VW Post Caddy Beifahrersitz nachrüsten

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen,

ich habe die Absicht mir ein gebrauchten Post Caddy zu kaufen, leider haben viele dieser Fahrzeuge keinen Beifahrersitz.
Meine Frage ist, kann man diesen nachrüsten und wenn ja wie hoch wären ungefähr die Kosten?

Herzlichen dank schon im voraus für die Antworten.

Gruß
Theo8007

Beste Antwort im Thema

hallo theo8007,

ich habe für die gleiche Aktion einen Touransitz und einen Gurt nachgerüstet und für beide Baugruppen jeweils etwa 90 Euro bei ibäh gelöhnt. Der Bezugstoff passte natürlich nicht zum vorhandenen Fahrersitz, aber es gibt ja Sitzbezüge z.B. aus Lammfell...

Viel Spaß bei der Aktion

pickupforever

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Also bei meinem Postcaddy sind ehe schon ab Werk 2 Sitze eingetragen gewesen, von daher ist es egal.
Allerdings damals bei meinem Postkangoo war nur 1 Sitz eingetragen, dort hatte ich auch einen 2.Sitz nachgerüstet. Für den TÜV war das ok. Im Gesetzestext sind keine Airbags vorgeschrieben.

Genau so ist das.

Vorgeschrieben ist ein Dreipunkt-Sicherheitsgurt. Der Sitz braucht keine ABE, er muss nur zum Sitzen geeignet und mit einer Kopfstütze ausgestattet sein.

Also: Einbauen, Gurt (an den dafür vorgesehenen Punkten) verbauen, wohlfühlen.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php

Sollte in dem verbauten Sitz ein Airbag vorhanden sein, darf man diesen nicht wieder anschließen, denn Airbags dürfen nicht wiederverwendet werden.
Sollte ein Gutachter behaupten, dass der bloße Einbau eines wiederverwendeten Sitzes mit Airbag einer Wiederverwendung des Airbags gleichkomme, so ist das falsch, solange der Airbag nicht angeschlossen ist.
Um einer solchen Begutachtung vorzubeugen, empfiehlt es sich, Sitzbezüge zu verwenden und das Airbagkabel unterm Sitz in irgendwelche Hohlräume zu stopfen oder am Besten ganz abzuschneiden. Dann sieht der Prüfer auch nichts, was er fälschlicher Weise beanstanden könnte.

Viel Glück
E.

Die Kabel von Airbag abzuschneiden ist absolut nicht zu empfehlen.

Im Airbagstecker sind im nicht eingesteckten Zustand die Pins gebrückt und verhindern so ein versehentliches auslösen durch elektrostatische Aufladungen. Wird der Stecker abgeschnitten, ist dieser Schutz weg.

Zitat:

Original geschrieben von e42b


Genau so ist das.

Vorgeschrieben ist ein Dreipunkt-Sicherheitsgurt. Der Sitz braucht keine ABE, er muss nur zum Sitzen geeignet und mit einer Kopfstütze ausgestattet sein.

Also: Einbauen, Gurt (an den dafür vorgesehenen Punkten) verbauen, wohlfühlen.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php

Sollte in dem verbauten Sitz ein Airbag vorhanden sein, darf man diesen nicht wieder anschließen, denn Airbags dürfen nicht wiederverwendet werden.
Sollte ein Gutachter behaupten, dass der bloße Einbau eines wiederverwendeten Sitzes mit Airbag einer Wiederverwendung des Airbags gleichkomme, so ist das falsch, solange der Airbag nicht angeschlossen ist.
Um einer solchen Begutachtung vorzubeugen, empfiehlt es sich, Sitzbezüge zu verwenden und das Airbagkabel unterm Sitz in irgendwelche Hohlräume zu stopfen oder am Besten ganz abzuschneiden. Dann sieht der Prüfer auch nichts, was er fälschlicher Weise beanstanden könnte.

Viel Glück
E.

Ich habe einen granatenstarken Postcaddy Bj 2006 erstanden und suche nun einen Beifahrersitz, damit der nicht immer auf einer Bierkiste sitzen muss (auch wenn's schmeckt).

Passt ein Sitz Caddy Life TDI Modell 2K, Schüsselnr zu 2 stimmt überein?

Auf was muss ich noch achten, wenn ich einen passenden Sitz suche? Polo 86 C soll ja auch so gut passen, das ist aber ein ganz altes Auto. Trotzdem?

Danke für Hilfe!

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Nabend , und wieder ein gelber Flitzer mehr auf unseren Straßen!

der Sitz vom Caddy passt 100%ig, der vom Polo nicht.

Wo hast Du deinen "gelbi" her? Isses ein SDI oder TDI?

Gruß

Ayck

Zitat:

@Postcaddy2006 schrieb am 29. November 2014 um 20:07:39 Uhr:


Ich habe einen granatenstarken Postcaddy Bj 2006 erstanden und suche nun einen Beifahrersitz, damit der nicht immer auf einer Bierkiste sitzen muss (auch wenn's schmeckt).

Passt ein Sitz Caddy Life TDI Modell 2K, Schüsselnr zu 2 stimmt überein?

Auf was muss ich noch achten, wenn ich einen passenden Sitz suche? Polo 86 C soll ja auch so gut passen, das ist aber ein ganz altes Auto. Trotzdem?

Danke für Hilfe!

