wagen lacken lassen ;)

BMW 3er E46

mahlzeit...

hab meine karre mal lacken lassen ...
ne..kleiner scherz.
in "d" ja leider nicht so erlaubt. aber hat was... mal was ganz anderes...

gruß
andreas

52 Antworten

Hier mal der Dialog von mir und dem Tüv. habe ihn Anbei das Bild vom hier geposteten Mercedes geschickt.

Ich:
Guten Tag.
Ich sehe in letzter Zeit immer öfter Bilder von Chromlackierungen und die Kabel 1 Sendung "Abenteuer Auto" hatte ebenfalls mal einen Defender in Chrom lackieren lassen. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen aber ist soetwas erlaubt? Anbei ein Bild von einen Wagen in dieser Optik.

Vielen Dank im vorraus

Mit freundlichen Grüßen

TÜV:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

bezüglich der Farbwahl bei der Fahrzeuglackierung gibt es bis auf Tagesleuchtfarben keine Einschränkungen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX-XXXXXX XXXXXX
Competence Center
TÜV Kraftfahrt GmbH

Die Lackierung ist nicht TÜV- Relevant. Du kannst dein Auto auch mit Fell im Kuh- Muster beziehen.
Und wegen Blendwirkung: ein richtig polierter Wagen glänzt auch kaum weniger 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die Lackierung ist nicht TÜV- Relevant. Du kannst dein Auto auch mit Fell im Kuh- Muster beziehen.
Und wegen Blendwirkung: ein richtig polierter Wagen glänzt auch kaum weniger 😉

Das mit dem Kuhfell etc weiß ich von den Amispinnern auf den Motorrädern aber Chrom ist doch quasi wie ein Speigel. Stelle dir mal vor du fährst nachts hinter einen Chrom Fahrzeug

Zitat:

Original geschrieben von m3osi


Das mit dem Kuhfell etc weiß ich von den Amispinnern auf den Motorrädern aber Chrom ist doch quasi wie ein Speigel. Stelle dir mal vor du fährst nachts hinter einen Chrom Fahrzeug

Dann spiegeln sich in dem Auto meine Scheinwerfer. Und wenn die richtig eingestellt sind und ich kein Fernlicht anhabe, blendet es nicht. 😉

Ähnliche Themen

auffällige lackierung

Hallo,

naja ich habe schon mal gehört oder gelesen, dass auffällige Lackierungen nicht in STVGO erlaubt sind.

Aus dem selben Grund haben die Unterboden beleuchtung verboten, oder innenraumbeleuchtung, oder schwarzlich beleuchtung.

Du kannst zwar bei einem TÜV glück haben, aber die grünen freuen sich schon auf dich ;o)))

MfG Michael

Man zeige mir die Stelle der STVZO, wo das steht. Ich hab zu diesem Thema darin nix gefunden. Und an die STVZO muss sich gehalten werden, da können auch die Grünen nix machen.

Re: auffällige lackierung

Zitat:

Original geschrieben von b46


Hallo,

naja ich habe schon mal gehört oder gelesen, dass auffällige Lackierungen nicht in STVGO erlaubt sind.

Aus dem selben Grund haben die Unterboden beleuchtung verboten, oder innenraumbeleuchtung, oder schwarzlich beleuchtung.

Du kannst zwar bei einem TÜV glück haben, aber die grünen freuen sich schon auf dich ;o)))

MfG Michael

Naja, wenn da wikrlich AUFFÄLLIGE LACKIERUNGEN steht dann ist es aber schwer zu definieren was auffällig ist.

Demnach müßte jede Tuninglackierung (diese Mehrton lackierungen) an einem Wagen auffällig sein, Flip Flop auffällig sein oder wie schon angesporochen dieses Kuhfell etc.

naja

eine kurze Frage: Wo wohnen wir hier???????

Hier in Deutschland drauf man sowieso nix machen, wofür man keine ABE hat. Die grüner werden dir einfach jeden morgen ein strafzettel geben und dann hast du den salat.

Ich finde das zwar auch mega geil, aber ich glaube das wird nix....

Re: naja

Zitat:

Original geschrieben von b46


eine kurze Frage: Wo wohnen wir hier???????

Hier in Deutschland drauf man sowieso nix machen, wofür man keine ABE hat. Die grüner werden dir einfach jeden morgen ein strafzettel geben und dann hast du den salat.

Ich finde das zwar auch mega geil, aber ich glaube das wird nix....

Ich wohne in Deutschland. Da haben sich Polizisten an Gesetze und Vorschriften zu halten.

Re: naja

Zitat:

Original geschrieben von b46


eine kurze Frage: Wo wohnen wir hier???????

Hier in Deutschland drauf man sowieso nix machen, wofür man keine ABE hat. Die grüner werden dir einfach jeden morgen ein strafzettel geben und dann hast du den salat.

Ich finde das zwar auch mega geil, aber ich glaube das wird nix....

gibt's ABEs für lackierungen 😁?

Re: Re: naja

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Ich wohne in Deutschland. Da haben sich Polizisten an Gesetze und Vorschriften zu halten.

Ja scho klar, nur Mist, wenn der TÜV ja sacht, den MIst einträgt, das aber den Schnittlauch ned die Bohne interessiert und dir die Kiste stilllegt!

Re: Re: naja

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


gibt's ABEs für lackierungen 😁?

Da fällt mir ein, ich brauch noch ne ABE für Titansilber-Metallic. Wenn mich die Grünen anhalten und ich keine dabei habe, legen die mir die Karre still 😁

Re: Re: Re: naja

Zitat:

Original geschrieben von e46coupefahrer


Ja scho klar, nur Mist, wenn der TÜV ja sacht, den MIst einträgt, das aber den Schnittlauch ned die Bohne interessiert und dir die Kiste stilllegt!

Aber auf welcher Grundlage wollense das stilllegen?

Edit: Nur §30 (1) Satz 1 STVZO ist ziemlich dehnbar. Damit höchstens. Aber explizit sonst net

Re: Re: Re: Re: naja

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Aber auf welcher Grundlage wollense das stilllegen?

Bei der Lackierung jetzt vielleicht ned, obwohl wer weiß............

Aber die verfahren doch immer öfter nach eigenem Ermessen!

Re: Re: Re: Re: Re: naja

Zitat:

Original geschrieben von e46coupefahrer


Bei der Lackierung jetzt vielleicht ned, obwohl wer weiß............
Aber die verfahren doch immer öfter nach eigenem Ermessen!

Siehe oben. Aber wenn man den Paragrafen dazu nimmt, kann man auch E36 mit Monsterface wegen Belästigung anderer stillegen 😉

Nix für ungut, ich denke hier gibbet keine klare Aussage. Aber verboten ists generell erstmal nicht, wie auch der TÜV bestätigt hat.

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