Über Rotlicht auf Busstreifen? - Einspruch einlegen oder mache ich es schlimmer?
Hi Leute,
das ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, dass ich hier gute Tipps bekomme zu meinem Problem. Vor ein paar Wochen war ich in einer Großsstadt unterwegs, wo ich mich nicht gut auskenne.
Auf einer großen Kreuzung wurde plötzlich die Spur, auf der ich unterwegs war zu einer Busspur. Ich versuchte mehrfach auf die "richtige" Autospur einzuscheren. Aber es war zu dem Zeitpunkt Berufsverkehr, mega voll und niemand ließ mich einscheren auf der Spur. Es war auch kein Platz, weil die Autos gerade bei Rotlicht standen. Auf der Busspur war aber das Fahren gerade erlaubt. Weil ich hinter mir herkommende Busse nicht behindern wollte sah ich mich gezwungen auf der Busspur durch zu fahren (ich wollte das wie gesagt nicht, aber ich wollte auch nicht die Spur blockieren und ich wusste nicht wie lange die Rotlichtphase für die Autos geht).
Ich bin also auf der Busspur durchgefahren (wo es zu dem Zeitpunkt auch erlaubt war).
Prompt fuhr ein Polizist von hinten heran und sagte mir, ich sollte anhalten. Dass ich mich nicht auskenne usw. ließ er alles nicht gelten sondern erfasste eine Anzeige wegen Rotlichtmissachtung.
In dem Schreiben vom Ordnungsamt steht nichts davon, dass ich zu dem Zeitpunkt auf der Busspur war. Einfach nur, dass ich an der Kreuzung über rot gefahren sei. Ich überlege nun, ob ich Einspruch/Widerspruch einlegen soll und den Sachverhalt nochmal richtig schildern soll. Oder mache ich es dadurch schlimmer, sodass ich noch zusätzliches Bußgeld bezahlen muss, weil ich zu allem Überfluss auch noch auf der Busspur gefahren bin?
Kann ich überhaupt "über rot" gefahren sein, wenn ich gerade auf der Busspur war? Gilt für mich dann trotzdem die Ampel, die für die Autospuren gilt? Oder gilt die Ampel nicht für die Fahrstreifen, sondern für die Fahrzeuge?
Sollte ich es versuchen mit dem Einspruch oder mache ich es dadurch nur noch schlimmer?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@IncOtto schrieb am 11. April 2016 um 12:41:35 Uhr:
Das Kostenrisiko beträgt 32 Euro, ich würde Einspruch einlegen, v.a. wenn es um mehr als eine Sekunde geht.
Kommt auf die genaue Situation an, und ob du den geschützten Bereich gequert hast.Du könntest durchaus Glück bei einem Richter haben, wenn dein Ortsunkenntnis nachvollziehbar ist.
Es hat doch nichts mit Ortsunkenntnis zu tun.
Auch wenn man sich in einer Stadt nicht auskennt,sollte man
gerade aufmerksam fahren.
Er hätte auf jedenfall warten müssen,bis Ihn jemand reinlässt.
86 Antworten
Das Kostenrisiko beträgt 32 Euro, ich würde Einspruch einlegen, v.a. wenn es um mehr als eine Sekunde geht.
Kommt auf die genaue Situation an, und ob du den geschützten Bereich gequert hast.
Du könntest durchaus Glück bei einem Richter haben, wenn dein Ortsunkenntnis nachvollziehbar ist.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 11. April 2016 um 12:41:35 Uhr:
Das Kostenrisiko beträgt 32 Euro, ich würde Einspruch einlegen, v.a. wenn es um mehr als eine Sekunde geht.
Kommt auf die genaue Situation an, und ob du den geschützten Bereich gequert hast.Du könntest durchaus Glück bei einem Richter haben, wenn dein Ortsunkenntnis nachvollziehbar ist.
Es hat doch nichts mit Ortsunkenntnis zu tun.
Auch wenn man sich in einer Stadt nicht auskennt,sollte man
gerade aufmerksam fahren.
