Wagen als unfallfrei verkauft-Käufer zweifelt es nun an
Hallo,
Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Ich haben meinen A6 letztes Jahr von privat als Unfallfrei gekauft. (So steht es im Kaufvertrag und wurde mir auch mehrere male so mündlich bestätigt)
Nun habe ich das Auto vor einer Woche verkauft als Unfallfrei ( ich hatte keinen und der Vorbesitzer hatte laut Kaufvertrag auch keinen). Nun hatte der Käufer von meinem KFZ einen Unfall (einen Wildschaden).
Beim Verkauf hatte der Käufer mir gesagt das der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, weil er nachlackiert wurde und irgendwas schief war oder so. Aber er hat es nur vermutet und hat auch nix mehr dazu gesagt. Ich habe Ihm gesagt das ich kein Unfall hatte und ihn auch unfallfrei gekauft habe, was ich ja auch belegen kann. Nun hat er mich eben angerufen und gesagt, dass wenn der Wagen schonmal als Unfallwagen gemeldet wurde die Versicherung seinen Schaden den er jetzt hatte nicht bezahlen würde. Er würde dann per Anwalt klagen und ich müsste den kaputten Wagen zurücknehmen und Ihm das Geld wieder geben. Was kann ich tun ? 🙁
Nehmen wir an der Vorbesitzer hatte mit dem Wagen ein Unfall (Totalschaden) und hat schön das Geld von der Versicherung kassiert und ihn dann richten lassen und ihn mir als Unfallfrei weiter verkauft. Würde die Versicherung den Schaden der jetzt entstanden ist zahlen?.
Das Beispiel hat er angeführt was ich oben beschreiben habe.
Ich hoffe auf euere Hilfe... Sorry wenn Fehler im Text sind aber bin gerade etwas durch den Wind...
Beste Antwort im Thema
Gleich dicke Geschütze zum Einschüchtern auffahren. Eine nicht unbekannte Masche...
Ohne Beweis das der Wagen verdeckte Altschäden hatte kann der dir erstmal garnix... inwiefern man dich für versteckte Mängel vor deiner Zeit belangen kann weiß ich nicht...
100 Antworten
Na ein etwas fragwürdiges Kauf/Verkaufsverhalten hat ja nix mit der Marke Audi zu tun 😉
Schlagt mich... aber wahrscheinlich hätte es für dich auch erstmal der 10 Jahre alte Polo getan... 😉
Den kann man zur Not schrotten oder sonstwas machen. Und bei gereifter Vernunft gehts weiter 😁 Aber das steht auf einem anderen Blatt...
wenn der Wagen noch nicht umgemeldet ist, dann ist es ja auch noch deine Versicherung, die angeblich nicht bezahlen will. 😉
seltsame Geschichte...
Wann wurde der Wagen genau verkauft?
Das war mehr als unüberlegt von Dir.
Hast Du die genauen Käuferdaten?
Der Gutachter meiner Versicherung ist ja nichtmal da gewesen / Sie haben sich nicht mal bei ihm gemeldet.
Kann ja auch min mal 1 tag dauern sowas...
Der Käufer hat gleich heute bei mir Stress gemacht.
Denke die werden zahlen er meldet ab und gut ist. BITTTE BITTTE BITTE GOTT...
Ne aber der A6 hat mich ein schweine GELD gekostet weil er dauernd was hatte.
Oder der S8 von meinem Vater ( Wagen hat 50.000 runter ) wird super gefahren und immer warm und kalt pipapo und die Kiste hat ständig was..
Ähnliche Themen
Habe alles von dem Käufer: Anschrift name alter usw...
Merke ich jetzt auch 🙁 aber naja das passiert mir nicht nochmal...
Hatte die rosa Brille auf ...
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 5. Juli 2016 um 00:52:27 Uhr:
wenn der Wagen noch nicht umgemeldet ist, dann ist es ja auch noch deine Versicherung, die angeblich nicht bezahlen will. 😉seltsame Geschichte...
Wann wurde der Wagen genau verkauft?
Letzte Woche...
Zitat:
Habe alles von dem Käufer: Anschrift name alter usw...
Die Veräußerungsanzeige hast du an die Zulassungsstelle geschickt?
Melde Deiner Versicherung den Fall und die genauen Umstände sowie die Käuferdaten. Ich denke hier solltest offensiv handeln um nicht evtl. weitere Nachteile hinnehmen zu müssen.
Werde ich morgen alles machen. Ich danke euch für alles. Bin gestresst ohne Ende aber das ist wohl mein Verschulden 🙁 gute Nacht euch allen 🙁
Ich behaupte jetzt mal, dass der noch gar keine Wildschaden hatte.
Deine Versicherung hätte bei dir schon lange angeklopft, wenn jemand anders einen Wildschaden melden möchte.
Zitat:
@lenny1997 schrieb am 5. Juli 2016 um 00:15:11 Uhr:
Habe ein Zettel geschrieben per Hand Mit allen Daten wie Fahrgestellnummer und Uhrzeit der Übergabe, da es ja ein tausch war und kein direkter verkauf. Dort wurde festgehalten wann das KFZ abgemelt werden muss usw. mit Unterschrift.
Vorschriften über Kauf ( z.B. Sachmängelhaftung) finden auch bei Tauschgeschäften Anwendung (§480)
Ich gehe davon aus, dass diese Haftung auf dem "Zettel" nicht ausgeschlossen wurde.
Aus dieser Ecke droht daher viel größere Gefahr.
O.
Zitat:
@lenny1997 schrieb am 5. Juli 2016 um 00:15:11 Uhr:
Habe ein Zettel geschrieben per Hand Mit allen Daten wie Fahrgestellnummer und Uhrzeit der Übergabe, da es ja ein tausch war und kein direkter verkauf. Dort wurde festgehalten wann das KFZ abgemelt werden muss usw. mit Unterschrift.
Clever, wenigstens die Sache mit der Gewährleistung hat sich durch den Totalschaden erledigt.
Gruß Metalhead
Die Sache stinkt zum Himmel!
Ein 12.000 Euro A6 machst du durch einen Wildschaden nicht so schnell zum Totalschaden.
Auch läuft das Auto noch über seine Versicherung.
Wenn der Verkauf 1 Woche her ist, dann war bis jetzt garantiert noch kein Gutachter von seiner Versicherung da, der den Vorschaden festgestellt hätte!
Vor allem kommt der nicht, ohne dass die Versicherung vorher bei ihm anfrägt, warum plötzlich ganze wer anders auf seinen Namen einen TK Schaden melden möchte.
Drehen wir den Spieß mal um.
Wenn die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen wurde,
könnte man den defekten Schlauch beim S4 reklamieren.
(wenn er nicht schon repariert wäre)
@lenny1997
erkundige dich bei deiner Versicherung, ob dort ein Kasko Schaden gemeldet wurde.
Die Versicherung ist mit Tausch/Kauf auf den Erwerber übergegangen. Mit der Ummeldung hat das nichts zu tun.