Wandlung?

Opel Astra H

Wollte mal eure Meinungen zum Thema Wandlung hören und ob ich überhaupt Anrecht auf eine Wandlung habe.
Nach einigen Werkstattaufenthalten wurde unter anderem gemacht:
- einmal Dachhimmelverkleidung erneuert (abgefallen)
- ein Xenon Scheinwerfer getauscht
- einmal Sitzschiene und Polster bearbeitet (letzte Woche Schiene wegen Knackens gewechselt)
-Tacho klappern ( nach 4 Versuchen endlich ein neuer Tacho
- Kofferaumschloss eingestellt und nu gewechselt
- Poltern an Hinterachse ( 3 Versuche) Auspuffgummis neue Dämpfungsbuchsen alles erfolglos
- Unterfüttern der Mittelkonsole
-Neue Fensterheberknöpfe
-Beim Kofferaumöffnen hatte ich nun vor einer Woche den Griff in der Hand (Werkstattleiter sagt: Ich weiss nicht wie der befestigt ist und die Mechaniker haben schon feierabend

Nachdem ich mein händler der eigentlich immer sehr Kulant ist auf Wandlung angesprochen hatte bekam ich die Antwort ich müsste ein Brief an Opel schreiben. Völlig sinnlos.Der Händler ist doch für solche Sache zuständig.
Nun soll nächste Woche ein 2tes mal der Reiseingenieur kommen und sich das Auto anschauen.

13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsalis


Nachdem ich mein händler der eigentlich immer sehr Kulant ist auf Wandlung angesprochen hatte bekam ich die Antwort ich müsste ein Brief an Opel schreiben. Völlig sinnlos.Der Händler ist doch für solche Sache zuständig.
Nun soll nächste Woche ein 2tes mal der Reiseingenieur kommen und sich das Auto anschauen.

da hat dein händler leider vollkommen recht.

er ist ja nur der verkäufer des autos, garantieansprüche sind aber an opel zu richten. musste ich leider bei meinem 307 auch machen (freu mich schon auf nächste woche, kriege dann meinen GTC)

hatte damals auch nen anwalt eingeschaltet, weil ich auch jeden monat in der werkstatt stand. wandeln geht nur wenn 3x derselbe fehler auftritt und dieser verkehrsgefährdent ist, sprich lenkung...bremsen..und so. die werden dir den wagen bestimmt nicht wandeln wegen ner türgummidichtung (die bei mir auch mehrmals getauscht wurde). anwalt meinte damals...ich habe das recht den mangel zu beanstanden, aber die werkstatt hat auch das recht den fehler nach der vorgegebenen zeit instandzusetzen. also war da nix mit wandeln.

also wenn du sehr viel ärger damit hast und rechtschutz, dann am besten nen anwalt für verkehrsrecht mit dazuziehen

gruß Mato

Würde evtl. nochmal einen anderen Händler fragen, weil dein Händler sehr desinteressiert an dir scheint. Ich würde mich so nicht behandeln lassen, schlechten Service muss man heute nicht mehr akzeptieren!
Schreib einen Brief an die Geschäftsleitung des Hauses, wenn die nicht reagieren, genau den gleichen an Opel, mit dem Verweis, dass der Händler nicht reagiert hat.
Um die Wandlung muss sich der Händler kümmern, der den Wagen ausgeliefert hat.
Würde aber es nochmal bei einem anderen FOH versuchen, weil die meisten Mängel bekannt sind und eigentlich sehr sehr leicht abzustellen sind.
Sprech persönlich den Ingenieur von Opel an, die haben meist deutlich mehr Handlungsmacht, entweder können sie Teile viel großzügiger tauschen oder dir evtl. bei einer Wandlung/Umtausch entgegen kommen!

es sind halt mittlerweile zu viel fehler meiner meinung nach.und der ingeniur war ja schon mal da und hat gesagt das alles zu weechseln aber er weiss auch net so recht bescheid.und jetz ein zweites mal das spiel?werd wirklich ma den ingenieur ansprechen bevor ein anwalt eingeschaltet wird

Ich an deiner Stelle würde erstnochmal den Reiseingenieur kommenlassen, dann mit ihm über die Wandlung sprechen.