Er hätte auf jedenfall warten müssen,bis Ihn jemand reinlässt.
auch wenn Du auf der Busspur warst sind die Ampeln für den Autoverkehr für Dich maßgeblich. Der Einspruch ist definitiv chancenlos.
Ich bin auch schon mal Rot über die Ampel gefahren....
Und zwar als Radfahrer. Ist schon lange her. Ich fuhr auf der Fahrbahn, Radweg rechts neben mir, per Baustelle aufgerissen. Kurz hinter der Ampel war der Radweg wieder befahrbar. Der Radweg nach rechts war nicht per Ampel geregelt, da konnte man einfach fahren - vorausgesetzt, der Radweg wäre befahrbar gewesen. Durch die Baustelle konnte man aber eben NICHT auf dem Radweg fahren.
Ich überfuhr also die rote Ampel und die Haltelinie, und bin an der Bordsteinabsenkung etwa auf Höhe des Fußgängerüberweges auf den Radweg zurück und bin nach rechts abgebogen. Es war weit und breit keine Menschenseele - außer einem Polizeiwagen HINTER mir.
Prompt halten mich Polizisten an, ich sei bei Rot über die Ampel gefahren - Diskussion sinnlos. Ich glaube, die wollten von mir 10 DM. Die habe ich dann gezahlt, damit ich meine Ruhe habe. Eine gerichtliche Klärung gab es entsprechend auch nicht.
Ich würde Dir auch zu einer gerichtlichen Klärung raten. Chancen? Keine Ahnung. Richter sind teilweise selten dämlich, teilweise ausgesprochen genial. Fair ist eine Unterstellung, bei Rot gefahren zu sein, ohne die Fahrspur zu bezeichnen, keinesfalls. Eher bist Du unbefugt Busspur gefahren. Das kostet einige EUR, ist aber kein Vergleich zu einem Rotlichtverstoß.
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Verständnisfrage:
Hat die Busspur eine eigene Ampel?
Wenn die Busspur von dir legal zu dieser Zeit befahren werden darf, warum hast du dann versucht die Spur zu wechseln? Die Busspur existiert zu diesem Zeitpunkt nicht.
In Berlin kenne ich einge dieser Spuren, die nur zu bestimmten Zeiten den Bussen und Taxis vorbehalten ist. Wenn du dann auf solch einer unterwegs bist, mußt du dich nach der Ampel für die "normalen" Spuren richten. Der Bus muss dann eben warten, da er zu dieser Zeit kein Vorrecht hat. Die Busspurampel existiert für dich nicht.
Du wirst keine Chancen bei einem Widerspruch haben. Den Rotlichtverstoß hast du begangen, ob du es glaubst oder nicht.
Zitat:
@azrazr schrieb am 11. April 2016 um 13:01:39 Uhr:
Ich bin auch schon mal Rot über die Ampel gefahren....Und zwar als Radfahrer. Ist schon lange her. Ich fuhr auf der Fahrbahn, Radweg rechts neben mir, per Baustelle aufgerissen. Kurz hinter der Ampel war der Radweg wieder befahrbar. Der Radweg nach rechts war nicht per Ampel geregelt, da konnte man einfach fahren - vorausgesetzt, der Radweg wäre befahrbar gewesen. Durch die Baustelle konnte man aber eben NICHT auf dem Radweg fahren.
Ich überfuhr also die rote Ampel und die Haltelinie, und bin an der Bordsteinabsenkung etwa auf Höhe des Fußgängerüberweges auf den Radweg zurück und bin nach rechts abgebogen. Es war weit und breit keine Menschenseele - außer einem Polizeiwagen HINTER mir.
Prompt halten mich Polizisten an, ich sei bei Rot über die Ampel gefahren - Diskussion sinnlos. Ich glaube, die wollten von mir 10 DM. Die habe ich dann gezahlt, damit ich meine Ruhe habe. Eine gerichtliche Klärung gab es entsprechend auch nicht.
