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VW-Prämie + Abwrackprämie als Freiberufler

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:35

Hallo

Als allererste...bevor die fragen aufkommen :)

ich bin Freiberufler und habe mir den neuen Golf auf meine Privatvermögen gekauft...

nun ist aber wiederrum etwas aufgefallen, und zwar hat mein freundlicher mir die VW-Prämie schon auf den regulären Hauspreis erlassen und dies nirgens als klaussel im Kaufvertrag niedergeschrieben...

Wenn ich den jetzt von der Abwrackprämie abspringe könnte er doch den Hauspreis auf dem Verbindlichen Kaufvertrag nicht um 2500€ anheben da, es ja nirgens auf dem vertrag geschrieben ist das dieser Hauspreis in verbindung mit der VW-Prämie steht und nur gültig bei einer Abwrackung ist.

Wenn ich mein Golf nun als Firmenfahrzeug melde und diesen über die vorsteuer abziehe (keine Abwrackprämie anmeld) habe ich ein Steuervorteil von ca 3000€ (kommt ja auf den neuwagenwert an) und zugleich die VW-Prämie erhalten...

Ich denk zwar da wird meinen freundlichen ne abmahnung von VW drohen aber ...thats life:cool:

Beste Antwort im Thema

Natürlich stehen dir die 15 % Schadenersatz zu....wenn nicht sogar mehr!

Wenn Du das dann bei 10 Händlern abziehst,hast Du deinen Wagen quasi UMSONST!!!!!!!!!!:rolleyes:

Ich hoffe das Du mit deinem "Betrieb" mal richtig auf die Schauze fällst und so richtig abgezogen wirst.

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Zitat:

Original geschrieben von joedi

Die Abwrackprämie ist die Subvention für Privatleute. Dienst- und Geschäftswagen werden schon jahrelang subventioniert.

Ist doch fair, oder :-)

Gruss

Joe

Es wäre fair, wenn alle Privatleute was davon hätten und nicht nur die mit den alten Karren.

Geschäftswagen werden leider nicht staatlich subventioniert. Der Ausgleich der MwSt. ist keine Subvention, sondern ein durchlaufender Posten.

Eben. Ich verstehe auch nicht, warum die Mär von der Subvention von Firmenfahrzeugen immer wieder auf's Neue aufgewärmt wird....

Themenstarteram 3. Mai 2009 um 18:45

um zum thema zurückzukommen...

habe am donnerstag den anruf von meinen :) bekommen das er mir nun die rechnung zuschickt...damit ich am 19ten abholen kann...daraufhin sagte ich ihm gleich das ich nun nicht mehr abwracke und auf die nicht ausgewiesenen 2500 VW-Prämie bestehe... daraufhin meinte er das er den vertrag stonieren wird und ICH solle 15% vertragsstrafe zahlen.... woow

nach einigen hitzigen wortgefechten...meinte er das er nun mit der rechtsabteilung von VW sprechen müsste und mir im laufe der nächsten woche bescheid gibt...mal sehen

meiner meinung nach hat er garkeine chance da irgendwie heil rauszukommen...

ich habe ihm auch vorgeschlagen das ich abwracke wenn er mir schrieftlich garantiert das er mir alle eventuellen kosten wieder zurückerstattet wenn sich das finanzamt oder die Bafa die Prämie wieder zurückholen möchte... er meinte nur er meldet sich...

den termin zu abhollung hat mir Wolfsburg schon bestätigt.

Zitat:

Original geschrieben von Roc1984

meiner meinung nach hat er garkeine chance da irgendwie heil rauszukommen...

Wie beurteilt denn dein Anwalt die Erfolgsaussichten?

Themenstarteram 3. Mai 2009 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Roc1984

meiner meinung nach hat er garkeine chance da irgendwie heil rauszukommen...

Wie beurteilt denn dein Anwalt die Erfolgsaussichten?

das er keine chance hat da rauszukommen zumindest nicht ohne vertragsstrafe...

Themenstarteram 4. Mai 2009 um 16:08

heut hatt mich nochmals mein freundlicher angerufen...

als allererstes meinte er sofort das er nun nen 3 zeiler benötigt womit ICH den vertrag stoniere?????

ich sagte ihn sofort..warum den, ich keineswegs die absicht den vertrag zustonieren!!!??!!

nun gut nach ein paar weiteren wortgefechten...fragte er mich ob ich den mein altes auto gegen ein loyalitätsprämie von 1250€ an ihn verkauf und mir dann natürlich noch ganz legal die vorsteuer rausziehen kann...

ich meinte das ich darüber nachdenken müsste...mitlerweile meine ich das ich damit kein grossartigen schlechten schnitt mach da die vorsteuer ja rund 3200€ betragen wird...

mal drüber schlafen... :)

In Zeiten in denen auch das Finanzamt alle Daten elektronisch erfasst hat und allen möglichen Behörden auch zur Abfrage zur Verfügung stellt ist es glaube ich äusserst unwahrscheinlich dass da kein Abgleich zwischen Bafin und Finanzamt stattfindet - das kostet ja heut nicht mehr als 1 x einen Datenbankabgleich....

