VW -Tayron Grosse Probleme mit Neuwagen -Getriebeschaden 25km Laufleistung am 17.06.2025 -
Mein Neuer VW Tayron 1,5l H Plug in Hybrid, hat nach der Fahrzeugeinweisung und der ersten Probefahrt bei Kilometerstand 25 ! einen Getriebeschaden.
Nach Austausch des Mechatronik Vorsatz Getriebes, musste nun auch noch das gesamte DSG ausgetauscht werden. Stand Heute dem 7.Juli noch keine Erfolgsmeldung. nach dem ersten Austausch habe ich über mein VW -Autohaus den Austausch gegen ein werksneues Fahrzeug gefordert.
Laut Autohaus VW wurde das vom VW Werk abgelehnt. Auch das Autohaus geht nicht auf die Wandlung des Autos ein. Habe nun vorsorglich die Annahme des Fahrzeugs verweigert.
Der Schaden wird mit 15.000-20.000 E beziffert .
Wer kann mir helfen und mir Informationen und Erfahrungen zur Wandlung mitteilen.
Sehe ein grosse Gefahr in der Pflicht zur Mitteilung über den Schaden, beim Wiederverkauf durch den Checkheft Eintrag.
Bin für alle Infos und Hilfe, auch hinweise zu Präzedenzfällen dankbar.
Möchte den Tayron nicht mehr. Mir ist die Lust des Neukauf vergangen.
Mit W.K Dinslaken
20 Antworten
Wenn alles repariert ist, ist das Auto nicht schlechter. Besser so, als wenn es erst später passiert wäre. Dann hätten sie versucht, dir die Schuld anzulasten.
Von dem ganzen Hybrid-Geraffel halte ich eh nichts. Entweder Verbrenner oder Elektro. Besser Elektro, da kann weniger kaputt gehen.
Also auf so eine Kiste hätte ich auch kein Bock mehr.
Da hast du keine Chance, du kannst höhstens versuchen ob Sie dir einen Gutschein erstellen Inspektion usw.
Erstmal hat der Hersteller ein Recht auf Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung erfolglos ist, kannst du einen Wandel fordern und auch rechtlich durchsetzen.
Ich verstehe natürlich, dass du auf genau dieses Auto keine Lust mehr hast. Würde mir genauso gehen. Aber rechtlich ist alles sauber.
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Danke Euch allen -Falls noch jemanden etwas einfällt oder einen
Präzedenzfall kennt bitte melden.
Gruss WK
@californiablue Bin nu kein Rechtsverdreher. Die KI schätzt das so ein - alles unverbindlich und ungeprüft, nur als grobe Hilfe, wo man vielleicht mal an setzen könnte:
🧾 Sachverhalt in Kürze
- Neufahrzeug VW Tayron 1,5 l Plug-in-Hybrid
- Getriebeschaden unmittelbar nach Übergabe (bei 25 km!)
- Austausch Mechatronikeinheit → erfolglos → Austausch DSG-Getriebe erforderlich
- Hersteller/VW lehnt Austausch gegen neues Fahrzeug ab
- Fahrzeug wird nicht mehr angenommen
- Schaden ca. 15.000–20.000 €
- Sorge um Wertverlust / Offenbarungspflichten beim Weiterverkauf
🔍 Juristische Bewertung
1. Rechtsgrundlage: Rücktritt wegen Sachmängeln (§§ 434, 437 Nr. 2, 323 BGB)
a) Sachmangel gem. § 434 BGB
Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang (hier: Übergabe) nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.
→ Ein Getriebeschaden bei einem Neuwagen nach 25 km ist ein klarer Sachmangel, vgl.:
- BGH, Urt. v. 15.11.2006 – VIII ZR 3/06: Bei einem Neuwagen wird grundsätzlich mangelfreier Zustand erwartet.
