Wandlung: "vergebliche Kosten"

VW Passat B6/3C

Hallo,

da nun meine Wandlung durch ist, geht es jetzt um die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Da hier im Forum schon einige Mitglieder Erfahrungen zum Thema Wandeln gemacht haben, folgende Frage:

Ich habe mir von meinem Händler noch vor der Fahrzeugauslieferung ein 40mm Tieferlegungssatz von H&R einbauen und vom TÜV eintragen lassen.
Die Rechnung besitze ich noch.

Dieser Sachverhalt würde unter dem juristischen Begriff "vergebliche Kosten" fallen. Soweit ich weiß, gibt es dazu auch eine Rechtssprechung.

Mein Händler sagte mir, dass ich wohl auf den Kosten sitzenbleiben würde. Angeblich hat er Rücksprache mit WOB gehalten. Außerdem sollen die H&R Federn wieder durch Orginal-Federn ersetzt werden. Die Rückbaukosten übernimmt mein Händler.

Da ich mir das Zubehör ja nicht unter dem Vorsatz einer späteren Wandlung angeschafft habe, kann ich diese Entscheidung nur schwer akzeptieren.

Ich hatte mich eigentlich dazu durchgerungen, wieder einen neuen Passat-Variant mitzunehmen. Aber diesmal werde ich den stärkeren TFSi nehmen.
Laut Produktkatalog von H&R kann ich die Federn von meinem jetzigen 2.0 FSi wohl nicht nehmen, da diese vom Gewicht der max. VA-Last abhängig sind.

Wie sind Eure Erfahrungen?

32 Antworten

Je nach Profiltiefe bei den Reifen würde ich das nicht akzeptieren. Solange noch die 1,3 mm oder so drauf sind, sollte das durch die Nutzungspauschale abgedeckt sein. Bei der Inspektion, gerade wenn sie schon überfällig ist, würde ich das schon anders sehen. Die Kosten könnten , meiner privaten Laienmeinung, bei Dir hängen bleiben ...

Ich habe heute Morgen meinen "alten" Passat an den Händler zurückgegeben.
Der zuständige Verkaufsleiter sagte mir dass die fällige Inspektion und zwei neue Reifen von mir bezahlt werden müssen (mit Hinsicht auf die Wandlung habe ich dies nicht mehr gemacht).

Sind diese Kosten nicht durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt?Ich komme nochmal auf das Thema zurück.
Nachdem ich wie geschrieben meinen Wagen zurückgegeben habe erhalte ich nun , nach 6 Wochen, das Übernahmeprotokoll.

Der Händler bemängelt:
- Zwei neue Reifen (1,5 und 1,4 mm Profiltiefe) Kosten 300,-€ !!!
- 30.000 KM-Inspektion Kosten 500,-€ !!!!!
- Fahrzeugaufbereitung Kosten 100,-€
- Kratzer an der Heckschürtze 80,-€

Ich soll alles in allem 1.050,-€ zzgl. zu der Nutzungsentschädigung zahlen (0,5 % bei 32,000 km).

Meiner Meinung nach will mich der Händler abzocken (500,-€ für die Inspektion!!!).
Was meint Ihr dazu? Nochmal die Frage: Werden diese Kosten, meiner Meinung nach normaler Verschleiß, nicht eigentlich durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt?

Gruß
Stephan
-

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von speselmann


Ich habe heute Morgen meinen "alten" Passat an den Händler zurückgegeben.
Der zuständige Verkaufsleiter sagte mir dass die fällige Inspektion und zwei neue Reifen von mir bezahlt werden müssen (mit Hinsicht auf die Wandlung habe ich dies nicht mehr gemacht).

Sind diese Kosten nicht durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt?

Ich komme nochmal auf das Thema zurück.
Nachdem ich wie geschrieben meinen Wagen zurückgegeben habe erhalte ich nun , nach 6 Wochen, das Übernahmeprotokoll.

