VW-Abgasaffäre

VW

Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:

Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299

NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html

Beste Antwort im Thema

Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme

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Gutachten zu Thermofenstern auch nach dem Softwareupdate:
https://kurier.at/wirtschaft/dieselaffaere-neues-gutachten-eines-wiener-autoexperten-bringt-vw-in-erklaerungsnot/281.314.833

Die Motoren sind schlicht nicht in der Lage, außerhalb von 15-33 °C sauber zu laufen. Andernfalls müsste die Werkstatt regelmäßig das AGR-Ventil reinigen. Bin gespannt auf das Urteil.

Zitat:

@speedy9831 schrieb am 19. August 2017 um 15:56:25 Uhr:


Gutachten zu Thermofenstern auch nach dem Softwareupdate:
https://kurier.at/wirtschaft/dieselaffaere-neues-gutachten-eines-wiener-autoexperten-bringt-vw-in-erklaerungsnot/281.314.833

Die Motoren sind schlicht nicht in der Lage, außerhalb von 15-33 °C sauber zu laufen. Andernfalls müsste die Werkstatt regelmäßig das AGR-Ventil reinigen. Bin gespannt auf das Urteil.

Gut, dass ich ab und zu hier noch reinschaue.

Der Artikel des Tages, Danke. 🙂

Und für alle, die Diesel anderer Hersteller fahren, die neuesten Erkenntnisse des ADAC. Im Realbetrieb!

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 18. August 2017 um 15:17:45 Uhr:


Es gibt zig neue Urteile gegen die VW AG, Händler und Rechtsschutzversicherer:
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Auch die Menge an Urteilen ersetzt nicht die fehlende Rechtskraft. Einige aber glauben dran.

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Ja, ich zB. Und es sind laut Liste von test.de 4 Urteile rechtskräftig (Stand 20.08.2017). Das ist Dir evtl entgangen (nicht schlimm).

Liste:
https://www.test.de/.../

Chronik:
https://www.test.de/.../

Land­gericht Arns­berg, Urteil vom 12.05.2017
Aktenzeichen: I-2 O 264/16
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Der Kläger hatte direkt bei VW einen VW Passat 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rück­tritt hin hat VW den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­metern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Das Urteil ist als eines der ersten im VW-Skandal über­haupt inzwischen rechts­kräftig. VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen (siehe unsere Chronik, 23.06.2017)
[neu 23.06.2017 Rechts­kraft]

Land­gericht Bayreuth, Urteil vom 12.05.2017
Aktenzeichen: 23 O 348/16
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: VW muss einen Audi A5 zurück­nehmen und den Kauf­preis abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten. Außerdem muss VW dem Käufer des Wagens 1 055,58 Euro ersetzen, die der für die Tief­erlegung des Wagens ausgeben hatte, und ihm Finanzierungs­kosten in Höhe von 2 898,33 Euro erstatten. Insgesamt erhält der Mann 32 869,68 Euro. Der Wagen hatte im März 2013 genau 41 381,55 Euro gekostet. Er hatte am Ende 75 310 Kilo­meter auf der Uhr. Das Urteil ist als eines der ersten im VW-Skandal über­haupt inzwischen rechts­kräftig. VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen (siehe unsere Chronik, 23.06.2017)
[neu 23.06.2017 Rechts­kraft]

Land­gericht Braun­schweig, Urteil vom 29.12.2016
Aktenzeichen: 6 O 58/16 *166*
Kläger­vertreter: Rechtsanwalt Dr. Frank König, Leverkusen
Besonderheit: Soweit test.de bekannt, hat erst­mals über­haupt ein deutsches Gericht VW direkt wegen der Lieferung eines Skandal-Autos verurteilt – nicht als Hersteller allerdings, sondern als Verkäufer. Der Käufer, der seinen Wagen direkt von VW gekauft hatte, war nach Ansicht des Land­gerichts Braun­schweig berechtigt, vom Kauf­vertrag zurück­zutreten. VW muss ihm jetzt den Kauf­preis abzüglich Nutzungs­entschädigung erstatten. VW hatte Berufung einge­legt, hat die aber später zurück­genommen. Das Verfahren war beim beim Ober­landes­gericht Braun­schweig unter dem Aktenzeichen: 7 U 17/17 anhängig. Das Urteil des Land­gerichts Braun­schweig ist jetzt rechts­kräftig. VW hat die gesamten Kosten des Verfahrens in Höhe von rund 13 000 Euro zu tragen. Einige weitere Details zum Verfahren auf der Homepage des Klägeranwalts.
[neu 14.08.2017 Rechts­kraft]

