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Umweltprämie auch für Freiberufler mit EÜR?

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 14:29

Hallo,

ich bin seit einigen Monaten klassischer IT-Freiberufler (kein Gewerbe angemeldet, normale EÜR)

und fahre bisher noch mit meinem alten privaten Golf rum (nicht im Betriebsvermögen, 30 Cent-Pauschale).

Kann ich jetzt als Privat-Person mein Auto verschrotten und dann in den Genuss der 2500-Prämie beim Neuwagenkauf kommen?

Den Neuwagen möchte ich dann natürlich gerne gewerblich nutzen und die Mehrwertsteuer durch Umsatzsteuervoranmeldung

zurück bekommen sowie die Kosten steuerlich absetzen.

Ist das nun möglich? Wer weiß was? :confused:

Danke! ;)

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64 Antworten

Hallo,

wie hoch ist den der Anteil der geschäftlichen Nutzung ?

Wenn die geschäftliche Nutzung mehr als 50% beträgt, muss das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeschlagen werden. In diesem Fall kann die Abrechnung eigentlich auch nicht über die km Pauschale erfolgen, sondern es müssen alle angefallenen Kosten als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Die private Nutzung muss dann entweder über die 1% Regel, oder über Führen eines Fahrtenbuches anteilig versteuert werden.

Liegt der Anteil der geschäftlichen Nutzung bei max. 50%, handelt es sich um ein Privat-Fahrzeug. In diesem Fall werden die geschäftlich gefahrenen km, wie von Dir erwähnt, über die km Pauschale abgerechnet.

am 14. Januar 2009 um 19:17

Definitiv wird man das erst sagen können, wenn die entsprechende Verordnung veröffentlicht ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Prämie von einer reinen Privatnutzung abhängig gemacht wird. Die Abgrenzung wäre extrem schwierig, und Halter bleibt ja immer dieselbe Person. Die Gewährung einer solchen Prämie kann m.E. nicht von der steuerlichen Behandlung abhängig gemacht werden.

Fraglich wäre dann noch, ob bei Nutzung der Prämie nun die Anschaffungskosten (und damit die AfA-Grundlage) um die 2.500€ gemindert wird, die Prämie eine (sofort zu versteuernde) Betriebseinnahme darstellt, oder ob die Prämie (da sie ja für die Verschrottung des privaten PKW gezahlt wird) gar nicht zum betrieblichen Bereich gehört. Da werden sich sicher in nächster Zeit ein paar Steuerberater Gedanken drüber machen müssen.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 21:21

Danke für Eure Antworten!

Bei meinem jetzigen Privat-Fzg. ist die Nutzung unter 50% geschäftlich, das ist also nicht meinem Betriebsvermögen zugeordnet.

Schätze auch, daß da noch genaue Formulierungen folgen müssen, bis jetzt ist das ja alles ziemlich schwammig.

Was ist z.B. wenn ich das Fzg. als Privat-Person kaufe und die Prämie bekomme, die geschäftliche Nutzung dann aber doch über 50% ist?

Dann müsste das Fzg. ja dem Betriebsvermögen zugeordnet werden und das wäre dann ja nicht meine Schuld :D

Naja, mal abwarten was da noch kommt ;)

Wir wäre es denn, wenn Du den Wagen privat, mit Abwrackprämie kaufst und erst später als Firmenwagen ins Betriebsvermögen überführst...müßte doch gehen, oder?

am 15. Januar 2009 um 8:35

Könnte sein, dann geht aber der Vorsteuerabzug flöten ;)

am 16. Januar 2009 um 15:43

Hi ,

ich hab da gerade was gefunden Umweltprämie

, es scheint so zu sein, dass bei der Antragseinreichung nur eine Kopie des Fahrzeugschein/Kfz-Briefes vorgelegt werden muss und nicht die Rechnung oder der Kaufvertrag. Also dein Altwagen muss auf Dich zugelassen sein und auch der Neuwagen. Kann es nicht sein, dass selbst wenn die Firma der offizielle Käufer ist, das Fahrzeug auf Dich aus versicherungstechnischen Gründen zugelassen wird, und damit die selbe Person der Halter ist, und damit wäre die geforderte Personenidentität gewährleistet. Also sprich Auto einfach kaufen ;-) und dann die Unterlagen auf dem Amt vorlegen, dann entscheiden Sie ja so oder so.

Gruss

Stephan

am 16. Januar 2009 um 15:47

In der offiziellen Mitteilung vom BMWi steht, dass eine natürliche Person bisheriger Halter des Alten und Halter des Neuen sein muss. Unternehmer sind auch natürliche Personen, es sei denn das Unternehmen läuft über eine Kapitalgesellschaft, was ja hier nicht der Fall ist. Also dürfte es kein Problem sein.

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 15:39

Und? Hat schon jemand neue Infos bekommen?

Auf bmwi steht leider, daß der Antragsteller eine Privatperson sein muß. Deshalb ist ein Kauf ins Firmenvermögen wohl nicht möglich.

