W126 Vandalismusschaden im Januar 2009, bisher noch keine regulierung!!!! HILFE!!!

Mercedes CL C215

Hallo. Im Januar 2009 hatte ich Vandalismusschaden am W126 v8 mit vollausstattung und LPG-anlage. KM 149TKM. Das FZG war öfters von mir zugelassen (vorher TK) hatte aber seit 11.2008 bei der "wiederzulassung" ne VK versicherung bekommen, da ich diverse teile erneuert hatte...

Bei dem vandalismusschaden wurden ein reifen vorne, Frontscheibe und diverse seitenscheiben/Dreieckscheiben und nen SCheinwerfer beschädigt.Deweiteren wurde der wagen leider🙁🙁 rundum zerkratzt, es war noch der originale 904 lack drauf!

Leider ist es alles nun ziemlich genau 3monate her... Das gutachten liegt endlich vor!

Wiederbeschaffungswert 7900euro
restwert 1000euro
selbstbeteiligung 300euro

Das heisst 6600 euro würden ausbezahlt werden, dem ist nicht so, denn mein vater hatte mal nen Verkehrsunfall, in dem er angeblich geflüchtet sei.
Desweiteren wundert sich die VS dass ich den wagen VK-versichert habe, dies hab ich begründen können, da ich diverse teile erneuert habe.DIe frage ist ob die es glauben oder nicht.

Jedenfalls hab ich gestern ein vergleichsangebot bekommen bei dem hier 3300(also die hälfte angeboten wird), desweiteren würde davon 1400euro abgebzogen werden, wegen der sache mit der "unfallflucht" meines vaters...
Leider ist ja mein wagen auch auf ihn zugelassen... Es war ein zeuge dabei, als ich das auto abgestellt hatte im januar... wir riefen sofort die polizei. Der Zeuge war leider in der "mitteilung"bzw anzeigenaufnahme der polizei nicht aufgeführt, deshalb wundert sich die VS auch noch...Aber dafür kann ich doch nix, wenn die polizei ihre arbeit nicht richtig gemacht hat!🙁🙁

Ich hab denen gesagt, dass die sache mit dem "flucht" nix mit dieser zutun hätte und ich meine beiträge immer Bar gezahlt habe ohne eine mahnung zu erhalten!

Bei der polizei wurde von meinem vater ausgesagt, dass er im monat von den 1400 euro 50euro abzahlen könne, damit war vorerst die versicherung einverstanden, nun aber wird es abgezogen wegen meiner sache.. die vermuten dass mein vater meinen wagen "demoliert" hätte, dem ist natürlich nicht so. Es ist eine sehr ärgerliche situation.. Mein anwalt scheint mir auch nicht so richtig helfen zu können...

Wozu ratet ihr mir denn???? Soll ich dieses LÄCHERLICHE vergleichsangebot annehmen , da würden mir 1900euro überbleiben, bisher hab ich ja schon die scheiben, scheinwerfer usw auch aus eigener tasche gezahlt, der lack ist noch zerkratzt und muss dringend lackiert werden!!!

Ich verzweifle total... und mir liegen die nerven blank... Ich bitte euch um mithilfe....

Habe ich denn eine chance einen Prozess zu gewinnen???? .(🙁:

Vielen Dank im vorraus.Mfg, Daniel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz


Das eine hat mit dem anderen nix zutun, oder???????

wie ich bereits schrieb, im bereich der kasko bist du der willkür der vers. ausgeliefert...wenn du denen noch ein bisschen mehr quer kommst können die den betrag auch ganz zusammenstreichen....

dadurch das du bzw. dein vater bereits negativ bei der vers. aufgefallen bist, gucken die halt jetzt etwas genauer hin....
du wechselst oft die tarife und "reinzufällig" nachdem die neuen tarife bei den versicherungen eingeführt wurden und du von tk auf vk gewechselt hast, passiert dir aufeinmal ein nicht unerheblicher schaden (mit nem auto was kein normaler mensch mehr vk versichert)...

ums kurz zu machen: deine versicherung geht höchstwarscheinlich davon aus das du hier versicherungsbetrug betreibst um 1. die kiste bezahlt zu bekommen und 2. dir danach en andere vers. zu suchen da sonderkündigungsrecht und weigert sich deshalb zu zahlen...