Der Händler bemängelt:
- Zwei neue Reifen (1,5 und 1,4 mm Profiltiefe) Kosten 300,-€ !!!
- 30.000 KM-Inspektion Kosten 500,-€ !!!!!
- Fahrzeugaufbereitung Kosten 100,-€
- Kratzer an der Heckschürtze 80,-€

Ich soll alles in allem 1.050,-€ zzgl. zu der Nutzungsentschädigung zahlen (0,5 % bei 32,000 km).

Meiner Meinung nach will mich der Händler abzocken (500,-€ für die Inspektion!!!).
Was meint Ihr dazu? Nochmal die Frage: Werden diese Kosten, meiner Meinung nach normaler Verschleiß, nicht eigentlich durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt?

Gruß
Stephan
-

Hi,

versuche möglichst sachlich / emotionslos an die Sache heran zugehen:

Wenn der Händler Dir (wie auch ich empfinde) so "Steine in den Weg legt":

1.) Wie ist die Wandlung abgelaufen? Einvernehmlich mit akzeptablen Bedingungen?
- Hast Du Deine (vergeblichen) Kosten (vollständig) erstattet bekommen (Überführungs-/Abholkosten, Zulassungskosten, Kosten für Kennzeichen, Kosten für evtl. Nachrüstungen (wie etwa z.B. USB-Schnittstelle, Schutz für Stoßstange hinten, ...)?
- Hast Du (falls Barzahler) eine Kapitalverzinsung erhalten (für entgangene Zinsen: der Kaufvertrag wird komplett rückgängig gemacht --> dadurch stehen Dir die Zinsen zu, die Du erhalten hättest, wenn Du das Geld in der Zwischenzeit angelegt hättest...)

Falls auch nur ein Punkt davon nicht zutrifft, würde ich mir überlegen, dem Händler mit "Nachverhandlungen" drohen..

2.)
- Ich als Laie, würde hinsichtlich der Reifen dem Händler Recht geben (vorgeschriebenes Minimum sind 1,6 mm: Du gibst das Fahrzeug als nicht fahrbereit zurück).
- Dito bei einer fälligen Inspektion, nur hier im Forum werden Preise von unter 250,- Euro inkl. Öl für die 30.000'er diskutiert. Und mehr würde ich dann auch dem Händler nicht zugestehen.
- Was versteht der Händler unter "Fahrzeugaufbereitung"? Ich als Händler würde erwarten, dass das Fahrzeug in einem vernünftigen Zustand übergeben wird (z.B. geleerter Aschenbecher, halbwegs sauber, keine Flecken auf Sitzbezügen, usw...) Falls Du das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übergeben hast, würde ich auch hier diskutieren.
- Bei Kratzern auf einem 14 Monate alten Fahrzeug kommt es darauf an, ob diese einer "normalen" Nutzung entsprechen: ich glaube hier hast Du es schwer, wenn die Kratzer unstrittig vorhanden waren.

==> Hast Du bei der Wandlung die oben genannten Ansprüche erhalten, würde ich versuchen mich mit dem Händer auf 500,- € zu einigen.
==> Häufig wird jedoch die Dir zustehende Kapitalverzinsung vergessen: dann würde ich versuchen +/- 0,- aus der Sache heraus zu kommen.

Viel Glück

@ledewo,

genau so ist es.
Nach meinem Kenntnisstand kann es nur so ablaufen. Der Händler hat, so meine ich, hier schamlos die Unkenntnis des Kunden ausgenutzt. Es wäre sogar zu überlegen, diese Umstände VW mitzuteilen und damit evtl. den Händler von der anderen Seite auch noch unter Druck zu setzen und die Rückabwicklung schnell über die Bühne zu bringen und dann...nie wieder zu diesem Händler!
gruss
19FC

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Zitat:

Original geschrieben von 19FC


@ledewo,

genau so ist es.
Nach meinem Kenntnisstand kann es nur so ablaufen. Der Händler hat, so meine ich, hier schamlos die Unkenntnis des Kunden ausgenutzt. Es wäre sogar zu überlegen, diese Umstände VW mitzuteilen und damit evtl. den Händler von der anderen Seite auch noch unter Druck zu setzen und die Rückabwicklung schnell über die Bühne zu bringen und dann...nie wieder zu diesem Händler!
gruss
19FC

Hallo,

nur mal langsam mit irgendwelchen Beschuldigungen.

