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Wann Blitzaktivierung bei Rotlicht

Themenstarteram 28. Oktober 2006 um 20:30

Hallo...........

Zu welchem Zeitpunkt wird eigentlich bei einer Fotoampel die Blitzauslösung bei Rot "scharfgeschaltet" ??

Ingendwo glaube ich gehört zu haben, daß es eine Richtlinie gibt, nach welcher die Fotoauslösung beim Überfahren einer Rotampel erst nach 2sek erfolgen darf.

Stichworte: Einfacher Rotlichtverstoß, qualifizierter Rotlichtverstoß.

Jeder kennt das Problem. Man fährt auf eine Kreuzung zu. Es ist eine Blitzampel. Man hat zunächst noch "Grün". Dann schaltet die Ampel um. Normalerweise würde man zügig bei "Gelb" durchfahren. Ist es eine bekannte Fotoampel will man nichts riskieren, also Vollbremsung, man hat ja ABS. Besonders kniffelig wird es wenn man im Rückspiegel sieht, daß der "Hintermann" zu dicht auffährt.

Muß man sich jetzt wirklich entscheiden zwischen einem Auffahrunfall an dem man wahrscheinlich nicht Schuld wäre, und einem Strafverfahren wenn man nicht bremst ?

Ist in diesem Fall eine Vollbremsung wirklich nötig oder bestehen einige Sekunden Reserve nach der Umschaltung auf "Rot" ?

Grüße...........

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37 Antworten
am 31. Oktober 2006 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Ich rede jetzt nicht von einer Notbremsung wo alle Lampen (ESP,ASR,ABS und was es sonst noch alles gibt) angehen, sondern von einer normalen "starken" Bremsung.

Wieso sollte bei einer Gefahrenbremsung das ASR angehen? Und für ESP muss dir der Wagen schon deutlich ausbrechen.;)

ABS kommts immer auf den Untergrund an ob es kommt oder nicht. Kann auch bei einer leichten Bremsung schon kommen wenn etwas Laub und Nässe am Boden ist.

am 31. Oktober 2006 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer

ABS kommts immer auf den Untergrund an ob es kommt oder nicht. Kann auch bei einer leichten Bremsung schon kommen wenn etwas Laub und Nässe am Boden ist.

Ja, aber kein ASR... Das kann ja nur beim beschleunigen eingreifen, nicht aber beim bremsen.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Ja, aber kein ASR... Das kann ja nur beim beschleunigen eingreifen, nicht aber beim bremsen.

Sorry, kenne mich nicht so unbedingt aus mit den neuen Helferlein.Fahre Privat nen 99ger Mondeo.

Bei unserem hypermodernen Firmenwagen sind bei einer Notbremsung in der Kurve gleich 3 oder 4 Lampen angegangen.Keine Ahnung was die Lichtorgel mir sagen wollte.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Ja, aber kein ASR... Das kann ja nur beim beschleunigen eingreifen, nicht aber beim bremsen.

Auch wenn du ASR noch fett betonst hab ich irgendwo ein Wort drüber verloren. Da steht nur ABS

Bevor man eine Rote Ampel überfährt darf man eine gefahren Bremsung machen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Wenn Du beim Blick in den Rückspiegel erkennen könntest, dass Dir Dein Hintermann gleich reinkracht, würdest Du also lieber auf der Bremse bleiben, um keinen Rotlichtverstoss zu riskieren (ob´s dazu kommt, ist Dir in dem Moment ja noch gar nicht klar, das steht zwar zu befürchten, mehr aber auch nicht) und einen Aufprall in Kauf nehmen?

Ja. Da kann man sich wenigstens noch auf die Situation einstellen. Wenn man bei rot in die Kreuzung einfährt, kann man das i.d.R. nicht. Lieber ein Geländewagen, der einem ins Heck kracht als ein Tanklastzug, der den eigenen Wagen seitlich trifft...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja. Da kann man sich wenigstens noch auf die Situation einstellen. Wenn man bei rot in die Kreuzung einfährt, kann man das i.d.R. nicht. Lieber ein Geländewagen, der einem ins Heck kracht als ein Tanklastzug, der den eigenen Wagen seitlich trifft...

Und wenn Du einen Tanklastzug im Nacken hast?

Auf was stellst Du Dich dann ein?

Damit wir uns nicht missverstehen: es soll hier NICHT darum gehen, einen Rotlichtverstoß zu legalisieren.

Aber wenn Dein eigen Leib und Leben in Gefahr ist, DANN reagiert man nicht immer rational, auch wenn es evtl. sinnvoller wäre, einen Heckaufprall in Kauf zu nehmen, als bei Rot in die Kreuzung und damit ins Ungewisse einzufahren. Es soll schon Leute gegeben haben, die sind von einer Brücke in den sicheren Tod gesprungen, nur weil sie befürchtet haben, von einem Fahrzeug erfasst zu werden.

Und nochmal: in meinem Szenario fasst der Kraftfahrer den Entschluss, die Bremse zu lösen und durchzufahren, als die Ampel noch Gelb ist und es aus seiner Sicht auch noch keineswegs sicher ist, dass er die Ampel überhaupt bei Rot passieren wird. Der Gedanke, dass das passieren kann, liegt zwar nahe, mehr aber auch nicht. Es geht hier NICHT um einen massiven, qualifizierten Rotlichtverstoss.

Was mich anbelangt, so möchte ich jedenfalls nie Akteur als Vorausfahrender in einem solchen Szenario werden.

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