstemal auslesen muss???

Bin seit zwei Jahren im Besitz einer solcher--habe sie aber noch nie benötigt.

Also bisher unbenutzt.

Danke für Eure Hilfe

Gruß Uli

Beste Antwort im Thema
am 14. März 2008 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von Recovery

 

Du hast auch keine Fahrerkarte, sondern eine Werkstattkarte (Hoffe ich mal) oder?

Ich habe eine Werkstattkarte, die aber nur zum kalibrieren und zur durchführung der Tachoprüfung geeignet ist. Die Werkstattkarte hat nichts mit Werkstattfahrten zu tun, sondern darf nur in Verbindung mit Tachoprüfungen verwendet werden. Für Überführungs- und Probefahrten, habe ich die Fahrerkarte.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten
am 14. März 2008 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von Recovery

 

Du hast auch keine Fahrerkarte, sondern eine Werkstattkarte (Hoffe ich mal) oder?

Ich habe eine Werkstattkarte, die aber nur zum kalibrieren und zur durchführung der Tachoprüfung geeignet ist. Die Werkstattkarte hat nichts mit Werkstattfahrten zu tun, sondern darf nur in Verbindung mit Tachoprüfungen verwendet werden. Für Überführungs- und Probefahrten, habe ich die Fahrerkarte.

Zitat:

Original geschrieben von LKW-Reppi

Zitat:

Original geschrieben von Recovery

 

Du hast auch keine Fahrerkarte, sondern eine Werkstattkarte (Hoffe ich mal) oder?

Ich habe eine Werkstattkarte, die aber nur zum kalibrieren und zur durchführung der Tachoprüfung geeignet ist. Die Werkstattkarte hat nichts mit Werkstattfahrten zu tun, sondern darf nur in Verbindung mit Tachoprüfungen verwendet werden. Für Überführungs- und Probefahrten, habe ich die Fahrerkarte.

In unserer Werkstatt haben die nur ne Werkstattkarte auch für Probefahrten.

Gilt aber nur mit Probefahrtkennzeichen.

In § 2 Abs. 5 S. 1 FPersV steht das so drin:

Zitat:

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens alle 28 Tage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.

- Danach kann nur eine Fahrerkarte ausgelesen werden, zu der ein Unternehmer gehört - sprich: Wer in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, braucht nicht alle 28 Tage auszulesen.

- Die Fahrerkarte ist alle 28 Tage - das sind Kalendertage (!!!) - ausgelesen werden.

- Gehört man zu einem Unternehmen, muss die Fahrerkarte auch dann ausgelesen werden, wenn sie nicht benutzt wird. Ist man allerdings nicht beschäftigt oder selbständig, weil z. B. arbeitslos, braucht sie nicht in den Intervallen ausgelesen zu werden.

- Wenn man nur fremde Fahrzeuge fährt, hat das kein Einfluss darauf, dass der Unternehmer (z. B. die Werkstatt) die Fahrerkarten alle 28 Tage auslesen muss.

An den Vorschriften wurde mit der neuen FPersV nichts geändert.

Hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt wurden. Ansonsten einfach nochmal nachfragen.

am 15. März 2008 um 7:52

Mhm und wer ist dafür verantwortlich das die Karte ausgelesen wird, der Unternehmer oder der Fahrer? Bzw., wer wird dafür bestraft wenn die Karte nicht ausgelesen wurde?

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, allerdings muss der Fahrer auch die Karte zur Verfügung stellen.

Vielleicht sollte ich noch darauf hinweisen, dass dies EU-weit individuell geregelt ist. Dies wurde sich in den EU-VO ausbedungen. Insoweit gilt unser Recht nicht zwingend auch für andere Länder.

am 15. März 2008 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Recovery

Zitat:

Original geschrieben von LKW-Reppi

 

Ich habe eine Werkstattkarte, die aber nur zum kalibrieren und zur durchführung der Tachoprüfung geeignet ist. Die Werkstattkarte hat nichts mit Werkstattfahrten zu tun, sondern darf nur in Verbindung mit Tachoprüfungen verwendet werden. Für Überführungs- und Probefahrten, habe ich die Fahrerkarte.