Land­gericht Wuppertal, Urteil vom 26.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 156/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Gericht verurteilte die Volks­wagen AG als Verkäuferin eines VW Tiguan Cup 4Motion 2.0 TDI. Der Wagen sei wegen der illegalen Motorsteuerung mangelhaft. Eine Frist für die Nach­erfüllung zu setzen, sei entbehr­lich gewesen; „Eine Nachbesserung war der Klägerin zum Zeit­punkt des Rück­tritts aufgrund des nach­haltig gestörten Vertrauens­verhält­nisses unzu­mutbar“, heißt es in der Urteils­begründung wörtlich. VW habe der Klägerin den Mangel arglistig verschwiegen. Volks­wagen muss jetzt den Wagen zurück­nehmen und den Kauf­preis abzüglich einer auf der Grund­lage von 250 000 Kilo­metern Gesamt­lauf­leistung errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten. Das Urteil ist als eines der ersten im VW-Skandal über­haupt inzwischen rechts­kräftig. VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen (siehe unsere Chronik, 23.06.2017)
[neu 23.06.2017 Rechts­kraft]

Auf der Seite von test.de enthalten die og Infos Links mit weiteren hinweisen der jeweiligen Kanzleien.

Selbst wenn hier vom Kläger teils höhere Nutzungsersatze an den Händler zu zahlen waren für gefahrene km, so zeigen die Urteile, dass es keinen Zweifel für diese Gerichte gab, dass es sich um erheblicher Mängel der Fahrzeuge handelte.

Gut, andere Gerichte sind nicht an diese Urteile gebunden, selbst dasselbe Gericht oder gar dieselbe Kammer (derselbe Senat beim OLG) oder sogar derselbe Richter/Richterin kann später anders urteilen als zuvor (ich kenne das von Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten), aber irgendwann wird sich die Rechtsprechung auch hier festigen, spätestens beim BGH. Und ich werde weiterhin hier Hinweise auf Urteile geben; selbst wenn sich so mancher berufen fühlt, die Sinnhaftigkeit in Frage zu stellen. 😉

Zitat:

@UliBN schrieb am 20. August 2017 um 09:48:14 Uhr:


Und für alle, die Diesel anderer Hersteller fahren, die neuesten Erkenntnisse des ADAC. Im Realbetrieb!

Von Renault/Dacia wurden 14 Fahrzeuge getestet, von BMW/Mini 36 und von VAG 44. Da frage ich mich, wie es um die statistische Signifikanz und Standardabweichung bestellt ist. Aber einige Leute übersehen das womöglich. Was sie womöglich außerdem übersehen: Solche Vergleiche über die ganze Fahrzeugflotte eines Konzerns haben das Problem, dass ein gut abschneider Konzern besonders schadstoffarme Modelle aber gleichzeitig auch schmutzige Modelle haben kann. Interessanter wäre mE eine Darstellung der einzelnen Modelle oder meinetwegen die Angabe eines Medians. Aber das sprengt evtl den Rahmen der ADAC-Infografiken. Es ist gut, dass nicht nur deutsche Hersteller unter die Lupe genommen werden, aber die EU-Kommission ist doch auch an anderen Herstellern dran. Die werden hoffentlich genauso untersucht. Solange die Überprüfungen nationale Aufgabe sind, bleibt zu befürchten, dass da jedes Land versucht, die eigene Industrie bestmöglich zu schützen. Allerdings ist das mE gar nicht Sinn des EU-Gedanken (ich bin überzeugter Europäer).

Wenn Mercedes Motoren von Renault verbaut, ist man unmittelbar an anderen Herstellern dran.

Und nicht übersehen:
Die Gesamtziele werden flottenbezogen ermittelt. So die politischen und rechtlichen Vorgaben. Deswegen gibt es den Massenmarkt mit vielen Fahrzeugen, die sicherstellen, dass trotz Fahrzeugen mit hohem Ausstoß die Gesamtbilanz passt.

Ja, ich verstehe Deinen Einwand schon, aber es wird damit halt weiterhin auch "Stinker" selbst von "guten" Herstellern geben, oder nicht? Ich finde dieses Geschachere zwischen Politik, Gesetzgeber und Herstellern bzgl der Betrachtung über die ganze Flotte verfehlt (aber ich mag mich ja irren).

