W205 S205 C Klasse Avantgarde 9G Tronik Schaltfehler, Mercedes gibt auf, Getriebe Wechsel ohne Erfo

Mercedes

Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal die Hilfe aller Mercedes Fahrer für einen Rat

Folgender Fall:

Fahrzeug Bj 2017 S205 C180
Gekauft im Dezember 2019 bei einem freien Händler für Leasing Rücklaufer.

Problem:
Automatik schaltet sehr ruppig runter von 4 in 3 und 3 in 2
Deswiteren Ruckelt es ab und an beim an die Ampel Rollen.

Erster Werkstatt Besuch Vertragshändler Nr1 (Junge Sterne Garantie)
Diagnose : Ich sei zu zimperlich, trotzdem ein Update gemacht.
Keine Veränderung das wäre halt so.

Zweiter Vertragshändler / Werkstatt:
Probefahrt Service Mitarbeiter bestätigt das kann man so nicht lassen das Getriebe schaltet mit Nichten wie es soll.
Nach 1.5 Wochen u d etlichen Tests, Getriebe Öl Wechsel, STG neu Flaschen, neu adaptieren ein neues Getriebe bekommen auf Kulanz und Garantie.
Leider immernoch das selbe Schaktverhakten mit deutlichem Geräusch der Antriebswelle bei "Schalten"
Wagen wieder in die Werkstatt, dann der Anruf wir haben alles Versucht, wieder alles durch auch Motorseitig für etwaige falsche Werte Lambda, LMM etc..
Sie können leider nichts mehr machen ausser auf Verdacht grosse teurere Teile zu wechseln die die Garantie nicht übernimmt oder ins Werk zur Überprüfung / unbezahlbar.

Ich solle mein Glück in Maastricht versuchen aber er gibt mir da wenig Chance auf Entschädigung o. Ä.

Wie kann das sein das ich bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug der Premium Marke einen irreperablen Defekt habe
Und man kann nichts tun.

Was für Möglichkeiten seht ihr noch für mich?
Anregungen, Tips?
Was habe ich als Kunde für Rechte?
Muss der kleine freie Händler das Fahrzeug zurücknehmen?
Muss Mercedes das Fahrzeug zurücknehmen?

Wäre euch echt dankbar für alle Tips und Anregungen

Beste Antwort im Thema

Das ganze ist für mich einfach undurchsichtig.
Zuviele Dinge die nicht plausibel sind.
Ich bezweifle den Getriebetausch, genau wie die JS Garantie „vom Vorbesitzer“ übernommen. Dann müsste der Händler den Wagen ja im kundenauftrag verkauft haben. Ansonsten endet JS JS mit dem Verkauf an einen Händler.

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Hi,

Zitat:

@Ejtsch-Pi schrieb am 7. August 2020 um 07:58:20 Uhr:


Vlt. ist es ja keine JS, sondern die von den Leistungen her IMO gleichwertige MB100. Die ist ja vererbbar.

auch die MB100 endet beim Verkauf an bzw. durch einen gewerblichen Wiederverkäufer (§5, Satz (1) des Kleingedruckten). Vererbung also nur beim direkten Verkauf an den nächsten Nutzer.

Gruß
Fr@nk

Nur nebenb3i wenn hier alles bezweifelt wird was ich sage, hätte ich mir das auch sparen können,
Laut Mercedes Historie wurde das Getriebe getauscht

Was sagt den dein Händler zu der Geschichte?

Also ich finde es auch komisch, dass MB hier auf Garantie etwas macht, wenn der Wagen von einem Dritthändler gekauft wurde. Mercedes gibt auch 2 Jahre Garantie auf Neufahrzeuge. Mein 1-Jahr altes Fahrzeug hat trotzdem nur die JS-Garantie bekommen.
Ich würde zum Händler gehen wo das Fahrzeug gekauft wurde und dort reklamieren und kein Wort davon verlieren, dass ich bereits 5 mal bei MB in der Werkstatt war. Denn dann könnte der Händler sagen, dass ja jetzt das halbe Auto einmal umgebaut wurde und er das so nicht verkauft hat und deswegen auch keine Gewährleistung darauf gibt.
Hier müsste man dann ggf. nachweisen, dass das Ruckeln beim Kauf schon so vorhanden war.

Ähnliche Themen

Wenn ich einen Mangel an einem gekauften Produkt habe,
reklamiere oder beanstande ich es dort,
wo ich es gekauft habe.

Das Unplausible ist, das eine MB-Werkstatt hier etwas auf Kulanz gemacht hat,
obwohl weder die Werksgarantie greift, noch irgendeine andere Garantie und der Fehler
ist kurios, mit einem Gebrauchten mache ich eine sehr ausführliche Probefahrt,
hat da nichts geruckelt?
Dann wird das Getriebe getauscht, einfach mal so und dann ist der gleiche Fehler immer
noch da?
Das klingt schon alles sehr eigenartig...

