VW hebt die Preise an
Laut dieser Pressemitteilung hebt VW die Preise zum 31.05.2007 um 0,9% an
Gruß
Afralu
18 Antworten
Re: VW hebt die Preise an
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Laut dieser Pressemitteilung hebt VW die Preise zum 31.05.2007 um 0,9% an
Gruß
Afralu
Ist leider bekannt, stand auch am WE in vielen Zeitungen.
Mein Händler dazu wörtlich......." mach Dir da keinen Kopf drüber, Du hast ( beim neu bestellten Polo ) eine 4 monatige Preisgarantie"..... ist auch auf meinen Wunsch fixiert in der Auftragsbestätigung.
Frage: wer ist denn vor der 0.9% Preiserhoehung denn geschuetzt?
Bei mir soll Auslieferung am 20.6. sein. Muss ich mit den 0.9% rechnen? Und wo steht das mit der 4monatigen Preisgarantie?
Danke im Voraus
Zitat:
Original geschrieben von uk46
Und wo steht das mit der 4monatigen Preisgarantie?
In deinem Kaufvertrag
Gruß
Afralu
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Mhhh, und in ein paar wochen werden teile der Ausstattung gestrichen...was serie ist, so war das doch glaub letzte jah auch mal der fall...aber ich glaub das war damals nur beim golf so.
Wie immer eben...leider...
Zitat:
Original geschrieben von afralu
In deinem Kaufvertrag
Gruß
Afralu
Hmmm,
in meinem Kaufvertrag für den Touran steht so etwas drin.
Zunächst ein Passus mit "..es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Preis.." und dann in einem Beiblatt das mit der viermonatigen Preisgarantie. In den allg. Geschäftsbed. von 2003 ist davon nicht erwähnt.
In dem Kaufvertag für den neuen Polo sind die gleichen Geschäftsbed. angeheftet, im Kaufvertrag steht nichts von wegen "..es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Preis.." ,
Auslieferung soll der 6.6.07 sein. Bin mal gespannt...
Gruß, Axel
Zitat:
Original geschrieben von rurapente
Andere Hersteller langen bei Preisanhebungen stärker hin.
Bei solchen "Vergleichen" muss man aber bedenken, dass VW i.d.R. zwei "Preisrunden" pro Jahr dreht, eine im Frühjahr und eine im Herbst/Winter. Nur letztes Jahr wurde auf die zweite Runde verzichtet wegen der Mehrwehrtsteuererhöhung.
Nun bin ich immer noch verwirrt.....
Ich habe keinen Vertrag sondern lediglich eine Auftragsbestaetigung mit dem Gesamt und den Einzelpreisen und dem voraussichtlichen Liefertermin (der war Anfangs noch Mai nun im Juni). Ganz am Anfang gabs noch ein Angebot darin waren AGBs , unter anderem auch ueber Preise - aber keine Aussage wann die nicht mehr gelten oder was im Fall von Preiserhoehung seitens VW gilt.
In meiner Laienhaften Vorstellung gelten die Preise der Auftragsbestaetigung und das sind die heutigen, und dass VW den Liefertermin nun von Mai nach Juni verschiebt darf den Preis nicht erhoehen. M.E. gelten die neuen Preise fruehestens fuer Bestellungen ab dem Datum der VW Preisankuendigung, und nicht fuer bereits laufende Auftraege.....oder?
Haben wir im Forum einen hierin erfahrenen Juristen, der uns erleuchten kann???
Zitat:
Original geschrieben von uk46
Nun bin ich immer noch verwirrt.....
Ich habe keinen Vertrag sondern lediglich eine Auftragsbestaetigung mit dem Gesamt und den Einzelpreisen und dem voraussichtlichen Liefertermin (der war Anfangs noch Mai nun im Juni). Ganz am Anfang gabs noch ein Angebot darin waren AGBs , unter anderem auch ueber Preise - aber keine Aussage wann die nicht mehr gelten oder was im Fall von Preiserhoehung seitens VW gilt.
