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VW T7 Multivan: 8. Sitz nachrüsten

VW

Hallo zusammen,

Wir haben gerade unseren T7 Mutlivan (7-Sitzer Vis-à Vis) bekommen und stellen uns die Frage, ob man einen 8. Sitz nachrüsten darf und was man dabei technisch berücksichtigen sollte.

1) Anscheinend, ja man darf es

Das Thema wurde schon mal hier ganz kurz erwähnt

Zitat:

@Rael_Imperial schrieb am 23. Februar 2022 um 19:52:13 Uhr:

Das mit „bis zu 8 Sitzplätze“ steht im Fahrzeugschein doch immer drin, oder? Jedenfalls ist es sowohl bei unserem Alhambra 5-Sitzer als auch beim 5er BMW. Es geht dabei um die Fahrzeugklasse (M1). Mein Lotus Elise ist angeblich ein 4- oder 5-Sitzer. Wird kuschelig :D

Das kann ich jetzt auch bestätigen. Im Fahrzeugschein von unserem T7 steht:

"Fahrzeugklasse: M1 = Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl." (siehe Bild 2).

Das steht allerdings genau so bei unserem Renault Grand Scenic mit nur 5 Sitzen. Der Grand Scenic gibt Optional als 7-Sitzer (mit 2 Klapp-Not-Sitzen im Kofferraum) aber 8 Sitzplätzen geht gar nicht.

2) Technische Punkte

Man sollte einen Integralsitz bestellen (mit integriertem Gurt, etwas schmaler, passt dann in der Mitte).

Wie geht das dann mit der Gurterkennung? Jeder Sitz meldet doch per Funk (bzw. genauer gesagt WLAN glaube ich), ob der Gurt an ist. Das funktioniert derzeit perfekt mit 7 Sitzen. Kommt dann das Auto mit 8 Sitzen klar oder stört das das Steuergerät?

In der Anleitung Seite 37 (siehe Bild 1) steht:

"Wenn nachträglich Sitze [...] nachgerüstet werden, muss die Gurtstatusanzeige von einem hierfür qualifizierten Fachbetrieb freigeschaltet werden."

Ob das aber nur beim 7. Sitz im 6-Sitzer oder auch für den 8. Sitz im 7-Sitzer funktioniert, wird hier nicht erwähnt. Ich frage mal beim Autohaus. Hoffentlich kennen Sie dort die Antwort.

3) Wo kann man den Sitz kaufen?

Ich habe zwar schon gegoogelt aber noch nichts gefunden.

T7-Anleitung_Seite 37_Sitz nachrüsten
8 Sitzplätze_Fahrzeugbrief_Multivan T7
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135 Antworten

Caravelle ist auch kein MV und sie ist per se auch eher für den Personentransport ausgelegt. Wobei ich vermute, dass die 8-Sitzer-Variante auch da nur mit dem LR funktioniert, oder die Sitze im Festeinbau vielleicht enger angeordnet sein könnten. Da ich einen MV habe, kann ich aber über die Caravelle nicht so viel sagen.

Zitat:

@bbroehl schrieb am 17. September 2022 um 10:12:50 Uhr:

Ich denke das Hauptproblem ist das Gesamtgewicht (also das zulässige laut Fahrzeugschein). bei der Abnahme des Fahrzeugs wird ja das Gewicht bei Beladung (die ergibt sich ja aus den Gewichten pro Person bei der Bestuhlung plus Betriebsmittel) inkl. Fahrzeug je nach Ausstattung genommen.

Das habe ich mir auch schon gedacht.

Aber wenn ich einen Sitz (29kg) + meine Tochter (20kg) dazu habe und dafür 2 Koffer weniger, kommt doch das gleiche raus.

Laut Fahrzeugschein:

2051 kg Leermasse

2850 kg zulässige Gesamtmasse

Also 799kg darf man laden.

Ein 8. Sitz (29kg) und dann noch 770kg "Menschen-Masse" = 8x 96kg.

Bei uns bin ich mit 73kg der schwerste. Frau und Kinder wiegen natürlich viel weniger.

Also von der Masse her würde es passen, sogar noch mit vollem Kofferraum.

Aber inzwischen glaube ich, dass Mitren Recht hat.

Der T7 ist für 7 (inkl. Fahrer) zugelassen.

Man braucht also eine Sonderzulassung.

Ob man diese einfach bekommen kann, probiere ich zu erfahren.

