ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. VW-Prämie + Abwrackprämie als Freiberufler

VW-Prämie + Abwrackprämie als Freiberufler

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:35

Hallo

Als allererste...bevor die fragen aufkommen :)

ich bin Freiberufler und habe mir den neuen Golf auf meine Privatvermögen gekauft...

nun ist aber wiederrum etwas aufgefallen, und zwar hat mein freundlicher mir die VW-Prämie schon auf den regulären Hauspreis erlassen und dies nirgens als klaussel im Kaufvertrag niedergeschrieben...

Wenn ich den jetzt von der Abwrackprämie abspringe könnte er doch den Hauspreis auf dem Verbindlichen Kaufvertrag nicht um 2500€ anheben da, es ja nirgens auf dem vertrag geschrieben ist das dieser Hauspreis in verbindung mit der VW-Prämie steht und nur gültig bei einer Abwrackung ist.

Wenn ich mein Golf nun als Firmenfahrzeug melde und diesen über die vorsteuer abziehe (keine Abwrackprämie anmeld) habe ich ein Steuervorteil von ca 3000€ (kommt ja auf den neuwagenwert an) und zugleich die VW-Prämie erhalten...

Ich denk zwar da wird meinen freundlichen ne abmahnung von VW drohen aber ...thats life:cool:

Beste Antwort im Thema

Natürlich stehen dir die 15 % Schadenersatz zu....wenn nicht sogar mehr!

Wenn Du das dann bei 10 Händlern abziehst,hast Du deinen Wagen quasi UMSONST!!!!!!!!!!:rolleyes:

Ich hoffe das Du mit deinem "Betrieb" mal richtig auf die Schauze fällst und so richtig abgezogen wirst.

56 weitere Antworten
Ähnliche Themen
56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von HerbertK.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Es gibt aber auch jede Menge Freiberufler, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen (oder müssen, je nach Ansicht)!

Und auch wenn müssen ! diese nachweisen, dass die das Fahrzeug zu 100% geschäftlich nutzen, wenn sie 100% Vorsteuer ziehen wollen. (dann mal viel Spaß @Roc1984 - du Freiberufler).

Sorry, aber das ist absoluter Nonsense.

am 15. Mai 2009 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von HerbertK.

 

Und auch wenn müssen ! diese nachweisen, dass die das Fahrzeug zu 100% geschäftlich nutzen, wenn sie 100% Vorsteuer ziehen wollen. (dann mal viel Spaß @Roc1984 - du Freiberufler).

Sorry, aber das ist absoluter Nonsense.

Ja klar was sonst. Sorry, aber belese dich erstmal. Anmerkung: Es war mal im Gespräch, dass jeder, egal ob er sein Fahrzeug 20, 40 oder 100% gewerblich nutzt, 50% der MwSt. als Vorsteuer ziehen kann.

am 15. Mai 2009 um 7:32

Sorry, Herbert... aber das mit dem "belesen" war ein Eigentor. Wenn du dich weiter beliest, kannst du ja mal "Seeling" als Suchbegriff verwenden. ;)

am 15. Mai 2009 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Sorry, Herbert... aber das mit dem "belesen" war ein Eigentor. Wenn du dich weiter beliest, kannst du ja mal "Seeling" als Suchbegriff verwenden. ;)

Da ihr offensichtlich nicht in der Lage seid, poste ich hier mal ein Zitat der ersten (!) gefundenen Quelle. http://is.gd/A5ln

"Kann der Unternehmer ein Fahrzeug dem Unternehmen nicht zuordnen, weil er es zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, steht ihm aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten kein Vorsteuerabzug zu.

Beachte: Wird ein Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet, jedoch auch privat genutzt, muss der Vorsteuerabzug für den Anteil der Privatnutzung (als unentgeltliche Wertabgabe) korrigiert werden: "

Noch Fragen?

am 15. Mai 2009 um 9:36

Nee, da bin ich jetzt sprachlos. :D

Deine Quelle ist leider begrifflich etwas unsauber. Den Vorsteuerabzug hat man immer zu 100%, wenn man einen Gegenstand dem Unternehmensvermögen zuordnet. (Der Begriff "Unternehmensvermögen" ist streng vom ertragsteuerlichen Begriff des "Betriebsvermögens" zu trennen). Die (auch) private Nutzung des PKW führt dann, wie deine Quelle richtig darstellt, zu einer unentgeltlichen Wertabgabe. Hierauf ist aber Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen, was nichts mit dem Vorsteuerabzug zu tun hat und diesen auch nicht "korrigiert". Ich könnte dich jetzt auch noch ohne nachzuschlagen mit den dazugehörigen Paragraphen langweilen, aber das spare ich mir an dieser Stelle.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Nee, da bin ich jetzt sprachlos. :D

 

Deine Quelle ist leider begrifflich sehr unsauber. Den Vorsteuerabzug hat man immer zu 100%, wenn man einen Gegenstand dem Unternehmensvermögen zuordnet. (Der Begriff "Unternehmensvermögen" ist streng vom ertragsteuerlichen Begriff des "Betriebsvermögens" zu trennen). Die (auch) private Nutzung des PKW führt dann, wie deine Quelle richtig darstellt, zu einer unentgeltlichen Wertabgabe. Hierauf ist aber Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen, was nichts mit dem Vorsteuerabzug zu tun hat und diesen auch nicht "korrigiert". Ich könnte dich jetzt auch noch ohne nachzuschlagen mit den dazugehörigen Paragraphen langweilen, aber das spare ich mir an dieser Stelle.