- OLG Hamm, Urt. v. 18.03.2010 – 28 U 94/09: Getriebeschäden bei Neuwagen sind i.d.R. erhebliche Mängel.
b) Gefahrübergang (§ 446 BGB)
Der Mangel trat unmittelbar nach Übergabe auf, d.h. es ist sehr wahrscheinlich, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag.
c) Frist zur Nacherfüllung (§ 323 Abs. 1 BGB)
Die Nacherfüllung erfolgte mehrfach:
- Versuch: Austausch Mechatronikeinheit
- Versuch: Austausch DSG-Getriebe
- Kein Erfolg bis heute
➡️ Es wurden mehrere erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen. Das Gesetz verlangt nur eine angemessene Frist bzw. sogar keine Fristsetzung, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist (§ 440 Satz 2 BGB).
BGH, Urt. v. 23.02.2005 – VIII ZR 100/04: Zwei erfolglose Nachbesserungsversuche gelten als Fehlschlagen der Nacherfüllung.
2. Rechtsfolge: Rücktritt nach § 437 Nr. 2, § 323 BGB
Da die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann M nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten.
3. Besonderheit bei Neuwagen: Erheblichkeit des Mangels (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB)
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
➡️ Ein Getriebeschaden mit einem Schaden von 15.000–20.000 € ist nicht unerheblich.
BGH, Urt. v. 28.05.2014 – VIII ZR 94/13: Eine Mangelbeseitigungskostenquote von mehr als 5 % des Kaufpreises ist regelmäßig erheblich.
Kaufpreis des Tayron (geschätzt): ab ca. 45.000 €.
Schadenquote hier: >30 %, also deutlich erheblich.
🛡️ Weitere Gesichtspunkte
4. Verweigerung der Annahme
Die Annahmeverweigerung ist als Ausdruck Deines Rücktrittswillens zu verstehen. Wichtig ist, dass Du den Rücktritt ausdrücklich und nachweisbar erklärst (§ 349 BGB).
➡️ Schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber dem Vertragspartner (Autohaus, nicht dem Hersteller) ist zwingend!
5. Mitteilungspflicht beim Verkauf / Wertminderung
Ein dokumentierter Getriebeschaden bei einem Neuwagen muss beim Verkauf offengelegt werden (Aufklärungspflicht), vgl. z.B.:
BGH, Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05: Auch ein reparierter Vorschaden ist offenbarungspflichtig, wenn er erheblich ist.
Dies führt zu einer spürbaren Wertminderung, was ein zusätzliches Argument für die Rückabwicklung darstellt.
6. Hersteller lehnt Umtausch ab – rechtlich unbeachtlich
Du hast keinen direkten Vertrag mit VW (Hersteller), sondern mit dem Autohaus (Händler). Dass VW den Austausch ablehnt, ist rechtlich irrelevant. Anspruchsgegner bleibt das Autohaus als Verkäufer.
✅ Handlungsempfehlungen
- Rücktritt erklären (sofern nicht bereits geschehen):
- Schriftlich mit Fristsetzung, wenn noch nicht zwei Nacherfüllungsversuche erfolgt sind.
- Ansonsten sofortiger Rücktritt wegen § 440 S. 2 BGB.
- Einschreiben oder Übergabe gegen Bestätigung.
- Rückzahlung Kaufpreis + Rückgabe Fahrzeug fordern (§§ 346 ff. BGB)
- Anwalt beauftragen, um Klage ggfs. einzureichen, da Händler erfahrungsgemäß oft nur unter Druck reagiert.
- Beweise sichern:
- Werkstattberichte
- Schriftverkehr mit Autohaus/VW
- Bilder, Rechnungen
- Keine Nutzung mehr: Fahrzeug nicht weiterfahren, da Gebrauchswertersatz drohen kann (§ 346 Abs. 1, 2 BGB) – aber bei 25 km ist dieser sowieso marginal.
