W221 UNFALL / Kosten

Mercedes S-Klasse W221

Hallo Leute

hatte Unfall gehabt meine Frage ist
Falls ich 100% gewinnen sollte
Welche Summe ich bekomme ?

Reparaturkosten 12.500€
Wiederbeschaffungskosten 8000€
Restwert 4250€

möchte Reparieren und weiterfahren.
die Kosten sind vom Gutachter.
und 130% Regelung.

Bitte um Infos

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Mmh,

irgendwie dubios, die ganzen Schilderungen...

Natürlich nimmt die Polizei jeglichen (!) Unfallschaden auf, dazu wird auch eine Tagebuchnummer erteilt, die Bestandteil eines Verfahrens ist.
Was die Polizei nach wie vor nicht (!) macht, ist die Schuldfrage klären, das war aber schon immer (!) so.
Und natürlich, die gähnen, wenn sie bei vermeintlich kleineren Unfällen (ohne Personenschaden) gerufen werden, kommen aber im Zweifel stets.

Irgendwie muten deine Schilderungen teilweise wie "Märchen aus 1000 und einer Nacht" an... - sorry.

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Haha Fahrerin ist bekannt nur da steht unbekannt man man wie alt bist du wenn ich fragen darf ?

lies dir am besten die ganze ablauf dann weist du bescheid

ich weiss nicht ob in deutschland die Polizisten als Gemüsehändler genannt wird 🙂))

Hast aber dein Antwort schon bekommen ne ! Also POLIZEI AUFNAHME NEEEEEINNN !!!
hoffe ist dir das klar

Zitat:

@S420 schrieb am 28. Juni 2019 um 15:08:29 Uhr:


Haha Fahrerin ist bekannt nur da steht unbekannt man man wie alt bist du wenn ich fragen darf ?

lies dir am besten die ganze ablauf dann weist du bescheid

ich weiss nicht ob in deutschland die Polizisten als Gemüsehändler genannt wird 🙂))

Die "Antwort" erklärt wohl absolut alles, aber auch alles - zumindest für mich...
Lag ich mit meiner Vermutung richtig 😁

Wünsche gute Verrichtung 🙂

Jetzt wissen wir auch warum der Anwalt ohne vorherige Mitteilung in den Urlaub fährt und keine Vertretung hat...

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nur kinder hier man merkt schon

Jup, Du hast Recht! Du bist der einzige mit normalen und erwachsenen Umgangsformen!

Es wurde Dir schon mehrfach geraten zB den Anwalt zu wechseln, warum hast Du das nach der bisher wirklich für jeden Deppen ersichtlich stümperhaften Abwicklung nicht schon getan?

Weiterhin stimmt es, dass die Polizei - wenn sie dazu aufgefordert wird - auch bei „nicht Personenschäden“ eine ordentliche Unfallaufnahme macht.

Ich sags mal so, Du bist ziemlich chaotisch in der Abwicklung, nimmst keinen einzigen Rat an und haust alle 3 Woche. eine Frage raus, die Dir entweder der gesunde Menschenverstand oder nur Dein Anwalt beantworten kann.

Das alles lässt nur den Schluss zu, dass Du uns entweder einfach nur veräppeln willst, oder das uns einige Angaben hier aus welchem Grund auch immer fehlen!

Ich kann diese Reaktionen hier tlw mehr als verstehen.

Hast dann aber Unfallwagen , solltest dir gut überlegen , ob Reparatur so gut -

Mir ist gestern jemand in mein Auto gefahren, Anfang der Woche leider auch schon. Sowohl letzte Woche, als auch gestern, kam die Polizei und hat den Schaden aufgenommen.

Schade das der Thread hier in die falsche Richtung geht.....

Also bei uns nimmt die Polizei auch den Schaden auf. Dafür muss der Schuldige 35€ bezahlen.

Ach naja, bissel komisch ist das schon alles.