Ich würde Dir auch zu einer gerichtlichen Klärung raten. Chancen? Keine Ahnung. Richter sind teilweise selten dämlich, teilweise ausgesprochen genial. Fair ist eine Unterstellung, bei Rot gefahren zu sein, ohne die Fahrspur zu bezeichnen, keinesfalls. Eher bist Du unbefugt Busspur gefahren. Das kostet einige EUR, ist aber kein Vergleich zu einem Rotlichtverstoß.
Warum war der Radweg nicht Ampelgeregelt? Weil keine Ampel da war, die ein Radfahrersymbol zeigt?
Wenn diese nicht vorhanden ist, dann gilt für den Radfahrer eben die Ampel, nach der sich die Autofahrer richten. Diese gilt dann nämlich für alle Verkehrsteilnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob du auf der Straße oder auf dem Radweg fährst.
Wenn du auf der Straße fährst, hast du dich an die Lichtzeichen für diese Straße zu halten.
Wenn der TE beim Benutzen der Busspur über eine Kreuzung fährt und die Ampel aber rot zeigt, dann hat er den Rotlichverstoß begangen. Der TE schreibt, dass zum Zeitpunkt des Benutzens die Busspur für alle freigegeben war.
Besondere Lichtzeichen für Linienbusse gelten auch für Taxen, welche den Sonderfahrstreifen berechtigterweise mitbenutzen, nicht für Taxen oder andere Verkehrsteilnehmer, die diesen Fahrstreifen unbefugt befahren. Für unberechtigte Benutzer gelten diejenigen Farbzeichen, die dem allgemeinen Fahrverkehr auf den übrigen Fahrstreifen zugeordnet sind (BayObLG vom 10.10.84, VRS 67,436). Quelle
Das wird auch hier diskutiert – wobei ich das Argument, dass der geschützte Bereich durch das Grün der Buspur gar nicht verletzt war, nicht von der Hand zu weisen ist. Eventuell könnte dich das vor einem Fahrverbot retten.
Hi!
Wow, vielen Dank erstmal für alle eure Antworten. Nein, die Busspur war definitiv nur für Busse vorgesehen. Ich bin nur darauf geraten, weil es eben vorher eine normale Spur ist und erst einige Meter vor der Ampel war es ausgeschildert. Die Busse hatten auch eine eigene Ampel (das sind die mit den weißen Lichtern). Macht das einen Unterschied?
@IncOtto: Was meinst du mit geschütztem Bereich? Ich habe zu dem Zeitpunkt niemanden in Gefahr gebracht, da die Spur ganz rechts war und es eine T-Kreuzung von links war. Bin also quasi rechts einfach nur vorbei gefahren. Ich habe wirklich versucht einzuscheren, aber da war einfach kein reinkommen.
Ich frage mich gerade, ob ich es überhaupt schlimmer machen kann. Ist es nicht so, dass bei Tateinheit nur die schlimmste Tat gewertet wird? In dem Fall also maximal der Rotlichtverstoß und nicht beides, Roßlicht und unerlaubt über die Busspur?
Und was hat das mit der Sekunde zu tun?
Zitat:
@matthias171 schrieb am 11. April 2016 um 13:16:21 Uhr:
Und was hat das mit der Sekunde zu tun?
Ab einer Sekunde Rotlicht erhöht sich die Strafe.
https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/
Zitat:
@matthias171 schrieb am 11. April 2016 um 13:16:21 Uhr:
Ich habe wirklich versucht einzuscheren, aber da war einfach kein reinkommen.
Was machst du eigentlich nächstes mal, wenn du dich in der Situation wiederfindest?
Zitat:
Warum war der Radweg nicht Ampelgeregelt?
Weil der Radweg und die ampelgeregelte Kreuzung baulich nichts miteinander zu tun hatten.
War hier:
51.229768, 7.144468
Rechtsabbiegespur mitsamt Radweg war eine Baustelle.
Bin dann bis hierher gefahren:
51.229772, 7.144697
... und da scharf nach rechts. Aber wie gesagt, Du musst Dir den ganzen Bereich aufgewühlt vorstellen.