📚 Rechtsprechung zum Thema (Auswahl)
- BGH, VIII ZR 100/04 – Zwei Nachbesserungsversuche = Fehlschlagen
- BGH, VIII ZR 94/13 – Erheblichkeit ab 5 % Mangelbeseitigungskosten
- OLG Köln, Urt. v. 17.01.2005 – 16 U 79/04 – Rücktritt bei wiederholtem Versagen trotz Nachbesserung
- LG Bielefeld, Urt. v. 08.03.2006 – 21 S 166/05 – Rücktritt bei Totalausfall Getriebe bei Neuwagen
📌 Fazit
Du bist rechtlich auf der sicheren Seite, was den Rücktritt betrifft. Die Voraussetzungen liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit vor. Dass VW sich querstellt, ändert daran nichts – Vertragspartner ist das Autohaus.
Ziel muss sein: Rückabwicklung durchsetzen, notfalls gerichtlich.
Man das kann mir wirlich helfen -
Einfach nur Klasse -Viel lieben Dank
für Ihre Hilfe . Melde mich bei ihnen wie es weiter geht.
Gruss Willi K.👍👍👍🙏👋
Da ist leider ein Fehler seitens der KI drin:
Versuch: Austausch Mechatronikeinheit
Versuch: Austausch DSG-Getriebe
Kein Erfolg bis heute
Die KI geht von bisher 2 Erfolglosen versuchen aus. Dieses ist laut deiner Beschreibung nicht korrekt da nach Versuch Nummer 2 wird das Fahrzeug höchstwahrscheinlich wieder Fahrtüchtig sein. Demzufolge kannst du fast alles vergessen was dort oben steht.
Danke @milas89 - habe ich auch erst übersehen. Hier ein Update, Teil 1 zum Rücktritt und Teil 2 zum Minderwert. Nochmal, ich nix Rechtsverdreher, aber einfach mal als mögliche Ansätze…
🔄 Drei zu unterscheidende Situationen:
- Aktueller Stand (zweiter Nachbesserungsversuch läuft noch) – Rücktritt schon jetzt möglich?
- Zweiter Versuch erfolgreich – Rücktritt trotzdem möglich?
- Zweiter Versuch scheitert – Rücktritt dann zulässig?
🧑⚖️ Rechtliche Grundlagen
- § 437 Nr. 2 BGB: Rechte bei Mängeln → Rücktritt
- § 323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
- § 440 Satz 2 BGB: Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen nach dem zweiten erfolglosen Versuch
- § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB: Kein Rücktritt bei unerheblichem Mangel
🔍 Fall 1: Rücktritt während des zweiten Nacherfüllungsversuchs
🧭 Ausgangslage:
- Ein Versuch bereits fehlgeschlagen (Mechatronik-Vorsatzgetriebe)
- Zweiter Versuch (komplettes DSG) aktuell noch nicht abgeschlossen
- M ist unzufrieden, hat das Fahrzeug vorsorglich nicht mehr angenommen
📌 Bewertung:
Ein Rücktritt vor Abschluss des zweiten Nacherfüllungsversuchs ist nicht ohne Weiteres zulässig, da:
- § 323 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich eine erfolglose Frist zur Nacherfüllung voraus.
- § 440 Satz 2 BGB erlaubt den Rücktritt ohne Frist nur, wenn zwei Versuche fehlgeschlagen sind.
➡️ Solange der zweite Versuch läuft, fehlt es formal am “Fehlschlagen der Nacherfüllung”. Der Rücktritt jetzt wäre verfrüht, es sei denn:
🔧 Ausnahme: Unzumutbarkeit (§ 440 Satz 1 Alt. 3 BGB)
Wenn dem Käufer die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann er auch vorzeitig zurücktreten.