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Ich würde sagen, die Chancen bei einem Prozess sind gleich Null. 

Beiträge nehmen sie immer gern, zahlen tun die meist ungern...

Aus dem, was ich hier lese, meine Meinung:

Gegen den Abzug wegen der Fahrerflucht wirst Du wohl wenig machen können.

Dein Anwalt scheint nicht gut zu sein.

Ich würde den Vergleich nicht akzeptieren.

Die wollen Dich "mürbe" machen und hoffen, daß Du nicht durchhälst.

Ich würde auf der Abrechnung laut Gutachten bestehen.
Das Gutachten wurde nicht angezweifelt?
Das wäre ja wenigstens schon ein Vorteil.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Ich würde sagen, die Chancen bei einem Prozess sind gleich Null. 

Worauf begründest Du Deine Aussage?

Ich sehe das anders.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Ich würde sagen, die Chancen bei einem Prozess sind gleich Null. 
Worauf begründest Du Deine Aussage?

Ich sehe das anders.

lg Rüdiger:-)

Naja, so ein Prozess kann sich sehr lange hinziehen, möglicherweise Jahre.

Und die Versicherungen haben ganze Horden von RA´s.

Sonst hätte die Vers. ja bezahlt.

Nach dem, was der TE da schreibt sehe ich keine Chance, eher das er vielleicht garnichts bekommt.

Ich würde den Vergleich annehmen.

Und sein RA kostet schließlich auch Geld, falls er keine Rechtschutz hat.

Ich will ihm ja nicht seinen Mut nehmen, aber man sollte das ganze realistisch sehen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Worauf begründest Du Deine Aussage?

Ich sehe das anders.

lg Rüdiger:-)

Naja, so ein Prozess kann sich sehr lange hinziehen, möglicherweise Jahre.
Und die Versicherungen haben ganze Horden von RA´s.
Sonst hätte die Vers. ja bezahlt.
Nach dem, was der TE da schreibt sehe ich keine Chance, eher das er vielleicht garnichts bekommt.
Ich würde den Vergleich annehmen.
Und sein RA kostet schließlich auch Geld, falls er keine Rechtschutz hat.
Ich will ihm ja nicht seinen Mut nehmen, aber man sollte das ganze realistisch sehen.

Das mit dem "mürbe" machen hatte ich ja schon geschrieben, darauf setzen die Versicherungen gerne.

Eine Rechtschutzversicherung vorausgesetzt, würde ich das durchziehen (allerdings mit einem fähigen und motivierten Anwalt, was auch nicht leicht ist).

Es sind die üblichen Tricks.

Ich habe aber bisher nichts gelesen, was die Versicherung von ihrer Schadenersatzpflicht entbinden würde.
Es scheint ja nicht um das "ob", sondern nur um die Höhe zu gehen.

Wenn aber ein Anspruch besteht, dann auch in voller Höhe (abzüglich Fahrerflucht).

Deshalb sehe ich nicht das Risiko, daß er gar nichts bekommt.

Gibts noch andere Vorschläge/Ideen von Usern hier?

lg Rüdiger:-)

Inwiefern ist die Fahrer- unfallflucht relevant zu Vandalismus/Sachbeschädigung? Alte delikte verjähren ja und ist die alte angelegenheit bloss hörensagen oder rechtskräftig erledigt, besteht für mein verständniss keine kausalität. Wenn ein Anwalt die Sache in Arbeit hat, würde ich Akteneinsicht bei ihm verlangen und den Polizeirapport durchlesen. Das lässt rückschlüsse zu auf das verhalten und die Taktik der Versicherung. Gefühlsmässig nach dem beschriebenen vorfall würde ich es aussitzen und auf dem Gutachten bestehen! Und die Versicherung wechseln.

Link

Zitat:

Original geschrieben von smitty smith


Inwiefern ist die Fahrer- unfallflucht relevant zu Vandalismus/Sachbeschädigung? Alte delikte verjähren ja und ist die alte angelegenheit bloss hörensagen oder rechtskräftig erledigt, besteht für mein verständniss keine kausalität. Ich würde es aussitzen und auf dem Gutachten bestehen! Und die Versicherung wechseln.