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. August 2017 um 10:03:09 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 20. August 2017 um 09:48:14 Uhr:


Und für alle, die Diesel anderer Hersteller fahren, die neuesten Erkenntnisse des ADAC. Im Realbetrieb!
Von Renault/Dacia wurden 14 Fahrzeuge getestet, von BMW/Mini 36 und von VAG 44. Da frage ich mich, wie es um die statistische Signifikanz und Standardabweichung bestellt ist. Aber einige Leute übersehen das womöglich. Was sie womöglich außerdem übersehen: Solche Vergleiche über die ganze Fahrzeugflotte eines Konzerns haben das Problem, dass ein gut abschneider Konzern besonders schadstoffarme Modelle aber gleichzeitig auch schmutzige Modelle haben kann. Interessanter wäre mE eine Darstellung der einzelnen Modelle oder meinetwegen die Angabe eines Medians. Aber das sprengt evtl den Rahmen der ADAC-Infografiken. Es ist gut, dass nicht nur deutsche Hersteller unter die Lupe genommen werden, aber die EU-Kommission ist doch auch an anderen Herstellern dran. Die werden hoffentlich genauso untersucht. Solange die Überprüfungen nationale Aufgabe sind, bleibt zu befürchten, dass da jedes Land versucht, die eigene Industrie bestmöglich zu schützen. Allerdings ist das mE gar nicht Sinn des EU-Gedanken (ich bin überzeugter Europäer).

Bin definitiv bei dir. Deine Ausführungen über die statistische Signifikanz teile ich auch, aber es handelt sich eben um Stichproben.

Verpflichtende RDE-Tests werden ja erst noch eingeführt und bis es so weit ist, müssen wir wohl dieses Provisorium zur Kenntnis nehmen.

Und ich bin sicher, dass es bei der flächendeckenden Einführung der RDE-Tests noch viele Unregelmäßigkeiten geben wird.

An den Grafiken sieht man doch sehr schön das komplette "Staatsversagen". Euro Norm 6 ist nix wert. Laborwerte sind für die Tonne. Die Spreizung in der Realität ist extrem hoch. Die politisch Verantwortlichen sitzen Ihre Ärsche in diversen Parlamenten in Brüssel und den Ländern platt. Du wirst Euro 4 Autos finden, die in der Realität sauberer sind als ein nagelneues gerade zugelassenes Euro 6 Auto. Die ersten, der rüstigen Rentner werden jetzt verschrottet. Sauber.

Artikel:
Dieselmotoren im Test - Import-Autos haben den höchsten Schadstoffausstoß
http://www.focus.de/.../...meisten-hersteller-versagen_id_7491558.html

Artikel:
Hohe Schäden durch Abgas-Skandal - Händler wollen VW verklagen
http://www.n-tv.de/.../...ler-wollen-VW-verklagen-article19992025.html

Wird es Zeit das Dobrindt geht ?

Artikel:
"Jede Distanz verloren" - Dobrindt empört mit Werbung für Autobauer
http://www.n-tv.de/.../...-Werbung-fuer-Autobauer-article19992197.html

Abgasaffäre - Ingenieur belastet Audi-Vorstand
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/audi-affaere-101.html

Zitat:

@solka schrieb am 19. August 2017 um 10:05:58 Uhr:


Artikel:
VW-Ingenieur drohen drei Jahre Gefängnis in den USA
http://www.handelsblatt.com/.../20210742.html

BESTELLSTOPP BEIM PORSCHE PANAMERA - Vorübergehend keine Diesel
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...d-keine-diesel-12259668.html

Schweiz verhängt Zulassungsstopp für manipulierte Porsche-Cayenne-Wagen
http://www.epochtimes.de/.../...te-porsche-cayenne-wagen-a2193805.html

Wenn Porsche die V8-TDI nicht mehr verkauft, wie lange wirds dauern bis Audi nachzieht?

Zitat:

@Uli745 schrieb am 20. August 2017 um 20:03:08 Uhr:



Wenn Porsche die V8-TDI nicht mehr verkauft, wie lange wirds dauern bis Audi nachzieht?

Solange bis ihnen eine Behörde in die Quere kommt, vermutlich also garnicht. Porsche hat das Vertrauen in die Audi Motorenentwicklung verloren, darum prüfen sie jetzt ganz genau selbst nach. Solange die Nachprüfungen dauern ist die Bestellung von den Dieseln ausgesetzt. Sie wollen jeden weiteren Schaden von der Marke Porsche fernhalten und sind stinksauer auf Audi.

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