Unzumutbarkeit kann sich ergeben bei:
- Verlust des Vertrauens in das Produkt (und/oder Hersteller)
- erheblicher Eingriff in die Neuwagennatur
- dauerhafte Unsicherheit (Verkehrssicherheit, Wiederverkaufswert)
LG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.2002 – 23 S 400/01: Wiederholte Reparaturversuche bei Neufahrzeugen können Rücktritt vor Abschluss des zweiten Versuchs rechtfertigen, wenn das Vertrauen zerstört ist.
Aber: Die Rechtsprechung ist zurückhaltend – man muss konkrete Unzumutbarkeit substantiiert darlegen.
📌 Fazit:
- Rücktritt jetzt möglich, wenn Du mit Nachdruck die Unzumutbarkeit begründen kannst.
- Andernfalls: Abwarten, ob der zweite Versuch scheitert → siehe Fall 3.
🔍 Fall 2: Zweiter Versuch erfolgreich abgeschlossen – Rücktritt trotzdem möglich?
🧭 Ausgangslage:
- Fahrzeug wird zurückgegeben mit voll funktionsfähigem DSG
- Keine weiteren Mängel nach Reparatur
📌 Bewertung:
In diesem Fall wird die Nacherfüllung rechtlich als erfolgreich gewertet.
→ Die Voraussetzungen des Rücktritts (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB) entfallen rückwirkend, da der Mangel beseitigt wurde.
BGH, Urt. v. 15.06.2011 – VIII ZR 139/09: Ist die Nacherfüllung erfolgreich und der Mangel vollständig beseitigt, entfällt das Rücktrittsrecht.
⚠️ Keine Rolle spielt dabei, ob:
- Der Käufer „die Lust am Auto verloren“ hat.
- Ein merkantiler Minderwert besteht.
- Der Käufer glaubt, ein Austauschfahrzeug verdient zu haben.
Denn: Der Gesetzgeber sieht den Rücktritt nur als letzte Maßnahme bei gescheiterter Nacherfüllung.
Ausnahme:
- Nur wenn der Mangel zwar behoben, aber die Nacherfüllung unzumutbar war, bleibt ein Rücktritt möglich.
→ Hier wird die Schwelle für Unzumutbarkeit noch höher gelegt, vgl.:
BGH, Urt. v. 15.06.2011 – VIII ZR 139/09: Auch bei mehreren Nachbesserungen kein Rücktritt möglich, wenn der Mangel tatsächlich beseitigt wurde und keine gravierenden Unzumutbarkeitsgründe vorliegen.
📌 Fazit:
- Rücktritt bei erfolgreicher Nacherfüllung nicht mehr möglich.
- Eventuell Minderung oder Schadensersatz wegen Nutzungsausfall etc., aber keine Rückabwicklung.
🔍 Fall 3: Zweiter Versuch scheitert – Rücktritt zulässig?
🧭 Ausgangslage:
- DSG wird getauscht, aber Problem bleibt bestehen (z. B. erneuter Defekt, Schaltprobleme etc.)
📌 Bewertung:
→ Nacherfüllung ist zweimal fehlgeschlagen, § 440 Satz 2 BGB.
➡️ Rücktritt ist ohne weitere Fristsetzung möglich.
Wichtig:
- Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden (§ 349 BGB)
- Verkäufer (Autohaus), nicht Hersteller, ist Adressat
BGH, Urt. v. 09.03.2011 – VIII ZR 266/09: Käufer kann bei zweimaligem Fehlschlagen sofort zurücktreten, ohne weitere Frist.
📌 Fazit:
- Rücktritt ist hier eindeutig möglich.
- Voraussetzung: Der Mangel besteht fort.
⚖️ Zusammenfassendes Fazit:
Fall Rücktritt möglich?
