VW-Abgasaffäre

VW

Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:

Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299

NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html

Beste Antwort im Thema

Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme

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Die Frage ist, wer diese 40 % ermittelt hat. Und was wer jetzt plötzlich alles geltend macht. Vll.auch eine Reifenpanne?

In einer Umfrage machen sogar 50% Probleme.

Gerade gefunden, obwohl das schon etwas älter ist:

http://www.lydianinz.at/1933/vw-probleme-nach-update/

http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/volkswagen-abgasskandal-vw-kunden-klagen-ueber-probleme-nach-abgas-rueckruf/14631024-all.html

Mehr kann man in unseriöser Berichterstattung nicht manipulieren.
Alle 135 Befragten haben ihre Rechte an MyRight abgetreten. Und die Befragten werden als Maßstab genommen. Bei 100.000en Umrüstungen wirklich 50 %? Da habe ich in der Schule wohl gepennt.
Der Erfolg: Jeder Betroffene googelt nach MyRight. Und die reiben sich die Hände.
Einige haben angeblich etwas festgestellt. Und können den Mehrverbrauch auch noch genau beziffern.
Der ADAC hat gemessen. 2,5% Mehrverbrauch. Bei 7 Litern Normalverbrauch jetzt 0,175 Liter mehr. Sagenhaft, was wir Verbraucher so einfach messen können.

Auch ich habe Zweifel, dass 50% aller betroffenen Kfz nach der Umrüstung Probleme haben, wenn man diese Stichprobe wählt. Es könnten weniger aber auch mehr sein, wenn man auch zukünftige Verschleißerscheinungen berücksichtigt. 😉

Es ist aber auch egal, weil ja jeder selbst entscheiden muss, was er will.

Mich stört bei MyRight, dass es eine Massenabfertigung ist und vom "Gewinn" ein Drittel(?) anzutreten ist. Aber so funktioniert das System halt. Ich bevorzuge eine gute Kanzlei meines Vertrauens. 🙂

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Die ideale Gelddruckmaschine ohne Risiko.
Für mich bezeichnend, dass es immer die gleichen Medien sind, die dazu ihr Sponsering als Manipulation zur Panikmache mit Lösungsangebot verbreiten.
Leider bekommt damit der eigentlich richtige Kern der Unsicherheit den gegenteiligen Beigeschmack. Und viele fallen drauf rein.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article162965145/Wie-deutsche-Staatsanwaelte-Dieselgate-verschlafen-haben.html

Solange es nicht gerichtsfest ist, dass VW gegen bestehende Gesetze verstoßen hat, wird das Spiel weitergehen. Und solange wird die Staatsanwaltschaft herumeiern.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind gefordert.

Wenn Du mit "Solange es nicht gerichtsfest ist..." meinst, dass die bisherigen verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen noch nicht rechtkräftig geworden sind, stimme ich Dir zu. Man muss einfach geduldig abwarten, was die OLGs oder ggf. irgendwann einmal der BGH dazu urteilen.

Wenn Du das aber eher allgemein formuliert hast, ist einzuwenden, dass es ja schon positive Entscheidungen auf LG-Ebene gibt und auch zumindest 2 PKH-Bewilligungen von OLGs (Celle und Hamm, meine ich).

Hier noch ein Hinweis auf ein Urteil des

LG Düsseldorf vom 09.05.2016, 23 O 195/15

- Thema (zitiert von Einträgen bei dejure):

Zitat:

Erwerb eines Fahrzeugs mit Rußpartikelfilter - Aufklärungspflicht

Zitat:

Regelmäßig Freibrennen des Diesel-Rußpartikelfilters notwendig: Verkäufer trifft eine Hinweispflicht

Zitat:

Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw aufgrund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen wegen Verletzung der Hinweispflicht und Beratungspflicht

Zitat:

Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autokauf - hier zur Freibrennfahrten

Vielleicht für den Einen oder die Andere hier interessant...

Hier geht es mal ausnahmsweise um Marketing Verfehlungen, statt um Motoren und Gerichtsverfahren:

http://www.wuv.de/blogs/mrmedia/werbekunde_volkswagen_eine_einzige_bittere_farce

Ich meine keine Gerichtsurteile als Einzelfallentscheidung, sondern die Einstufung der Manipulationen als zweifelsfreien Vertoß gegen bestehende rechtliche Bestimmungen. Und da sind zum Beispiel in D das KBA oder das vorgesetzte Ministerium gefordert oder aber die zuständigen Behörden der EU.
Das würde die Position der Käufer stärken und VW zum Handeln zugunsten der Käufer zwingen.

Aus einem anderen MT-Thread:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 21. März 2017 um 14:46:12 Uhr:


http://www.maz-online.de/.../...aere-Haendler-soll-Skoda-zuruecknehmen

Abgasaffäre: Händler soll Škoda zurücknehmen

Das Landgericht Neuruppin verhandelt einen ersten Fall in der Diesel-Affäre des VW-Konzerns. Die Käuferin eines Škoda fordert von ihrem Autohaus in Neuruppin, dass es den Wagen mit der „Schummelsoftware“ zurücknimmt. Auch das Gericht riet dem Autohaus, genau das zu tun. Ein Urteil gibt es in diesem Fall noch nicht.