Link

Ich sehe hier den Zusammenhang, daß sein Vater aufgrund von Regreß noch im Rückzahlungsrückstand ist, somit kann die Versicherung den ausstehenden Betrag von der zu erstattenden Summe abziehen.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8



Ich sehe hier den Zusammenhang, daß sein Vater aufgrund von Regreß noch im Rückzahlungsrückstand ist, somit kann die Versicherung den ausstehenden Betrag von der zu erstattenden Summe abziehen.

Ja, stimmt. Wenn der Zahlungsrückstand gross ist, würde ich der Versicherung eine Zahlung "per saldo aller ansprüche" anbieten und probieren die Summe so weit wie möglich zu drücken. Ich vermute, dass die Versicherung ihr Geld haben will und durch den neuen Fall resp. dessen Summe eine erledigung/abschreibung des vorherigen Falles in erwägung zieht. So haben die gleich 2 sachen auf einen streich erledigt. Richtiges taktieren ist hier wichtig!

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Beiträge nehmen sie immer gern, zahlen tun die meist ungern...

Aus dem, was ich hier lese, meine Meinung:

Gegen den Abzug wegen der Fahrerflucht wirst Du wohl wenig machen können.

Dein Anwalt scheint nicht gut zu sein.

Ich würde den Vergleich nicht akzeptieren.

Die wollen Dich "mürbe" machen und hoffen, daß Du nicht durchhälst.

Ich würde auf der Abrechnung laut Gutachten bestehen.
Das Gutachten wurde nicht angezweifelt?
Das wäre ja wenigstens schon ein Vorteil.

lg Rüdiger:-)

Guten Abend.

Die 841euro habe ich bar gezahlt wie immer. Desweiteren ist unsere ganze familie dort versichert... nie haben die mahnungen schreiben müssen usw...

Die wundern sich ja auch, da mein vater im moment wieder auf "jobsuche" ist... aber ich hab denen gesagt, dass die es zahlen sollen. ich warte seit 3 monaten für nix. Ich bin soooooooooo sauerrrrrrrrrr!!!!!

Ich bin jaein ruhiger mensch, aber langsam reichts... Wovor ich angst habe ist, dass wenn ich vor gericht gehe, bzw der versicherungsnehmer="angeblich fahrerflüchtige vater",dass die chancen schlecht aussehen und ich dann mit leeren taschen ausgehe... Desweiteren sagte mein anwalt, dass die evtl vermuten dass es sich um versicherungsbetrug handelt...??? Ich weiss ja nicht wie die ticken... ich meine doch, ich bin entsprechend versichert, also was soll das???

WAS SOLL ich NUN TUN????? MEinem anwalt habe ich auch gesagt, die sollen mir das beweisen, dass mein vater (knapp 60jahre alt!!!) wirklich den wagen "selbstbeschädigt" hätte... darauf antwortet er, dass Ich bzw mein vater, der versicherungsnehmer einen beweis erbringen muss.... Aber wie sollen wir das? es gibt doch keine kameras im autO!!!!!????

War mein argument gut oder nicht??? Was soll ich tun??? Bitte helft mir... Das auto bedeutet mir sooooo viel!!!!

PS. mit dem gutachten also den 6600euro wäre ich ohnehin nicht zufrieden, ich würde ja eh klagen, da sollten schon 1500-2000 euro draufkommen. mein auto ist doch keine alte rostlaube! Selbst die innenausstattung ist wie neu... Der gutachter der versicherung schrieb im gutachten rein, dass der zustand innen und aussen "durchschnittlich" wäre, so ein AR***

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Naja, so ein Prozess kann sich sehr lange hinziehen, möglicherweise Jahre.
Und die Versicherungen haben ganze Horden von RA´s.
Sonst hätte die Vers. ja bezahlt.
Nach dem, was der TE da schreibt sehe ich keine Chance, eher das er vielleicht garnichts bekommt.
Ich würde den Vergleich annehmen.
Und sein RA kostet schließlich auch Geld, falls er keine Rechtschutz hat.
Ich will ihm ja nicht seinen Mut nehmen, aber man sollte das ganze realistisch sehen.

