VW-Abschalteinrichtung ist laut BGH ein Mangel

Zitat:

T-Online schrieb am 22. Februar 2019 um 13:41 Uhr:


Ganz schlechte Nachrichten für Volkswagen – und gute für die Fahrer eines Schummel-Diesels: Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen.

https://www.t-online.de/.../...inrichtung-ist-laut-bgh-ein-mangel.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 15:38:33 Uhr:



Zitat:

@Emsland666 schrieb am 25. Februar 2019 um 15:13:16 Uhr:


Es gibt auch stimmen, die sagen, es wäre eine sehr gute Ingenieursleistungen gewesen, es so lange nicht entdecken zu können.

Das liste übers Ohr dürfte in Teilen der Welt, vor allem Nahost, zu einem Reputationsgewinn führen. Im Westen tickt man allerdings anders.

Was mich entsetzt:
Es wird Betrug als Leistung dargestellt
Seit Wann werden Betrüger bewundert?
Zumal der Volkswirtschaftliche Schaden in den 3 Stelligen Milliarden Betrag geht!

2019 - Deutschland schafft sich ab - und der Gelackmeierte hat ein Update bekommen - ist das nicht schön (wo ist der Ironie Smilley wenn man ihn nicht braucht?)

Aber es ist ja nix passiert - frei nach Ackermann - Peanuts...
...und die Paar Arbeitsstellen des Fussvolks? shit happens!

Der BGH hat in einem Hinweisbeschluss, nicht in einem Urteil, die Auffassung vertreten, die Abschaltvorrichtung sei ein Sachmangel. Damit wäre es ein Gewährleistungsproblem. Auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Hier ständig von Betrug und vom volkswirtschaftlichen Schaden zu sprechen, führt leider völlig am Thema vorbei. "Betrug" bzw. "arglistige Täuschung" sind etwas völlig anderes. Dazu hat der BGH rein gar nichts gesagt.

Grüße vom Ostelch

116 weitere Antworten
116 Antworten

Besser als Fiat und Mercedes.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Februar 2019 um 08:27:47 Uhr:


Besser als Fiat und Mercedes.

"Dieser Beitrag wurde von der VAG-Marketingabteilung gesponsert."

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Februar 2019 um 07:58:00 Uhr:


Das Geld muss man aber erstmal haben, um sich einen mit TZ zu holen. Zum Vergleich, vor etlichen Jahren haben wir für meinen Opa einen A3 mit TZ und 19km auf dem Tacho für 16.000,-€ gekauft, heute bekommt man dafür nur noch einen Fiat Tipo...

Wie viele Jahre sind "etliche Jahre"? Nicht, dass wir noch in DM umrechnen müssen. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

und durch was wurde das Thema Fahrverbote SO heiß gekocht? - doch wohl nicht am Ende durch Schummelsoftware und falschen Versprechen der Hersteller - VW aber deutlcih als Vorreiter zu nennen!

Nein, das war ja lange "gesellschaftlicher" Konsens. Die ganzen Testbedingungen waren doch Humbug, aber halt toleriert. Der VW Skandal macht da NULL aus. Es ist ein gesellschaftlicher Kampf um das Richtungen Verhalten und VW war nur ein kleine Episode.

Hellcat: ich suche einen Gebrauchten und da gibt es Baureihen, die einen sehr hohen Dieselanteil haben - da ist der Benziner stark im Preis gestiegen. Das ist Markt, Angebot und Nachfrage. Das kann ja bei Neuwagen nicht gelten, da das Angebot im Grunde unbegrenzt ist.

Wahrscheinlich wir mein Nächster ein Diesel.

Ähnliche Themen

Damit ich mal etwas klar stelle
ich liebe meine VW!
Mein Golf 3 hat 365000 km gehalten - Durchnschnittverbrauch 5.3 Liter!
1 . Kupplung
1. Motor
1 Getriebe
...

tolle Sach!

@Ostelch Meine Angabe war in Euro.

Mein Beitrag wurde nicht von VAG gesponsert, sondern beruht auf meiner Meinung und Erfahrung mit diesen Marken.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 18:52:37 Uhr:


Es ist der erste Weg - und es ist gut - das der BGH (!!!) endlich seine Einschätzung mitgeteilt hat!
Für mich ist es der erste Schritt in die richtige Richtung!
VW muss die Autos - die sie verbotener Weise wissentlich an die Kunden hat zurücknehmen!
Ich finde es lustig wie hier argumentiert wird.

Ich finde es auch lustig wie hier argumentiert wird, z.B. von dir.

Abschalteinrichtung ist ein Sachmangel. Punkt. Hat der BGH eindeutig festgestellt, war an sich auch eigentlich völlig unstrittig.

Das was dann kommt ist völlig krank. Jedem der eine defekte Waschmaschine verkauft gestehe ich ein Nachbesserungsrecht zu, nur VW nicht. Klar, ist halt eine deutsche erfolgreiche Firma, sowas darf es nicht geben. Das können nur Betrüger und Abzocker sein.

Strafrechtlich haben die Leute belangt zu werden die die Abschalteinrichtung in Auftrag gegeben und Umgesetzt haben - das sind die die höchstpersönlich den Betrug zu verantworten haben.

-> VW nachbessern lassen und die Verantwortlichen verknacken.