In unserer Werkstatt haben die nur ne Werkstattkarte auch für Probefahrten.

Gilt aber nur mit Probefahrtkennzeichen.

Probefahrtkennzeichen :confused: sorry da muss ich passen, bei euch in Österreich scheint einiges anderszu sein als hier.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

- Danach kann nur eine Fahrerkarte ausgelesen werden, zu der ein Unternehmer gehört - sprich: Wer in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, braucht nicht alle 28 Tage auszulesen.

OK alles klar.

Da ich in keinem beschäftigungsverhältniss stehe bzw. nicht in der firma meines schwiegervater angestellt bin, brauche ich nicht alle 28 tage auszulesen.

Muss ich die karte da überhaupt mal auslesen lassen?

LKW fahre ich eigendlich nur wenn ich mal zeit habe damit ich auch mal etwas abwechslung in meinen arbeitsaltag bekomme ;).

Gruss

Maik

klar oder meinst du deine daten müssen nicht archiviert werden ??

am 18. März 2008 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

klar oder meinst du deine daten müssen nicht archiviert werden ??

______________________:rolleyes:

Muß er nicht!!!

Wie schrieb Scaniachris so schön:

- Danach kann nur eine Fahrerkarte ausgelesen werden, zu der ein Unternehmer gehört - sprich: Wer in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, braucht nicht alle 28 Tage auszulesen.

Es gibt eben nicht nur Kraftfahrer. Auch andere Menschen bewegen mal einen LKW mit Digitacho die gar nicht die möglichkeit zum auslesen haben.

am 19. März 2008 um 4:45

Hallo

Nächste Frage:

Wie sieht es denn aus,wenn ich das Fahrzeug einer Leihwagenfirma bewegen will und keine Karte habe?

Auch 7´5 Tonner haben inzwischen Digi-Tacho.

Wir haben regelmäßig ein Auto von denen,aber diese Frage können die auch nicht beantworten.In unserer Firma haben alle eine Karte,aber zu Spitzenzeiten fährt auch mal ein Rentner,und der hat keine.

xpleuel

am 19. März 2008 um 5:15

Zitat:

Original geschrieben von xpleuel

Hallo

Nächste Frage:

Wie sieht es denn aus,wenn ich das Fahrzeug einer Leihwagenfirma bewegen will und keine Karte habe?

Auch 7´5 Tonner haben inzwischen Digi-Tacho.

Wir haben regelmäßig ein Auto von denen,aber diese Frage können die auch nicht beantworten.In unserer Firma haben alle eine Karte,aber zu Spitzenzeiten fährt auch mal ein Rentner,und der hat keine.

xpleuel

Wie schon 100 mal geschrieben. Ohne Fahrerkarte, darf man ein Fz. mit Digitacho nicht fahren! Egal ob 7,5t oder Sprinter mit Hänger. Der Renrner muß sich also eine Karte besorgen.

Wenn du mit einem Leihwagen unterwegs bist, mußt du wie gehabt deine Karte, (bei deinem Chef oder in der Dispo oder wer das bei euch macht) auslesen lassen.

Wie schon 100 mal geschrieben. Ohne Fahrerkarte, darf man ein Fz. mit Digitacho nicht fahren! Egal ob 7,5t oder Sprinter mit Hänger. Der Renrner muß sich also eine Karte besorgen.

Wenn du mit einem Leihwagen unterwegs bist, mußt du wie gehabt deine Karte, (bei deinem Chef oder in der Dispo oder wer das bei euch macht) auslesen lassen.

