VW Polo 9N 1.2 gekauft, direkt nach dem Kauf Mängel festgestellt

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Servus erstmal,
also ich habe mir am Wochenende mit meiner Freundin einen Polo gekauft. Modell 9N mit 1.2 Benziner , 156tkm gelaufen.
Im Netz stand nur die Ausstattung, TÜV neu,keine Beulen,Kratzer oder Rost sowie ein paar Bilder.
Dann angerufen dort wurde nochmal bestätigt alles in Ordnung mit dem Fahrzeug Motor und Getriebe sind top, lediglich der Fahrersitz wackelt.
Daraufhin hingefahren, Fahrzeug vollkommen vereist. Ist auch erst nicht angesprungen aber dann mit Starthilfe gings. Dann wollte ich die Lüftung anmachen da er von innen vereist war, darauf meinte der VK lass das mal bringt eh nichts da er noch kalt ist und außerdem die Batterie schwach ist, gut erstmal gelassen. Kleine Runde auf dem Parkplatz gedreht nicht viel außer ein leichtes Ruckeln festgestellt, dachte halt weil er kalt war.
Nochmal nach der Steuerkette gefragt da diese ja oft Probleme macht, meinte er alles gut die ist ganz.
Klima nachgefragt, geht alles.
Dann gekauft Schilder geholt und ab nach Hause.
Da fingen die Probleme an... Ruckeln wurde immer schlimmer und auf der Autobahn kam ich auf max 150 km/h bergab. Klima und Lüftung gingen nicht, lediglich auf 4, Radio genauso wenig. Also SMS geschickt, dann angerufen. Da wurde er gleich ganz pampig meint ich hab noch nen Schnapper gemacht, für das Geld gibts nur nen 6N die Klima wäre unterwegs kaputt gegangen und so weiter... Im Vertrag steht er nimmt nichts zurück und blabla ich solle mir einen Anwalt holen er hat eine Rechtsschutzversicherung. Wie würdet ihr vorgehen ? Was kann ich tun ?

Danke für eure Hilfe, wenns das falsche Forum ist bitte verschieben.

53 Antworten

Zitat:

@elias1904 schrieb am 20. Januar 2019 um 20:57:27 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Januar 2019 um 20:15:49 Uhr:



Warum hast du keine Probefahrt gemacht?

Da der Wagen abgemeldet war. Er hat ihn "angeblich" für seine Schwester fertig gemacht und zum TÜV gebracht. Da er den Wagen fertig gemacht hat gehe ich mal davon aus dass er weiß was er gemacht hat. Ruckeln ist schon stark spürbar auch für eine Laien.

Und genau da liegt der Haken: Ohne Probefahrt, kein Kauf und ohne Schilder keine Probefahrt.
Bedeutet: Ohne Kennzeichen kein Kauf. So einfach ist das.
Die Sachmängelhaftung greift hier eh nicht, da es Strafrecht ist.
Und wenn nix ausdrücklich verschwiegen wurde bzw. nicht als OK angegeben wurde was defekt war. ist da mit Arglist fast nix zu machen. Wo willst Du da ansetzten? Arglist fällt unter Strafrecht und im Strafrecht muß die Schuld eindeutig bewiesen werden. Nicht die Unschuld. In Dubio pro reo

Dann würde ich den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten (§119 BGB), weil du über wesentliche Eigenschaften der Sache im Irrtum warst.

Zitat:

@elias1904 schrieb am 21. Jan. 2019 um 17:39:33 Uhr:


So Fehler ausgelesen... Beide Lambdasonden sollen defekt sein. MKL wäre dementsprechend auch an .

Das ist doch jetzt nicht so wild. WENN es dir Sonden selbst sind. Vergleichsnummern heraussuchen, in welchen Pkw die noch verbaut wurden und ab zum Schrotti. Die sammeln Lambdasonden kistenweise.

Die AU mit Abgasproblemen zu bestehen ist fast nie ein Problem. Das lässt sich selbst für nen russenden uralt Diesel oder mit defektem Kat bewerkstelligen.
Es ist jedenfalls schon auffällig, wenn die AU auswärts und gesondert vom TÜV gemacht wurde. Das bedeutet idr nichts gutes.
Am schlimmsten ist die Kombi Werkstatt AU und GTÜ Prüfer für die HU.
Ganz ganz schlimm ist, wenn der AU prüfende Almanatov und der GTÜ-Mann Palmanatov heisst.(exemplarisch, versteht sich) Da würde ich dann keinen Pfennig drauf setzen, dass der Hobel wirklich verkehrstauglich ist 😉

Zitat:

@elias1904 schrieb am 21. Januar 2019 um 19:50:42 Uhr:



Klar, jedoch steht auf dem 1.2 Motor nicht wieviel PS er hat und wenn im Netz steht 64 PS dann hat das auch so zu sein.

Entscheidend ist, was in den Fahrzeugpapieren und in dem Kaufvertrag steht.