Das mit dem "mürbe" machen hatte ich ja schon geschrieben, darauf setzen die Versicherungen gerne.
Eine Rechtschutzversicherung vorausgesetzt, würde ich das durchziehen (allerdings mit einem fähigen und motivierten Anwalt, was auch nicht leicht ist).

Es sind die üblichen Tricks.

Ich habe aber bisher nichts gelesen, was die Versicherung von ihrer Schadenersatzpflicht entbinden würde.
Es scheint ja nicht um das "ob", sondern nur um die Höhe zu gehen.

Wenn aber ein Anspruch besteht, dann auch in voller Höhe (abzüglich Fahrerflucht).

Deshalb sehe ich nicht das Risiko, daß er gar nichts bekommt.

Gibts noch andere Vorschläge/Ideen von Usern hier?

lg Rüdiger:-)

Hi nochmal... Danke dir und allen anderen Rüdiger... DU Munterst mich auf. Ja Rechtsschutz besteht, allerdings nur bis ende des jahres, da meine mutter ihr mehrfamilienhaus verkauft hat und diese und ihre gebäudeversicherung nicht mehr braucht. Wir haben alle versicherungen die wir brauchen da abgeschlossen und wie gesagt, die positiven dinge sehen die nicht... Aber es ist doch normal dass schäden passieren. Wenn "wir" doch soooo schlimm sind, wieso haben die uns denn schon seit ca 5 jahren dort???

Zitat:

Original geschrieben von smitty smith


Inwiefern ist die Fahrer- unfallflucht relevant zu Vandalismus/Sachbeschädigung? Alte delikte verjähren ja und ist die alte angelegenheit bloss hörensagen oder rechtskräftig erledigt, besteht für mein verständniss keine kausalität. Wenn ein Anwalt die Sache in Arbeit hat, würde ich Akteneinsicht bei ihm verlangen und den Polizeirapport durchlesen. Das lässt rückschlüsse zu auf das verhalten und die Taktik der Versicherung. Gefühlsmässig nach dem beschriebenen vorfall würde ich es aussitzen und auf dem Gutachten bestehen! Und die Versicherung wechseln.

Link

Die "fahrerflucht" ist im Oktober letzten jahres passiert... Ne lange geschichte... Mein vater hat aufgrund eines gepltzten reifens an seinem damaligen bmws(TK versichert) die kontrolle verloren und ist gegen einen gartenzaun gestossen, das hat der eigentümer genutzt... knapp 2000euro, hat aber abrechnen lassen,also netto....

Mein vater hatte damals zzuvor die sache nicht der polizei gemeldet... er hat sich draussen umgeschaut und keine beschädigungen festgestellt , sagte er... Was kann ich denn tun?? ich werde bestraft-indirekt.... Mir gehts echt sehr schlecht... so ein schöööner wagen🙁...

Habe bisher alles repariert/erneuert bis auf den lack....

Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz


Guten Abend.
Die 841euro habe ich bar gezahlt wie immer. Desweiteren ist unsere ganze familie dort versichert... nie haben die mahnungen schreiben müssen usw...

Die wundern sich ja auch, da mein vater im moment wieder auf "jobsuche" ist... aber ich hab denen gesagt, dass die es zahlen sollen. ich warte seit 3 monaten für nix. Ich bin soooooooooo sauerrrrrrrrrr!!!!!

Ich bin jaein ruhiger mensch, aber langsam reichts... Wovor ich angst habe ist, dass wenn ich vor gericht gehe, bzw der versicherungsnehmer="angeblich fahrerflüchtige vater",dass die chancen schlecht aussehen und ich dann mit leeren taschen ausgehe... Desweiteren sagte mein anwalt, dass die evtl vermuten dass es sich um versicherungsbetrug handelt...??? Ich weiss ja nicht wie die ticken... ich meine doch, ich bin entsprechend versichert, also was soll das???

