W212 in der AutomotorundSport

Mercedes E-Klasse W211

Hallo grad als ich im geschäft war sah ich die neue AMS und sie hat mich wie ein Magnet angezogen,denn auf dem Titelblatt steht:Neue E-Klasse jetzt mit Hybrid!
auf den Bildern hat er zwei nebelscheinwerder nebeneinander...also insgesamt vier und das heck wirkte i-wie wie das des W204!

lG

145 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


.....aber der Besitzer der jeweilige Angestellte.

der "Nutzer" 🙂

Besitzer ist und bleibt die Firma 🙁
auch wenn manche gerne "Besitzer" wären 😎

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie



...... und darf ihn auch verändern.

Oh Richie ist also doch ein Tuner 😁 .

Grüße
Peter

Zitat:

Original geschrieben von KarloV6


Da ist es natürlich schön wenn man sein Eigenes kleines Unternehmen führt, so wie meiner einer, da kann man zwar sagen... "Joa, das hier ist mein Geschäftswagen" was ja auch irgendwie stimmt, aber im endeffekt gehört einem ja selber das Auto, da man ja der Chef is 😉

Sicher, ist aber immer noch ein Unterschied wenn man ein duzend Mercedes für sich persönlich und seinen Spaß kauft wie manche Scheichs, oder ein duzend Mercedes in der eigenen Firma hat um sein Brötchen damit zu verdienen (egal ob Taxi-, Miet-, Transport-, Vetriebs- oder Dienstleistungsunternehmen). Darum würde ich persönlich nie mit "Arbeitswerkzeugen" angeben, schließlich kostet sogar das Equipment eines Handwerkers mehr als die meisten E-Klassen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Gnarf


Du meinst aber nicht wirklich, weil jemand in zwölf Monaten 50 000 km fährt, muss er jedes Jahr das Auto tauschen😛 ?
Grüsse
Daniel

Nein, aber viele Schlipsträger glauben dass sie sich damit wichtiger fühlen und mit fremden Vermögen in Foren besser angeben können 😛😁

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Tja, von Eigentum bei Flottenleasing zu sprechen, macht wohl wenig Sinn. Besitzer eines persönlichen Dienstwagens jedenfalls ist der Firmenwagenfahrer.

Wie andere schon geschrieben haben ist ein Leaser nie ein Besitzer. Leasing ist wie Mieten nur eine zeitlich begrenztes

Nutzungs

recht, oder sagst du, du bist Besitzer an dem Tag an dem du ein Auto mietest? 😉 Ohne Fahrzeugbrief kein Besitz 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Entsprechend ist er für den Besitz auch verantwortlich und darf ihn auch verändern.

Das wäre mir aber neu, der Benutzer muss ihn in einen fest definierten Zustand wieder zurückgeben, sonst muss er "Strafe" zahlen, weil es halt nicht sein Eigentum ist, simple as that.

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1


der "Nutzer" 🙂
Besitzer ist und bleibt die Firma 🙁
auch wenn manche gerne "Besitzer" wären 😎

Bingo! 😎

Grüße

Theo

Zitat:

Original geschrieben von Blutswende


Wow!!!!!! Ich finde die Bilder Hammermäßig, wenn der so wird, dann sofort her damit!!
Klasse Teil, die Länge stört mich überhaupt nicht, im Gegenteil. Ich könnte mich nie mit einem kurzen Auto anfreunden (z.B. C-Kasse Sportcoupe).

Ich freu mich auf den 212er.

Bin genau Deiner Meihnung.

Kimi01.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Topfgucker


Mir gefällt der Wagen. Übrigens wirkt ein W211 daneben wahrscheinlich überhaupt nicht altbacken.
Von mir aus kann der 5.20m lang sein. Für kurze Garagen gibt es doch A oder B-Klasse.

Genau so ißes.

Kimi01.

