VW-Abschalteinrichtung ist laut BGH ein Mangel
Zitat:
T-Online schrieb am 22. Februar 2019 um 13:41 Uhr:
Ganz schlechte Nachrichten für Volkswagen – und gute für die Fahrer eines Schummel-Diesels: Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen.
https://www.t-online.de/.../...inrichtung-ist-laut-bgh-ein-mangel.html
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 15:38:33 Uhr:
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 25. Februar 2019 um 15:13:16 Uhr:
Es gibt auch stimmen, die sagen, es wäre eine sehr gute Ingenieursleistungen gewesen, es so lange nicht entdecken zu können.
Das liste übers Ohr dürfte in Teilen der Welt, vor allem Nahost, zu einem Reputationsgewinn führen. Im Westen tickt man allerdings anders.
Was mich entsetzt:
Es wird Betrug als Leistung dargestellt
Seit Wann werden Betrüger bewundert?
Zumal der Volkswirtschaftliche Schaden in den 3 Stelligen Milliarden Betrag geht!2019 - Deutschland schafft sich ab - und der Gelackmeierte hat ein Update bekommen - ist das nicht schön (wo ist der Ironie Smilley wenn man ihn nicht braucht?)
Aber es ist ja nix passiert - frei nach Ackermann - Peanuts...
...und die Paar Arbeitsstellen des Fussvolks? shit happens!
Der BGH hat in einem Hinweisbeschluss, nicht in einem Urteil, die Auffassung vertreten, die Abschaltvorrichtung sei ein Sachmangel. Damit wäre es ein Gewährleistungsproblem. Auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Hier ständig von Betrug und vom volkswirtschaftlichen Schaden zu sprechen, führt leider völlig am Thema vorbei. "Betrug" bzw. "arglistige Täuschung" sind etwas völlig anderes. Dazu hat der BGH rein gar nichts gesagt.
Grüße vom Ostelch
116 Antworten
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 25. Februar 2019 um 14:44:03 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 25. Februar 2019 um 10:53:42 Uhr:
Vor allem verstehe ich nicht, wie man nach mehrfacher Schindluderei auch nur in Erwägung zieht, jemals wieder einen von diesen Rostlauben von Benz zu kaufen. Das ist doch exakt dasselbe Palaver und das auch noch in einer viel höheren Preiskategorie, wo derartiges auszuschließen ist.Wenn ich sowas schon wieder lese... also achtest du peinlichst genau darauf, nie wieder Fleisch zu kaufen, was von einem Hof kommt, der Tiere bei der Aufzucht durch unwürdig Bedingungen gequält hat. Oder nutzt generell kein Google, weil die schon mal zu hohen Strafzahlungen verknackt worden sind oder kaufst keine Klamotten mehr von... Oder oder oder.
Du warst sehr gründlich. Im Missverstehen. Mit meiner obigen Aussage habe ich HC nur einen Spiegel vorgehalten. Ich weiß selbst, dass kein Hersteller immer perfekt ist.
Wobei, ein Opel kommt mir nicht mehr ins Haus, weil deren abgegebene Garantie gegen Rosten nichts gebracht hat, welche sie geben mussten, um von ihrem Rostimage wegzukommen, was gnadenlos in die Hose ging, Kulanz, um den Kunden zu halten, kannten sie auch nicht (im Ggs zu MB). Da waren leider schon die 2 Jahre Gewährleistung um, so dass kein Mangel mehr vorlag wie hier bei VW. VW hat mit der Abschalteinrichtung einen Betrug begangen Mangel arglistig verschwiegen, weshalb die Anerkennung als Mangel entsprechend länger läuft. Aber der Mangel ist zwischenzeitlich von VW behoben.
Ihr könnt es Pfeifen und Singen - klatschen und mit Gebärdensprache versuchen
ABER
Wenn jemand einen Gegenstand wissentlich und vorsätzlich verkauft,
welche NICHT dem entsprechen was als Verkaufsgegenstand entspricht ist
FÜR MICH UND MEINER MEINUNG NACH ein Betrüger!
Selbstverständlich WEISS ich, dass ein Betrüger erst dann ein Betrüger ist, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde!
Ja- tolle Welt -
Nur weil Deutschland anders Funktionert wie zum Beispiel die angelsächsischen Gerichte...
Sorry es ist eine Sauerei - und die Größte Sauerei ist dass die Leute heute noch in Amt und Würden sind - und Kohle verdienen (wobei bei dem Wort bekomme ich k.k.) ist ein Drama
In Amerika hat man sich den Betrüger geschnappt... - der wartet jetzt auf seinen Prozess und erwartet bis zu 150 Jahre Gefängnis... -
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 17:50:38 Uhr:
Ihr könnt es Pfeifen und Singen - klatschen und mit Gebärdensprache versuchen
ABER
Wenn jemand einen Gegenstand wissentlich und vorsätzlich verkauft,
welche NICHT dem entsprechen was als Verkaufsgegenstand entspricht ist
FÜR MICH UND MEINER MEINUNG NACH ein Betrüger!Selbstverständlich WEISS ich, dass ein Betrüger erst dann ein Betrüger ist, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde!