Wenn der Wagen als ein solcher mit 64 PS im Kaufvertrag ausgewiesen ist, hat er die auch zu haben, es sei denn es wird dazu lediglich auf die Angaben im Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief verwiesen. Im letzteren Fall hat man leider Pech gehabt:

http://archiv.jura.uni-saarland.de/.../kfz.html

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Zitat:

@Volvoluder schrieb am 21. Januar 2019 um 21:32:09 Uhr:



Zitat:

@elias1904 schrieb am 21. Januar 2019 um 19:50:42 Uhr:



Klar, jedoch steht auf dem 1.2 Motor nicht wieviel PS er hat und wenn im Netz steht 64 PS dann hat das auch so zu sein.

Entscheidend ist, was in den Fahrzeugpapieren und in dem Kaufvertrag steht.

Wenn der Wagen als ein solcher mit 64 PS im Kaufvertrag ausgewiesen ist, hat er die auch zu haben, es sei denn es wird dazu lediglich auf die Angaben im Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief verwiesen. Im letzteren Fall hat man leider Pech gehabt:

http://archiv.jura.uni-saarland.de/.../kfz.html

Im Kaufvertrag steht garnichts über PS drin. Einziger Anhaltspunkt wat für mich die Angabe im Inserat mit 64 PS wir haben uns auch nicht unterhalten über die PS Zahl

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. Januar 2019 um 20:31:33 Uhr:



Zitat:

@elias1904 schrieb am 21. Jan. 2019 um 17:39:33 Uhr:


So Fehler ausgelesen... Beide Lambdasonden sollen defekt sein. MKL wäre dementsprechend auch an .

Das ist doch jetzt nicht so wild. WENN es dir Sonden selbst sind. Vergleichsnummern heraussuchen, in welchen Pkw die noch verbaut wurden und ab zum Schrotti. Die sammeln Lambdasonden kistenweise.

Die AU mit Abgasproblemen zu bestehen ist fast nie ein Problem. Das lässt sich selbst für nen russenden uralt Diesel oder mit defektem Kat bewerkstelligen.
Es ist jedenfalls schon auffällig, wenn die AU auswärts und gesondert vom TÜV gemacht wurde. Das bedeutet idr nichts gutes.
Am schlimmsten ist die Kombi Werkstatt AU und GTÜ Prüfer für die HU.
Ganz ganz schlimm ist, wenn der AU prüfende Almanatov und der GTÜ-Mann Palmanatov heisst.(exemplarisch, versteht sich) Da würde ich dann keinen Pfennig drauf setzen, dass der Hobel wirklich verkehrstauglich ist 😉

Naja was solls, ohne Rechtschutz brauche ich ihm da garnichts probieren nachzuweisen.

Ich mach mal ein neues Thema auf für die Fehler der Lambdasonde.

Zitat:

@elias1904 schrieb am 21. Januar 2019 um 19:10:39 Uhr:


Klar bekommt man für 1000€ keinen Neuwagen aber wenn keine Gravierenden Mängel angegeben sind geht man auch davon aus , dass keine vorhanden sind. Klima und Gebläse kein Problem kostet ja nicht die Welt ....

Doch, davon sollte man ausgehen in dieser Preisklasse ... ist leider so.

Und richtig, nachgewiesen bekommst du nichts, auch wenn der dich natürlich bezüglich der Mängel über den Tisch gezogen hat (allerdings nicht bezüglich des 6V ... das war allein dein Fehler).

Je nach Baujahr macht es auch Sinn, egal ab 6V oder 12V die Steuerkette zu begutachten. Gerade vor dem Facelift zum 9N3 (2005) gelten die frühen Steuerketten nicht als besonders langlebig.

Zudem gilt: Für den Preis würde ich auch immer ein Auto mit Mängeln erwarten. Habe gerade auch einen 9N3 gekauft, den beim Händler über OBD2 auf Fehler ausgelesen, knapp eine Stunde probegefahren.

Zitat:

@Jack GT schrieb am 8. Februar 2019 um 18:33:59 Uhr:


Je nach Baujahr macht es auch Sinn, egal ab 6V oder 12V die Steuerkette zu begutachten. Gerade vor dem Facelift zum 9N3 (2005) gelten die frühen Steuerketten nicht als besonders langlebig.

Zudem gilt: Für den Preis würde ich auch immer ein Auto mit Mängeln erwarten. Habe gerade auch einen 9N3 gekauft, den beim Händler über OBD2 auf Fehler ausgelesen, knapp eine Stunde probegefahren.

Ja ist richtig. Lüftung geht wieder, Regelung auch , Sitz ist auch Erledigt. Hätte ich es vorher ausgelesen hätte ich ihn nicht gekauft. Er hat auf Zylinder 1 zu wenig Kompression, gehe Mal stark davon aus dass der VK das auch schon geprüft hat , da Öl im Kerzenschacht war.
Sporadische Fehlzündungen auf dem 1. Zylinder. An die Steuerkette kommt man doch gar nicht so Ran oder ?

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