Es ist ein monumentales Meisterwerk! 😁

lG

Sieht von vorn richtig protzig aus (weg da, jetzt komm ich), wie eine uneinehmbare Burg.
Die Heckleuchten finde ich jetzt nicht mehr so schlimm.
Mit dem Design könnte ich , glaube ich, leben.
Aber:
wieder keine auswechselbaren Stoßstangen-Ecken,
jede kleine "Berührung" wird wieder sehr sehr teuer - für den Kunden . . .

Zitat:

Original geschrieben von Rambello



wieder keine auswechselbaren Stoßstangen-Ecken,
jede kleine "Berührung" wird wieder sehr sehr teuer - für den Kunden . . .

.........jo, wenn das das einzige Kriterium ist, wird´s halt wieder nix. Dann warte halt bis zum W213.

Da klappt´s dann auch mit den Stoßstangenecken wieder......😁😁

VG

Mir gefällt vorne das mit den Lichtern noch nicht. Ich denke aber, dass man den Wagen "in echt" sehen muss. Die runden Nebellampen passen irgendwie nicht zu den Scheinwerfern.

Von hinten wirkt er irgendwie zu brav, zu wenig neu.

Negativ finde ich die weitere PS-Aufrüstung und das Längenwachstum. M. E. besteht die Gefahr, dass das Auto für einige zu teuer wird.

PS
Die Diskussion, ob Menschen, die sich einen 211er als Firmenwagen bestellen dürfen oder nicht, ob diese so viel verdienen, dass sie sich eine S Klasse leisten könnten oder nicht (wieso fahren sie dann E?), ob der Eigentümer der Besitzer ist etc. halte ich für kindisch. Wer glaubt, dass nur intelligente und erfolgreiche Menschen einen S/W 211 fahren, der hat sicher ein Problem.

Vom Pharmarefernt der aufzahlt bis zum guten Schraubenverkäufer fahren viele Mercedes. Es gibt viele Firmen, die generell keine Mercedes kaufen sondern max. einen Audi "erlauben". Ob sinnvoll oder nicht, bleibt dahingestellt. Ich denke, wer sich nur über sein Auto definiert, der lebt sicher in einer sehr eingeschränkten Welt.

Übrigens, mein Auto gehört mir. Ich suche es selber aus, ich fahre was ich will und ich zahle es selber. Und das tolle ist, ich kann es mir sogar leisten.

M. E. zeichnet gerade das erfolgreiche Menschen aus. Entscheiden und Verantwortung für die Entscheidung tragen und nicht bestellen und andere zahlen lassen.

Kann dir eigentlich nur zustimmen, außer dass für für mich ein erfolgreicher Mensch durch mehr als nur Geld definiert wird, ein Mensch ist nach meiner Einsicht erfolgreich, wenn er der Welt was hilfreiches hinterlassen hat, kann auch was intellektuelles nicht materielles sein oder eine gute Familie, auch wenn er nie Geld im Überfluss hatte.

Grüße
Theo

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


 

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie



Zitat:

Original geschrieben von afis


 
 
Oje. Das wird ja ganz wild hier. Besitzer und Eigentümer sind vom Begriff her eigentlich so klar ableitbar, dass man das auch Laien erklären kann: Der Eigentümer ist der, dessen Eigentum es ist. Also der, dem die Sache gehört. Der Besitzer ist der, der Gewalt über die Sache hat. Also ist ein Mieter Besitzer, aber nicht Eigentümer.
 
Bei Flottenleasing vonn PKW durch grosse Firmen ist der Eigentümer die Leasinggesellschaft. Der Besitzer ist die Firma, wenn die Wagen nicht persönliche Dienstwagen sind. Also die typischen 30 Astra Kombi mit Klima und Handyhalterung. Die Fahrer dieser Wagen sind Besitzdiener. Ein individuell zusammengestellter 211er ist meist ein persönlicher Dienstwagen, da ist der Leasingnehmer zwar die Firma, aber der Besitzer der jeweilige Angestellte. Entsprechend ist er für den Besitz auch verantwortlich und darf ihn auch verändern.

