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VW-Prämie + Abwrackprämie als Freiberufler

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:35

Hallo

Als allererste...bevor die fragen aufkommen :)

ich bin Freiberufler und habe mir den neuen Golf auf meine Privatvermögen gekauft...

nun ist aber wiederrum etwas aufgefallen, und zwar hat mein freundlicher mir die VW-Prämie schon auf den regulären Hauspreis erlassen und dies nirgens als klaussel im Kaufvertrag niedergeschrieben...

Wenn ich den jetzt von der Abwrackprämie abspringe könnte er doch den Hauspreis auf dem Verbindlichen Kaufvertrag nicht um 2500€ anheben da, es ja nirgens auf dem vertrag geschrieben ist das dieser Hauspreis in verbindung mit der VW-Prämie steht und nur gültig bei einer Abwrackung ist.

Wenn ich mein Golf nun als Firmenfahrzeug melde und diesen über die vorsteuer abziehe (keine Abwrackprämie anmeld) habe ich ein Steuervorteil von ca 3000€ (kommt ja auf den neuwagenwert an) und zugleich die VW-Prämie erhalten...

Ich denk zwar da wird meinen freundlichen ne abmahnung von VW drohen aber ...thats life:cool:

Beste Antwort im Thema

Natürlich stehen dir die 15 % Schadenersatz zu....wenn nicht sogar mehr!

Wenn Du das dann bei 10 Händlern abziehst,hast Du deinen Wagen quasi UMSONST!!!!!!!!!!:rolleyes:

Ich hoffe das Du mit deinem "Betrieb" mal richtig auf die Schauze fällst und so richtig abgezogen wirst.

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56 Antworten
Themenstarteram 16. April 2009 um 18:34

....

Themenstarteram 16. April 2009 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von Roc1984

...

ich denk das wird nicht so schnell passieren und mal ganz ehrlich...

Wie war das mit dem Hochmut doch gleich :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von Roc1984

...

 

 

desweiteren werden bestimmt nicht 10 händler so doof sein wie er....oder gibt es hier noch mehr leute wo die VW-Prämie nicht gesondert aufgelistet und verklauselt wurde???

Dann geh doch einfach zu 100 weiteren Händlern. Wenn es 30% vergessen machst du dort mit deinen 15% einen guten Schnitt, bei den anderen musst du nur rechtzeitig vom Kaufvertrag zurücktreten. :cool:

naja ich denk so arschloch wäre ich dann doch nicht :rolleyes:

Sorry Leute, ich finde es von VW asozial, dass NUR die Leute, die bereits in den Genuss der Abfruckprämie kamen auch noch zusätzlich die VW Umweltsauprämie erhalten.

Ich, der viel fährt, bekam für meinen 8-jährigen mit 200k km keinerlei Prämie. Ob sich VW damit grossartig Freunde macht bei den Nicht-Abfruckern?? Bedenklich.

Glücklicherweise habe ich mir bereits vor dem Abfruck-Irrsinn eine neue Kiste gekauft, nicht VW, aber aus dem Konzern ;-))

Themenstarteram 17. April 2009 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von butterglocke

Sorry Leute, ich finde es von VW asozial, dass NUR die Leute, die bereits in den Genuss der Abfruckprämie kamen auch noch zusätzlich die VW Umweltsauprämie erhalten.

Ich, der viel fährt, bekam für meinen 8-jährigen mit 200k km keinerlei Prämie. Ob sich VW damit grossartig Freunde macht bei den Nicht-Abfruckern?? Bedenklich.

Glücklicherweise habe ich mir bereits vor dem Abfruck-Irrsinn eine neue Kiste gekauft, nicht VW, aber aus dem Konzern ;-))

skoda???

Hallo Roc1984!

Hattest Du Dir das mit der Abwrackprämie vorher durchgerechnet? Ich mein, daß der Privatwagen mit Abwrackprämie günstiger ist, als der Firmenwagen ohne MwSt.

Grundsätzlich würde ich ja sagen, daß Beides miteinander vereinbar sein müßte, da bei den meisten kleinen Selbständigen Firmen- und Privatkapital eh das Gleiche ist, aber die Bafa schreibt bei den FAQs leider Folgendes dazu:

Ich bin Gewerbetreibender und fahre seit 10 Jahren einen PKW, den ich geschäftlich nutze. Bekomme ich die Abwrackprämie oder gilt dies nur für Privatpersonen? Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie), d.h. das Alt- wie auch das Neufahrzeug zählen zum (steuerlichen) Privatvermögen. Fahrzeuge, die auf einen Gewerbebetrieb zugelassen sind, können nicht gefördert werden.