Zitat:

@Mitren schrieb am 17. September 2022 um 10:25:37 Uhr:

Zitat:

Habe gerade bei mir in der Zulassungsbescheinigung 1 nachgeschaut, bei mir steht unter S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) = 7

Vielen Dank. Du hast Recht. Das hatte ich übersehen.

S.1 = 7 = Sitzplätze einschließlich Fahrersitz (siehe Bild im Anhang)

Damit ist es jetzt klar, dass ich für den 8. Sitz eine Sonderzulassung brauche (wenn das überhaupt machbar ist).

Fahrzeugschein_Multivan T7_2022_S1=7 Sit

Zitat:

@Multilo schrieb am 17. September 2022 um 12:46:03 Uhr:

Wo soll der Sitz denn überhaupt hin? Eine 4te Reihe würde vermutlich allenfalls mit langem Radstand gehen. Ansonsten ist zu beachten, dass immer ein Durchgang zu allen Sitzreihen bleiben muss (Fluchtweg!). Einen 3ten Sitz in die nach vorn gerichtete 2te Reihe einzufügen wäre somit schon nicht zulässig. Bleibt m.E. also allenfalls die Position in der 2ten Reihe und dann müssen alle 3 Sitze mit Blick nach hinten stehen.

Danke für den Hinweis.

Das wundert mich auch: wie oben von hansblafoo geschrieben gibt es genügend 7-Sitzer bis 9-Sitzer ohne direkten Zugang zur 3. Reihe.

Falls das trotzdem stimmen sollte, könnte ich bei mir allerdings wie von dir vorgeschlagen (Danke für den Tipp!) die 2. Reihe gegen die Fahrtrichtung drehen.

Das geht bei uns (wir haben den 7-Sitzer Vis-à-Vis und der 8. Sitz wäre auch ein Integralsitzm den man gegen Fahrtrichtung drehen kann).

Allerdings ist dann die Beinfreiheit miserabel, siehe diesen Thread hier:

Zitat:

@NicoT7 schrieb am 11. September 2022 um 23:21:56 Uhr:

4) Vis-a-Vis-Konfiguration:

[...]

--> man hat gar keine Beinfreiheit mehr!!!

Das kann ich jetzt mit einem Foto (im T7 kurzer Überhang) bestätigen, siehe Anhang [...]

Der T7 ist aus Gewichtsgründen nur als Siebensitzer zugelassen. Es ist daher aus rechtlicher Sicht nicht möglich einen achten Sitz zu nutzen.

Aber warum? Bei Nico T7 wird ja deutlich, dass seiner noch ordentlich zuladen kann.

Ich hab noch was zum Thema Nachrüsten von Sitzen im T7 gefunden

(Original VWN-Dokument "Ausbaurichtlinien T7" - siehe Anhang)

Ich würde daraus Folgendes (unverbindlich) vermuten:

1. In den Fahrzeugpapieren sind grundsätzlich nur so viele Sitze eingetragen, wie bestellt wurden (also fünf bis sieben Sitze)

2. Das Nachrüsten von Sitzen ist grundsätzlich möglich (Original-Sitz mit Gurt)

3. Die zusätzlichen Sitze sind in die Papiere eintragen zu lassen.

4. Die zusätzlichen Sitze sind für die Sitzerkennung freischalten zu lassen.

Wenn der TE wirklich Interesse an einem achten Sitz hat, dann lohnt es sich wohl mal intensiv beim Freundlichen nachzufragen ...

Auszug aus Ausbaurichtlinie T7

Sehr Interessant. Danke.

Wobei man den T7 als 6-Sitzer oder 7-Sitzer bestellen kann (ich glaube auch als 5-Sitzer für die 1. Ausstattungsvariante Multivan).

Vielleicht ist hier gemeint, dass man einen 6. oder 7. Sitz nachrüsten kann, nicht unbedingt einen 8.

Ich habe auf jeden Fall beim Autoverkäufer gestern nachgefragt. Er hat heute geantwortet,dass er sich das Thema morgen anschaut.

Solange da nicht steht, dass man den achten Sitz nicht nachrüsten kann, würde ich auch nicht davon ausgehen. Du hast Platz für einen weiteren Sitz an den Original-Befestigungspunkten. Dass es am zulässigen Gesamtgewicht scheitern soll, glaube ich nicht - man kann nen 7-SItzer auch fünf Personen überladen ... ;-)

Ich wäre mir da nicht so sicher. Wir wollten ursprünglich einen Energetic lang als 7-Sitzer bestellen. Das ging aber nicht wegen des Maximalgewichts, welches dann überschritten worden wäre. Da hat niemand danach gefragt, wie viele Plätze tatsächlich besetzt sind und wie schwer die Personen sind.

