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Wagen in Werkstatt, Ersatzwagen und Mobilitätsgarantie

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 15. September 2011 um 15:33

Hallo,

ich fahre einen 2 Jahre alten Passat B6.

Vor einer Woche habe ich dummerweise einen kleinen Unfall gebaut, beim ausparken meine Stoßstange

an ein anderes Auto gesetzt. Also selbstverschuldet.

Das ganze der Versicherung (von VW) gemeldet die hatte dann auch 3 Tage später die Freigabe für

die Reperatur gegeben (bezahlt durch Vollkasko) An Kosten hatte ich nur 300€ Selbstbeteiligung.

Als ich meinen Wagen nun in die Werkstatt gegeben habe hatten die irgendwie meinen Termin

verbummelt. Folglich war auch kein Ersatzwagen verfügbar. (Dieser wurde mir zuvor vom Autohaus

zugesichert, das ganze sollte über die Mobilitätsgarantie abgerechnet werden)

Also hat das Autohaus bei einer Autovermietung einen Wagen bestellt, welchen ich jetzt seit 3 Tagen

habe, morgen ist die Reperatur abgeschlossen (Stoßstange+Parksensoren).

Jetzt wollte die Autovermietung vor Übergabe auf einmal eine Kreditkarte o.Ä. von mir, da sie meinten

sie hätte einen "falschen Mietvertrag" mitgenommen, welcher nur bei dem sogenannten "Werkstattersatz"

zu Geltung kommen würde. In meinem Fall sei das anders, weil der Unfall ja selbstverschuldet war.

Es gab also eine hitzige Diskussion im Autohaus wer nun die Kosten übernimmt, bis irgendwann mein Autohändler

sagte, er würde die Kosten erstmal übernehmen (dies war nötig weil die Vermietung keine Wagen auf Rechnung rausgiebt

und ich keine Kreditkarte vorlegen wollte). Im Nachhinein soll das jetzt irgendwie über die Mobilitätsgarantie abgerechnet

werden, das wurde mir so gesagt. Der Ersatzwagen kostet pro Tag wohl so 200 bis 300€, dieser wurde mir so zugeteilt.

Jetzt meine Frage: Wird das jetzt auch alles so klappen, dass der Mietwagen, welcher ja mein Ersatz sein soll auch wirklich

über die Mobilitätsgarantie abgerechnet wird, so wie eigentlich vereinbart? Den Mietwagen habe ich ja nur, weil

das Autohaus den Termin versumpft hatte und keinen eigenen Ersatzwagen hatte.. Nicht, dass ich am Ende noch auf

den Kosten sitzen bleibe.

Danke schonmal im Vorraus!

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15 Antworten

Tu doch der Einfachheit halber einfach so, dass dir nur zugesagt wurde, dass du ein Ersatzauto/Leihwagen auf Kosten des Autohauses gestellt bekommst. Wie der Händler das dann intern abrechnet weißt du nicht.

Dann kannst dich einfach hinstellen und sagen, dass dir der Wagen zugesagt wurde - was für ein Auto das ist ist dir ja eigentlich egal.

An den genauen Inhalt des Gesprächs kannst du dich halt nicht mehr erinnern, nur noch daran, dass dir ein Leihwagen zugesagt wurde - und zwar für dich kostenlos.

Wie gesagt bekommt man über die Mobilitätsgarantie nur einen Leihwagen wenn eine Weiterfahrt nicht möglich war. Als "Beweis" dient hier meist, dass das Fahrzeug abgeschleppt wurde.

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