Themenstarteram 4. Mai 2009 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von WHornung

In Zeiten in denen auch das Finanzamt alle Daten elektronisch erfasst hat und allen möglichen Behörden auch zur Abfrage zur Verfügung stellt ist es glaube ich äusserst unwahrscheinlich dass da kein Abgleich zwischen Bafin und Finanzamt stattfindet - das kostet ja heut nicht mehr als 1 x einen Datenbankabgleich....

ganz genau und dieses risiko geh ich definitiv nicht ein ;)

Wie sieht denn folgende Konstellation aus:

Den PKW mit Abwrackprämie kaufen, der Wagen wird privat zugelassen, man nutzt als Gewerbetreibender die Kilometerpauschale von 0,30 Euro für die gewerblichen Fahrten mit dem Privatwagen.

Besteht ein Anspruch auf die Abwrackprämie?

Habe dazu nichts finden können, die Bedingungen für die Abwrackprämie führen diesen Fall nicht auf.

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von MdasMonster

Wie sieht denn folgende Konstellation aus:

Den PKW mit Abwrackprämie kaufen, der Wagen wird privat zugelassen, man nutzt als Gewerbetreibender die Kilometerpauschale von 0,30 Euro für die gewerblichen Fahrten mit dem Privatwagen.

Besteht ein Anspruch auf die Abwrackprämie?

Habe dazu nichts finden können, die Bedingungen für die Abwrackprämie führen diesen Fall nicht auf.

keine Chance es dürfen rein garkeine steuerlichen vorteile aus diesem auto gezogen werden...

Kann man das irgendwo nachlesen/zitieren?

Hatte ich mir gedacht, da äquivalent ähnliches gilt für die teilweise Befreiung von der KFZ-Steuer bei Schwerbehinderten, wenn der PKW mit Kilometerpauschale geschäftlich genutzt wird.

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von MdasMonster

Kann man das irgendwo nachlesen/zitieren?

Hatte ich mir gedacht, da äquivalent ähnliches gilt für die teilweise Befreiung von der KFZ-Steuer bei Schwerbehinderten, wenn der PKW mit Kilometerpauschale geschäftlich genutzt wird.

finde es gerade nicht... aber hab definitv irgendwo gelesen das aus diesem keinerlei steuerliche vorteile gegenüber deines betriebes geschaffen werden dürfen...

trotzalledem würde ich so verfahren das du dein altauto abwrackst (muss aber privat sein) und dann den neuwagen mit einer tageszulassung auf dich privat meldest und schwubs verkaufst du diesen an deine firma (darfst aber kein gewinn aus den Steuern ziehen) und meldest ihn auf dein gewerbe an ;)

LINK

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 18:32

ZITAT :

10. Lohnt es sich für Freiberufler einen Wagen "privat" zuzulassen und die dienstliche Nutzung auf 30 Cent/km-Basis abzurechnen?

Diese Idee wird wohl nicht aufgehen, denn zum einen liegen die sogenannten "Vollkosten pro Kilometer" meist höher als die 30 Cent, die der Fiskus anerkennen möchte, zum andern kann die Mehrwertsteuer bei beruflicher Nutzung an das Finanzamt weitergereicht werden.

Beispiel: Schon bei einem normalen Golf übersteigt die Mehrwertsteuer die Abwrackprämie. Fazit: Freiberufler bekommen ihren Neuwagen schon jetzt billiger, die Prämie bringt hier wohl eher nichts.

HIER GEHT´s ZUR QUELLE!

Es gibt aber auch jede Menge Freiberufler, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen (oder müssen, je nach Ansicht)!

am 14. Mai 2009 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Es gibt aber auch jede Menge Freiberufler, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen (oder müssen, je nach Ansicht)!

Und auch wenn müssen ! diese nachweisen, dass die das Fahrzeug zu 100% geschäftlich nutzen, wenn sie 100% Vorsteuer ziehen wollen. (dann mal viel Spaß @Roc1984 - du Freiberufler).

Zitat:

Original geschrieben von Roc1984

Zitat:

Original geschrieben von MdasMonster

Wie sieht denn folgende Konstellation aus:

Den PKW mit Abwrackprämie kaufen, der Wagen wird privat zugelassen, man nutzt als Gewerbetreibender die Kilometerpauschale von 0,30 Euro für die gewerblichen Fahrten mit dem Privatwagen.

Besteht ein Anspruch auf die Abwrackprämie?

Habe dazu nichts finden können, die Bedingungen für die Abwrackprämie führen diesen Fall nicht auf.

keine Chance es dürfen rein garkeine steuerlichen vorteile aus diesem auto gezogen werden...

Wo steht das?! Wo kommst du da drauf?

 

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