Begründung
1. Zweiter Versuch läuft
Nur bei Unzumutbarkeit (§ 440 S. 1 Alt. 3 BGB)
Muss konkret dargelegt werden (z. B. massiver Vertrauensverlust)
2. Zweiter Versuch erfolgreich
Nein
Rücktrittsrecht entfällt bei erfolgreicher Mangelbeseitigung
3. Zweiter Versuch scheitert
Ja (§ 440 S. 2 BGB)
Rücktritt ohne Fristsetzung möglich
———————————————————————————————————
🔍 Kernaussage:
Auch bei erfolgreicher Reparatur kann ein Neuwagen mit dokumentiertem schwerwiegenden Schaden (z. B. kompletter Getriebetausch) einen merkantilen Minderwert erleiden, der sich beim Wiederverkauf wertmindernd und offenbarungspflichtig auswirkt.
Das allein reicht nicht für einen Rücktritt, kann aber zu Schadensersatz oder Minderung berechtigen – je nach Lage.
⚖️ Rechtlich relevante Ansatzpunkte
1. Wertminderung und Offenbarungspflicht beim Wiederverkauf
Bereits aus dem allgemeinen Kaufrecht (§ 434 BGB) ergibt sich:
Ein Fahrzeug mit Vorschaden, auch wenn fachgerecht repariert, muss beim Weiterverkauf offenbart werden, wenn der Schaden nicht unerheblich war:
BGH, Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05: Ein reparierter, erheblicher Unfallschaden ist offenbarungspflichtig, andernfalls liegt arglistige Täuschung vor.
→ Ein Käufer hat also ein nachvollziehbares Interesse, ein Fahrzeug ohne reparierte Getriebeschäden zu erwerben.
Ein DSG-Getriebe-Tausch bei 25 km ist deutlich offenbarungspflichtig.
2. Merkantiler Minderwert – Anspruch auf Schadensersatz?
Selbst wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde, bleibt die Frage:
Ist der Wagen durch den dokumentierten Vorschaden dauerhaft weniger wert?
➡️ Antwort: Ja, bei Neuwagen fast immer. Dies wird als “merkantiler Minderwert” bezeichnet.
📚 Rechtsprechung:
- OLG Köln, Urt. v. 18.04.2002 – 19 U 15/01: Ein merkantiler Minderwert ist auch bei vollständiger Reparatur zu ersetzen, wenn das Fahrzeug als „vorgeschädigt“ gilt.
- BGH, Urt. v. 23.11.2004 – VI ZR 357/03: Käufer kann für den merkantilen Minderwert Schadensersatz verlangen, wenn die Mängelbeseitigung nicht von Anfang an einwandfrei war.
→ Hier ist das Fahrzeug nach nur 25 km derart schwer beschädigt gewesen, dass eine dauerhafte Wertminderung realistisch und bezifferbar ist – auch unter Berücksichtigung des Eintrags im digitalen Serviceheft.
3. Anspruchsgrundlagen für Ersatz des Minderwerts
a) Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB)
➡️ Wenn die mangelhafte Lieferung auf einem Verschulden beruht (z. B. Konstruktions-, Produktions-, Qualitätskontrollfehler).
b) Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)
➡️ Wenn Du vom Rücktritt absiehst oder dieser nicht durchsetzbar ist (z. B. nach erfolgreicher Reparatur).
→ Die Minderung orientiert sich dann an der Differenz zwischen dem objektiven Wert des mangelfreien Fahrzeugs und dem beschädigten/reparierten Fahrzeug.
📊 Beispielhafte wirtschaftliche Auswirkung
Angenommen:
- Neuwagenpreis: 48.000 €
- Marktschätzung (Wiederverkauf, offenbartes Vorschadenfahrzeug): 42.000 €
- → Merkantiler Minderwert: 6.000 €
→ Entweder:
Minderung in Höhe dieser Differenz (§ 441 BGB)
oder
Schadensersatz bei Verschulden seitens VW oder des Händlers
🛠️ Praktische Folgen und Strategie
✅ Handlungsmöglichkeiten zusätzlich zum Rücktritt:
- Rücktritt – bevorzugt, wenn 2. Reparatur scheitert (siehe oben)
- Falls Rücktritt nicht möglich:
- Minderung des Kaufpreises fordern
- Schadensersatz für Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall fordern
- Argumentation mit merkantilem Minderwert auch nutzen, um Einigung mit dem Händler (z. B. Fahrzeugtausch, Bonuszahlung) zu erreichen
📌 Fazit
Auch wenn der Mangel technisch behoben wird, bleibt ein wirtschaftlich erheblicher Nachteil bestehen, den Du nicht tragen musst. Der dokumentierte Schaden führt zu einer dauerhaften Wertminderung, was im Wiederverkauf zum Problem wird.
