VW -Tayron Grosse Probleme mit Neuwagen -Getriebeschaden 25km Laufleistung am 17.06.2025 -
Mein Neuer VW Tayron 1,5l H Plug in Hybrid, hat nach der Fahrzeugeinweisung und der ersten Probefahrt bei Kilometerstand 25 ! einen Getriebeschaden.
Nach Austausch des Mechatronik Vorsatz Getriebes, musste nun auch noch das gesamte DSG ausgetauscht werden. Stand Heute dem 7.Juli noch keine Erfolgsmeldung. nach dem ersten Austausch habe ich über mein VW -Autohaus den Austausch gegen ein werksneues Fahrzeug gefordert.
Laut Autohaus VW wurde das vom VW Werk abgelehnt. Auch das Autohaus geht nicht auf die Wandlung des Autos ein. Habe nun vorsorglich die Annahme des Fahrzeugs verweigert.
Der Schaden wird mit 15.000-20.000 E beziffert .
Wer kann mir helfen und mir Informationen und Erfahrungen zur Wandlung mitteilen.
Sehe ein grosse Gefahr in der Pflicht zur Mitteilung über den Schaden, beim Wiederverkauf durch den Checkheft Eintrag.
Bin für alle Infos und Hilfe, auch hinweise zu Präzedenzfällen dankbar.
Möchte den Tayron nicht mehr. Mir ist die Lust des Neukauf vergangen.
Mit W.K Dinslaken
20 Antworten
Zitat:
@dergraue2005 schrieb am 12. Juli 2025 um 17:47:07 Uhr:
Nochmal vielen Dank .
Montag ist dass erste Treffen Autohaus und Anwälte. Vorabinfo an meinen Anwalt seitens Autohaus :
VW-Konzern übernimmt das Prozessrisiko.
Damit bleibt evtl.der Schaden ( Prozessrisiko ) an mir hängen. Laut Aussage meines Anwalts dauert es mind. 9Monate bis zur Verhandlung.
Weiss im moment nicht wie ich mich verhalten soll. Wagen erst mal mitnehmen ? Ausserdem betrachtet das Autohaus den Schaden als "Erstschaden " da der Wagen beide Austausche hintereinander bekommen hat. ??!! Denke ich brauche einen Speziellen Anwalt zur Einschätzung meines Prozess Risikos.
Dank ihnen sehr und freue mich sehr über Ihre Unterstützung.
Gruss WK
Wenn Du im Titel schreibst, dass Du Probleme mit einem Neuwagen hast und der Schaden bei 25 TKM aufgetreten ist, dann sehe ich hier (ganz vorsichtig da ich keine Details in dem Fall kenne) eher das Thema Neuwagen-Garantie statt der Sachmängelhaftung, denn die Sachmängelhaftung handelt von der Beschaffenheit bei Gefahrenübergang, sprich mit Übergabe des Fahrzeug an Dich als Kunden. Wenn das Auto 25 TKM gefahren ist, dann muss ja mehr oder minder das Getriebe bei Gefahrenübergang bis zu den 25 TKM funktioniert haben, es sei denn Du hast z.B. ruckeln oder kein Kraftschluss beim anfahren oder ähnliches ab Beginn festgestellt und direkt bemängelt.
Dann mal grundsätzlich, es steht außer Frage, dass man bei einem Getriebeschaden enttäuscht sein kann, aber dann gleich ein Neuwagen zu fordern... puuhhh, schwierig. Es kann immer irgendwo Mechanik kaputt gehen, denn wo Mechanik ist, da ist Verschleiß, aber wenn man dann gleich mit so einer Forderung kommt, dann macht man sich keine Freunde. Und genau das ist das Problem, die Jungs und Mädels im Autohaus sollten Deine Freunde sein, denn wenn die nicht mit Dir in einem Team gegen den Hersteller des Autos spielen, dann hast Du quasi faktisch verloren, denn dann steht es 2:1. Das ist schlichtweg meine Erfahrung aus einigen Wandlungen ohne Anwalt, einfach mit respektvollem Umgang.
