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VW Golf 6 Variant (TSI, 160PS, DSG) in die USA importieren

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 10:18

Hallo,

Ich will meinen Golf VI Variant (TSI 1.4l, 160PS, DSG, Highline, Panoramadach) in die USA mitnehmen.

Das Modell (2011) wurde in Mexiko gefertigt, wo auch die Golf Variants (in USA Jetta genannt) gefertigt werden, die in den USA zugelassen sind. Ich habe bedenken, dass die US Regulatorien von den Europäischen abweichen und ich viel umrüsten muss. Hat jemand Erfahrung mit einem Autoimport oder kennt nützliche Adressen, wo man hierzu Abklärungen anstellen kann?

Herzlichsten Dank im Voraus!

Freundliche Grüsse

Hambaiki

Beste Antwort im Thema

Eben, einem bekannte Mängel muss man angeben, versteckte und einem unbekannte kann man als Privatverkäufer ausschliessen - auch in Österreich.

Das ist aber schon sehr weit OT? :O

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Willst du denn den Wagen dort selbst fahren, oder ihn verkaufen? Bei Verkauf würde ich einfach mal den Käufer fragen, der kann evtl. weiterhelfen.

Den Wagen mithenmen um ihn dort selbst zu fahren, ist evtl. zu unwirtschaftlich. Da würde ich mir erstmal die Fahrzeugpreise in den USA ansehen.

Wende dich an die Zulassungsstelle in dem entsprechenden Bundesstaat und lass dir die Informationen schriftlich geben. Aufgrund der zu erwartenden Probleme (TSI/DSG) würde ich allerdings davon abraten und das Fahrzeug lieber hier verkaufen bzw. klären ob es in deiner Gegend dann auch Servicepartner von VW gibt.

Verkauf den lieber in Deutschland und kauf dir in den USA einen Sportwagen dafür (gibts auch als TDI, den 1.4 TSI gab es glaube ich nicht). Auto-Import in die USA ist äußerst schwierig, wesentlich schwieriger als nach Deutschland.

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 7:07

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 25. Oktober 2014 um 12:39:01 Uhr:

Willst du denn den Wagen dort selbst fahren, oder ihn verkaufen? Bei Verkauf würde ich einfach mal den Käufer fragen, der kann evtl. weiterhelfen.

Den Wagen mithenmen um ihn dort selbst zu fahren, ist evtl. zu unwirtschaftlich. Da würde ich mir erstmal die Fahrzeugpreise in den USA ansehen.

Hi, ich will den Wagen selber fahren. Transport und Einfuhrkosten sind ca. 2000€. Der Abschreibungsverlust ist 2-3x so hoch. Wenn ich aber viel Nachrüsten muss, wir das zu unwirtschaftlich.

Wer hat dir denn das Angebot mit den 2000€ gemacht? Derjenige wird sih doch auch mit den Zulassungsbedingungen auskennen

Würde hier den Wagen mit Problemmotor und Problemgetriebe verkaufen,

sogar wennst ihn unter Liste verkaufst, kommt es noch billiger,

als die ganze Überstellungs und Genehmigungsprozedur.

Drüben einen anderen schauen, dort gibt es den Golf

ja als Sportwagen mit 2,5 Liter 170PS,

das wäre dann ein Motor, der länger als 80.000km hält,

der hält wahrscheinlich 400.000km problemlos

ohne dauernde Steuerkettenwechsel

und auch fährt ohne Probleme!

Dann kannst einen haltbaren richtigen Motor mit 2,5 Liter fahren

und kein 1400er Luftpümpchen...

Kennt sich drüben überhaupt wer am 1,4er TSI aus, und auf DSG?

Zitat:

@roehrich6 schrieb am 26. Oktober 2014 um 14:35:27 Uhr:

Würde hier den Wagen mit Problemmotor und Problemgetriebe verkaufen,sogar wennst ihn unter Liste verkaufst, kommt es noch billiger,

und drüben einen anderen schauen, dort gibt es den Golf ja als Sportwagen mit 2,5 Liter 170PS,

das wäre dann ein Motor, der länger als 80.000km hält, der hält wahrscheinlich 400.000km problemlos

ohne dauernde Steuerkettenwechsel

und auch fährt ohne Probleme!

Dann kannst einen haltbaren richtigen Motor mit 2,5 Liter fahren und kein 1400er Luftpümpchen...

Kennt sich drüben überhaupt wer am 1,4er TSI aus, und auf DSG?

würde ich auch so machen

Fehlende Seitenbegrenzungsleuchten, kein Meilentacho, die Scheinwerfer...