Hier weiß keiner, wie das Auto zurückgegeben wurde. War es sehr stark verschmutz, innen wie außen, hat der Besitzer drin geraucht, usw., hier steht nichts davon. Wenn dem so ist, dann ist es ganz normal, dass Kosten für die Aufbereitung verlangt werden. Normale Verschmutzung, die mit einer Autowäsche sowie ca. 15 Min. Saugen beseitigt werden können, sollten nicht verrechnet werden dürfen.

Kratzer werden selbstverständlich in Rechnung gestellt, dass hat nichts mit einer normalen Abnutzung zu tun. Wenn man einen Gebrauchtwagen kauft, wird jeder einen Kratzer sofort vom Preis abziehen, warum dann der Händler nicht auch.

Inspektion und Reifen waren überfällig und somit korrekt abgerechnet.

Und mit 0,5% Nutzungskosten ist er ebenso gut bedient. Der Händler hätte hier auch 0,67% machen können, was sein gutes Recht gewesen wäre.

Gruß
Axel

Zitat:

...
Und mit 0,5% Nutzungskosten ist er ebenso gut bedient. Der Händler hätte hier auch 0,67% machen können, was sein gutes Recht gewesen wäre.
...

Hi,

ist in meinen Augen schlicht falsch: Es gibt ein Uralt-Urteil aus einer Zeit, als die Auto mit 150 TKM "verbraucht" waren (daraus resultieren die 1/150 = 0,67% Nutzungskosten je 1 TKM).
Dieses ist IMHO heute nicht mehr aktuell, die Gerichtsentscheidungen tendieren heute viel eher unter 0,5% als darüber.
Ein Händler der sich nicht auf die 0,5% einlässt, handelt in meinen Augen wirtschaftlich äußerst unvernünftig, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit, das er vor Gericht verliert seeeehhhhr hoch ist, sondern dann muss er auch noch Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen....

Entscheidend ist in meinen Augen das Gesamtpaket bei einer Wandlung:

Was muss ich tatsächlich zahlen (Nutzungskosten abzgl. Erstattungen wie vergebl. Kosten oder Kapitalverzinsung).
Und wenn man halt nur eine geringe Kapitalverzinsung erhält (2,5% z.B.) würde ich mich auch nie auf 0,67% einlassen; würde man mir aber eine hohe Kapitalverzinsung von z.B. >4,5% einräumen würde ich evtl. auch die 0,67% nehmen (dies ist aber ein Rechenexempel: wie lange Verzinsung vs. Anzahl der KM).

Wenn ich dann noch für einen Neuwagen ein attraktives Angebot bekomme (und das alte Fahrzeug bis zur Auslieferung weiter nutzen darf), steht einer Einigung doch eigentlich nichts mehr im Wege.

Entscheidend ist, was unten raus kommt...

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger



Zitat:

Original geschrieben von 19FC


@ledewo,

genau so ist es.
Nach meinem Kenntnisstand kann es nur so ablaufen. Der Händler hat, so meine ich, hier schamlos die Unkenntnis des Kunden ausgenutzt. Es wäre sogar zu überlegen, diese Umstände VW mitzuteilen und damit evtl. den Händler von der anderen Seite auch noch unter Druck zu setzen und die Rückabwicklung schnell über die Bühne zu bringen und dann...nie wieder zu diesem Händler!
gruss
19FC

Hallo,

nur mal langsam mit irgendwelchen Beschuldigungen.

Hier weiß keiner, wie das Auto zurückgegeben wurde. War es sehr stark verschmutz, innen wie außen, hat der Besitzer drin geraucht, usw., hier steht nichts davon. Wenn dem so ist, dann ist es ganz normal, dass Kosten für die Aufbereitung verlangt werden. Normale Verschmutzung, die mit einer Autowäsche sowie ca. 15 Min. Saugen beseitigt werden können, sollten nicht verrechnet werden dürfen.