Ob du das Auto noch haben möchtest ist ja die nächste Frage. wenn ich fragen darf wie alt ist das Fahrzeug? Dir ist bewußt, das du ca 0,7% des neuwagenwertes pro 1000 gefahrener Kilometer zahlen mußt.

Bist du eigentlich Rechtschutzversichert? Ich meine nur das muß man alles abklären.

Norbert

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Also rechtschutzversicherung besteht.Ingenieur kommt auch am Mittwoch.Auto ist ein dreiviertel Jahr alt und hat 9000km runter

Ich finde, ausser der Hinterachse ist das doch alles Pillepalle, die ein guter Händler auch beheben kann....und solange es dich nix kostet? Wenn er 9000 km gelaufen ist und bspw. 20000 Euro gekostet hat, musst Du immerhin 1260 Euro selber bezahlen, das wäre mir bei dem Kleinkram zu viel....

Zitat:

Original geschrieben von winniepooh_ac



Zitat:

Original geschrieben von Corsalis


Nachdem ich mein händler der eigentlich immer sehr Kulant ist auf Wandlung angesprochen hatte bekam ich die Antwort ich müsste ein Brief an Opel schreiben. Völlig sinnlos.Der Händler ist doch für solche Sache zuständig.
Nun soll nächste Woche ein 2tes mal der Reiseingenieur kommen und sich das Auto anschauen.
da hat dein händler leider vollkommen recht.
er ist ja nur der verkäufer des autos, garantieansprüche sind aber an opel zu richten. musste ich leider bei meinem 307 auch machen (freu mich schon auf nächste woche, kriege dann meinen GTC)
hatte damals auch nen anwalt eingeschaltet, weil ich auch jeden monat in der werkstatt stand. wandeln geht nur wenn 3x derselbe fehler auftritt und dieser verkehrsgefährdent ist, sprich lenkung...bremsen..und so. die werden dir den wagen bestimmt nicht wandeln wegen ner türgummidichtung (die bei mir auch mehrmals getauscht wurde). anwalt meinte damals...ich habe das recht den mangel zu beanstanden, aber die werkstatt hat auch das recht den fehler nach der vorgegebenen zeit instandzusetzen. also war da nix mit wandeln.
also wenn du sehr viel ärger damit hast und rechtschutz, dann am besten nen anwalt für verkehrsrecht mit dazuziehen

gruß Mato

Nein, sein Händler hat überhaupt nicht Recht. Vertragspartner sind der Käufer und der Händler, Opel hat hier überhaupt keinen Einfluss - die sind wiederum Vertragspartner des Händlers und die Hersteller unterstützen in der Regel bei den entstehenden Kosten. Anspruch auf Wandlung (die es im Gesetz nicht mehr gibt, das ganze heisst heute Rücktritt) besteht bei einem erheblichen Mangel sowie 2-maligem Nachbesserungsversuch (bezogen auf den gleichen Mangel!). Sind beide Versuche fehlgeschlagen, kann man vom Vertrag zurücktreten.

Was ein erheblicher Mangel ist ist natürlich Auslegungssache - eine defekte Türdichtung ist allerdings wohl nicht als erheblich anzusehen.

Er sollte auch eher einen Anwalt für Vertragsrecht hinzuziehen, hier geht es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages.

Diese vielen kleinen Fehler rechtfertigen sicherlich keine Wandlung, wobei die meisten Fehler auch behoben wurden.