WAS SOLL ich NUN TUN????? MEinem anwalt habe ich auch gesagt, die sollen mir das beweisen, dass mein vater (knapp 60jahre alt!!!) wirklich den wagen "selbstbeschädigt" hätte... darauf antwortet er, dass Ich bzw mein vater, der versicherungsnehmer einen beweis erbringen muss.... Aber wie sollen wir das? es gibt doch keine kameras im autO!!!!!????

Ich habe zwar in der Vergangenheit mit versicherungen schon einige Erlebnisse gehabt, aber das ist nicht aktuell. Ich bin auch nicht vom Fach. Also hoffen wir mal, daß sich hier noch jemand äußert, der noch besser Bescheid weiß.

Trotzdem finde ich es merkwürdig, daß hier von Seiten der Versicherung die Beweislast umgekehrt werden soll.

Nicht Du mußt Deine Unschuld beweisen, sondern allenfalls die Versicherung Deine Schuld (sprich, daß Du sie betrügen wolltest)!

Zitat:

PS. mit dem gutachten also den 6600euro wäre ich ohnehin nicht zufrieden, ich würde ja eh klagen, da sollten schon 1500-2000 euro draufkommen. mein auto ist doch keine alte rostlaube! Selbst die innenausstattung ist wie neu... Der gutachter der versicherung schrieb im gutachten rein, dass der zustand innen und aussen "durchschnittlich" wäre, so ein AR***

Normalerweise übernimmt die Rechtschutzvericherung, wenn der Anwalt die Aussicht auf Erfolg bestätigt, die Kosten für ein eigenes Gutachten.

Dazu mein Tip:
Kläre ab, vor welchem Gericht verhandelt wird.
Dann frage bei Gericht nach, welcher (vereidigte) Sachverständige vom Gericht akzeptiert wird.

Denn sonst machst Du ein Gegengutachten und das Gericht dann nochmals ein drittes Gutachten.
Das dritte Gutachten wäre dann überflüssig, so könntest Du Zeit und gegebenenfalls Kosten sparen.

lg Rüdiger:-)

ihr wisst schon, das es sich hier um einen kasko schaden und NICHT um einen haftpflichtschaden handelt bei dem sich die verursacherversicherung auf ein gutachten einlassen muss?

und wenn die versicherung meint sie wölle nur 3300€ zahlen, da damit eine reparatur mittels smart-repair möglich ist, dann zahlt die versicherung auch nur 3300€ und keinen cent mehr! völlig rechtens...!.

insbesondere wenn zweifel an der glaubhaftigkeit aufkommen, weil mit dem fz oft die versicherung gewechselt wurde und eben solche sachen wie fahrerflucht bestehen kann die versicherung die zahlung sogar ganz verweigern.....

Hallo. Ich weiss nicht, was ich dazu sagen soll????

Jedenfalls müsste nach gutachten ausgezahlt werden 6600euro!

Da die anscheinend an der glaubhaftigkeit zweifeln, haben die sich nach 3 monate langer ermittlung beschlossen 3300euro zu zahlen, natürlich könnte es sein, dass vor gericht dann zweifel auftreten warum auch immer... Ich meine, mir passiert ja nix, aber meinem vater evtl??? Vllt wird er ja verurteilt, weil die vermuten, er würde sie betrügen.??? aber ich war ja der führer des fahrzeugs. DIe haben leider keinen täter ermitteln können... ich verstehe nicht was das alles soll...??? Ich dachte im zweifel für den angeklagten?

Ausserdem wie soll ich es beweisen, dass wir es nicht waren??? ICh habe doch keine versteckte kamera... und auch wenn, dann würden diese SCHWEI** sagen, aha,... ihr habt ne kamera...das ist aber ungewöhnlich.. Also man kann es denen eh nicht recht machen.

Ausserdem haben die keinen beweis! Soll ich den anwalt wechseln, meint ihr??? Oder was tun??? ich ha keine lust mehr auf dieses thema... ich quäle mich seit monaten deshalb🙁🙁🙁🙁🙁 wirklich🙁🙁

PS.: Das auto mit der die angebliche "unfallfucht" passiert ist, ist schon verkauft... seit längerer zeit.Es ist nicht dasselbe auto, sondern leider der selbe VS-nehmer.

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