.

.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 21. März 2017 um 18:26:57 Uhr:


http://www.presseportal.de/pm/105254/3591607

VW Skandal-Sensationsurteil durch Landgericht Offenburg: 3 O 77/16 (nicht rechtskräftig)

Händler muss neuen VW Tiguan liefern gegen Rückgabe des manipulierten PKW ohne Nutzungsentschädigung

Ich kringel mich gerade vor Lachen:

Zitat:

...fabrikneues typenidentisches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug VW Tiguan, FIN: nachzuliefern...

Wie soll das Urteil, wenn es denn mal rechtskräftig wird, überhaupt umgesetzt werden. Die zwischenzeitlichen Modelljahreswechsel machen es unmöglich.

Übrigens: Das Urteil ist von der Kanzlei des Klägers veröffentlicht.

Vor Gericht ist man wie auf hoher See: Allein in Gottes Hand.

Das ist doch offensichtlich und nichts Besonderes. Du musst das aus juristischer Sicht sehen: Der Richter der 1. Instanz fällt sein Urteil in seinem Ermessen. Es ist nicht seine Aufgabe, in seinem Urteil zu berücksichtigen, was im Falle der Berufung alles anders kommen kann. Wenn es das Modell schon zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr geben sollte, würde ein Richter sehr wahrscheinlich anders urteilen, z.B. mit der Maßgabe, dass das Ersatzfahrzeug möglichst identisch sein sollte. Das ist bei anderen Verbrauchsgütern m.E. auch nicht anders.

Der Audi Chefstuhl wackelt.

Artikel:
Aufsichtsrat will über Dieselgate-Razzien beraten
http://www.handelsblatt.com/.../19548430.html

@UliBN:
Hier noch ein passendes Zitat aus dem Urteil zur Frage, ob später (wann auch immer - ggf. dauert es bei Berufungen/Revisionen Jahre) ein ähnliches Ersatzfahrzeug überhaupt noch lieferbar ist:

Zitat:

(1) Vorliegend lag eine Gattungsschuld vor. Eine Ersatzlieferung wird erst dann unmöglich, wenn die gesamte Gattung untergegangen bzw. mangelhaft ist (Palandt/Weidenkaff, BGB, 76. Aufl., § 439 Rn. 15). Im Streitfall ist zwar davon auszugehen, dass alle Fahrzeuge des Typs Tiguan aus der 1. Baureihe mit dem Dieselmotor EA 189 mangelbehaftet sind.

(2) Die Nachlieferung ist aber durch die Überlassung eines Fahrzeugs der aktuellen Baureihe des Tiguans, also des "Tiguan II", mit dem anderen Motor möglich. Der Auffassung der Beklagten, dass die Fahrzeuge der aktuellen Serienproduktion des Typs Tiguan einer anderen Gattung angehören, kann nicht gefolgt werden. Eine Gattung bilden alle Gegenstände, die durch gemeinschaftliche Merkmale (Typ, Sorte, u.U. auch Preis) gekennzeichnet sind und sich dadurch von anderen Gegenständen abheben. Über die Abgrenzung entscheidet der Parteiwille (Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 243 Rn. 2). Im Streitfall ist demnach die Regelung unter 6. der Neuwagen-Verkaufsbedingungen der Beklagten, die unstreitig in den Kaufvertrag mit einbezogen waren, zu berücksichtigen. Dort heißt es u.a.: "Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte begründet werden."

[...] Diese Änderungen sind jedoch nicht so erheblich, dass man davon ausgehen könnte, dass der "Tiguan II" einer eigenen Gattung angehören würde. [...]

Die Abweichungen sind gesamt als gering zu bewerten und wären dem Kunden nach Ziffer 6 der Neuwagen-Verkaufsbedingungen zuzumuten, falls die Volkswagen AG nach der Bestellung, aber vor der Auslieferung des Fahrzeugs an den Kläger die Produktion des "Tiguan I" eingestellt und auf den "Tiguan II" umgestellt hätte. [...] Zudem verpflichtet Ziffer 6 der Neuwagen-Verkaufsbedingungen den Käufer gerade, auch Konstruktions- und Formänderungen hinzunehmen, sofern diese für ihn zumutbar sind, was hier wie ausgeführt angesichts der nur geringen optischen und technischen Veränderungen vorliegt.

Der Käufer hat also Konstruktions- und Formänderungen hinzunehmen. Es gibt m.E. keine ersichtlichen Gründe (und so lese ich es aus dem Urteil heraus), weshalb für VW etwas anderes gelten sollte. D.h., wenn VW zur Ersatzlieferung aus der Neuwagenproduktion verpflichtet ist, gilt dies auch, wenn der "Tiguan I" nicht mehr produziert wird, dafür aber der "Tiguan II".

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