Ja- tolle Welt -
Nur weil Deutschland anders Funktionert wie zum Beispiel die angelsächsischen Gerichte...
Sorry es ist eine Sauerei - und die Größte Sauerei ist dass die Leute heute noch in Amt und Würden sind - und Kohle verdienen (wobei bei dem Wort bekomme ich k.k.) ist ein Drama
In Amerika hat man sich den Betrüger geschnappt... - der wartet jetzt auf seinen Prozess und erwartet bis zu 150 Jahre Gefängnis... -
Ich weiß nicht, was deine Missionsarbeit in Großbuchstaben hier bringen soll. Sie geht am Thema vorbei. Hier geht es nur um das Thema "VW-Abschalteinrichtung ist laut BGH ein Mangel". Mehr nicht. Deine Betrugs-Theorie hilft in diesem Zusammenhang nicht weiter. Ob es dir oder uns nun gefällt oder nicht.
Grüße vom Ostelch
Es ist der erste Weg - und es ist gut - das der BGH (!!!) endlich seine Einschätzung mitgeteilt hat!
Für mich ist es der erste Schritt in die richtige Richtung!
VW muss die Autos - die sie verbotener Weise wissentlich an die Kunden hat zurücknehmen!
Ich finde es lustig wie hier argumentiert wird.
Seid ihr Alle VW Angestellte - eher wohl nicht- aber von solchen bezahlt? (wahrscheinlich eher!)
Wenn ich etwas kaufe will ich, das was ich versprochen bekommen habe.
In diesem Fall eine Abgaseigenschaft.
Wenn das ausgelieferte Fahrzeug dem nicht entspricht, wir reden nicht von Serienstreuung oder unwissentlichen Praxis Problemen, wir redev von Einer Software welche mit der Absicht Kunden und Die Zulassungsvorschriften zu umgehen bzw. auszutricksen ist es für mich das was Ostelch als Großbuchstabenterror empfindet!
Mutige Richter diese welche!
Ohne "Not" hat der BGH endlich (!!!!) VW den Weg aufgezeigt!
Ich denke nicht mehr, dass sie so dumm sein werden es zu riskieren in das Landgericht zu gehen!
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Zitat:
@c280mungojerry schrieb am 25. Februar 2019 um 18:58:18 Uhr:
Puh....schwer zu lesen.....
sorry (dafür!)
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 18:52:37 Uhr:
Es ist der erste Weg - und es ist gut - das der BGH (!!!) endlich seine Einschätzung mitgeteilt hat!
Für mich ist es der erste Schritt in die richtige Richtung!
VW muss die Autos - die sie verbotener Weise wissentlich an die Kunden hat zurücknehmen!
Ich finde es lustig wie hier argumentiert wird.
Seid ihr Alle VW Angestellte - eher wohl nicht- aber von solchen bezahlt? (wahrscheinlich eher!)
Wenn ich etwas kaufe will ich, das was ich versprochen bekommen habe.
In diesem Fall eine Abgaseigenschaft.
Wenn das ausgelieferte Fahrzeug dem nicht entspricht, wir reden nicht von Serienstreuung oder unwissentlichen Praxis Problemen, wir redev von Einer Software welche mit der Absicht Kunden und Die Zulassungsvorschriften zu umgehen bzw. auszutricksen ist es für mich das was Ostelch als Großbuchstabenterror empfindet!Mutige Richter diese welche!
Ohne "Not" hat der BGH endlich (!!!!) VW den Weg aufgezeigt!
Ich denke nicht mehr, dass sie so dumm sein werden es zu riskieren in das Landgericht zu gehen!
Wie kommst du auf die Idee, dass dich Foristen, die lediglich versuchen, die Diskussion im Bereich des Themas zu halten, VW-Angestellte sein müssen? Es handelt sich um ein juristisches Problem mit mehreren Facetten. Eine Facette davon, Abschaltvorrichtung als Sachmangel, hat der BGH jetzt näher beleuchtet. Die Rechtfolgen eines Sachmangels kannst du im BGB nachlesen. Die Rücknahme der mangelhaften Sache ist nicht die erste und einzige Folge eines Sachmangels. Als erstes steht dem Verkäufer da das Recht auf Nachbesserung des Mangels zu. Alles andere kommt (vielleicht und soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen) später.
Wir können uns hier noch so sehr über die kriminelle Energie des VW-Konzerns echauffieren. Darum ging es in diesem BGH-Beschluss nicht!
In anderen Fällen sind übrigens schon aus weniger klaren Gründen OT-Beiträge gelöscht worden.
