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W221 UNFALL / Kosten

Mercedes S-Klasse W221

Hallo Leute

hatte Unfall gehabt meine Frage ist
Falls ich 100% gewinnen sollte
Welche Summe ich bekomme ?

Reparaturkosten 12.500€
Wiederbeschaffungskosten 8000€
Restwert 4250€

möchte Reparieren und weiterfahren.
die Kosten sind vom Gutachter.
und 130% Regelung.

Bitte um Infos

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Mmh,

irgendwie dubios, die ganzen Schilderungen...

Natürlich nimmt die Polizei jeglichen (!) Unfallschaden auf, dazu wird auch eine Tagebuchnummer erteilt, die Bestandteil eines Verfahrens ist.
Was die Polizei nach wie vor nicht (!) macht, ist die Schuldfrage klären, das war aber schon immer (!) so.
Und natürlich, die gähnen, wenn sie bei vermeintlich kleineren Unfällen (ohne Personenschaden) gerufen werden, kommen aber im Zweifel stets.

Irgendwie muten deine Schilderungen teilweise wie "Märchen aus 1000 und einer Nacht" an... - sorry.

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Also mal ganz pauschal: du bekommst den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Ob das jetzt einpaar hundert euro hin oder her sind musst du mit deinem Anwalt klären, da offensichtlich nur er weiss was er noch alles an eventuellen Pauschalen & kosten gefordert hat.
Womöglich hat er noch seine Anwaltskosten verlangt, so kommst dann auch ungefähr auf deine 8000EUR.
Aber klären kann das hier niemand im Detail, da musst dich an deinen Anwalt wenden.

Erstmal wäre es interessant ob es ein Kasko oder Haftpflichtschaden ist.
Also bist du Schuld oder der Unfallgegner.
Wenn dir der Wiederbeschaffungswert zu wenig ist, anzweifeln.
Solllte es ein Haftpflichtschaden sein, verstehe ich nicht warum du kein extra Gutachten anfertigen lässt.
Sicherlich musst du das erstmal bezahlen, allerdings kannst du die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen.
Sollte der Gutachter von der gegnerischen Versicherung sein ist immer erstmal Vorsicht geboten.
Logisch das die Ihre Kosten unten haben wollen oder?

Herr Volvodriver
Der Unfallgegnerin ist Schuld
und sie hat noch nicht mal Anwalt eingeschaltet trotz Notfrist von Landgericht !!!!!

sie hat ein Teilkasko ich nur Haftpflicht

ich war bei der Gutachter gewesen alles fertiggestellt

bin nicht in der Lage über 7000€ die Reparaturkosten zu zahlen
habe vor 6 monaten her mein S klasse für 13.000€ gekauft
nochmal 7.000€ ist mir zu viel !!!

Schuldfrage durch Polizei geklärt?
Unfallbericht vorhanden?

Ich würde den Gutachter erstmal fragen warum ein ohnehin schon altes, aber technisch sauberes Auto 6 Monate nach Kauf 1500 Euro weniger wert ist als Kaufpreis.
Evtl. hast du innerhalb dieser 6 Monate nicht unerheblich in das Fahrzeug investiert? (Technischer Zustand)
Sicherlich kenne ich deine Eckdaten nicht, wieviel Kilometer du seitdem gefahren bist usw.

Auf der anderen Seite verstehe ich nicht warum bei einem Haftpflichtschaden gleich ein Anwalt geschaltet wird....
Ich würde erstmal bei der Versicherung anrufen und fragen ob der Schäden richtig gemeldet ist.

Liest sich etwas komisch und nicht ganz klar.

Deine Unfallgegenerin braucht auch keinen Anwalt... du streitest dich gerade mit der Versicherung. Und selbst wenn die Unfallgegenerin zweifelsfrei die Schuld anerkennt, ist die Versicherung der bezahlende Punkt. So ist das eben.

Volvodriver ist in Deutschland immer so Kauft dir ein Neuwagen und fahre 1 monat durch die gegen und verkauf es hast du wieder verlust durch Halterwechsel weil dann ist nicht mehr Neuwagen sondern 1. Hand

ausserdem innerhalb 6 monate habe ich Neue reifen gezogen gepflegt und und und .... mein Wagen ist Voll Scheckheft

natürlich habe ich innerhalb 6 monaten ca. 7 tkm gefahren dadurch verliert auch sein Wert.

