VW T7 Multivan: 8. Sitz nachrüsten

VW

Hallo zusammen,

Wir haben gerade unseren T7 Mutlivan (7-Sitzer Vis-à Vis) bekommen und stellen uns die Frage, ob man einen 8. Sitz nachrüsten darf und was man dabei technisch berücksichtigen sollte.

1) Anscheinend, ja man darf es

Das Thema wurde schon mal hier ganz kurz erwähnt

Zitat:

@Rael_Imperial schrieb am 23. Februar 2022 um 19:52:13 Uhr:


Das mit „bis zu 8 Sitzplätze“ steht im Fahrzeugschein doch immer drin, oder? Jedenfalls ist es sowohl bei unserem Alhambra 5-Sitzer als auch beim 5er BMW. Es geht dabei um die Fahrzeugklasse (M1). Mein Lotus Elise ist angeblich ein 4- oder 5-Sitzer. Wird kuschelig 😁

Das kann ich jetzt auch bestätigen. Im Fahrzeugschein von unserem T7 steht:

"Fahrzeugklasse: M1 = Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl." (siehe Bild 2).

Das steht allerdings genau so bei unserem Renault Grand Scenic mit nur 5 Sitzen. Der Grand Scenic gibt Optional als 7-Sitzer (mit 2 Klapp-Not-Sitzen im Kofferraum) aber 8 Sitzplätzen geht gar nicht.

2) Technische Punkte
Man sollte einen Integralsitz bestellen (mit integriertem Gurt, etwas schmaler, passt dann in der Mitte).
Wie geht das dann mit der Gurterkennung? Jeder Sitz meldet doch per Funk (bzw. genauer gesagt WLAN glaube ich), ob der Gurt an ist. Das funktioniert derzeit perfekt mit 7 Sitzen. Kommt dann das Auto mit 8 Sitzen klar oder stört das das Steuergerät?

In der Anleitung Seite 37 (siehe Bild 1) steht:
"Wenn nachträglich Sitze [...] nachgerüstet werden, muss die Gurtstatusanzeige von einem hierfür qualifizierten Fachbetrieb freigeschaltet werden."
Ob das aber nur beim 7. Sitz im 6-Sitzer oder auch für den 8. Sitz im 7-Sitzer funktioniert, wird hier nicht erwähnt. Ich frage mal beim Autohaus. Hoffentlich kennen Sie dort die Antwort.

3) Wo kann man den Sitz kaufen?
Ich habe zwar schon gegoogelt aber noch nichts gefunden.

T7-Anleitung_Seite 37_Sitz nachrüsten
8 Sitzplätze_Fahrzeugbrief_Multivan T7
202 Antworten

Die verlinkte Gesetzgebung bezieht sich auf eine Typgenehmigung und ist daher im ersten Ansatz nur anwendbar, wenn ein Hersteller eine Typgenehmigung beantragt. Bei einer Typgenehmigung muss von bestimmten durchschnittlichen Vorgabewerten ausgegangen werden, was aber meines Erachtens nichts darüber aussagt, wie eine Sonder- oder Ausnahmegenehmigung zu behandeln ist, um die es ja hier offenbar geht. Es wäre also durchaus immer noch möglich, dass die tatsächliche Beladung am Ende die maßgebliche Größe ist, aber das natürlich auch nur dann, wenn es vom Tüv überhaupt erst mal eine Genehmigung für die Erweiterung gibt.
Es hilft hier nichts zu mutmaßen, die Gesetzgebung ist mitunter auch nicht mit Logik zu ergründen. Hier mal ein Beispiel, um das zu verdeutlichen (hat aber mit Sitzen nichts zu tun): Bei der Beladung von Anhängern wird in der Regel vom tatsächlichen Gewicht ausgegangen, wenn es allerdings um den erforderlichen Führerschein geht, hat sich der Gesetzheber entschieden, das Zuggewicht vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig zu machen, also nicht vom tatsächlichen Gewicht.
Mit Logik ist sowas nicht zu greifen, es hilft nur Tüv fragen und sich alles schriftlich geben lassen.

Ich habe heute einen Anruf von einem sehr freundlichen TUV-Mitarbeiter bekommen.

Er hat bestätigt, dass
- die Nachrüstung von einem 8. Sitz technisch unbedenklich ist
- wie in meiner Anfrage geschrieben gibt es kein Problem weder mit Gurt (da im Sitz integriert) noch mit max. zugelassener Gesamtmasse
- den 8. Sitz jedoch nicht in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (was ihn überrascht hat: oft ist es zwar nicht im Feld S.1 (Anzahl Sitzplätze) aber dafür im Feld sonstige Bemerkungen
- ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere sollte aber ganz einfach gehen. Dazu braucht er nur eine schriftliche Bestätigung, dass der nachgerüstete Sitz ein Originalsitz von VW ist (identisch zum mittleren Sitz der 3. Reihe = mit integriertem Gurt), z.B. Art-Nr. vom Sitz oder Brief von VW.