Normal fuhr man da :
51.229711, 7.144466
...einfach auf dem leicht nach rechts gekurvten Radweg durch, ohne die Ampeln zu beachten.
Damals war dort nur Wiese. Wo jetzt die Feuerwehr und Erbslöh sind, und habe eine partielle Sonnenfinsternis fotografiert. Die Bilder sind Sch... Sehen aus wie Bilder vom Neumond :-)
Zitat:
Wenn der TE beim Benutzen der Busspur über eine Kreuzung fährt und die Ampel aber rot zeigt, dann hat er den Rotlichverstoß begangen. Der TE schreibt, dass zum Zeitpunkt des Benutzens die Busspur für alle freigegeben war.
Das ist die Frage... Gilt die Ampel für die Spur, oder für das Fahrzeug....
Oder.... MOMENT!
Hatte der Bus eine schöne, rot-gelb-grüne, runde Ampel, wie jeder Andere Verkehrsteilnehmer auch?
Oder war das so eine Lichtsignalanlage mit Punkt und Streifen?
Wenn der Bus eine "normale" Ampel hatte, sehe ich Chancen, weil die Ampel die Fahrspur bezeichnet. Wenn er diese eigens gestaltete Lichtsignalangale hatte, dann war's definitiv ein Rotlichtverstoß. Solche "Ampeln" gehören dem Bus und nur ihm allein (bzw. auch der Straßenbahn). Leider...
Zitat:
@matthias171 schrieb am 11. April 2016 um 13:16:21 Uhr:
[...]
Die Busse hatten auch eine eigene Ampel (das sind die mit den weißen Lichtern). Macht das einen Unterschied?
[...]
ALLERDINGS. Das ist die wichtigste Info schlechthin. Die Ampel gibt es für Dich nicht.
Ich revidiere meine Aussage von oben und schreibe:
Wenn der Bus diese eigens gestaltete Lichtsignalangale hatte, dann war's definitiv ein Rotlichtverstoß. Solche "Ampeln" gehören dem Bus und nur ihm allein (bzw. auch der Straßenbahn). Leider...
§ 37 StVO, Abs. 2, Punkt 4.
Du wirst leider mit den Konsequenzen leben müssen, relativ elementare StVO-Regeln nicht angewendet zu haben. Kleiner Trost: es ist kein Strafrecht. Kostet Geld. Kostet Geduld. Kostet Nerven. Danach ist aber alles wieder gut :-)
Und StVO ab und zu mal durchlesen. Ist nicht so viel...
Noch ein Tip: im Zweifel einfach stehenbleiben. Stehen ist gegenüber der möglichen Sünden beim Fahren immer billiger. Was nicht heißt, dass stehenbleiben immer richtig ist - aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Führerschein futsch ist, ist im stehen (bei Alkohol: Motor aus, Schlüssel nicht dabeihaben) sehr gering. Du kannst im Stehen wegen Parkvergehen, Behinderung usw. belangt werden - aber nicht wegen Rotlichtverstoß, Abstandsvergehen, Geschwindigkeitsübertretung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Mißachtung des Stoppschildes usw., was teilweise Straftaten sind, teilweise auch extrem teuer sind, und den Führerschein kosten können.
Stehen auf der Busspur hätte Dir bestenfalls ein bezahlbar kleines Bußgeld eingebracht.
Zitat:
@azrazr schrieb am 11. April 2016 um 14:19:11 Uhr:
...
Habe mir die Stelle über Google Maps mal angeschaut. Ich kann leider nicht sehen, wo genau die Ampel steht.
Ich kann nur vermuten, dass du beim Einbiegen in die Theishahner Str. eine Ampel passieren mußtest und diese wird wohl Rot gezeigt haben, als du vorbei bist. Damit hast du eine rote Ampel ignoriert, wenn du nach der roten Ampel rechts abgebogen bist.
Das der eigentliche Verlauf des Radweges dort nicht vorbeikommt, spielt keine Rolle, da dieser Weg nicht befahrbar ist und der zur Zeit gültige Weg eben an dieser Ampel vorbeiführt.