Warum willst Du denn wandlen?
Jetzt ist alles gemacht. Beim nächsten Auto müsstest Du wieder ganz von vorne anfangen. ;-)

Ich glaube nicht, dass Du ein Fahrzeug in der Preisklasse unter ca. 50.000,- Euro finden wirst, wo man nicht nachträglich noch irgendwelche Knack - oder Quitschgeräusche eliminieren müsste.

was heisst behoben?achse poltert sitze knacken.kofferaum poltert und griff wackelt nur noch rum.werd das sicherlich nicht ohne weiteres dulden.so verliert man kunden.

Hey Corsalis!

Nun, wie schon gesagt wurde, es bedarf schon erheblicher Mängel, die wiederum mehrfach nicht behoben werden konnten, also immer wieder auftreten, um einen Anspruch auf den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen zu können. Erhebliche Mängel sind insbesondere dann gegeben, wenn es nicht zumutbar oder sogar nicht verkehrssicher ist, so das Auto zu bewegen oder dann, wenn das Auto unzählige Male in der Werkstatt länger stehen muss. Zumutbarkeit ist bei Quietschen und Poltern wohl noch gegeben; klar nervt das, aber es wird so nicht reichen. Sicher ist es unbefriedigend, wenn man unzufrieden ist und im Grunde bloß auf den nächsten Mist wartet, der passiert, aber es kann auch nicht jedes Auto mal eben getauscht werden. Aber lass dich nicht abwimmeln und schon gar nicht auf die "Wir können das nicht entscheiden" Schiene. Wende dich an das Opel-Service Center und vielleicht auch an Autobild (Kummerkasten), wenn du nicht weiter kommst. Deine Forderungen dürfen natürlich nicht überzogen sein. Wenn du nen anderes Auto von Opel im Tausch kaufen würdest, hast du übrigens direkt bessere Chancen, da lassen sie sich rascher auf Deals ein, obwohl es eigentlich eine Sauerei ist, aber es sind Geschäftsleute.

Dein FOH hat offenbar wirklich wenig Interesse. Lass dir mal Nachweise über alle bisherigen Mängel und Reparaturen ausdrucken, damit du es schriftlich hast. Was genau hat denn der Disktrikleiter / Reiseingenieur gesagt? Der kann es nämlich am Besten einschätzen, da er der Verbindungsmann zwischen deinem Händler und Opel ist. Im Astra-H Forum ist jemand, der sogar zwei Astra gewandelt hat, wegen unzähliger Mängel, such mal nach dem und sprich mit ihm, der kann dir sicher Tipps geben und deine Lage besser beurteilen.

Grüße, -M-

edit: Der User den du bei AstraH fragen solltest heißt bastel.78

Naja gesagt hat er nicht wirklich viel.Er wusste selbst nicht so richtig weiter.Mir wurde danhn gesagt ich sollte bis zum Termin den Reifen und das Werkzeug aus dem Kofferaum machen um zu schaun ob es noch poltert.( natürlich war dies der Fall und eigentlichn auch nicht meine Aufgabe).Und er hatte dann zum Mechaniker gesagt was gemacht werden solle.
Am Termin hat dann der Mechaniker gesagt er würds auch nicht mehr einsehen mit so nem Polternden Karren für einge Tausend Euro zu fahren.
Nun noch zu weiteren Problemen:es verstellt sich das Gebläse von selbst und hat Aussetzer genau wie die Parktronic
Hab auch nie gesagt ich würde mir keinen Opel mehr kaufen auch wenns ein wenig enttäuschend war bisher

Ist natürlich ärgerlich!
Hast du mit dem Opelingenieur über einen Tausch bzw. eine Wandlung geredet.
Hast du mal einen anderen Opelhändler gefragt/aufgesucht?
Wo wohnst du, ein paar sehr gute Opelhändler kenne ich?
Wenn das mit dem Ingenieur nicht funktioniert hat, such einen anderen Opelhändler, deine Mängel sind nicht unbekannt, das müsste alles abstellbar sein.

Aus Mannheim.Gespräch über eine Wandlung werde ich morgen mal mit dem Ingenieur führen weil es der Händler ja nicht geschafft hat

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