Wer weiß was noch alles nicht paßt...

Sprit/ Oktanverträglichkeit, Software...

Also lieber unter Liste - auch privat verkaufen,

im Falle eines Motorschadens ist man ja nicht mehr im Land,

da kann einem der Privatkäufer nicht mehr haftbar machen...

Kann er auch so nicht, wenn man die Gewährleistung ausschließt.

DOCH, UND DAS WISSEN LEIDER DIE WENIGSTEN!

Die Gewährleistung läßt sich NICHT ausschließen,

wenns hart auf hart kommt, haftet der Verkäufer,

auch wenn es von einem Notar beglaubigt wäre!

Ist leider so, wird jeder der sich mit der Materie befaßt hat, bestätigen!

Nur wenn er in den USA ist und nicht mehr im Land,

dann ist ja weit weg vom Schuß.

Da kann man hinschreiben,was man will, ist EU-Recht...

Zitat:

@roehrich6 schrieb am 26. Oktober 2014 um 22:36:22 Uhr:

DOCH, UND DAS WISSEN LEIDER DIE WENIGSTEN!

Die Gewährleistung läßt sich NICHT ausschließen,

wenns hart auf hart kommt, haftet der Verkäufer,

auch wenn es von einem Notar beglaubigt wäre!

Ist leider so, wird jeder der sich mit der Materie befaßt hat, bestätigen!

Nur wenn er in den USA ist und nicht mehr im Land,

dann ist ja weit weg vom Schuß.

Da kann man hinschreiben,was man will, ist EU-Recht...

Und wo steht das?

Das wird dir jeder Händler und Jurist bestätigen!

Eine Bekannte prozessiert gerade, im Internet

bot sie einen reparaturbedürftigen Seat mit 340.000km zum Herrichten/ Ausschlachten an.

Ein junger Mann meldete sich auf die Annonce hin,

der sah nur die großen Alus, den Kofferraumausbau, den Heckflügel.....

Sie klärte ihm darüber aus, daß das Auto nicht fahrbereit sei mit der verheizten Kopfdichtung,

daß fürs nächste Tüv allerhand investiert gehört, daß es sich um einen Teilespender zum Ausschlachten handelt oder für Bastler zum Herrichten.

Im Kaufvertrag wurde aber der Passus nicht vermerkt,

sondern nur Kauf ohne Gewährleistung und Rückgabe angeführt.

Jetzt fechtet der junge Mann, der glaubte,

daß er billig zu einem fahrbaren Untersatz kommt,

den Vertrag auf Rückgabe plus Anwaltskosten an -

wegen versteckter Mängel!

Oder er läßt auf ihre Kosten alles reparieren!

Bei einem Bastlerauto oder Schlachter!

Die Annonce war im Internet von der Bekannten schon gelöscht,

jetzt sah es schlecht für sie aus.

Sie kontaktierte den Betreiber der Homepage, welcher die Annonce gespeichert hatte,

jetzt hat sie eine Chance zu gewinnen!

Ohne diesem Screenshot der Anzeige hätte sie den kaputten Seat zurücknehmen müssen

plus Anwaltskosten, obwohl Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen war!

Die Gewährleistung ist leider nicht ausschließbar!

Also: Wenn man einen so anfälligen Motor wie einen 1,4 TSI

privat an den richtigen Kandidaten verkauft und der Patient

ihn innerhalb kurzer Zeit absticht

(und da gehört bei "richtiger" Fahrweise gar nicht viel dazu)

kann man dem Käufer noch für die Reparatur gerade stehen,

obwohl der Junge das Motörchen auf der Nordschleife verbraten hat....

Wenn das Auto bei Übergabe nicht fährt, ist das etwas anderes als wenn es später kaputt geht. Dann hättze der Vertrag wirklich die Punkte "nicht fahrbereit" etc. enthalten sollen. Im EU Recht steht ansonsten drin, dass bei Privatverkauf die Gewährleistung explizit ausgeschlossen werden kann.

am 27. Oktober 2014 um 20:13

Zitat:

@roehrich6 schrieb am 26. Oktober 2014 um 22:36:22 Uhr:

DOCH, UND DAS WISSEN LEIDER DIE WENIGSTEN!

Die Gewährleistung läßt sich NICHT ausschließen,

wenns hart auf hart kommt, haftet der Verkäufer,

auch wenn es von einem Notar beglaubigt wäre!

Bitte nicht so einen Unsinn verbreiten. Dein geschilderter Fall hat eher was mit verschwiegenen Sachmängeln zu tun. Nachzulesen in § 444 BGB.

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