In meiner Laienhaften Vorstellung gelten die Preise der Auftragsbestaetigung und das sind die heutigen, und dass VW den Liefertermin nun von Mai nach Juni verschiebt darf den Preis nicht erhoehen. M.E. gelten die neuen Preise fruehestens fuer Bestellungen ab dem Datum der VW Preisankuendigung, und nicht fuer bereits laufende Auftraege.....oder?Haben wir im Forum einen hierin erfahrenen Juristen, der uns erleuchten kann???
Ab Datum der Auftragsbestätigung - 4 Monate Preisgarantie. Da brauchen wir keinen Juristen dazu, das ist so fix 😉
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
Ab Datum der Auftragsbestätigung - 4 Monate Preisgarantie. Da brauchen wir keinen Juristen dazu, das ist so fix 😉
Ich weiß nicht, woher das mit den 4 Monaten kommen soll. Ich habe einen vom Händler unterschriebenen Vertrag aus dem Dezember, fertig. Dass VW den Wagen halt erst im Juni ausliefern kann, ist doch nicht mein, sondern das Problem von VW.
Zitat:
Original geschrieben von touranusrex
Ich weiß nicht, woher das mit den 4 Monaten kommen soll. Ich habe einen vom Händler unterschriebenen Vertrag aus dem Dezember, fertig. Dass VW den Wagen halt erst im Juni ausliefern kann, ist doch nicht mein, sondern das Problem von VW.
Das steht in den AGB ( die sollten eigentlich, unabhängig vom Autohaus, VW gleich sein ! ), welche Dir bei der Auftragsbestätigung ausgehändigt sein sollten. In meiner, für am letzten Donnerstag bestellten Polo meiner Frau, steht es jedenfalls drin. Mein Verkäufer hat es auf Nachfrage nochmals bestätigt.
Ich bin immer wieder verwundert über das (Un)verständnis ganz banaler Geschäftsvorgänge.
Ein Autokauf ist zunächst mal ein ganz normaler Kaufvertrag wie jeder andere auch, bestehend aus zwei übereinstimmenden Willenserklärtungen (WE). WE 1 ist das Angebot des Verkäufers (Verkaufe Fahrzeug zum Preis XY) und WE 2 die Unterschrift des Käufers (=Annahme des Angebots).
Enthalten die entsprechenden AGBs des Händlers (die übrigens nicht automatisch gelten, sondern nur dann, wenn sie entsprechenden Regelungen des BGB nicht widersprechen) keine Anmerkungen zu evtl. Preiserhöhungen, so ist das Thema absolut irrelevant, d.h. VW kann die Preise erhöhen wie sie wollen, maßgeblich ist immer der Preis aus dem Angebot.
@hohi:
Die AGB müssen nicht zwingend gleich sein. Meine waren z.B. vom ZDK/VDA. Der Händler kann auch eigene haben, denn er ist letztendlich Vertragspartner, weshalb VW bei der ganzen Geschichte so gut wie aussen vor ist.
Die AGB sind normalerweise bei dem Wisch "Verbindliche Volkswagen Bestellung" dabei (den man unterschreiben muss), die Auftragsbestätigung hat dann keine AGBs mehr.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Ich bin immer wieder verwundert über das (Un)verständnis ganz banaler Geschäftsvorgänge.
Ein Autokauf ist zunächst mal ein ganz normaler Kaufvertrag wie jeder andere auch, bestehend aus zwei übereinstimmenden Willenserklärtungen (WE). WE 1 ist das Angebot des Verkäufers (Verkaufe Fahrzeug zum Preis XY) und WE 2 die Unterschrift des Käufers (=Annahme des Angebots).
Enthalten die entsprechenden AGBs des Händlers (die übrigens nicht automatisch gelten, sondern nur dann, wenn sie entsprechenden Regelungen des BGB nicht widersprechen) keine Anmerkungen zu evtl. Preiserhöhungen, so ist das Thema absolut irrelevant, d.h. VW kann die Preise erhöhen wie sie wollen, maßgeblich ist immer der Preis aus dem Angebot.
@hohi:
Die AGB müssen nicht zwingend gleich sein. Meine waren z.B. vom ZDK/VDA. Der Händler kann auch eigene haben, denn er ist letztendlich Vertragspartner, weshalb VW bei der ganzen Geschichte so gut wie aussen vor ist.
Hallo,
danke für die Klarstellung.
Gruß Trex