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 7. August 2020 um 11:35:39 Uhr:


Was sagt den dein Händler zu der Geschichte?

Ich vermute, dass der von nichts weiß. Leider, denn genau dieser ist der erste Ansprechpartner.

Zitat:

@_Oberharzer_ schrieb am 7. August 2020 um 13:52:24 Uhr:


Wenn ich einen Mangel an einem gekauften Produkt habe,
reklamiere oder beanstande ich es dort,
wo ich es gekauft habe.

Das Unplausible ist, das eine MB-Werkstatt hier etwas auf Kulanz gemacht hat,
obwohl weder die Werksgarantie greift, noch irgendeine andere Garantie und der Fehler
ist kurios, mit einem Gebrauchten mache ich eine sehr ausführliche Probefahrt,
hat da nichts geruckelt?
Dann wird das Getriebe getauscht, einfach mal so und dann ist der gleiche Fehler immer
noch da?
Das klingt schon alles sehr eigenartig...

Ich verstehe nicht, was an einer Herstellergarantie/-gewährleistung unplausibel sein sollte, nur weil es dazwischen einen Weiterverkauf über einen anderen (unabhängigen) Fahrzeughandel gab. Die Firma Daimler hat ein Produkt in Umlauf gebracht und muss nun innerhalb der EU eine gesetzlich verpflichtende Gewährleistung geben. Das Konzept nennt sich Verbraucherschutz und ist einer der Vorteile, die wir in diesem Teil der Welt haben. Daimler haftet auch für seine Produkte, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen! Nicht der Händler. Der Händler haftet nur, wenn er im Kaufvertrag Falschangaben zum Produkt gemacht hat (Unfallschaden als Unfallfrei verkauft o.Ä.).

Jedes Mercedes-Autohaus in Deutschland ist oder gehört wiederum zu einer eigenständigen Firma - die sind quasi nur Franchise-Nehmer und sind folglich nicht Daimler! Bei einem Garantiefall am Fahrzeug zahlen die dann auch nicht selbst. Für erbrachte Leistungen und Ersatzteile zahlt Daimler. Weil Daimler als Hersteller für sein Produkt selbst verantwortlich ist. Und deshalb entscheidet auch Daimler, ob es sich um einen Garantiefall handelt, oder nicht. Der Händler kann den Garantieantrag stellen. Und dabei ist es völlig egal, wo das Auto gekauft wurde. Auch bei der JS-Garantie kann die Garantieabwicklung in einem ganz anderen MB-Autohaus als dem Kaufort stattfinden (steht auch in den AGBs). Und wenn sich das Fahrzeug beim Garantiefall noch innerhalb der gesetzlich Vorgaben zur Herstellergarantie befand, kann Händler X bei Kostenübernahme von Daimler durchaus das Getriebe gewechselt haben. Der wird sich sogar gefreut haben. Ist ja auch für die Niederlassung auch ein Gewinn, weil es ein zusätzlicher Auftrag war.

Schöne Ausführung, hat nur leider ein paar Haken.
Das Auto ist defintiv außerhaln der Werksgarantie, und bei einem NICHT-Mercedes-Partner gekauft.
Demnach gilt weder die JS noch die MB100 Garantie (Versicherung), da die erlischt beim Verkauf an einen Händler und nicht vom Vorbeseitzer vererbt werden kann.
Und genau deswegen gibt es Zweifel ob die Angaben alle vollständig sind.
Bei Problemen nach dem Kauf ist innerhalb der ersten 6 Monate der Händler (Verkäufer) der erste Ansprechpartner.

Schaue mal in dein Kaufvertrag wer dir das Auto verkauft hat. Steht als Verkäufer der Vorbesitzer drin hättest du eventuell Rest mb100 oder JS . Ist der Verkäufer der „Kiesplatzhändler“ dann ist das dein Ansprechpartner. Ich würde immer zum Verkäufer vorfahren . Kauft man bei Mercedes dann da hin... sonst Navigation zum Kiesplatz, viel Erfolg

Auch ein Thread nur zum Kopfschütteln.

Statt Hilfe z.B. in Form von Informationen zu erhalzen, gibts nur Unterstellungen, Vorwürfe, Bezweifeln von Fakte und Informationen, etc. Und das von immer den gleichen "Verdächtigen" in jedem Thread an denen diese teilnehmen.

Ich schaue mir zukünftig erst die Verdächtigen und selektiere dann das Thema.

Jo

Zitat:

@Jo-Black schrieb am 7. August 2020 um 16:47:22 Uhr:


Auch ein Thread nur zum Kopfschütteln.

Statt Hilfe z.B. in Form von Informationen zu erhalzen, gibts nur Unterstellungen, Vorwürfe, Bezweifeln von Fakte und Informationen, etc. Und das von immer den gleichen "Verdächtigen" in jedem Thread an denen diese teilnehmen.

