VW T7 Multivan: 8. Sitz nachrüsten

VW

Hallo zusammen,

Wir haben gerade unseren T7 Mutlivan (7-Sitzer Vis-à Vis) bekommen und stellen uns die Frage, ob man einen 8. Sitz nachrüsten darf und was man dabei technisch berücksichtigen sollte.

1) Anscheinend, ja man darf es

Das Thema wurde schon mal hier ganz kurz erwähnt

Zitat:

@Rael_Imperial schrieb am 23. Februar 2022 um 19:52:13 Uhr:


Das mit „bis zu 8 Sitzplätze“ steht im Fahrzeugschein doch immer drin, oder? Jedenfalls ist es sowohl bei unserem Alhambra 5-Sitzer als auch beim 5er BMW. Es geht dabei um die Fahrzeugklasse (M1). Mein Lotus Elise ist angeblich ein 4- oder 5-Sitzer. Wird kuschelig 😁

Das kann ich jetzt auch bestätigen. Im Fahrzeugschein von unserem T7 steht:

"Fahrzeugklasse: M1 = Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl." (siehe Bild 2).

Das steht allerdings genau so bei unserem Renault Grand Scenic mit nur 5 Sitzen. Der Grand Scenic gibt Optional als 7-Sitzer (mit 2 Klapp-Not-Sitzen im Kofferraum) aber 8 Sitzplätzen geht gar nicht.

2) Technische Punkte
Man sollte einen Integralsitz bestellen (mit integriertem Gurt, etwas schmaler, passt dann in der Mitte).
Wie geht das dann mit der Gurterkennung? Jeder Sitz meldet doch per Funk (bzw. genauer gesagt WLAN glaube ich), ob der Gurt an ist. Das funktioniert derzeit perfekt mit 7 Sitzen. Kommt dann das Auto mit 8 Sitzen klar oder stört das das Steuergerät?

In der Anleitung Seite 37 (siehe Bild 1) steht:
"Wenn nachträglich Sitze [...] nachgerüstet werden, muss die Gurtstatusanzeige von einem hierfür qualifizierten Fachbetrieb freigeschaltet werden."
Ob das aber nur beim 7. Sitz im 6-Sitzer oder auch für den 8. Sitz im 7-Sitzer funktioniert, wird hier nicht erwähnt. Ich frage mal beim Autohaus. Hoffentlich kennen Sie dort die Antwort.

3) Wo kann man den Sitz kaufen?
Ich habe zwar schon gegoogelt aber noch nichts gefunden.

T7-Anleitung_Seite 37_Sitz nachrüsten
8 Sitzplätze_Fahrzeugbrief_Multivan T7
203 Antworten

Zitat:

@NicoT7 schrieb am 20. September 2022 um 15:17:28 Uhr:


Danke für die Info. Mir muss man nichts unterstellen. Ich habe sicher nicht die Absicht später zu sagen "ich habe es nicht gewusst".

Das wollte ich dir auch nicht persönlich unterstellen. Erfahrungsgemäß sind in den Autoforen aber massenhaft Leute unterwegs, die denken, dass alles, was der Tüv bei der Prüfung nicht bemängelt, oder was er übersieht oder ggf. ignoriert, als zugelassen angesehen werden darf. Genau das ist aber nicht der Fall - es sei denn, der Tüv hat einen expliziten Vermerk dazu ausgestellt.

Zitat:

Bekommt man dort die gleiche Antwort von jedem Mitarbeiter? 🙂

Vielleicht nicht, aber wenn du zum Eintragen zu demjenigen fährst, der es gesagt hat, sollte es ja kein Problem geben. Lass dir was schriftlich geben. Nimm ansonsten einen Zeugen mit, für den Fall, dass es keine schriftliche Eintragung geben sollte. Sonst stehst du mit der Negativ-Auskunft, die du von VW bekommen hast, eher schlecht da, falls es womöglich am Ende doch noch zu Streit kommen sollte. VW ist nicht derjenige, der über Straßenzulassungen zu entscheiden hat, auch die müssen sich erst alles schriftlich holen.

Zitat:

@lord_leicester schrieb am 20. September 2022 um 15:28:10 Uhr:


1) sehe ich persönlich als unkritisch an. Das liegt eh in der Verantwortung des Fahrers (Koffer, Anhänger, Dachlast, ...).

Koffer, Dachlast und vieles Anderes sjnd tatsächlich in der Verantwortung des Fahrers zu sehen, das stimmt. Bei Sitzen ist das aber nicht so, weil es für die explizite gesetzliche Regelungen gibt, wie du ja auch Airbags, Motorisierung, Bereifung, Gurte und so Manches Andere auch nicht in Eigenverantwortung verändern darfst.