Würde mich mal interessieren, ob da überhaupt ein Abgleich beim Finanzamt stattfindet.

Außerdem könnte man das Ganze zumindest teilweise umgehen, wenn man sich zuerst einen Neuwagen mit Abwrackprämie kauft und diesen dann an z.B. ein Familienmitglied oder Ehefrau verkauft und sich dann von dem Verkaufserlös einen Firmenwagen ohne MwSt. kauft.

Themenstarteram 21. April 2009 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von Mazout

Hallo Roc1984!

Hattest Du Dir das mit der Abwrackprämie vorher durchgerechnet? Ich mein, daß der Privatwagen mit Abwrackprämie günstiger ist, als der Firmenwagen ohne MwSt.

Grundsätzlich würde ich ja sagen, daß Beides miteinander vereinbar sein müßte, da bei den meisten kleinen Selbständigen Firmen- und Privatkapital eh das Gleiche ist, aber die Bafa schreibt bei den FAQs leider Folgendes dazu:

Ich bin Gewerbetreibender und fahre seit 10 Jahren einen PKW, den ich geschäftlich nutze. Bekomme ich die Abwrackprämie oder gilt dies nur für Privatpersonen? Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie), d.h. das Alt- wie auch das Neufahrzeug zählen zum (steuerlichen) Privatvermögen. Fahrzeuge, die auf einen Gewerbebetrieb zugelassen sind, können nicht gefördert werden.

Würde mich mal interessieren, ob da überhaupt ein Abgleich beim Finanzamt stattfindet.

Außerdem könnte man das Ganze zumindest teilweise umgehen, wenn man sich zuerst einen Neuwagen mit Abwrackprämie kauft und diesen dann an z.B. ein Familienmitglied oder Ehefrau verkauft und sich dann von dem Verkaufserlös einen Firmenwagen ohne MwSt. kauft.

Hallo Mazout!

ich habe mir das schon durchgerechnet... das problem was ich nun habe ist einfach das ich schon 2 autos auf mein privatvermögen zulaufen habe und ich diesen wagen doch gern in die firma "sponsern" möchte... naja dieser gedanke ist mir aber auch nur gekommen wo ich mitbekommen habe das mein händler halt diese umweltprämie von VW nicht expliziet aufgelistet hat... weil dies wäre dann wirklich mal sparpotenzial :) bis heut bin ich mir nicht schlüssig was und wie ich es mach...

Wenn man doch nur wüsste ob die BAFA und da FA da zusammenarbeiten... und ob die spätere steuerprüfung da etwas zusagt...

okay... und dein vorschlag wie du dies doch umgehen willst.... dann bin ich ja im besitz von 2 fahrzeugen??? oder versteh ich da was falsch?

Gruß Roc

Zitat:

Original geschrieben von Roc1984

okay... und dein vorschlag wie du dies doch umgehen willst.... dann bin ich ja im besitz von 2 fahrzeugen??? oder versteh ich da was falsch?

Ja, daß stimmt. Es lohnt sich nur da,, wenn man privat oder z.B. die Partnerin auch ein neues Auto bräuchte.

Aber das was Du vorhast ist Auslegungssache.

So wie ich das bisher gelesen habe, steht z.B. bei den Bedingungen des Bye-Bye-Bonus von Skoda (ähnlich VW-Umweltprämie), daß man die Voraussetzung für die staatliche Abwrackprämie erfüllen muß. OK, daß tut man ja, wenn man ein entsprechend altes Auto hat, welches lange genug zugelassen war usw., usw...aber es steht, soweit ich weiß, nicht da, daß man die Abwrackprämie dann tatsächlich auch in Anspruch nehmen muß. Das würde bedeuten, daß Du die Umweltprämie bei Abschluß des Kaufvertrages garantiert bekommen kannst, wie in Deinem Fall, weil Du die Voraussetzungen erfüllst, aber nicht gezwungen bist die staatliche Abwrackprämie in Anspruch zu nehmen. Bzw. kannst Du auch so lange mit der Beantragung warten bis keine mehr da ist. So ein Pech. ;) Vorteil: Als Unternehmer kannst du ohne die staatliche Abwrackprämie den Wagen problemlos über die Firma laufen lassen und die MwSt. zurückbekommen. UND: Es kann sein, daß Du dein Altfahrzeug gar nicht mehr verschrotten oder abgeben mußt, sondern noch privat verkaufen kannst, weil Du nur die Umweltprämie vom Händler bekommst.

Was meinst Du dazu?

Ich will euch ja nicht eure kriminellen Energien nehmen, aber der Händler gesteht die 2500€ nur, wenn man wirklich abwragt. Passiert dies nicht zahlt man dann den vollen Preis an den Händler.