Der Begriff Sachmangel ist sehr weit gefasst....
Ein Sachmangel kann praktisch alles sein!
In diesem Fall wurde der Sachmangel vorsätzlich und zur Täuschung des Käufers "eingebaut"....

Weiß jetzt nicht wie du darauf reagieren würdest wenn (zum Beispiel) in deinem Fernseher ein Bauteil verbaut sit welches 3 Tage nach der Garantieablauf den Weiterbetrieb des Fernsehers einläutet bzw. alle Sender löscht (im 10 Minuten Rhythmus) - aber das wäre ja was anderes...

Es wurde auch nicht etwas gebaut, was durch unvorhergesehenes Die Sache nicht so zur Verfügung stellt wie gewünscht- es wurde etwas verbaut, was Vorschriften wissentlich umgeht!

Die "Nachbereitung" des Mangels belastet den Käufer unangemessen und einseitig belastet!

Es ist eben nicht so wie bei einem "Normalen Sachmangel" - eine Schelle ist kaputt, ein Schalter bricht ab....

Es handelt sich um eine Sache die mit Vorsatz zum Nachteil des Kunden und der Umwelt eingebaut wurde.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. Feb. 2019 um 14:21:48 Uhr:


Es handelt sich um eine Sache die mit Vorsatz zum Nachteil des Kunden und der Umwelt eingebaut wurde.

Wo genau lag denn der Nachteil der Kunden?

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. Februar 2019 um 14:21:48 Uhr:


Weiß jetzt nicht wie du darauf reagieren würdest wenn (zum Beispiel) in deinem Fernseher ein Bauteil verbaut ist welches 3 Tage nach Garantieablauf den Weiterbetrieb des Fernsehers verhindert bzw. alle Sender löscht (im 10 Minuten Rhythmus) - aber das wäre ja was anderes...

Nö, es wäre nichts anders. Wenn der Mangel absichtlich eingebaut wurde und das wissentliche Verschweigen desselben wie bei VW nachgewiesen werden kann, beginnt die Gewährleistung erst ab Kenntnisnahme des Mangels. Du kannst dann vom Hersteller des Fernsehers auch nach 2 Jahre nach dem Kauf die Beseitigung des Mangels einfordern. Eine Rückabwicklung des Kaufs ist auch dort nicht im ersten Schritt möglich.

Mein Beitrag war eigentlich viel länger, aber es ist sinnlos, mit dir weiter zu diskutieren.

Zitat:

@smartdriver35 schrieb am 26. Februar 2019 um 16:11:51 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. Feb. 2019 um 14:21:48 Uhr:


Es handelt sich um eine Sache die mit Vorsatz zum Nachteil des Kunden und der Umwelt eingebaut wurde.

Wo genau lag denn der Nachteil der Kunden?

Er hat ein Fahrzeug gekauft, welches jetzt mit Einem Update technisch zu seinem Nachteil verändert wird!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. Februar 2019 um 17:03:28 Uhr:



Zitat:

@smartdriver35 schrieb am 26. Februar 2019 um 16:11:51 Uhr:


Wo genau lag denn der Nachteil der Kunden?

Er hat ein Fahrzeug gekauft, welches jetzt mit Einem Update technisch zu seinem Nachteil verändert wird!

Auch wenn ich gefühlsmäßig bei Dir bin (also das die Updates nachteiliges bewirken könnten) - der Nachweis, dass es wirklich so ist/sein wird fehlt bisher.
Und damit alles, was man sich evtl. daraus ableiten möchte....

Zitat:

@Bahnfrei


...Mein Beitrag war eigentlich viel länger, aber es ist sinnlos, mit dir weiter zu diskutieren.

stimmt!

ich kann da nicht bekehrt werden!
illegale Sachen sind für mich illegal - mit Winkelzügen und Leute für dumm verkaufen (bzw. einkaufen lassen) kann man mich da nicht verwirren...

Zitat:

@c280mungojerry schrieb am 26. Februar 2019 um 17:09:06 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. Februar 2019 um 17:03:28 Uhr:


Er hat ein Fahrzeug gekauft, welches jetzt mit Einem Update technisch zu seinem Nachteil verändert wird!

Auch wenn ich gefühlsmäßig bei Dir bin (also das die Updates nachteiliges bewirken könnten) - der Nachweis, dass es wirklich so ist/sein wird fehlt bisher.
Und damit alles, was man sich evtl. daraus ableiten möchte....

tja - und das ist jetzt die eigentliche Frage:
WER muss WAS beweisen?
die beschummelten Kunden müssen VW beweisen dass sie nicht weiter beschummelt werden?

Oder wäre es nicht richtiger, dass die VW beweißt, dass sie den Kunden nicht in Zukunft noch andere Nachteile auf das Auge drückt?

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 26. Februar 2019 um 17:10:10 Uhr:


illegale Sachen sind für mich illegal - mit Winkelzügen und Leute für dumm verkaufen (bzw. einkaufen lassen) kann man mich da nicht verwirren...

Worauf willst du eigentlich hinaus? Niemand zwingt dich, jemals wieder einen VW zu kaufen. Die rechtlichen Konsequenzen haben dir jetzt ein paar Leutchen schon mehrfach erläutert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen