Unfall, Wagen verkaufen oder behalten
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen und bin beim durchstöbern des Forum nicht schlau geworden.
Ich hatte mit meinem Peugeot 308 SW einen Auffahrunfall. Es wurde jetzt ein Gutachten erstellt und die Reperaturkosten belaufen sich auf ca 5000€.
Meine Frau und ich hatten sowieso die Idee den Wagen zu verkaufen und uns einen neuen Kombi zu holen..jetzt ist meine Frage: geht man aus der ganzen Sachen so gut raus, dass es sich überhaupt lohnt den Wagen zu verkaufen und einen neuen Gebrauchtwagen zu holen?
Ich habe es so verstanden, dass wenn man den Wagen nicht reparieren lässt, man den Wagen auf einer Restwertbörse verkaufen kann und dann die fiktive Abrechnungen wählen kann und sich auszahlen lässt. Lohnt sich das Prozedere überhaupt oder ist es sinnvoller den Wagen reparieren zu lassen, den minderwert zu kassieren und ihn weiter zu fahren?
21 Antworten
Nein, man kann konkret abrechnen. Zuerst braucht man beim fremdverschuldeten Unfall das Schadengutachten eines ö.b.u.v. Kfz-Sachverständigen. Den beauftragt man selbst. Gewöhnlich hat man mit derr Bezahlung aber nichts zu tun, auch wenn man dafür dem Gutachter haftet. Für die Abwicklung beauftragt man einen erfahrenen Anwalt. Der rechnet dann den zu betreibenden Ersatzkauf konkret mit der gegnerischen Versicherung ab und berücksichtigt den Restwert des Unfallers lt. Gutachten. Der neue (gebrauchte) Kombi sollte mindestens soviel kosten wie der Wiederbeschaffungswert des Unfallers, gerne auch mehr. Es gibt dann noch Nutzungsausfall und ein paar andere Dinge. Der Vorteil liegt hier darin, dass es keine Wartefrist bzgl. Restwert und auch keinen Mehrwertsteuerabzug seitens der Versicherung gibt. Der Gutachter muss über diese beabsichtigte Abwicklung vor der Gutachtenerstellung informiert werden. Eine Abwicklung in Eigenregie ist ohne vertieftes Wissen in der Materie nicht ratsam.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Juli 2025 um 22:49:22 Uhr:
Eine Abwicklung in Eigenregie ist ohne vertieftes Wissen in der Materie nicht ratsam.
Absolut richtig und wichtig.
Die Materie ist zu kompliziert, um das selbst zu regeln. Oder man verliert jede Menge an Geld, das einem zustehen würde. Deswegen haben die Gerichte auch eindeutig entschieden, daß dem Geschädigten ein Anwalt zusteht, damit "Waffengleichheit" mit den Profis der Rechtsabteilung der Versicherung besteht.
Super.. danke euch für die Antworten.
Genau so bin ich bisher Verfahren. Ich habe über den TÜV Hessen ein Gutachten erstellen lassen und gleich die Abtretung an den Anwalt unterschrieben.
Das heißt selbst wenn der Wagen kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, kann ich den Restwert über die Restwertbörse errechnen lassen? Sind die Preise dort erfahrungsgemäß fair?
Im besten Fall bekommt man dann ein gutes Angebot und bekommt dann noch die fiktive Abrechnung zusätzlich ausgezahlt+ minderwert+ weitere Kosten die entstanden sind ?
Die MwSt wird dann bei einem Gebrauchtwagenkauf auch nachträglich ausgezahlt?
War das ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden?
Edith: warum ist dein Post unsichtbar? 🤔
Ähnliche Themen
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. Juli 2025 um 22:56:42 Uhr:
War das ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden?
Edith: warum ist dein Post unsichtbar? 🤔
Ein Haftpflichtschaden
OK, dann so machen, wie der Paul aus Berlin schreibt.