- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- S-Klasse & CL
- S-Klasse
- W221 UNFALL / Kosten
W221 UNFALL / Kosten
Hallo Leute
hatte Unfall gehabt meine Frage ist
Falls ich 100% gewinnen sollte
Welche Summe ich bekomme ?
Reparaturkosten 12.500€
Wiederbeschaffungskosten 8000€
Restwert 4250€
möchte Reparieren und weiterfahren.
die Kosten sind vom Gutachter.
und 130% Regelung.
Bitte um Infos
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Mmh,
irgendwie dubios, die ganzen Schilderungen...
Natürlich nimmt die Polizei jeglichen (!) Unfallschaden auf, dazu wird auch eine Tagebuchnummer erteilt, die Bestandteil eines Verfahrens ist.
Was die Polizei nach wie vor nicht (!) macht, ist die Schuldfrage klären, das war aber schon immer (!) so.
Und natürlich, die gähnen, wenn sie bei vermeintlich kleineren Unfällen (ohne Personenschaden) gerufen werden, kommen aber im Zweifel stets.
Irgendwie muten deine Schilderungen teilweise wie "Märchen aus 1000 und einer Nacht" an... - sorry.
Ähnliche Themen
60 Antworten
Okay, die Zahlen sehen aber schon etwss anders aus als zuvor genannte.
Dein Anwalt versucht 8000,- Euro von der Versicherung zu bekommen?
Das ist doch richtig, wenn du das Fahrzeug behälst.
Die 8000,- + der Restwert wären dann ja ungefähr 12 500 ,- Euro, also etwas über dem Wiederbeschaffungswert.
Ich würde auch sagen das du dir das besser mal von der Versicherung selbst erklären lässt.
Falls dir die gegnerische Versicherung nicht helfen will, kannst du sicherlich auch mal mit deiner Versicherung sprechen, die können dir das auch sagen, die arbeiten alle mehr oder weniger gleich.
dies habe ich nicht verstanden
also 8000€ bekomme ich und noch zusätzlich den Restwert ?
aber abhängig davon werde ich auch noch 3 monatige Nutzungsausfall entschädigung bekommen
macht ca. 8100€
Den Restwert hast du ja in Form von dem Unfallwagen.
8100.- Nutzungsausfall?? Wer erzählt dir denn sowas???
Mehr wirst du nicht bekommen, und einen Nutzungsausfall von 3 Monaten zu bekommen, dürfte schwierig bis unmöglich sein, wobei ich ja den Fall und die damit verbundenen Umständen nicht kenne.
es gibt urteile schön das ich es teile und etwas neuigkeit ihr wisst :)
wenn ich den Urteil finde ergänze ich dann
hier mit der Urteil und noch weitere urteil gibt es über Landgericht
Urteil hin oder her. Das ist eine Einzelfallbeurteilung. Wenn die Verzögerung ganzseitig und beweisbar von der Versicherung ausgeht, wird wohl ein solches Urteil gesprochen werden. Aber mich da nun dran festbeissen....
Ich sage ja, einfach mal mit der Versicherung reden.
Tut mir leid,
du wirst hier selbstverständlich von keinem User einen Persilschein für deine Vorstellungen/Erwartungen bekommen.
Führe doch diese Diskussion mit deinem Anwalt, warum machst du das nicht???
Der sollte ausgewichst genug sein und wissen, was zu tun ist.
So soll es z.B. hilfreich sein, sich in einer freien (geeigneten!) Werkstatt ein Angebot machen zu lassen, die rechnen meist andere Stundensätze ab, als eine MB-Werkstatt.
Gerade, wenn Wiederbeschaffungswert etc. die Reparaturkosten unterläuft, sind die Versicherungen schnell dabei, auf einen TS abzustellen.
Wie gesagt, allein und nur allein ein pfiffiger Anwalt kann dir helfen, zu dem musst du dich allerdings schon selbst bewegen...
mir gehts es darum ob solche situation einer auch erlebt hat
klar könnte ich mein anwalt fragen aber leider ist er nicht zu erreichen
naja wozu gibt es forum
um probleme zu lösen
Zitat:
@S420 schrieb am 27. Juni 2019 um 14:24:11 Uhr:
mir gehts es darum ob solche situation einer auch erlebt hat
klar könnte ich mein anwalt fragen aber leider ist er nicht zu erreichen
naja wozu gibt es forum
um probleme zu lösen
Na,
wenn das der gegnerischen Versicherung auch reicht, eine "Hilfe aus dem Forum", die davor dann einknickt...
Was hilft es dir (wirklich), was andere User "erlebt" haben?
Und derartige Probleme werden nicht in dem Forum gelöst, leider.
Es bleibt dabei, es geht kein Weg an einem Anwalt vorbei.
Möglicherweise solltest du deine Zeit und Energie besser dafür verwenden...
Viel Glück dabei!
Ich würde bei dem Wiederbeschaffungswert einhaken und das anzweifeln... hatte selbst mal so einen Fall bei dem ein Fahrzeug angeblich einen geringen Wiederbeschaffungswert hatte.... der "Gutachter" musste es dann aber hinnehmen, dass sein schlechter Versuch den "Schaden" für seinen Auftraggeber abzuwenden nicht bei mir durchging und die 130% Regelung konnte vollumfänglich greifen. 8000€ für einen W221, entweder der Wagen ist ziemlich schäbig oder die versuchen das gleiche wie bei mir damals.
Fahrzeug ist fast Vollaustattung und Voll Scheckheftgepflegt Unfallfrei war es gewesen.
Nur der Gutachter war komisch gewesen am anfang
er hatte sogar wenig Austattung eingettipt danach habe ich Erwähnt dann hat er sich korriegirt
naja habe jetzt einen Experten gefragt meinte das ich die 8000€ bekomme + die MwSt wenn ich Repariere lasse
und die Nutzungsausfalltagen auszahlen bekomme