Wandlung: "vergebliche Kosten"

VW Passat B6/3C

Hallo,

da nun meine Wandlung durch ist, geht es jetzt um die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Da hier im Forum schon einige Mitglieder Erfahrungen zum Thema Wandeln gemacht haben, folgende Frage:

Ich habe mir von meinem Händler noch vor der Fahrzeugauslieferung ein 40mm Tieferlegungssatz von H&R einbauen und vom TÜV eintragen lassen.
Die Rechnung besitze ich noch.

Dieser Sachverhalt würde unter dem juristischen Begriff "vergebliche Kosten" fallen. Soweit ich weiß, gibt es dazu auch eine Rechtssprechung.

Mein Händler sagte mir, dass ich wohl auf den Kosten sitzenbleiben würde. Angeblich hat er Rücksprache mit WOB gehalten. Außerdem sollen die H&R Federn wieder durch Orginal-Federn ersetzt werden. Die Rückbaukosten übernimmt mein Händler.

Da ich mir das Zubehör ja nicht unter dem Vorsatz einer späteren Wandlung angeschafft habe, kann ich diese Entscheidung nur schwer akzeptieren.

Ich hatte mich eigentlich dazu durchgerungen, wieder einen neuen Passat-Variant mitzunehmen. Aber diesmal werde ich den stärkeren TFSi nehmen.
Laut Produktkatalog von H&R kann ich die Federn von meinem jetzigen 2.0 FSi wohl nicht nehmen, da diese vom Gewicht der max. VA-Last abhängig sind.

Wie sind Eure Erfahrungen?

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Wenn man eine Nutzungspauschale bezahlen muss, dann ist es wohl auch eine Abnutzungspauschale die in meinen Augen auch die Reifen beinhaltet.

Würdest Du auch einer solchen Argumentation folgen, wenn ein Händler Dir ein gebrauchtes Auto mit abgefahrenen Reifen verkaufen will? Schließlich bezahlst Du dafür ja auch nicht mehr den Neupreis...

Nein, das mit den Reifen ist schon ok, das Auto muss schon fahrbereit und verkehrssicher sein.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von pibaer



Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Wenn man eine Nutzungspauschale bezahlen muss, dann ist es wohl auch eine Abnutzungspauschale die in meinen Augen auch die Reifen beinhaltet.
Würdest Du auch einer solchen Argumentation folgen, wenn ein Händler Dir ein gebrauchtes Auto mit abgefahrenen Reifen verkaufen will? Schließlich bezahlst Du dafür ja auch nicht mehr den Neupreis...

Nein, das mit den Reifen ist schon ok, das Auto muss schon fahrbereit und verkehrssicher sein.

Gruß
Michael

Naja, ich denke eher man sollte die Kirche im Dorf lasssen und die gesetzliche Mindestprofiltiefe als Grundlage mit heranziehen. Ansonsten wie gesagt Billigreifen draufmachen und fertig. Aber nicht teures Geld für Michelin z.B. bezahlen und dann das Auto abgeben.

Wenn der Händler mir ein soclhes Auto verkaufen möchte, dann kann er es versuchen, ob ich dann mitspiele ist die andere Sache. Ich kanns Auto ja stehen lassen und ein anderes nehmen.

Ich bin´s nochmal!

Hab mir noch einmal die Profiltiefen auf dem Protokoll angekuckt und hab festgestellt dass ich mich ein wenig bei der Profiltiefe vertan habe.
Die Profiltiefe bei Übergabe war 1,6 (nicht 1,4) und 2,0 mm!

Darauf hin habe ich, mit Bezug auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe, auch noch die Kosten für die Reifen streichen lassen, so dass ich nur noch die Inspektion bezahlen musste.

Ist also insgesamt sehr gut gelaufen! 😁

Auch mit meinem neuen Passat gibt es bislang auch keine Probleme.
Für mich hat sich die Entscheidung zur Wandlung auf jeden Fall gelohnt!

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