wär der was?
naja der titel sagts ja schon, aber : wär der was ;-) ?
http://suchen.mobile.de/.../details.html?...
ich weiss, angucken is beim autokauf sowieso pflicht.aber so vom ersten eindruck her?
danke schonmal
23 Antworten
Dich meinte ich doch garnicht. Klar hat der Mondeo nen irrwitzigen Wertverlust, aber einige User noch weiter oben in diesem Thread (bzw. allgemein bei Preisfragen zum MK3) sind wirklich realitätsfremd.
Sagen wollte ich nur, dass die Preise völlig akzeptabel sind.
An dich war das mit der Garantie gerichtet. Nichts weiter. Der Händler schützt sich damit im ersten halben Jahr vor unkalkulierbaren Kosten aus Gewährleistungsansprüchen und der Kunde zahlt es. Ansonsten wird der Wagen eben nicht verkauft oder geht in den Export.
Beim Verbrauchsgüterkauf, zu dem auch ein Gebrauchtwagen gehört, ist ein gewerblicher Verkäufer dazu verpflichtet, einem Privatkäufer eine Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten einzuräumen. Nach $439 BGB ist er bei Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese Nacherfüllung und die Gewährleistung darf für den Käufer keine Kosten verursachen.
Innerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus, dass der Fehler (wenn er nicht aufgrund falscher Bedienung entstanden ist) schon bei der Übergabe vorhanden war. Danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft, so dass man sagen kann, dass man eigentlich effektiv nur eine 6 monatige Gewährleistung hat.
2.) Bei einem Kauf bei einem Händler, der beispielsweise 500 km entfernt ist, darf der Käufer sein Fahrzeug an dem üblichen Aufenthaltsort des Fahrzeugs reparieren lassen. Ihm ist nicht zumutbar, dass er sein Fahrzeug in die entfernte Werkstatt bringen muss. Alternativ kann der Verkäufer den Wagen abholen und zurück liefern, muss aber dann für ein Ersatzfahrzeug sorgen. Einen Nutzungsausfall kann der Käufer nicht geltend machen.
Die Punkte unter "2" gelten nur, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. (BGH, Urteil vom 8. 1. 2008 - X ZR 97/ 05)
Also, die 12 Monate Gewährleistungsfrist darf dem Käufer keine Kosten verursachen.
Was man sich überlegen kann, ist eine echte Gebrauchtwagengarantie, weil im Zweifel diese leichter durchzusetzen ist. Gebrauchtwagenhändler zicken gerne mal rum, wenn sie nacherfüllen müssen. Hab ich grad selber erlebt, aber wenn der Fehler bei der Überführungsfahrt auftritt, hat er letztlich nicht den Hauch einer Chance. So musste er in meinem Fall auch zähneknirschend zahlen.
T.
Zitat:
Original geschrieben von Timmy_g
Beim Verbrauchsgüterkauf, zu dem auch ein Gebrauchtwagen gehört, ist ein gewerblicher Verkäufer dazu verpflichtet, einem Privatkäufer eine Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten einzuräumen. Nach $439 BGB ist er bei Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese Nacherfüllung und die Gewährleistung darf für den Käufer keine Kosten verursachen.
Innerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus, dass der Fehler (wenn er nicht aufgrund falscher Bedienung entstanden ist) schon bei der Übergabe vorhanden war. Danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft, so dass man sagen kann, dass man eigentlich effektiv nur eine 6 monatige Gewährleistung hat.2.) Bei einem Kauf bei einem Händler, der beispielsweise 500 km entfernt ist, darf der Käufer sein Fahrzeug an dem üblichen Aufenthaltsort des Fahrzeugs reparieren lassen. Ihm ist nicht zumutbar, dass er sein Fahrzeug in die entfernte Werkstatt bringen muss. Alternativ kann der Verkäufer den Wagen abholen und zurück liefern, muss aber dann für ein Ersatzfahrzeug sorgen. Einen Nutzungsausfall kann der Käufer nicht geltend machen.
Die Punkte unter "2" gelten nur, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. (BGH, Urteil vom 8. 1. 2008 - X ZR 97/ 05)Also, die 12 Monate Gewährleistungsfrist darf dem Käufer keine Kosten verursachen.
Was man sich überlegen kann, ist eine echte Gebrauchtwagengarantie, weil im Zweifel diese leichter durchzusetzen ist. Gebrauchtwagenhändler zicken gerne mal rum, wenn sie nacherfüllen müssen. Hab ich grad selber erlebt, aber wenn der Fehler bei der Überführungsfahrt auftritt, hat er letztlich nicht den Hauch einer Chance. So musste er in meinem Fall auch zähneknirschend zahlen.
