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Wandlung Caddy

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 3. Juni 2010 um 4:53

Hallo, vielleicht hat ja jemand einen Tip für mich. Habe im Mai 09 einen Caddy gekauft, der nicht in Ordnung ist (lange Geschichte). Habe Wandlung beantragt. Der Autohändler ist leider dann in die Insolvenz gegangen. Der VW-Anteil des Händlers wurde auf ein anderes Autohaus übertragen. Die haben sich bereit erklärt zu wandeln, VW Hannover hat zugestimmt, (es gibt eine Wandlungsnummer von VW) dann ist auch dieses Autohaus in die Insolvenz gegangen. Angeblich kann ich lt. VW bei jedem VW-Autohaus wandeln( wenn ich denn ein neues Auto kaufe), stimmt aber nicht. Habe mir ein großes Autohaus ausgesucht, und sie melden sich nicht mehr. Reparieren kann ich das Auto auch nicht, weil eine Wandlung ansteht, die aber nicht durchgeführt wird. Hat irgendjemand schon mal sowas Verrücktes gehört und kann mir einen Tip geben? Mein Rechtsanwalt meint, er könnte nichts machen.HILFE!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Trampon

Mein Caddy kommt erst Mitte August.

Wenn ich so was les krieg ich Angst.

Ich glaub, ich nehm einen Mechaniker und meinen RA zur Abnahme mit ...

(Kennt wer vielleicht eine Abnahme-Checkliste?)

Hallo Trampon,

hier ist eine.

/Lausi.99

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Also, ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ich denke die Sachlage ist zunächst einmal folgende:

Die Haftung bei Mängeln hat in der Regel das Autohaus bei dem du das Fahrzeug gekauft hast. Geht dieses Insolvent gehen deine Ansprüche an den Insolvenzverwalter. Dieser müsste deine Forderung in € Anteilig aus der Insolvenzmasse begleichen. Dann gibt es nicht viel. Jetzt gibt es aber bestimmte Rechtliche Vereinbarungen zwischen Autohaus und VW, die du nicht zu Gesicht bekommst. Positiv ist , dass VW der Wandlung zugestimmt hat. Ein anderes Autohaus ist rechtlich nicht verpflichtet die Wandlung durchzuführen, da es den Schaden nicht verursacht hat. Wenn VW der Wandlung zugestimmt hat, dann sind diese Verpflichtet ein Autohaus damit zu beauftragen, die Wandlung durchzuführen. Da das Autohaus die Kosten VW in Rechnung stellen muss. Ich würde ein Schreiben mit einer Frist an VW schicken, mit der Aufforderung, dir ein Autohaus zu nennen, das die Wandlung durchzuführen hat. Ist dieses nicht der Fall, musst du dein Geld zurückverlangen, abzüglich Fahrzeugnutzung. Die Ansprüche musst du VW gegenüber geltend machen. Aber überleg dir das gut. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, sind eventuell die Anwaltskosten höher als der Schaden, das bedeutet den gekauften Caddy. Der Ausgang einer Verhandlung gerade gegen einen Konzern ist immer so eine Sache. Deine einzige Chance ist die Zustimmung der Wandlung von VW.

Ich hätte mich an die Verbraucherzentrale gewendet. Bei uns in BW gibt es entsprechende Fernsehsendungen wie Infomarkt, in der solche Fälle behandelt werden. Wenn es öffentlich wird, geht manchmal was auf Kulanz. Aber wenn du etwas willst, mach dich auf einen langen Weg gefasst. Oder du musst den Betrag leider abschreiben. Wie du deine Nerven schonen willlst oder deine Ansprüch durchsetzen. Deshalb hat dir der Anwalt auch wenig Hoffnung gemacht.

Hallo,

Wandlung ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Rückabwickeln kannst Du nur mit mit deinem Vertragspartner und der ist wegen Insolvenz mehr oder weniger zahlungsunfähig. Wenn dein Anwalt sagt, er kann nichts machen scheint das so zu sein.

Das Thema Wandlung ist so kompliziert, dass man da ohne Rechtsanwalt nicht abschliessend durchblickt. Ich habe meinen ersten Caddy wegen einem verschwiegenen Unfallschaden zurück gegeben. Da lief ohne Anwalt gar nichts.

Grüße

Heiner

Na ja, die Wandlung ist anerkannt, und zwar nicht nur vom Insolventen Autohaus, sondern von VW. Nach meiner Ansicht geht dann auch die Haftung über. Wäre die Wandlung nur vom Autohaus anerkannt, wäre das ein klarer Fall von Insolventsrechts. Aber ich denke da gibt es rechtliche Vereinbarungen zwischen VW und den Händlern, auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit. So ähnlich wie das Bankensicherungssystem. In dieser Sparte würde ich mal etwas nachschauen ob es das rechtliche Vereinbarungen gibt, auf die er sich berufen kann. Diese Aufgabe ist dem Rechtsverdreher zu stellen. Dann besteht durchaus Aussicht. Das Problem ist sicher noch ob es sich um einen gebrauchten oder um einen Neuwagen handelt. Bei einem Neuwagen bestehen durchaus Chancen.