Nennt man glaube ich auch: "Erschleichung von Leistungen", und gibt nen Eintrag ins Muttiheft ;)

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Ich will euch ja nicht eure kriminellen Energien nehmen, aber der Händler gesteht die 2500€ nur, wenn man wirklich abwragt. Passiert dies nicht zahlt man dann den vollen Preis an den Händler.

Ich glaube da bist Du auf dem Holzweg und von kriminell würde ich erstmal gar nicht sprechen.

Es ist tatsähclich so, daß man für die Herstellerprämie (Umweltbonus, Bye-Bye-Bonus usw.) zu erhalten nicht tatsächlich in allen Fällen abwracken muß, sondern nur die Bedingungen die dafür gelten erfüllen muß. Natürlich gibt es bei nichtabwracken nicht die staatliche Prämie, aber die Herstellerprämie ist einzig und allein Sache des Herstellers und wie der die verteilt ist seine Sache. Hab mich beim Händler schlau gemacht. Also nix kriminell und so, sondern mit Wissen und Einverständnis der Autoindustrie.

Bis jetzt ist die UP+ von VW an das abwracken gebunden. Heißt, gibt es erst, wenn die Karre verschrottet ist. Mir hat mein Händler dafür nen schönen Brief geschrieben, in dem dieses explizit angeführt wird. Allerdings hat VW ja mit der Vorteilsprämie jetzt nachgezogen, wie man immerwieder liest. Sicherlich ist es damit ja schon wieder hinfällig, das überhaupt noch so zu nennen.

Allerdings frag ich mich weiterhin, wie man die Voraussetzungen erfüllt, wenn man das Auto nicht privat zulässt? Das ist ja weiterhin Voraussetzung.

Und wie soll VW erfahren, ob das Fahrzeuge privat oder betrieblich zugelassen ist? Gerade beim Freiberufler?

Da steht in der Zulassung einfach "Karl Mustermann" OHNE "Rechtsanwalt" oder "Steuerberater" oder "Arzt". Und schon garnicht "Firma".

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Und wie soll VW erfahren, ob das Fahrzeuge privat oder betrieblich zugelassen ist? Gerade beim Freiberufler?

Da steht in der Zulassung einfach "Karl Mustermann" OHNE "Rechtsanwalt" oder "Steuerberater" oder "Arzt". Und schon garnicht "Firma".

Erstens das und zweitens ist es dem Autohaus letztendlich egal, ob ein Privater oder ein Geschäftsmann den Wagen kauft, wenn beide das Gleiche bezahlen.

Soweit mir bekannt gucken die Händler bei der Vergabe der Umweltprämie nur danach ob dein jetziges Fahrzeug mind. 9 Jahre alt ist und lange genug auf dich zugelassen ist, dann bekommst Du die Prämie auf den Kaufpreis garantiert, unabhängig davon ob Du später tatsächlich in den Genuß der staatlichen Abwrackprämie kommst und darum dein Fahrzeug verschrotten müßtest. Ohne staatliche Abwrackprämie brauchst du dein Auto nicht zu verschrotten und kannst es gewerblich nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von Mazout

 

Würde mich mal interessieren, ob da überhaupt ein Abgleich beim Finanzamt stattfindet.

Wenn ihr das weiter an die grosse Glocke hängt,bestimmt. :rolleyes:

Die UP soll ist für Privatleute gedacht und nicht für Betriebe die ihre 30 Pizzataxi erneuern wollen.

Wenn dem so wäre,wäre der Topf schon lange leer.

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti

Zitat:

Original geschrieben von Mazout

 

Würde mich mal interessieren, ob da überhaupt ein Abgleich beim Finanzamt stattfindet.

Wenn ihr das weiter an die grosse Glocke hängt,bestimmt. :rolleyes:

Die UP soll ist für Privatleute gedacht und nicht für Betriebe die ihre 30 Pizzataxi erneuern wollen.

Wenn dem so wäre,wäre der Topf schon lange leer.

Die Abwrackprämie ist die Subvention für Privatleute. Dienst- und Geschäftswagen werden schon jahrelang subventioniert.

Ist doch fair, oder :-)

Gruss

Joe

Zitat:

Original geschrieben von joedi

 

Die Abwrackprämie ist die Subvention für Privatleute. Dienst- und Geschäftswagen werden schon jahrelang subventioniert.

Ist doch fair, oder :-)

 

Gruss

Joe

Nicht mehr oder weniger als Privatwagen. Schliesslich kann jeder AB seine beruflichen KM in der Steuererklärung geltend machen.

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