Kratzer werden selbstverständlich in Rechnung gestellt, dass hat nichts mit einer normalen Abnutzung zu tun. Wenn man einen Gebrauchtwagen kauft, wird jeder einen Kratzer sofort vom Preis abziehen, warum dann der Händler nicht auch.

Inspektion und Reifen waren überfällig und somit korrekt abgerechnet.

Und mit 0,5% Nutzungskosten ist er ebenso gut bedient. Der Händler hätte hier auch 0,67% machen können, was sein gutes Recht gewesen wäre.

Gruß
Axel

Der Wagen wurde vor der Rückgabe gründlich Innen und Außen gereinigt.

Es war ein Nichtraucherfahrzeug und wurde immer pfleglich behandelt! (Hört sich an wie ien Nachruf! 🙂)

Ich sehe es auch so, dass die Höhe der Nutzungskosten von 0,5% nichts damit zu tun haben darf was der Händler sich nun über andere Posten wieder reinholen will!

Vergebliche Kosten habe ich übrigens bislang nicht in Rechnung gestellt. Ich war davon ausgegangen dass ich "nur" die Nutzungsentschädigung und vielleicht noch die Inspektion zu einem vernünftigen Preis zahlen müsste.

Werde den Händler noch einmal darauf aufmerksam machen und ihm anbieten die Teile (Reifen, Öl und Filter) in OE-Qaualität zuzuschicken. Ich hab da "Beziehungen" (siehe meine Homepage)!

Also die 30.000er ist definitiv zu teuer, das ist ja nur eine Durchsicht mit Ölwechsel. Die 250€ oder weniger sind hierfür dann schon angebracht. Bezahlen wirst Du den Ölwechsel auf jeden Fall müssen, der wäre ja eigentlich bei spätestens 30.000 dran gewesen ...

Alles andere ist Verhandlungssache: Ich habe meinen 3c ebenfalls mit 1,5mm Profil zurückgegeben (allerdings nach 48.500 km) und der Händler hat nichts gesagt. Aufbereitung ist ebenfalls ein Posten, den ich bei einem normal benutzten Fahrzeug ebenfalls nicht zahlen würde (auch bei einem Raucherfahrzeug, was meiner aber nicht war!). Kratzer (und kleinere Beulen) sind ebenfalls verhandelbar, in meinem Falle hat die auch der Händler übernommen. Mein Wagen wurde ebenfalls mit 0,5% gewandelt und damit machen die Händler immernoch ein gutes Geschäft, da VW ja auch noch etwas bei einer Wandlung bezahlt ...

Also lieb, nett un bestimmt mit dem Händler reden (vielleicht auch mal mit dem Geschäftsführer bzw. Verkaufsleiter) und dann sollte sich eine gütige Einigung erreichen lassen. Bei mir wusste der Händler im übrigen, daß ich bei ihm keinen direkten Nachfolger für meinen 3c kaufen werde ...

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Mein Wagen wurde ebenfalls mit 0,5% gewandelt und damit machen die Händler immernoch ein gutes Geschäft, da VW ja auch noch etwas bei einer Wandlung bezahlt ...

Hallo,

was heißt da, der Händler macht ein gutes Geschäft? Das ist so nicht richtig.

Kleines Rechenbeispiel: Mein alter Passat, NP 42500,-, wurde nach 9 Monaten und 12500km gewandelt. Kosten für mich ca. 3200,- Das Auto stand nachher beim Händler für 29900,- zum Verkauf. Jetzt sagst Du mir, wo der Händler hier noch ein Geschäft macht?
VW zahlt nur die Differenz, dass der Händler im Prinzip mit Null rauskommt.

Würden die Händler ein Geschäft machen, würden sie ja wandeln ohne Ende.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


...

Würden die Händler ein Geschäft machen, würden sie ja wandeln ohne Ende.

Gruß Axel

Hi,

tun sie das denn nicht: Dieses Forum ist sicher nicht repräsentativ, aber hier hat doch schon jeder (gefühlt) Zweite gewandelt. Und ohne Unterstützung des Händlers würde dies m.E. kaum so gehen.

Heißt aber nicht, dass ich glaube, dass die Händler (mit der Wandlung direkt) ein Geschäft machen.