Das mit dem Gewicht kann aus technischer Sicht eigentlich eher nicht das Thema sein, es könnte ja durch Verringerung der Zuladung leicht ausgeglichen werden, jedenfalls solange nicht gerade 10 Sitze dazu gebaut werden sollen :-)

Aber was hilft das ganze herumspekulieren über Sachen, die hier offenbar keiner wirklich weiß? Einfach mal bei Tüv anfragen und schon gibt es Gewissheit :-)

Ich weiß ja nicht, warum der TE es nicht längst gemacht hat und ich möchte auch nichts unterstellen, sage es aber trotzdem einmal: Einen Sitz einzubauen, ohne den Tüv zu fragen, um vielleicht später bei einer Beanstandung sagen zu können, man habe es nicht gewusst, ist keine sinnvolle Variante! Gerade Veränderungen bei Sitzen sind vom Gesetz als sicherheitsrelevant eingestuft und lt. Zulassungsordnung auch explizit prüf/zulassungspflichtig. Es sollte nicht nur an den vergleichsweise unbedeutenden Ärger gedacht werden, den Tüv oder Rennleitung bei einer unwahrscheinlichen Kontrolle machen könnten, sondern viel interessanter wird es, ist wenn die Versicherung bei einem Unfall erklärt, das Fahrzeug wäre ohne gültige Zulassung gefahren...

Danke für die Info. Mir muss man nichts unterstellen. Ich habe sicher nicht die Absicht später zu sagen "ich habe es nicht gewusst".

Sonst würde ich nicht soviel Zeit damit verbringen, im Forum und mit VW zu diskutieren.

Mir scheint hier VW der natürliche Ansprechpartner zu sein. Aber da man nicht unbedingt die gleiche Antwort von jedem VW-Mitarbeiter bekommt, frage ich auch mal im Forum.

Vielleicht hast du aber Recht. Ich sollte TUV fragen. Bekommt man dort die gleiche Antwort von jedem Mitarbeiter? :)

Die Antwort vom Autohändler habe ich gerade bekommen:

"ich bin sehr überrascht. Ein Einzelsitz mit Gurt kostet sagen und schreibe 2.400€ Brutto. Die Gurterkennung sollte (wie beschrieben) von uns zu aktivieren sein. Sollt die Erkennung dennoch nicht möglich sein freizuschalten, müssen Sie sich vergewissern dass die 8. Person angeschnallt ist. Eine offizielle Gurterkennung ist keine Pflicht im Straßenverkehr."

Also ganz sicher ist doch VW selber nicht:)

Anscheinend kann man es erst durch ausprobieren heraus finden, ob eine 8. Gurterkennung geht.

Zum Thema Zulassung werde ich mal beim TUV fragen.

Ich hatte diese Woche auch eine Frage zu Reifen beim TÜV online eingereicht. Keine 2h später hatte ich eine qualifizierte Rückmeldung. Ich denke, dass man differenzieren muss zwischen

1) technisch-mechanisch (Zuladung, Bauraum, etc)

2) technisch-softwareseitig (Gurterkennung, ...)

3) juristisch (Zulassung, Personenbeförderung ab mehr als 8 Pers, ...)

1) sehe ich persönlich als unkritisch an. Das liegt eh in der Verantwortung des Fahrers (Koffer, Anhänger, Dachlast, ...).

2) scheint laut @NicoT7 ja auch unkritisch. Hab davon auch noch nichts gehört und ist aus meiner Sicht im Zweifel auch vom Fahrer sicherzustellen

3) ist halt der Knackpunkt - Hier kann der TÜV oder eben VW selber am ehesten was zu sagen.

Zitat:

@NicoT7 schrieb am 20. September 2022 um 15:19:57 Uhr:

Die Antwort vom Autohändler habe ich gerade bekommen:

"[...]Die Gurterkennung sollte (wie beschrieben) von uns zu aktivieren sein. Sollt die Erkennung dennoch nicht möglich sein freizuschalten, müssen Sie sich vergewissern dass die 8. Person angeschnallt ist.[...]"

Ich habe beim Autohaus nachgefragt, ob diese Antwort sicher für einen 8. Sitz (Zulassung?) oder nur für einen 7. Sitz gilt.

Hier die Antwort:

"ich habe jetzt auch nochmals bei Volkswagen nachgefragt. Der T7 ist wohl nur für 7 Personen zugelassen"

Also jetzt muss ich beim TUV nachfragen, ob eine Zulassung für 8 möglich ist.

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