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Wagen in Werkstatt, Ersatzwagen und Mobilitätsgarantie
Hallo,
ich fahre einen 2 Jahre alten Passat B6.
Vor einer Woche habe ich dummerweise einen kleinen Unfall gebaut, beim ausparken meine Stoßstange
an ein anderes Auto gesetzt. Also selbstverschuldet.
Das ganze der Versicherung (von VW) gemeldet die hatte dann auch 3 Tage später die Freigabe für
die Reperatur gegeben (bezahlt durch Vollkasko) An Kosten hatte ich nur 300€ Selbstbeteiligung.
Als ich meinen Wagen nun in die Werkstatt gegeben habe hatten die irgendwie meinen Termin
verbummelt. Folglich war auch kein Ersatzwagen verfügbar. (Dieser wurde mir zuvor vom Autohaus
zugesichert, das ganze sollte über die Mobilitätsgarantie abgerechnet werden)
Also hat das Autohaus bei einer Autovermietung einen Wagen bestellt, welchen ich jetzt seit 3 Tagen
habe, morgen ist die Reperatur abgeschlossen (Stoßstange+Parksensoren).
Jetzt wollte die Autovermietung vor Übergabe auf einmal eine Kreditkarte o.Ä. von mir, da sie meinten
sie hätte einen "falschen Mietvertrag" mitgenommen, welcher nur bei dem sogenannten "Werkstattersatz"
zu Geltung kommen würde. In meinem Fall sei das anders, weil der Unfall ja selbstverschuldet war.
Es gab also eine hitzige Diskussion im Autohaus wer nun die Kosten übernimmt, bis irgendwann mein Autohändler
sagte, er würde die Kosten erstmal übernehmen (dies war nötig weil die Vermietung keine Wagen auf Rechnung rausgiebt
und ich keine Kreditkarte vorlegen wollte). Im Nachhinein soll das jetzt irgendwie über die Mobilitätsgarantie abgerechnet
werden, das wurde mir so gesagt. Der Ersatzwagen kostet pro Tag wohl so 200 bis 300€, dieser wurde mir so zugeteilt.
Jetzt meine Frage: Wird das jetzt auch alles so klappen, dass der Mietwagen, welcher ja mein Ersatz sein soll auch wirklich
über die Mobilitätsgarantie abgerechnet wird, so wie eigentlich vereinbart? Den Mietwagen habe ich ja nur, weil
das Autohaus den Termin versumpft hatte und keinen eigenen Ersatzwagen hatte.. Nicht, dass ich am Ende noch auf
den Kosten sitzen bleibe.
Danke schonmal im Vorraus!
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15 Antworten
Tu doch der Einfachheit halber einfach so, dass dir nur zugesagt wurde, dass du ein Ersatzauto/Leihwagen auf Kosten des Autohauses gestellt bekommst. Wie der Händler das dann intern abrechnet weißt du nicht.
Dann kannst dich einfach hinstellen und sagen, dass dir der Wagen zugesagt wurde - was für ein Auto das ist ist dir ja eigentlich egal.
An den genauen Inhalt des Gesprächs kannst du dich halt nicht mehr erinnern, nur noch daran, dass dir ein Leihwagen zugesagt wurde - und zwar für dich kostenlos.
Wie gesagt bekommt man über die Mobilitätsgarantie nur einen Leihwagen wenn eine Weiterfahrt nicht möglich war. Als "Beweis" dient hier meist, dass das Fahrzeug abgeschleppt wurde.