T.
Du verstehst mich irgendwie nicht.
Klar ist die 12monatige Gewährleistung vorgeschrieben. Darum geht es doch garnicht. Die in der Anzeige beschriebene Leistung ist eine Garantie! Die muss der Kunde allerdings extra bezahlen. Eine Gewährleistung kostet nichts extra. Genau das habe ich schon zweimal gesagt. Dein ganzer Text ist zwar schön, aber unnötig 😉 Das ist mir so schon alles bewusst und auch so von mir formuliert.
Der Händler ist ja nicht dazu verpflichtet einen Kaufvertrag einzugehen. Das tut er nur unter der Vorraussetzung des Garantie-Abschlusses. Eben um keine Gewährleistungansprüche gegen sich in den ersten 6 Monaten tragen zu müssen 😉 Der Kunde zahlt im Endeffekt.
Der Text war auch für den Themenstarter im Hinblick auf einen evtl. Kauf bei einem weiter entfernten Händler gedacht. ;-)
T.
oh gott oh gott oh gott! ihr verwirrt mich!ich schnall das irgendwie nich so richtig mit diesem ganzen garantiekram.soll ich diese 1-jährige gebrauchtwagen garantie plus dekra gutachten (kostet übrigens 350,- hat er am telefon gesagt) jetzt also nich nehmen weil der händler sich damit aus der verantwortung zieht???
Hallo,
hoffentlich trage ich nicht zur Verwirrung bei, aber folgendes gilt:
Kein gewerblicher Händler kann sich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht entziehen, auch nicht durch den Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie.
Das gilt sogar wenn der Händler dir einen entsprechenden Vertrag "unterjubelt", in dem du erklärst auf die Gewährleistung zu verzichten. Dieser Vertrag ist nichtig!
Die Rechtslage ist eindeutig und mehrfach von Gerichten bestätigt worden.
Die Gewährleistungspflicht geht in jedem Fall der Garantie vor! Allerdings wie schon gesagt ist man nur in den ersten sechs Monaten auf der sicheren Seite.
Im Grunde genommen brauchte mann nur eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen, die erst sechs Monate nach dem Kauf beginnt.
wofribe
guten morgen
ein freund von mir hat bei dem einen mondi gekauft letztes jahr. das war ein 2006 mit 155000km.
gekauft anmelden und fahren bis heut ohne irgendwas .da sitzt man nicht drin den wagen hat ein vertreter gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von Feylix666
oh gott oh gott oh gott! ihr verwirrt mich!ich schnall das irgendwie nich so richtig mit diesem ganzen garantiekram.soll ich diese 1-jährige gebrauchtwagen garantie plus dekra gutachten (kostet übrigens 350,- hat er am telefon gesagt) jetzt also nich nehmen weil der händler sich damit aus der verantwortung zieht???
Ich würde mir mal die Garantiebedingungen ansehen, also, was mit der Garantie abgedeckt ist und wie hoch der Selbstbehalt ist. 350 Euro sind bei einem 6000 Euro Fahrzeug natürlich schon ein Pfund. Auf der anderen Seite sind 350 Euro bei einer Reparatur schnell mal verschlungen.
Die Entscheidung musst du selber treffen. Ich persönlich würde lieber die Kohle sparen und die 350 Euro auf die Seite legen. Wenn du das Auto vor dem Kauf gut durchchecken lässt, sollte es eigentlich passen. Was im ersten halben Jahr nicht kaputt geht, wird doch wohl auch das zweite Halbjahr überstehen. Aber wie gesagt, das ist nur meine persönliche Sicht der Dinge. Es gibt Leute, die zahlen ein Leben lang so viel an Versicherungsprämie für zB den Glasbruch eines Ceran-Kochfeldes, dass die sich nach einer gewissen Zeit eine ganze Küche kaufen könnten. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ich hoffe, ich hab dich nicht noch mehr verwirrt und wünsche dir ein gutes Händchen beim Autokauf. Das richtige Modell hast du dir schon mal ausgesucht! ;-)
T.
nur um mal eines klarzustellen. Für die Gewährleistung ist es unerheblich, ob ein schriftlicher Kaufvertrag besteht oder nicht. Oder wer besteht bei seinem morgendlichen Semmelkauf auf einem schriftlichen Kaufvertrag?