Ich habe mir mal eine kleine Korrektur erlaubt.

 

Ansonsten gibts einen Daumen. :D

am 15. Mai 2009 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Nee, da bin ich jetzt sprachlos. :D

Deine Quelle ist leider begrifflich etwas unsauber. Den Vorsteuerabzug hat man immer zu 100%, wenn man einen Gegenstand dem Unternehmensvermögen zuordnet. (Der Begriff "Unternehmensvermögen" ist streng vom ertragsteuerlichen Begriff des "Betriebsvermögens" zu trennen). Die (auch) private Nutzung des PKW führt dann, wie deine Quelle richtig darstellt, zu einer unentgeltlichen Wertabgabe. Hierauf ist aber Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen, was nichts mit dem Vorsteuerabzug zu tun hat und diesen auch nicht "korrigiert". Ich könnte dich jetzt auch noch ohne nachzuschlagen mit den dazugehörigen Paragraphen langweilen, aber das spare ich mir an dieser Stelle.

Es geht doch in hier (!) in erster Linie um den Vorsteuerabzug. Und da ist es nun mal Fakt, bei kleiner 10% geschäftliche Nutzung kann man sich gar keine Vorsteuer ziehen und 50 % auch nur 50 %.

Noch Fragen. ;-)

Dies ist natürlich keine steuerliche Beratung. :-)

am 15. Mai 2009 um 16:23

Wäre auch schlimm wenn das eine steuerliche Beratung wäre, denn dann hättest du gerade einen Haftungsfall produziert. :rolleyes:

Bei mehr als 10% geschäftlicher Nutzung, Zuordnung zum Unternehmensvermögen, Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung und Nichtvorliegen einer Verwendung des Gegenstands für Ausschlussumsätze kannst du die VOLLE Vorsteuer ziehen, und nicht irgendeine Anteilige. Deswegen weiter oben auf der Seite mein Hinweis auf Seeling, denn in diesem EuGH-Verfahren ging es genau um die Nichtaufteilbarkeit, allerdings bei Grundstücken und nicht bei Autos.

Lies vielleicht mal was "richtiges", und nicht nur irgendwelche IHK-Seiten. Für den Einstieg empfehle ich das Lehrbuch von Birk, wenn man etwas mehr Zeit hat Tipke/Lang oder die "grüne Reihe".

Die Frage um die es hier geht, kann man allerdings auch schon direkt am Gesetzestext lösen, kann ich dir gern mal ausbreiten wenn du Interesse daran hast.

Ich denke er hätte eher Probleme mit einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung als mit einem Haftungsfall. :D

am 15. Mai 2009 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Wäre auch schlimm wenn das eine steuerliche Beratung wäre, denn dann hättest du gerade einen Haftungsfall produziert. :rolleyes:

Was meinst warum ich es dazu geschrieben habe. ;-)

ABER, ich gebe mich geschlagen, da ich da wohl irgendwas missverstanden hatte. Sorry. Verwirrung hatte mich dies (http://is.gd/AcFx). Ist wohl zu lange her gewesen, wo ich mich damit beschäftigt hatte.

Zitat:

Original geschrieben von MdasMonster

Wie sieht denn folgende Konstellation aus:

Den PKW mit Abwrackprämie kaufen, der Wagen wird privat zugelassen, man nutzt als Gewerbetreibender die Kilometerpauschale von 0,30 Euro für die gewerblichen Fahrten mit dem Privatwagen.

Besteht ein Anspruch auf die Abwrackprämie?

Habe dazu nichts finden können, die Bedingungen für die Abwrackprämie führen diesen Fall nicht auf.

Hallo,

habe bezüglich der 0,30 Euro Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten an das Finanzamt geschrieben.

 

„… Die Aufwendungen können auch weiterhin pauschal angesetzt werden. Es besteht keine Abhängigkeit zwischen der Abwrackprämie und den steuerlichen Ansatzmöglichkeiten. …“

Ist ja auch nur logisch.

Die AP bekommst du (offiziell) nur für ein Auto im Privatvermögen. Die 30 Cent pro Kilometer kannst du ansetzen für Fahrten, die du mit deinem PRIVATWAGEN für dein Unternehmen fährst. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. VW-Prämie + Abwrackprämie als Freiberufler