Ich schaue mir zukünftig erst die Verdächtigen und selektiere dann das Thema.

Jo

Dein Beitrag bringt null Informationen,Danke.. zurück zum Thema

Zitat:

@Jo-Black schrieb am 7. August 2020 um 16:47:22 Uhr:


Auch ein Thread nur zum Kopfschütteln.

Statt Hilfe z.B. in Form von Informationen zu erhalzen, gibts nur Unterstellungen, Vorwürfe, Bezweifeln von Fakte und Informationen, etc. Und das von immer den gleichen "Verdächtigen" in jedem Thread an denen diese teilnehmen.

Ich schaue mir zukünftig erst die Verdächtigen und selektiere dann das Thema.

Jo

Wertvoller Beitrag.

Hier steht ja wo er hin muss: zum Verkäufer.
MB hat abgewunken, warum auch immer.
Ob auf JS oder MB100, egal. Aussage diese Garantie greift nicht mehr fürs fröhliche Testtauschen.
TE fragt was nun tun.
Anwalt ... nö, Verkäufer weiss nix von seinem Glück.
MB... nö, die werden nix tun und wandeln auch nicht, da nicht dort gekauft.
Na, da bleibt nur der Verkäufer. Der kann/darf reparieren, der kann/darf wandeln, der kann nix tun...und muss sich dann ggf. rechtlichen Schritten stellen.

Auf diesen Ansatz ist TE nicht eingegangen.

Zitat:

@Fahrkomfort schrieb am 7. August 2020 um 15:41:59 Uhr:



Zitat:

@_Oberharzer_ schrieb am 7. August 2020 um 13:52:24 Uhr:


Wenn ich einen Mangel an einem gekauften Produkt habe,
reklamiere oder beanstande ich es dort,
wo ich es gekauft habe.

Das Unplausible ist, das eine MB-Werkstatt hier etwas auf Kulanz gemacht hat,
obwohl weder die Werksgarantie greift, noch irgendeine andere Garantie und der Fehler
ist kurios, mit einem Gebrauchten mache ich eine sehr ausführliche Probefahrt,
hat da nichts geruckelt?
Dann wird das Getriebe getauscht, einfach mal so und dann ist der gleiche Fehler immer
noch da?
Das klingt schon alles sehr eigenartig...

Ich verstehe nicht, was an einer Herstellergarantie/-gewährleistung unplausibel sein sollte, nur weil es dazwischen einen Weiterverkauf über einen anderen (unabhängigen) Fahrzeughandel gab. Die Firma Daimler hat ein Produkt in Umlauf gebracht und muss nun innerhalb der EU eine gesetzlich verpflichtende Gewährleistung geben. Das Konzept nennt sich Verbraucherschutz und ist einer der Vorteile, die wir in diesem Teil der Welt haben. Daimler haftet auch für seine Produkte, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen! Nicht der Händler. Der Händler haftet nur, wenn er im Kaufvertrag Falschangaben zum Produkt gemacht hat (Unfallschaden als Unfallfrei verkauft o.Ä.).

Jedes Mercedes-Autohaus in Deutschland ist oder gehört wiederum zu einer eigenständigen Firma - die sind quasi nur Franchise-Nehmer und sind folglich nicht Daimler! Bei einem Garantiefall am Fahrzeug zahlen die dann auch nicht selbst. Für erbrachte Leistungen und Ersatzteile zahlt Daimler. Weil Daimler als Hersteller für sein Produkt selbst verantwortlich ist. Und deshalb entscheidet auch Daimler, ob es sich um einen Garantiefall handelt, oder nicht. Der Händler kann den Garantieantrag stellen. Und dabei ist es völlig egal, wo das Auto gekauft wurde. Auch bei der JS-Garantie kann die Garantieabwicklung in einem ganz anderen MB-Autohaus als dem Kaufort stattfinden (steht auch in den AGBs). Und wenn sich das Fahrzeug beim Garantiefall noch innerhalb der gesetzlich Vorgaben zur Herstellergarantie befand, kann Händler X bei Kostenübernahme von Daimler durchaus das Getriebe gewechselt haben. Der wird sich sogar gefreut haben. Ist ja auch für die Niederlassung auch ein Gewinn, weil es ein zusätzlicher Auftrag war.

Ist mir ja neu, das Daimler 2017 3 Jahre Garantie gegeben hat...
Im Interesse des Endkunden ist diese Vorstellung sicher löblich,
aber in der aktuellen Situation kann ich mir nicht vorstellen,
das es immer großzügiger wird...

Ich steig aus, glauben tut einem keiner selbst mit Beweisen, dann kann ich auch meine Tochter befragen, ein paar hilfreiche Antworten waren dabei, dafür herzlichen dank

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 7. August 2020 um 11:35:39 Uhr:


Was sagt den dein Händler zu der Geschichte?

Und? Gibts dazu mal ne Aussage vom TE?

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