Stimmt nicht ganz Fahrzeuge die eine führungspflicht für ein EG Kontrollgerät haben dürfen nur noch mit DTCO ausgerüstet werden neuwagen mit analog geht nicht mehr. Die Kartenpflicht entfällt bei Selbstfahrervermietfzg. im privaten gebrauch (dein eigener umzug oder die Schrankwand die bei IKEA abgeholt wird). Gewerbliche fahrer müssen die Karte haben und benutzen. Privat reicht der 24std. Ausdruck der vom vermieter aufghoben werden muss. Die Fahrerkarte Hat einen Speicher für 28 aktive Tage (28 tage im Gerät). Die Polizei kann nicht erkennen ob ausgelesen oder nicht da die daten wenn voll einfach überschrieben werden. Der Unternehmer muss die Daten der Fahrerkarten auslesen und aufbewahren ich glaube sieben jahre des weiteren muss der massenspeicher im Gerät archiviert werden dieser beträgt 365 aktive Tage sollte aber spätestens einmal im monat gemacht werden da bei gerätedefekt sonst u.u. ein ganzes Jahr verloren geht.

 

Gruss Blechgurke

Edit : die zitat funktion muss ich wohl noch etwas üben

 

sorry

am 20. März 2008 um 5:29

Moin

Danke für die Antworten....

Wie gehe ich jetzt diesen Informationen um?

Oben wurde ja geschrieben,daß die Karte nur für festangestellte benötigt wird.Für den Arbeitgeber!? Für wen?

Bin mit dem Digi-Tacho noch nie in eine Kontrolle geraten.deshalb weiß ich überhaupt nicht,was die prüfen,oder was die wissen wollen.....

Wenn es ein Mietwagen ist,so kann man es doch immer auf die anderen schieben??

Die anderen sind doch dann : Die "unbekannten" Mieter (Fahrer), oder die Mietwagenfirma

Die Mietwagenfirma hat die Auskunft gegeben,das keine Fahrerkarte benötigt wird.

Da ist natürlich die Antwort mit Sicherheit richtig,daß das auf den privaten Bereich zutrifft,aber der gewerbliche Nutzer andere Rechte und Pflichten hat.

Wenn die mit den Mehlmützen den Wagen aufmachen,werden die mit Sicherheit keine altdeutsche Wohnwand vorfinden...........

Kann man sich da eigentlich sagen: "Ohne meinen Anwalt sage ich garnix" Oder sollte man das sowieso sagen?

 

Grüße

Xpleuel

am 20. März 2008 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von xpleuel

Moin

Danke für die Antworten....

Wie gehe ich jetzt diesen Informationen um?

Oben wurde ja geschrieben,daß die Karte nur für festangestellte benötigt wird.Für den Arbeitgeber!? Für wen?

Bin mit dem Digi-Tacho noch nie in eine Kontrolle geraten.deshalb weiß ich überhaupt nicht,was die prüfen,oder was die wissen wollen.....

Wenn es ein Mietwagen ist,so kann man es doch immer auf die anderen schieben??

Die anderen sind doch dann : Die "unbekannten" Mieter (Fahrer), oder die Mietwagenfirma

Die Mietwagenfirma hat die Auskunft gegeben,das keine Fahrerkarte benötigt wird.

Da ist natürlich die Antwort mit Sicherheit richtig,daß das auf den privaten Bereich zutrifft,aber der gewerbliche Nutzer andere Rechte und Pflichten hat.

Wenn die mit den Mehlmützen den Wagen aufmachen,werden die mit Sicherheit keine altdeutsche Wohnwand vorfinden...........

Kann man sich da eigentlich sagen: "Ohne meinen Anwalt sage ich garnix" Oder sollte man das sowieso sagen?

 

Grüße

Xpleuel

Das ist falsch. Scaniachris hat geschrieben, dass die Karte nur bei einem Arbeitsverhältnis ausgelesen werden muß. Die Karte brauchst du trotzdem.

Einzige Ausnahme sind Privatfahrten wie Blechgurke schon schrieb.

Mit blöden Ausreden wirst du nie Erfolghaben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Wann Fahrerkarte 1.mal auslesen