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VW Golf 6 Variant (TSI, 160PS, DSG) in die USA importieren

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 10:18

Hallo,

Ich will meinen Golf VI Variant (TSI 1.4l, 160PS, DSG, Highline, Panoramadach) in die USA mitnehmen.

Das Modell (2011) wurde in Mexiko gefertigt, wo auch die Golf Variants (in USA Jetta genannt) gefertigt werden, die in den USA zugelassen sind. Ich habe bedenken, dass die US Regulatorien von den Europäischen abweichen und ich viel umrüsten muss. Hat jemand Erfahrung mit einem Autoimport oder kennt nützliche Adressen, wo man hierzu Abklärungen anstellen kann?

Herzlichsten Dank im Voraus!

Freundliche Grüsse

Hambaiki

Beste Antwort im Thema

Eben, einem bekannte Mängel muss man angeben, versteckte und einem unbekannte kann man als Privatverkäufer ausschliessen - auch in Österreich.

Das ist aber schon sehr weit OT? :O

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machen hier jetzte einige rechtsberatung, ohne hierzu befugt zu sein?!

Zitat:

@warzennase schrieb am 27. Oktober 2014 um 21:13:57 Uhr:

Zitat:

@roehrich6 schrieb am 26. Oktober 2014 um 22:36:22 Uhr:

DOCH, UND DAS WISSEN LEIDER DIE WENIGSTEN!

Die Gewährleistung läßt sich NICHT ausschließen,

wenns hart auf hart kommt, haftet der Verkäufer,

auch wenn es von einem Notar beglaubigt wäre!

Bitte nicht so einen Unsinn verbreiten. Dein geschilderter Fall hat eher was mit verschwiegenen Sachmängeln zu tun. Nachzulesen in § 444 BGB.

Genau das wollte ich sagen.

Auch wenn es im beschriebenen Fall eher ein Irrtum bei der Vertragsformulierung war, ist es kein Fall von Gewährleistung.

Der Auszug hat nichts mit Privatverkauf und Garantie zu tun, leider haftet auch der Privatverkäufer, also bitte nicht von Unfug reden!

Der junge Käufer des Toledos wußte, daß er eine Großbaustelle kaufte, daß das Auto eher zum Schlachten als zum Fahren geeignet war und hat es um einen Pappenstiel gekauft, dann merkte er, er kriegt ihn nicht in Gang, und was mach ma dann? Wir klagen auf Reparatur der Mängel plus Anwaltskosten oder Rückgabe plus Ersatz aller Kosten...

Das ist keine Rechtsberatung, das ist Tatsache!

Und trotzdem hat der Verkäufer im Vertrag nicht auf den wahren Zustand hingewiesen.

Der Verkäufer wußte schon aus der Annonce,

daß der Wagen eher ein Schlachter ist,

dies wurde nicht in den Kaufvertrag geschrieben, da ja eine Kopie des Kaufvertrages bei der Zulassungsstelle bleibt, die Verkäuferin hat sich mit dem Käufer dies ausgemacht,

weil sonst kontrolliert einer die Vertragskopie und denkt sich eventuell:" Ah ein zusammengeflicktes Auto, das schauen wir uns mal auf der technischen Prüfstelle an..."

Das war eigentlich eine Goodwillaktion der Verkäuferin gegenüber des Käufers, der nützte das jetzt schamlos aus...

Fakt ist das es im Vertrag nicht drin stand. Was in einer Anzeige steht, interessiert niemanden.

Warum bleibt denn eine Kopie des Vertrages bei der Zulassungsstelle?

Eine Kopie des Tüvgutachtens und des Kaufvertrages bleibt in Österreich immer auf der Zulassungsstelle.

Achja, Anmelden kostet in old expensive Austria 187 Euro! Ohne Nummertafeln!

Dann geht es also um Österreichisches Recht? Naja egal, ich weiß wie ich Gewährleistung für mich ausschließen kann

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 30. Oktober 2014 um 19:05:01 Uhr:

Dann geht es also um Österreichisches Recht? Naja egal, ich weiß wie ich Gewährleistung für mich ausschließen kann

Nämlich nur auf dem Papier! Wenn es hart auf hart geht, haftet der Verkäufer! EU-Weit,nicht nur in Österreich! Informier Dich mal!

Außer du verkaufst den Wagen als Unfallauto oder Schlachtauto!

Falsch, ich hafte nur, wenn ich vorhandene und mir bekannte Mängel verschweige.

Wäre schön, is aber nich so!

Außerdem, wie ist das beweisbar?

Man muss mir nachweisen, dass mir die Mängel bekannt waren. Wie der Käufer dies tut ist sein Problem

Eben, einem bekannte Mängel muss man angeben, versteckte und einem unbekannte kann man als Privatverkäufer ausschliessen - auch in Österreich.

Das ist aber schon sehr weit OT? :O

ist ot,aber ihr seid leider nicht richtig informiert!

@roehrich6 Nein, man kann, denke du hast hier aus dem Fall deiner Bekannten etwas missverstanden.

Ich zitiere mal von der Homepage des österr. Ombudsmanns:

"Unternehmen können diese Gewährleistung niemals ausschließen. Private Verkäufer hingegen können die Gewährleistung ausschließen, etwa durch einen entsprechenden Hinweis in der Produktbeschreibung. Aber auch in diesem Fall haftet der Verkäufer, wenn ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen oder er Mängel arglistig verschwiegen hat."

Das gilt auch für Autos. Da bei deiner Bekannten nicht alle Mängel im Kaufvertrag erwähnt waren ("Bastlerauto - nicht fahrbereit") beruft sich der Käufer wohl darauf das eine Eigenschaft - nämlich Fahrbereitschaft - nicht gegeben ist, bzw. die nicht schriftlich festgehaltenen Mängel "arglistig verschwiegen" wurden. Hätte die Bekannte also den Gewährleistungsauschluss reingeschrieben und im Vertrag darauf hingewiesen das das Auto nicht fahrbereit ist und schwere Mängel hat und deshalb ein Bastlerauto ist wäre der Ausschluss wirksam.

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