Natürlich möchte die Polizei nicht wegen jeder Lappalie ausrücken und eine Unfallaufnahme durchführen.
Mir sagte man mal das bis zu einem Schaden von etwa 2500 Euro (Personenschaden ausgenommen) die Polizei kein ernsthaftes Interesse daran hat.
Jetzt ist es aber so das der normale Autofahrer die Schadenshöhe fast nie richtig einschätzt.
Nehmen wir mal einen w221, da kostet ein Scheinwerfer schon 1000 Euro nur Material.
Mit Kotflügel lackieren, zerlegen der Anbauteile usw. sind da ganz ganz schnell 2500 Euro erreicht.
Bei der neuen S-klasse (w222) sind die 2500 Euro im übrigen schon bei einem SW inkl. Wechsel erreicht.

Und das ist nur ein Fahrzeug.
Fakt ist, solange ich die Polizei benachrichtige und diese auch kommt, hat sie den Unfall aufzunehmen.
Egal ob Kratzer oder Totalschaden.
Und bei deiner Schadenshöhe wird jeder Polizist dies auch tun.
Warum und wieso das nicht der Fall gewesen ist, ist mir eigentlich egal, könnte mir aber vorstellen, dass der Unfallhergang für sen Beamten nicht ganz eindeutig ist.

So wie es sich jetzt darstellt würde ich als Versicherer genau das selbe tun, erstmal anzweifeln und am Ende gibt es auch noch eine Teilschuld.
Auch muss der Unfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet sein, es gibt ja immerhin eine Schadennummer.

Ja die Polizei will das man das selber regelt und die Daten austauscht. Manchmal sagen die einfach das die in 2h können.

Also manche haben hier Vorstellungen. Die Polizei nimmt keinen Schaden auf sondern dokumentiert nur zur Beweissicherung die aktuelle ist Situation. Die Schadensaufnahme muss ein Gutachter machen.
Der Anwalt kann in einem laufenden Fall nicht einfach gewechselt werden da dann die Versicherung die Kosten nicht mehr übernimmt. Nur bei groben Fehlern des Anwalt. Außer man zahlt die Kosten eh selbst. Dann ist das egal.
Der Wert eines Fahrzeugs hat auch mit dem Kaufpreis nichts zu tun. Den bestimmt der Gutachter anhand des Zustandes. Reparaturen und Service wirken sich nicht Wertsteigernd aus da der Gutachter eh von einem fehlerfreien Wagen ausgeht und die Vorschäden abgezogen werden. Der Gutachter geht vom üblichen Marktwert aus. Das kann für den Geschädigten dann eben gut oder schlecht sein. Je nach Kaufpreis.

Und warum man gleich einen Anwalt einschaltet? Weil diese eben selten und ungern in einen laufenden Rechtsstreit einsteigen wenn es dann zum Streit gekommen ist. Außerdem erkennt ein Anwalt die Tricks der Versicherung frühzeitig.

Hatte vor einer woche einen Unfall mit dem CL55Komp da ist mir eine Frau frontal in meinen CL reingefahren. Die Olle stand unter Drogen jetzt ist leider mein Auto nur noch für die Presse geeignet. So kommen wir zum Thema also habe direkt am Unfallort einen Unfallbericht bekommen. Wie Kuni78 schon schreibt: Man bekommt eine dokumentierte Beweissicherung / Unfallbericht mit das wird von der Polizei ausgehändigt!

Hallo Kuni78,
danke für deine Meinung, allerdings sehe ich das nicht ganz so wie du. Da du zu wissen scheinst wovon du redest, kannst du mich gerne berichtigen.

Der Markwert ist für mich der gemittelte Wert, welchen ein Fahrzeug z.b. In einschlägigen Online Plattformen erzielt.
Da hier jedoch Händler und Privatpersonen Ihr Fahrzeug verkaufen ist die Spanne von - bis allerdings groß.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den ein vergleichbares Fahrzeug hat welches sowohl im technischen als auch im optischen Zustand dem Unfallfahrzeug am Schadentag entspricht. Dazu gehören natürlich für mich auch indirekt Reparatur und Erhaltungskosten.
So kostet z.b. Ein Scheckheft gepflegtes Fahrzeug meist mehr.
(Der Geschädigte darf nach einem Unfall keine finanziellen Einbußen haben.)

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