Warum ich Anwalt geschaltet habe weil Unfallgegnerin meinte das ich die Schuld hatte.
Aber Bilder als Beweis und Die Unfallbericht von meinem Anwalt war klar gewesen.
Die Unfallgegnerin hatte nichtmal Unfallbericht für Ihre Versicherung gestellt

irgendwie komische Versicherung und Unfallgegnerin

Daher die Frage ob die Polizei vor Ort gewesen ist?
Einen Satz neue Reifen und alle Investitionen/Rechnungen die zum verbessern/erhalten des Technischen Zustandes sind würde ich vorzeigen.
erhöht natürlich den Wert des Fahrzeuges.

Natürlich verliert ein Fahrzeug nach Zulassung an Wert, aber da es sich um ein Fahrzeug handelt, was bei einen Kaufpreis von 13000 Euro sicher schon gute 10 Jahre alt ist, würde ich 1500 Euro in 6 Monaten als arg viel sehen.
Das sind immerhin 11,5% Wertverlust vom KP innerhalb von 6 Monaten.
Kann man so stehen lassen, aber muss man nicht.

Wenn die Unfallgegnerin der Meinung ist, kann sie es gerne sein, dennoch muss der Unfall Ihrer Versicherung gemeldet sein und wenn sie das noch nicht gemacht hat, musst du es bei ihrer Versicherung machen.

Ja der Gutachter hat ganz klein Minimale Delle an der Tür entdeckt aber das war schon als ich gekauft hatte.
naja ob es dadurch Wert verliert ist ne sache.

Die Unfallgegnerin meldet überhaupt nichts
auch die Versicherung kümmert sich nicht um mein Sache daher hat der Landgericht ein Notfrist gegeben was auch zu ende gegangen ist.
Jetzt muss ich schauen.
Mein Anwalt ist jetzt im Urlaub
Vertretung gibt es auch nicht
hat mir auch nicht mitgeteilt das er in die Urlaub geht.

Was für Sachen ey man dreht durch

Und nochmal die Frage....
Ist die Polizei vor Ort gewesen und hat den Schaden aufgenommen?

Grüße
Christian

Polizei war da gewesen aber Schadenaufnahme machen die nicht mehr !!!! seit paar jahren wusstes du das nicht ?

Personalien tauschen ja
Schadenaufnahme nein

Das die Polizei keine Unfallaufnahme mehr macht ist mir komplett neu und kann ich mir auch nicht vorstellen, da genau aus der Unfallaufnahme im Streitfall spätere Rechtsansprüche zur Klärung vom Unfallgeschehen sowie der Schuldfrage als Grundlage dienen.
Auch bei einem erheblichen Sachschaden macht die Unfallaufnahme Sinn.

Ohne Unfallaufnahme passiert genau das wie bei dir im Moment.
Die Unfallgegner streiten um Recht und Unrecht ohne eine vernünftige Grundlage.

Entweder das ist alles sehr blöd gelaufen bei dir oder es gibt andere Umstände die einer einfachen Klärung entgegen stehen.

Polizei war vor ort Gewesen ja
hat nur Personaliengetauscht und haben mir mitgeteilt mit bla bla Urteil bla bla gesetz machen die nicht mehr bei Kleinunfälle aufnahme !!!!

aber mit der Polizei habe ich sowieso nicht zu tun
läuft über Landgericht

Mmh,

irgendwie dubios, die ganzen Schilderungen...

Natürlich nimmt die Polizei jeglichen (!) Unfallschaden auf, dazu wird auch eine Tagebuchnummer erteilt, die Bestandteil eines Verfahrens ist.
Was die Polizei nach wie vor nicht (!) macht, ist die Schuldfrage klären, das war aber schon immer (!) so.
Und natürlich, die gähnen, wenn sie bei vermeintlich kleineren Unfällen (ohne Personenschaden) gerufen werden, kommen aber im Zweifel stets.

Irgendwie muten deine Schilderungen teilweise wie "Märchen aus 1000 und einer Nacht" an... - sorry.

Ich weiss nicht was du von ein Schmerzen hast aber MUSST DU NICHT AN MIR GLAUBEN !!!

natürlich habe ich polizei angerufen die waren vor ort
aber wie gesagt die haben nur daten getauscht mehr nicht
und ein klein zettel mir mitgegeben das habe ich an meinem Anwalt mitgeteilt.

Lies mal was mein Anwalt geschrieben hat an die Versicherung

Tut mir noch immer leid...

Beide Fahrer (Unfallbeteiligte) = "unbekannt"...???

Sieht eher aus, als wäre der verwandte Landsmann und Gemüsehändler gerufen worden...

Dubios, dubios...

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