🔧 Selbst ein reparierter Neuwagen mit dokumentiertem DSG-Schaden bei 25 km ist kein „Neuwagen“ mehr im Sinne des üblichen Käufererwartung.
Die Vertragsziele wurden damit auch bei erfolgreicher Reparatur nicht vollständig erreicht. Deshalb ist es rechtlich gut vertretbar, den Rücktritt als vorrangiges Ziel zu verfolgen – und alternativ mindestens eine Kaufpreisminderung oder Ausgleich für den merkantilen Minderwert zu verlangen.
Nochmal vielen Dank .
Montag ist dass erste Treffen Autohaus und Anwälte. Vorabinfo an meinen Anwalt seitens Autohaus :
VW-Konzern übernimmt das Prozessrisiko.
Damit bleibt evtl.der Schaden ( Prozessrisiko ) an mir hängen. Laut Aussage meines Anwalts dauert es mind. 9Monate bis zur Verhandlung.
Weiss im moment nicht wie ich mich verhalten soll. Wagen erst mal mitnehmen ? Ausserdem betrachtet das Autohaus den Schaden als "Erstschaden " da der Wagen beide Austausche hintereinander bekommen hat. ??!! Denke ich brauche einen Speziellen Anwalt zur Einschätzung meines Prozess Risikos.
Dank ihnen sehr und freue mich sehr über Ihre Unterstützung.
Gruss WK
Wenn beides zusammen während eines Werkstattaufenthaltest gemacht worden ist, ist ja noch nicht mal die zweite Nachbesserung in Kraft getreten. Da wird es denke ich für dich in Sachen Erfolg sehr ungünstig aussehen. Ich würde da lieber den Wagen repariert nehmen und mit dem Händler verhandeln ob er Dir den nach so und so vielen Jahren mit X Kilometern zu einem Festpreis zurück nimmt.
Bei einer Finanzierung hat man zb nach Ablauf auch ein Verbrieftes Rückkaufrecht mit dem VW Autohaus dabei.
Ich verstehe dich voll und ganz was den Ärger über das neue Auto betrifft. Auch wenn es dir nichts bringt, bei meinem Tiguan 2 wurde nach einem Jahr auch das Getriebe gewechselt auf Garantie. Es gab ein hin und her zwischen VW und meinem Autohaus. Ich bestand auf einem Werksneuem Getriebe und das wurde dann auch geliefert und eingebaut. Der Werkstattmeister hat es mir vor dem Einbau noch gezeigt. Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich mir ein neues Getriebe einbauen lassen. Sie d.h VW haben ja das Recht bzw. Möglichkeit die Reparatur/ Nachbesserung durchzuführen. Vor Gericht sehe ich da leider wie schon vorher erwähnt keine guten Chancen für dich. Ich hoffe natürlich das du eine für dich gute Entscheidung triffst. Gruß
Vielen Dank für deine für mich doch sehr hilfreiche Einschätzung. Es ist für mich unglaublich welches Risiko wir Kunden hinnehmen müssen.
Neukauf für 60.000E um erst mal kein Ärger zu haben und dann bleibt man
auf einem Wagen sitzen der für ca. 20000 E repariert worden ist .
Vielen Dank und schönen Sonntag.
Gruss Wk Einfach ein gutes Forum👍👍👋