Aber: Warum nicht als Privat-Person einen Fzg leasen (mit 0 Anzahlung) und die 2500 kassieren. Dann nach einem Monat das Fzg. ins Betriebsvermögen überführen (bei nachgewiesener Nutzung > 50% geschäftlich). Ab da fällt die Vorsteuer dann auch weg :D

 

Das müsste doch ohne Probleme möglich sein! Oder was meint ihr?

am 27. Januar 2009 um 15:56

Wird man denn beim Leasing in den Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen?

am 27. Januar 2009 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von tiigeri

Und? Hat schon jemand neue Infos bekommen?

Auf bmwi steht leider, daß der Antragsteller eine Privatperson sein muß. Deshalb ist ein Kauf ins Firmenvermögen wohl nicht möglich.

Aber: Warum nicht als Privat-Person einen Fzg leasen (mit 0 Anzahlung) und die 2500 kassieren. Dann nach einem Monat das Fzg. ins Betriebsvermögen überführen (bei nachgewiesener Nutzung > 50% geschäftlich). Ab da fällt die Vorsteuer dann auch weg :D

 

Das müsste doch ohne Probleme möglich sein! Oder was meint ihr?

Der in der Richtlinie verwendete Begriff "Privatperson" ist aus meiner Sicht juristisch völlig unbrauchbar. Auch ein Unternehmer kann eine "Privatperson" sein, den Begriff gibt es im Steuerrecht einfach nicht. Daher ist hier auf jeden Fall noch eine Klarstellung von offizieller Seite notwendig. Wüsste gern mal, welcher Depp den vorher verwendeten Begriff "natürliche Person" rausgenommen hat. Stümper, alle! :(

Zitat:

Original geschrieben von Shifty1848

Wird man denn beim Leasing in den Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen?

Ja, zumindest ist es bei mir so.

Gruß Christof

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 17:17

In der Info-Broschüre vom bmwi steht nun wieder:

Zitat:

Grundsätzlich sind alle Privatpersonen anspruchsberechtigt,

auf die ein Altfahrzeug – zurückgerechnet vom

Zeitpunkt der Verschrottung – mindestens ein Jahr lang

in Deutschland zugelassen war. Entscheidend ist dabei,

dass der Halter des alten mit dem des neuen Fahrzeugs

identisch ist.

Nun ja, mein Altfahrzeug ist natürlich privat auf mich zugelassen und Halter des neuen Fzgs wäre ja auch ich, obwohl es Teil meines Betriebsvermögens ist.

Bei der Info-Hotline ist immer belegt, keine Chance da jemanden zu fragen. Wie kann man nur so einen schwammigen Text verfassen :mad:

Auf bmwi selber steht:

Zitat:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs gemäß Ziffer 4.2 und der Person, auf die das Neufahrzeug gemäß Ziffer 4.3 zugelassen wird, muss Personenidentität bestehen.

Also im Moment ist das echt nicht klar :confused:

 

Aber das mit dem Leasing müsste ja auf jeden Fall gehen :)

 

Beim Leasing wird man meines Wissens im Schein und Brief eingetragen. Der Brief bleibt dann allerdings beim Leasinggeber.

am 28. Januar 2009 um 10:23

Anspruch hast du als Unternehmer nicht. und man kann evtl. deine Prämie wieder zurückfordern. aber ehrlich gesagt. wenn du Rechnung, Zulassung, altwagen, Verschrottung alles auf dich als "Person" hast, wer will dann wissen, dass du das in die Gewerbebücher nimmst. du bekommst das sicherlich dann ausbezahlt und prüfen wird es auch keiner mehr. der sinn und zweck der Prämie ist ja eigentlich auch erfüllt und eine privat Nutzungskomponente hast du ja auch. aber das ist nur meine Meinung.

P.s. beim Leasing kommt aus dem Vertrag halt am deutlichsten raus, dass du gewerblich kaufst, insofenr eher suboptimal

am 28. Januar 2009 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von stephan2009

Anspruch hast du als Unternehmer nicht.

Da wäre ich mir nichtmal sicher. In den ursprünglichen Texten war von "natürliche Person" die Rede. Darunter fällt auch jeder (gewerbliche oder freiberufliche) Einzelunternehmer.

Der Begriff "Privatperson" ist vollkommen schwammig. Die Frage, ob KFZ-Kosten steuerlich geltend gemacht werden, ändert ja nichts am Halter. Nun könnte man interpretieren, dass "Privatperson" nur jemand ist, der den KFZ ausschließlich privat (also nicht zur Einkünfteerzielung) nutzt. Dann wäre aber ja auch jeder Arbeitnehmer gekniffen, der seine KFZ-Kosten (über die Entfernungspauschale) als Werbungskosten geltend macht. Das kann in keinem Fall gemeint sein.

Warum man dann einen selbständigen schlechter stellen soll, würde sich mir nicht erschließen. Dieser könnte die Kosten ja auch als Nutzungseinlage (KFZ bleibt Privatvermögen, Ansatz der betrieblichen Kilometer) geltend machen. Kann er aber nicht, wenn das KFZ "überwiegend" betrieblich genutzt wird, da muss er es zum Betriebsvermögen zählen (und dafür den Privatanteil pauschaliert als Entnahme berücksichtigen). Hieran die Prämie zu knüpfen wäre reine Willkür, und das alles aus dem im Steuerrecht nicht verwendeten Begriff "Privatperson" abzuleiten, schon sehr gewagt.

Ich hoffe mal dass dies bald geklärt wird.

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