Ich gebe zu, dass es beim reinen "Einsetzen" von für sich gesehen zugelassenen Sitzen in ggf. schon vorhandene Aufnahmen kaum anzunehmen ist, dass es Probleme machen wird. Bei einer Abnahme werden aber unter Umständen zusätzliche Aspekte berücksichtigt, die für den Normalmenschen ad hoc gar nicht erkennbar sind. Das Zusammenspiel verschiedener Elemente kann dabei auch eine Rolle spielen, man denke z.B. auch an Airbags, Gurte, die schon erwähnten Fluchtwege usw. usf., auch der anderen Sitze.

Jup, und genau die Aspekte meine ich in 3)
😉

@NicoT7
Ich bin jedenfalls gespannt was der TÜV sagt und wünsche dir viel Erfolg. Wenn mir das Anliegen wichtig wäre, würde ich den persönlichen Kontakt zu einem Prüfer vorziehen und die Anfrage nicht nur schriftlich stellen. Ich denke der Prüfer hat noch nicht so viele T7 gesehen/geprüft.
Den Preis den VW für einen Sitz aufruft finde ich ganz schön heftig, welche Ausführung (Material) hat der Sitz?

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8 Sitze würden nach dem Einbau min. 680kg frei Zuladung bis zum zGG bedeuten. Ich denke, diesen Wert schaffen viele gut ausgestattete T7 nicht.

@Tabaluga27
Wie setzen sich die 680kg zusammen?

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass pro Sitzplatz 75kg für die Person und 10kg Gepäck gelten. 8x 85kg= 680kg

Der Fahrer ist aber schon Teil des Leergewichts. Wenn das so stimmt mit dem extra Gepäck (kenne diese Gewichtsangaben nur im Zusammenhang mit dem Fahrer beim Leergewicht), so müsste man also mit Faktor 7 rechnen.

Zitat:

@Mitren schrieb am 20. September 2022 um 17:51:21 Uhr:


Den Preis den VW für einen Sitz aufruft finde ich ganz schön heftig, welche Ausführung (Material) hat der Sitz?

Ich habe den T7 in Ausstattung Life 7-Sitzer Vis-a-Vis mit den Standardsitzen. 2400€ ist also der Preis für einen Integralsitz (mit Gurt, 29kg) ohne Leder, ohne Sitzheizung.

Zitat:

@hansblafoo schrieb am 21. September 2022 um 11:20:21 Uhr:


Der Fahrer ist aber schon Teil des Leergewichts. Wenn das so stimmt mit dem extra Gepäck (kenne diese Gewichtsangaben nur im Zusammenhang mit dem Fahrer beim Leergewicht), so müsste man also mit Faktor 7 rechnen.

Das habe ich auch gedacht und zu dem Gepäck habe ich nichts gefunden oder es überlesen. Bei 8 Sitzplätzen wären es dann also "nur" 525kg Zuladung zzgl. dem nachgerüsteten Sitz sein. Gesamt 554 kg Zuladung bei der jetzigen Konfiguration. Aber die Achslasten, Verteilung der Lasten usw. fließen ja auch noch irgendwie in die Berechnung ein. Wenn ich das richtig sehe, stehen die Vorschriften in der

EU-Verordnung 1230/2012

in Anhang 1, Teil A.

Ich habe gerade beim TÜV angefragt.
Mit dem online Formular
https://www.tuvsud.com/.../kontakt-tuning

Bei der Bestätigung der übermittelten Anfrage gibt es sogar eine Telefonnummer:
+498008888090

Ich sage Euch Bescheid,wenn ich eine Antwort bekomme.

Bei meinem Hybrid sind folgende Gewichte: Tatsächliche Maße mit Fahrer (68+7) 2284 zulässige Gesamtmasse 2750. Zuladung 466… ergibt 16 kg Reserve. Also kein zusätzlicher Sitzplatz möglich.

Aber wo steht denn, dass Mitfahrer auch mit 68+7 kg angenommen werden müssen?

Also, den C2 meiner Frau (technisch 5-Sitzer) konnte man bereits mit 4 Personen problemlos "überladen".
Gleiches gilt für einen T7, der bereits 7 Sitze hat, wenn jeder Sitz mit 100kg beladen wird.
Es liegt also auch jetzt schon in der Verantwortung des Fahrers, eine Überladung zu verhindern.

Wenn man bei 466 kg freier Zuladung jetzt noch einen 8. Sitz einbaut (-30kg = 436k frei) darf theoretisch im schnitt Jeder der 7 Mitfahrer "nur" 62 kg wiegen und kein Gepäck mitnehmen. Als Taxi-Shuttle für Erwachsene ist das also nicht geeignet. Wenn man aber eine kinderreiche Familie hat oder beim Kindergeburtstag mit einem Auto fahren möchte passt das (rein von der Zuladung).

Aber nochmal: Man muss halt differenzieren, an welcher Stelle die Limitierung rein kommt.
Aus meiner Sicht bisher am ehesten die rein rechtliche Seite der Zulassung.

@hansblafoo
Ich habe die Verordnung oben verlinkt.
2.6.2.1. Die Masse jedes Fahrgasts wird mit 75 kg veranschlagt

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