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 9:46

Vielen Dank für eure Tips. Es ist übrigens ein Neukauf, und ich habe eine echte Wandlungsnummer von VW und die Zusage von VW, dass ich bei jedem xbeliebigen Autohaus wandeln kann. Das Problem ist, dass VW auf einmal davon trotz genehmigter Wandlung anscheinend nichts mehr wissen will und sagt, sie müsse die Wandlung noch mal überprüfen und der Verkäufer des Wandlungs-VW-Hauses keinen findet, der sich verantwortlich fühlt. Und wie gesagt, reparieren kann ich anscheinend nicht, weil die Wandlung durch ist. HORROR!! Ich habe schon an Akte 2010 geschrieben, weiß aber nicht, obs hilft.

Wie gesagt, setz VW eine Frist, dir einen Vertragspartner zu nennen. Oder du mußt irgendeinem Vertragshändler, die VW Verpflichtung unter die Nase halten. Dann lass dir von VW was schriftliches geben, dass der Händler verpflichtet ist.

am 3. Juni 2010 um 10:34

Hallo,

ich würde an Deiner Stelle mich mal an einen anderen Rechtsanwalt wenden.Denn jeder Anwalt ist ja auf was anderes spezialisiert.

Grüsse

am 3. Juni 2010 um 10:35

Das hört sich schon sehr kafkaesk an ...

Hast du das schon mit dem ADAC besprochen?

Beim ÖAMTC gibts eine Rechtsabteilung die mit solchen Fällen Erfahrung haben und helfen.

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 14:53

Danke für eure Antworten. Es gibt mir zumindest das Gefühl, es hört mir mal jemand zu.

Der Hammer ist, ich habe einen ADAC-Rechtsanwalt, der anscheinend nicht mehr weiter weiß. Ich habe jetzt trotzdem noch mal bei der ADAC-Rechtsberatung den Fall geschildert. Wußte ich gar nicht, dass es geht. Danke!

am 3. Juni 2010 um 15:16

Gern!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe (ADAC RA),

- nur so viel: ich hatte mal eine Rechtschutzversicherung über den ÖAMTC abgeschlossen,

als es dann so weit war hat sich herausgestellt, dass die nicht weiter wussten/wollten obwohl der Fall klar war.

Ich habe sofort gewechselt, beim nächsten Fall gegen einen anderen mit ÖAMTC-RV war ich dann zufrieden :D

Die Rechtsabteilung beim ÖAMTC erteilt primär Auskünfte.

Nachdem der ADAC wie auch der ÖAMTC nix anderes als ein Verein ist der die Interessen seiner zahlenden Mitglieder vertritt

erwarte ich, dass sie in skurillen Fällen wie deinem interessiert sind es im Sinne aller Mitglieder zu lösen - des kann ja nicht wahr sein!

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 7:07

Das hoffe ich auch! Der Hammer ist: der ADAC-Anwalt ist auch noch mein Schwager, ich kann ihn ohne Familienkrise noch nicht mal anmeckern. Läuft übrigens über Rechtsschutz, kein Familienklüngel, er bekommt Geld dafür.

Im Übrigen würde ich sogar auf eine Wandlung verzichten, wenn irgendeine VW-Werkstatt sich bereit erklären würde, das Auto zu reparieren. 2 Werkstätten hier in meiner Umgebung haben sich geweigert. VW würde es nicht anerkennen. Das Auto jault zum Gotterbarmen, die Lenkung hängt mal rechts mal links, das (mittlerweile neue) Getriebe verliert Öl, und der Wagen bremst mit Verzögerung. Wenn er länger als einen Tag steht, kann ich fast durchtreten, ABER: Lt. der Werkstatt sind die Bremsen ok. Und wie gesagt, die Wandlung ist durch, es wandelt nur keiner...

Manchmal denke ich, ich bin in einem schlechten Film.

am 4. Juni 2010 um 10:08

Mein Caddy kommt erst Mitte August.

Wenn ich so was les krieg ich Angst.

Ich glaub, ich nehm einen Mechaniker und meinen RA zur Abnahme mit ...

(Kennt wer vielleicht eine Abnahme-Checkliste?)

Zitat:

Original geschrieben von Trampon

Mein Caddy kommt erst Mitte August.

Wenn ich so was les krieg ich Angst.

Ich glaub, ich nehm einen Mechaniker und meinen RA zur Abnahme mit ...

(Kennt wer vielleicht eine Abnahme-Checkliste?)

Hallo Trampon,

hier ist eine.

/Lausi.99

...und hier ist noch eine etwas neuere Version (klick), von LongLive überarbeitet.

Grüsse,

Tekas

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 14:01

Hallo Trampon, mußt keine Angst haben, Ist halt ein Montagsauto. Ich würde jederzeit wieder einen kaufen, nur den halt nicht.

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