Zitat:

Original geschrieben von ledewo



Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


...

Würden die Händler ein Geschäft machen, würden sie ja wandeln ohne Ende.

Gruß Axel

Hi,

tun sie das denn nicht: Dieses Forum ist sicher nicht repräsentativ, aber hier hat doch schon jeder (gefühlt) Zweite gewandelt. Und ohne Unterstützung des Händlers würde dies m.E. kaum so gehen.

Heißt aber nicht, dass ich glaube, dass die Händler (mit der Wandlung direkt) ein Geschäft machen.

Der Händler macht insofern kein Geschäft, weil er für den ersten Wagen ja nichts verdient. Das ist ein Nullgeschäft (Siehe meine obige Rechnung). Sein Geschäft macht er dann, wenn er nochmal einen Wagen verkauft. Die Händler wandeln desshalb gerne, weil sie dem Kunden entgegenkommen. Der ist dann zufrieden und bleibt evtl. Kunde.

Wandeln können sie aber nur mit Zustimmung von VW, sonst bleiben sie auf den Differenzkosten sitzen, die normal von VW getragen werden.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von speselmann


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Ich habe heute Morgen meinen "alten" Passat an den Händler zurückgegeben.
Der zuständige Verkaufsleiter sagte mir dass die fällige Inspektion und zwei neue Reifen von mir bezahlt werden müssen (mit Hinsicht auf die Wandlung habe ich dies nicht mehr gemacht).

Sind diese Kosten nicht durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt?
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Ich komme nochmal auf das Thema zurück.
Nachdem ich wie geschrieben meinen Wagen zurückgegeben habe erhalte ich nun , nach 6 Wochen, das Übernahmeprotokoll.

Der Händler bemängelt:
- Zwei neue Reifen (1,5 und 1,4 mm Profiltiefe) Kosten 300,-€ !!!
- 30.000 KM-Inspektion Kosten 500,-€ !!!!!
- Fahrzeugaufbereitung Kosten 100,-€
- Kratzer an der Heckschürtze 80,-€

Ich soll alles in allem 1.050,-€ zzgl. zu der Nutzungsentschädigung zahlen (0,5 % bei 32,000 km).

Meiner Meinung nach will mich der Händler abzocken (500,-€ für die Inspektion!!!).
Was meint Ihr dazu? Nochmal die Frage: Werden diese Kosten, meiner Meinung nach normaler Verschleiß, nicht eigentlich durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt?

Gruß
Stephan
-

Die Endabrechnung ist jetzt auf ca. €540 hinausgelaufen.

Es wurden die zwei Reifen (€350 inkl. Montage) und die Inspektion (kpl. €190) berechnet.

Damit kann ich leben! Man sieht also dranbleiben lohnt sich! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von speselmann


...

Die Endabrechnung ist jetzt auf ca. €540 hinausgelaufen.
Es wurden die zwei Reifen (€350 inkl. Montage) und die Inspektion (kpl. €190) berechnet.

Damit kann ich leben! Man sieht also dranbleiben lohnt sich! 🙂

Hi,

vielleicht liest Dein Händler hier ja mit 😛

Zitat:

Original geschrieben von ledewo



Zitat:

Original geschrieben von speselmann


...

Die Endabrechnung ist jetzt auf ca. €540 hinausgelaufen.
Es wurden die zwei Reifen (€350 inkl. Montage) und die Inspektion (kpl. €190) berechnet.

Damit kann ich leben! Man sieht also dranbleiben lohnt sich! 🙂

Hi,

vielleicht liest Dein Händler hier ja mit 😛

Hab ich mir auch schon gedacht.🙂

Wenn so ist, dann schöne Grüße! 😁

Wenn bei Fahrzeugrückgabe das Reifenprofil bemängelt würde, und die Reifen mit ordentlichem Profil dastehen müssten, würde ich das billigste vom billigen (Linglong oder so was ähnlich Chinesisches) , bei der Tanke um die Ecke montieren lassen.
Wenn man eine Nutzungspauschale bezahlen muss, dann ist es wohl auch eine Abnutzungspauschale die in meinen Augen auch die Reifen beinhaltet.

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