Wagenheber zusammengebrochen
Moin zusammen,
mir ist heute beim Räderwechsel beim Aufbocken des 3. Rades der Wagenheber zusammengebrochen. Der wurde zum ersten Mal verwendet!!!
Der Scherenwagenheber hat das Mutterngewinde aus Kunststoff. Diese Gewindegänge hat es komplett herausgezogen. Glück gehabt. Das Rad war noch dran.
Ist das jemandem schon passiert? Was könnte man tun? Selbst wenn ich den von Audi ersetzt bekomme, habe ich immer noch keinen tragfähigen Wagenheber.
Schönes WE.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Toto12345 schrieb am 3. November 2018 um 20:49:34 Uhr:
Das Ding ist für denn einmaligen Notfall Gebrauch ausgelegt.
(...)
Gabs die Info am Stammtisch 😕
Hatte am vorherigen A4 B6 von 2001 welchen ich 2004 erwarb und bis 2016 Fuhr, also gute 12 Jahre, den Wagenheber 2x im Jahr Genutzt um die Räder zu Wechseln.
Es ist nicht der Stabilste, aber zusammengebrochen ist er auch nicht, und soweit Identisch zu dem im B8
38 Antworten
Wo bitte steht dass man den Wagenheber nicht benutzen darf?
Früher habe ich auch immer den Bordwagenheber benutzt und 2x im Jahr die Räder Gewechselt, habe dazu aber noch ein Holzscheit mit druntergestellt.
Die Radschrauben habe ich vorher schon gelöst, ansonsten wäre Wahrscheinlich auch der Wagenhber Abgeglitscht, zudem Parke ich noch auf einer leichten Steigung,..
Hatte mir vor Paar Jahren so einen >Wagenheber< und dazu einen >unterstellbock< zugelegt, finde ich etwas Sicherer, zudem ist das mit dem Rangierwagenheber nicht so eine Wackelige Sache.
In der BDA zum steht zum Wagenheber u.a. folgendes:
Stützen sie das Fahrzeug sicher mit geeigneten unterstellböcken ab, falls unter dem Fahrzeug Gearbeitet werden muss - Verletzungsgefahr
Zitat:
@Ghosting schrieb am 3. November 2018 um 18:50:22 Uhr:
Früher habe ich auch immer den Bordwagenheber benutzt und 2x im Jahr die Räder Gewechselt, habe dazu aber noch ein Holzscheit mit druntergestellt.
Die Radschrauben habe ich vorher schon gelöst, ansonsten wäre Wahrscheinlich auch der Wagenhber Abgeglitscht, zudem Parke ich noch auf einer leichten Steigung,..Hatte mir vor Paar Jahren so einen >Wagenheber< und dazu einen >unterstellbock< zugelegt, finde ich etwas Sicherer, zudem ist das mit dem Rangierwagenheber nicht so eine Wackelige Sache.
Hab genau das gleiche Equipment. Fahre damit sehr gut, wobei mir am Wagenheber vorn auch was rausgebrochen ist , und ich ihn umtauschen musste. Gefahr bestand allerdings keine .
Zitat:
@Lupohotscherle schrieb am 3. November 2018 um 18:38:37 Uhr:
Wo bitte steht dass man den Wagenheber nicht benutzen darf?
Wozu soll er sonst sein? Außer für denn Notfall... Meinst du die liefern dir dein Werkstatt Equipment im Fahrzeug mit?
Der ganze Mist/Werkzeug ist nur für denn Notfall. Und nicht für denn regelmäßig Gebrauch.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Toto12345 schrieb am 3. November 2018 um 19:11:12 Uhr:
Zitat:
@Lupohotscherle schrieb am 3. November 2018 um 18:38:37 Uhr:
Wo bitte steht dass man den Wagenheber nicht benutzen darf?Wozu soll er sonst sein? Außer für denn Notfall... Meinst du die liefern dir dein Werkstatt Equipment im Fahrzeug mit?