Und nun mal was zum lesen, was für Dich interessant sein sollte. Im Punkt 6.2 der Neuwagen Garantie-Bedingen steht ganz klar:
Im Rahmen der Nachbesserung kann der Garantiegeber nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder ersetzen oder instand setzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Garantiegebers.
Und da Du einen Neuwagen (also eine Ersatzlieferung) forderst, die Dir IMHO nicht zusteht vielleicht auch noch Punkt 6.3
Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber gewährt diese Garantie nicht. Insbesondere sind von dieser Garantie keine Ansprüche auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) umfasst. Dasselbe gilt für Ersatzansprüche, wie z.B. auf Stellung eines Ersatzwagens, auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Mangel endgültig nicht durch Nachbesserung beseitigt werden kann.
Was ich auch sehr speziell empfinde, dass Du von Deinem Anwalt schreibst und dann Deine weiteren Schritte mit einem Forum besprichst und Dir hier Rat einholst, wie Du Dich nun verhalten sollst, ob Du das Auto abholen sollst oder nicht. Das ist doch alles Teil Deiner Verteidigungsstrategie, die bespricht man mit einem Anwalt und nur mit dem.
Und wenn ich Dir einen persönlichen Rat geben kann, setzt euch alle an einen Tisch wie erwachsene gestandene Männer und versucht ruhig und sachlich eine Lösung zu finden, mit der alle irgendwie gut leben können. Da gibt es viele Möglichkeiten, Rückkauf des Fahrzeug oder neues Getriebe + Entschädigung um nur einige Beispiel zu nennen.
Wenn Du keine Rechtsschutz hast, die Dir einen Rechtsstreit mit Kostenübernahme bewilligt, wirst Du IMHO mit Deiner Forderung nicht durchkommen, dass ist dann das gute Geld dem schlechten hinterhergeworfen.
Aus Sicht des Autoherstellers wäre es völlig unlogisch, es hier auf einen Prozess ankommen zu lassen. Was hat er davon? Kosten, Bürokratieaufwand, frustrierten Kunden...
Aus Sicht des Autokäufers lohnt sich hier der Stress, den eine Klage mit sich bringt, nicht. Wenn das Fahrzeug instand gesetzt wird, ist es genauso gut, wie ein neues Fahrzeug. Wäre der Fehler schon vor der Auslieferung festgestellt worden, hätte der Käufer nichts davon mitbekommen.
Wieder mal viel heiße Luft um nichts.
So wie ich das hier gelesen habe, hat das Fahrzeug 25 km bis zum Getriebeschaden hinter sich gebracht und nicht 25000 km.
Zitat:
@FPH schrieb am 13. Juli 2025 um 11:18:17 Uhr:
So wie ich das hier gelesen habe, hat das Fahrzeug 25 km bis zum Getriebeschaden hinter sich gebracht und nicht 25000 km.
... ohhh gut das Du es schreibst, das ändert alles, ich hab doch echt irgendwie fälschlicher Weise 25 TKM gelesen, na dann kommt doch Sachmängelhaftung ins Spiel, wobei ich aus eigener Erfahrung sagen kann, da diese ja mit dem Händler ausgefochten werden muss und die Händler aber gerne versuchen das als Garantieleistung laufen zu lassen, um selber aus dem Schneider zu sein.
Dennoch wird er - sofern das AH nicht einlenkt - dann die Möglichkeit Nachbesserung einräumen müssen, da würde ich auch nicht die Annahme des Fahrzeugs verweigern, wenn das Autohaus es irgendwann schafft, ein funktionierendes Fahrzeug auszuliefern. Da kann man dann wirklich nur möglichst außergerichtlich gucken, dass man noch einen Bonus abgreift für den Minderwert beim Verkauf.
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Vielen Dank
für die Nachricht-Das Forum ist wirklich sehr sehr Hilfreich -
Danke und Gruss
WK
Ich frag mich, ob das den Stress wert ist…
Hatte mal nen Dienstwagen eines anderen Herstellers, bei dem steckte das Getriebe bei Kilometerstand 350 km im 5. Gang fest, war ein Schalter.
Gab ein neues Getriebe und anschließend 210K problemlose Kilometer.
Kann bei der Fertigung doch immer mal was passieren, ich hätte null Probleme damit, wenn da ein neues Getriebe eingebaut wird…