Au Au Au, jetzt werden wir wohl bald einen Juristen bemühen müssen😁

Herrliche Diskussion, vor allem etwas weiter oben, als es um Besitz und Eigentum ging. Aber so ganz kann man das, was "Thewas" geschrieben hat nicht stehen lassen. Vielmehr hatte Mercer-Richie recht. Der schrieb:
 
 "Oje. Das wird ja ganz wild hier. Besitzer und Eigentümer sind vom Begriff her eigentlich so klar ableitbar, dass man das auch Laien erklären kann: Der Eigentümer ist der, dessen Eigentum es ist. Also der, dem die Sache gehört. Der Besitzer ist der, der Gewalt über die Sache hat. Also ist ein Mieter Besitzer, aber nicht Eigentümer.
 
Bei Flottenleasing vonn PKW durch grosse Firmen ist der Eigentümer die Leasinggesellschaft. Der Besitzer ist die Firma, wenn die Wagen nicht persönliche Dienstwagen sind. Also die typischen 30 Astra Kombi mit Klima und Handyhalterung. Die Fahrer dieser Wagen sind Besitzdiener. Ein individuell zusammengestellter 211er ist meist ein persönlicher Dienstwagen, da ist der Leasingnehmer zwar die Firma, aber der Besitzer der jeweilige Angestellte. Entsprechend ist er für den Besitz auch verantwortlich und darf ihn auch verändern."
 
Zunächst muss man sich nämlich klarmachen, dass es nicht-persönliche und persönliche Dienstwagen gibt. Treffende Beispiele hat Mercer-Richie genannt. So sieht es nämlich wirklich aus (hier mit Belegen)
 
-bei Flottenleasing ist die Leasinggesellschaft Eigentümer (Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache)
-Besitz ist die tatsächliche Herrschafft/Gewalt über eine Sache (§854 I BGB); es kommt nicht darauf an, ob ein Recht zur Ausübung des Besitzes besteht. 
-Unmittelbarer Besitzer bei nicht-persönlichen Dienstwagen ist die Firma. Der Fahrer der Besitzdiener (§855 BGB). Unmittelbarer Besitzer ist jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (§ 854 I BGB) oder durch einen Besitzdiener ausüben lässt (§ 855 BGB).
-bei persönlichen Dienstwagen ist der Fahrer unmittelbarer Besitzer (§ 854 I BGB), seine Firma mittelbarer Besitzer (§ 868 BGB)
 
Die Definitionen sind in jedem Kommentar zum BGB zu finden und unstreitig.
 
@ thewas
Eine Aussage wie "ohne Fahrzeugbrief kein Besitz" ist daher falsch! Dein Gedanke ist nachvollziehbar, orientiert sich aber mehr am täglichen Sprachgebrauch und nicht an der rechtlichen Wirklichkeit. Nochmal: zum Besitz reicht grundsätzlich die Gewalt über eine Sache! Nicht nötig ist ein Recht zur Ausübung des Besitzes. Dies wäre also schon dann gegeben, wenn ich bei dir zu Hause mit den Schlüssel von deinem PKW nehme und mich alleine hinter das Steuer setze. In dem Moment habe ich die Herrschaft und Gewalt über den PKW. Ob ich ein Recht dazu habe, ist eine ganz andere Frage und von daher nicht damit zu vermischen!
 
Sehr verwirrend... ich weiß... aber so sieht es aus.

Danke, endlich mal ein Jurist. 

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Danke, endlich mal ein Jurist. 

Ja sagte ich doch, aber ich vermute mal das wir von 5 Juristen wohl auch 5 unterschiedliche Antworten bekommen würden.

Cool, dann kann ich auch angeben mit dem SL den ich gemietet habe 🙄
Grüße
Theo

Deine Antwort
Ähnliche Themen