Ich werde bei VW demnächst nachfragen.

Glückwunsch, dann steht deinem Vorhaben ja nichts mehr im Weg. Hat er gesagt ob die Masse des zusätzlichen Fahrgasts auch mit 75kg gerechnet wird. Oder kannst du das erfragen, wenn du den Sitzplatz eintragen lässt.

Das hat er gestern am Telefon nicht so genau erklärt.
Ich probiere, daran zu denken und nächstes Mal nachzufragen.

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Frag lieber, bevor du den Sitz kaufst. ;-)

Ja schon klar. Bei dem Preis (2400€!) überlege ich sowie so noch.
Den 8. Sitz brauche ich nicht dringend (sonst hätte ich einen Peugeot Traveller gekauft).
Es ist ein Nice-to-have.
Aber wenn der Eintrag in den Fahrzeugschein einfach ist (und das scheint der Fall zu sein), dann würde ich schon mal gerne machen.

Davor prüfe ich mal noch, ob ich günstiger zu einem Sitz komme.

Vielleicht hat jemand einen 7-Sitzer und braucht jetzt doch nur 6 🙂

Neues Geschäftsmodell für Sixt... Rent-A-Seat

Zitat:

@NicoT7 schrieb am 28. September 2022 um 08:19:30 Uhr:


Das hat er gestern am Telefon nicht so genau erklärt.
Ich probiere, daran zu denken und nächstes Mal nachzufragen.

Frage am Besten erst mal nach, welche Änderungen genau dann im Schein eingetragen werden sollen. Falls dir ggf. die Zuladungsmöglichkeit generell gekürzt wird, also selbst dann, wenn du gar nicht alle Sitze nutzt, macht das Lastentransporte noch schwieriger.

Vielleicht hat der Tüv ja auch einen Ermessensspielraum, wie es eingetragen wird und du kannst das vorher mit ihm klären.

Also nach einigen E-Mails und Anrufe habe ich endlich eine Bestätigung vom TÜV, dass der Eintrag vom 8. Sitz in den Fahrzeugschein unproblematisch ist, wenn es natürlich um einen originalen VW-Mittelsitz (mit Gurt) geht, wie von mir angefragt.

Leider habe ich das nur telefonisch. Der nette TÜV-Gutachter wollte mir das nicht schriftlich geben (habe ich nicht verstanden warum). Er hat mir aber mindestens seinen Namen gegeben.

Ich habe also jetzt einen Sitz bestellt.
Ich muss dann einen Termin beim TÜV nehmen und das Auto mit den 8 Sitzen vorführen.
Der Eintrag in den Fahrzeugschein kosten ca. 90-120€.

Falls es jemand interessiert, der eBay-Verkäufer hat noch 3 Sitze, alle Mittelsitze in Leder Sanova, für je 850€ + 29€ Versand:
https://www.ebay.de/itm/204123344448?...
siehe auch PDF im Anhang.

Leider hat er keine Stoffsitze. Ich werde also 1 Ledersitz zu meinen 7 Stoffsitze haben. Kinderstreit für den Lederthron ist vorprogrammiert 🙂

Der Ledersitz ist ja auch gut ;-) 850 Euro finde ich aber günstig.

Der eBay-Verkäufer shopper81 hat mich informiert, dass er derzeit noch 3 Leder-Sitze hat.
Und anscheinend hat er davor schon ein paar verkauft.
Laut der Beschreibung geht es um neue Sitze.
Ich weiß nicht, woher er diese hat. Da er im Hannover ist, vermute ich, dass er bei VW arbeitet.
Er macht auf jeden Fall einen seriösen Eindruck. Das kann ich aber erst bestätigen, wenn ich den bezahlten Sitz bekomme, normalerweise nächste Woche.

habe auch einen ergattert. Gib bitte bescheid was der gute TÜV Prüfer von dir gewollt hat.

Sollte es nicht klappen mit dem Eintrag auch nicht schlimm, dann nehme ich den Sitz als ViS-a-Vis Sitz für Ausflüge und gemütliche Pausen zu dritt mit dem Tisch in der Mitte.

Ja, gerne sage ich bescheid, wenn ich mal soweit bin. Vsl. in ca. 2-3 Wochen, je nachdem wann ich einen Termin beim TÜV bekommen kann.

Kann man den Stoff-Integralsitz über VW als "Ersatzteil" ordern?

He @NicoT7,

Und hast ihn eingetragen schon?

Da wo du den Sitz bestellt hast beim Shopper81 der hat jetzt wieder ein drin aber für 1899€.
Kacke hätt sollen damals gleich welche bestellen.
Hat er woll bemerkt das er zuwenig verlangt hatte.

Grüsse

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