Grüße vom Ostelch
Gut.. das BGH hat auch noch darauf hin gewiesen, dass das Software Update den Mangel nicht unbedingt im Rahmen der Nachbesserung ohne Schaden für den Käufer geeignet ist.
Im Gegenteil es hat sogar in den Raum gestellt, dass sie eine Rücknahme bei Rückzahlung des Vollen Kaufpreises nicht ausschließen würde (was mich schon auch wundert!)
Nichts desto trotz ist dies doch ein ziemlich deutlicher Wind mit dem Zaunpfahl, in welche Richtung das Pferd laufen könnte.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 25. Februar 2019 um 19:07:03 Uhr:
Gut.. das BGH hat auch noch darauf hin gewiesen, dass das Software Update den Mangel nicht unbedingt im Rahmen der Nachbesserung ohne Schaden für den Käufer geeignet ist.
Im Gegenteil es hat sogar in den Raum gestellt, dass sie eine Rücknahme bei Rückzahlung des Vollen Kaufpreises nicht ausschließen würde (was mich schon auch wundert!)
Nichts desto trotz ist dies doch ein ziemlich deutlicher Wind mit dem Zaunpfahl, in welche Richtung das Pferd laufen könnte.
Auch das ist kein Wunder. Das steht im Gesetz:
Zitat:
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
- nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
- nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
- nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Je nach Sachlage ist auch eine Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises eine mögliche Rechtsfolge.
Grüße vom Ostelch
Hi!
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 25. Februar 2019 um 08:58:42 Uhr:
Hellcat, auch du: was brauchst du einen Diesel für 10 K im Jahr?
Brauche ich nicht.
Lebensumstände hatten sich geändert.
HC
Zitat:
Brauche ich nicht.
Lebensumstände hatten sich geändert.HC
Spielverderber😉
Nee, aber im Ernst - du hast vielleicht ein paar Tausender weniger an Wert (buchungsmäßig), ich muss aber bein einem Kauf von einem gebrauchten Benziner ein paar Tausend Euro mehr bezahlen als noch vor Jahren. Schuld ist ab zu fast 100 Prozent die Thematik Fahrverbot und nicht die VW-Sache.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 25. Februar 2019 um 20:32:37 Uhr:
Nee, aber im Ernst - du hast vielleicht ein paar Tausender weniger an Wert (buchungsmäßig), ich muss aber bein einem Kauf von einem gebrauchten Benziner ein paar Tausend Euro mehr bezahlen als noch vor Jahren. Schuld ist ab zu fast 100 Prozent die Thematik Fahrverbot und nicht die VW-Sache.
und durch was wurde das Thema Fahrverbote SO heiß gekocht? - doch wohl nicht am Ende durch Schummelsoftware und falschen Versprechen der Hersteller - VW aber deutlcih als Vorreiter zu nennen!
Hi!
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 25. Februar 2019 um 20:32:37 Uhr:
Zitat:
Brauche ich nicht.
Lebensumstände hatten sich geändert.HC
Spielverderber😉
;-)
Du kannst den Diesel morgen abholen, wenn Du bereit bist, einen Vorvwdieselskandalfahrverbotspreis von 15.000 Eur dafür zu bezahlen.
Ich bestehe gar nicht darauf, ihn zu fahren...
Wenn Du einen Benziner möchtest, kannst Du diesen zur Zeit so günstig wie nie kaufen.
Bei Ford sind 30% Nachlaß auf alle Modelle zur Zeit üblich.
Ich will ja nicht schon wieder Werbung für das neue Auto meiner Frau machen, aber ihr Kuga Benziner mit Allrad, Automatik und guter Ausstattung hat neu mit TZ inkl. WR und 6 Jahren Garantie 27.600 Eur gekostet.
Ein Fiat Tipo Benziner mit 120 PS und Vollausstattung kostet mit TZ 16.000 Eur.
So günstig gab es schon lange keine brauchbaren Autos mehr.
Zitat:
Nee, aber im Ernst - du hast vielleicht ein paar Tausender weniger an Wert (buchungsmäßig), ich muss aber bein einem Kauf von einem gebrauchten Benziner ein paar Tausend Euro mehr bezahlen als noch vor Jahren. Schuld ist ab zu fast 100 Prozent die Thematik Fahrverbot und nicht die VW-Sache.
An den Fahrverboten ist der VW-Dieselskandal mit schuld!
Das ist ja das Problem.
Hätte VW das nicht losgetreten, wären die Ökos niemals so hart und schnell auf den Diesel losgegangen.
HC
Das Geld muss man aber erstmal haben, um sich einen mit TZ zu holen. Zum Vergleich, vor etlichen Jahren haben wir für meinen Opa einen A3 mit TZ und 19km auf dem Tacho für 16.000,-€ gekauft, heute bekommt man dafür nur noch einen Fiat Tipo...
Und was heißt "nur noch"???
Immer noch der Meinung das VAG ach so tolle und so viel bessere Autos baut als alle anderen?