Es ist ein TDI und ich habe ihn aus Landau. Ist wohl ein "Sondermodell" mit nur 44000 km.
In einem Thread irgendwo habe ich glesen dass Polo auch passen soll Ega, Touran gefällt mir besser. Passen da auchneuere Sitze von 2007 oder 2009?

Ich habe jetzt einen TOURAN 2,0 TDI HIGHLINE BJ 2005 gefunden, passt der? Woran erkenne ich ds?

Danke schon mal für die vorige Antwort, dass ich keinen falschen Sitz vom Polo aussuche!

Moin,

jo, passt! Du musst dir aber auch ne Sitzkonsole vom Touran oder 2k besorgen, sonst wirst den Sitz nicht einbauen können, denn der Caddy hat da mal garnix drin. Wenn du ne Sitzkonsole vom Touran nimmst, passen auch Golf 5 Sitze... Fahre selbst die Sitze aus nem Vari Sportline.

Zitat:

@e42b schrieb am 14. Juli 2014 um 22:48:42 Uhr:


...
Sollte in dem verbauten Sitz ein Airbag vorhanden sein, darf man diesen nicht wieder anschließen, denn Airbags dürfen nicht wiederverwendet werden.
Sollte ein Gutachter behaupten, dass der bloße Einbau eines wiederverwendeten Sitzes mit Airbag einer Wiederverwendung des Airbags gleichkomme, so ist das falsch, solange der Airbag nicht angeschlossen ist.
Um einer solchen Begutachtung vorzubeugen, empfiehlt es sich, Sitzbezüge zu verwenden und das Airbagkabel unterm Sitz in irgendwelche Hohlräume zu stopfen oder am Besten ganz abzuschneiden. Dann sieht der Prüfer auch nichts, was er fälschlicher Weise beanstanden könnte.

Viel Glück
E.

Andererseits sagen Prüfer auch mal ganz gerne: "Was vorhanden ist, muss auch funktionieren." Und das tut der nicht angeschlossene Airbag nun mal nicht.

Wie verhält es sich damit? Ein "guter" Prüfer sollte erkennen können, ob es sich um einen Airbag-Sitz handelt oder nicht.

Ok, solange ein nachgerüsteter Airbag-Sitz nicht angeschlossen ist, wird auch im Kombiinstrument dieser nicht durch die Airbag-Leuchte als Fehler angezeigt.

Soweit ich weiß, gibt es gar keine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Airbags.
Bei einigen Nutzfahrzeugen ist doch sogar der Fahrerairbag nur gegen Aufpreis erhältlich.
Somit ist auch eine aktive Airbag-Warnleuchte kein Verkehrsverstoß...sondern höchstens eine Ordnungswiedrigkeit.

http://www.motor-talk.de/.../...in-fahrzeug-ohne-airbags-t5047990.html

Zitat:

@transarena schrieb am 4. Dezember 2014 um 09:10:07 Uhr:


Soweit ich weiß, gibt es gar keine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Airbags.
Bei einigen Nutzfahrzeugen ist doch sogar der Fahrerairbag nur gegen Aufpreis erhältlich.
Somit ist auch eine aktive Airbag-Warnleuchte kein Verkehrsverstoß...sondern höchstens eine Ordnungswiedrigkeit.

http://www.motor-talk.de/.../...in-fahrzeug-ohne-airbags-t5047990.html

Was die gesetzliche Grundlage angeht, gebe ich dir völlig recht. Von Verkehrsverstößen aber hab ich so ja auch nicht gesprochen.

Die aktive Airbag-Leuchte führt aber dazu, dass die Hauptuntersuchung nicht bestanden wird. Und selbst, wenn sie nicht leuchten würde, aber dennoch ein Sitz mit (nicht angeschlossenem) Airbag verbaut ist ... es gibt doch immer noch die Regelung "was verbaut ist muss auch funktionieren", oder nicht?

Du darfst aber das bestehende Airbagsystem nicht verändern.
Das würdest du mit Anschluß des BF-Sitzes aber tun. (Ich weiß auch gar nicht, ob das überhaupt so ohne Weiteres geht)

Eine Garantie, dass das System dann noch im entsprechenden Fall greift gibt es nicht.
Diese Aussage bekam ich von einem Händler, bei dem ich damals ein Raid Silberpfeil für meinen Passerati kaufen wollte, welches einen Luftsack und eine ABE/Gutachten enthielt und für mein Auto freigegeben war.

Wäre wohl verheerend, wenn es dann, durch den vermeintlich Sicherheit bringenden Zusatzluftsack, zu Ausfällen des gesamten Systems kommt.
Also kann die Divise nur lauten: Sitz ohne Luftsack einbauen. Sollte die Knalltüte noch im Sitz sein, MUSS sie raus, da sie ohnehin nicht gehandelt werden dürfen.

Wenn ein Airbeg im Fahrzeug Ab Werk verbaut ist, ist dieser Bestandteil der Abe des Fahrzeugs. Vor Jahren als es noch keinen Abschaltbaren Beifahrerairbeg gab musste eine Deaktivierung von der Werkstatt beim TÜV eingetragen werden da sonst die ABE erloschen ist. Es dürfen ja auch nicht ohne Weiteres Sport Lenkräder ohne Airbag eingebaut werden.

Grüsse

Und was ist wenn ein anderer Sitz , aus Komfortgründen einziehen soll ?

Airbag austragen is heute nicht mehr.

Und hier geht es nicht um die Stillegung eines vorhandenen, sondern um die Frage, ob man einen Sitz mit Sprengsatz einbauen und anschließen kann oder die Knalltüte einfach so spazieren fährt.

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