Der ganze Mist/Werkzeug ist nur für denn Notfall. Und nicht für denn regelmäßig Gebrauch.
Ein Ablaufdatum steht am Wagenheber nicht. Deshalb sollte er für ein Fahrzeugleben ausgelegt sein.
Grüße Grunzbass
Zitat:
@Grunzbass schrieb am 3. November 2018 um 20:03:06 Uhr:
Zitat:
@Toto12345 schrieb am 3. November 2018 um 19:11:12 Uhr:
Wozu soll er sonst sein? Außer für denn Notfall... Meinst du die liefern dir dein Werkstatt Equipment im Fahrzeug mit?
Der ganze Mist/Werkzeug ist nur für denn Notfall. Und nicht für denn regelmäßig Gebrauch.
Ein Ablaufdatum steht am Wagenheber nicht. Deshalb sollte er für ein Fahrzeugleben ausgelegt sein.
Grüße Grunzbass
Ja dann nicht meckern und auf zu Audi und reklamieren. Gib bitte unbedingt eine Rückmeldung.. 😁
Dass ein Autowagenheber nicht für Werkstattbetrieb ausgelegt wird ist mir klar!
Aus maschinenbaulicher Sicht würde man bei Werkstatteinsatz auf Dauerfestigkeit. oder zumindest auf sehr hohe Lastwechselzahl auslegen.
Das scheidet für einen Fahrzeugwagenheber, der mitgeführt wird, aus.
Also legt man auf statische Festigkeit, oder auf Zeitfestigkeit aus.
Bei "statischer" Auslegung muss die Last statisch auf Dauer ertragen werden, unerheblich wie lange die Last anliegt. (ein üblicher Wagenheber wird je Vorgang nur einige Minuten benutzt)
Legt man nicht so aus, läuft man Gefahr, dass die Konstruktion schon bei der ersten Belastung zusammenbricht.
Die statische Auslegung erträgt auch im Zeitfestigkeitsbereich etliche Lastwechsel (genauer gesagt schwellende Last).
Rechnet man bei einem PKW 2 Reifenwechsel im Jahr, bei 10 Jahren Betrieb, kommen gerade Mal 20 Reifenwechsel zusammen! Das ist aus meiner Sicht gleichzusetzen mit statischer Last.
Natürlich wechselt man 4 Reifen also 80 Schwell-Lastvorgänge, ... immer noch statische Last.
Wenn ein Wagenheber das nicht kann, liegt aus meiner Sicht entweder ein Materialfehler (Qualitätsproblem) oder ein Auslegungsfehler (konstruktives Problem) vor.
Für den Fall, dass kein Qualitätsproblem vorliegt, das setzen die obigen Kommentare/Beiträge voraus, frage ich mich, wie das Ding ausgelegt wurde.
... aus meiner Sicht sollte ein derartiges Produkt nicht verwendet werden, auch nicht im Notfall --> Die Sicherheit ist nicht gewährleistet.
(mein Auto ist erst 7 Jahre alt, also keine 20 Vorgänge, und es war 3 Jahre ein Firmen Leasing Fahrzeug mit Reifenwechsel in der Werkstatt, ohne Fahrzeug-Wagenheber)
Das Ding ist für denn einmaligen Notfall Gebrauch ausgelegt. Und nicht für 100 Reifenwechsel. Aber wie gesagt auf zu Audi und reklamieren.
Zitat:
@Toto12345 schrieb am 3. November 2018 um 20:49:34 Uhr:
Das Ding ist für denn einmaligen Notfall Gebrauch ausgelegt.
(...)
Gabs die Info am Stammtisch 😕
Hatte am vorherigen A4 B6 von 2001 welchen ich 2004 erwarb und bis 2016 Fuhr, also gute 12 Jahre, den Wagenheber 2x im Jahr Genutzt um die Räder zu Wechseln.
Es ist nicht der Stabilste, aber zusammengebrochen ist er auch nicht, und soweit Identisch zu dem im B8