Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
LG Köln, Urteil vom 02.03.2017 – 2 O 317/16 (PS)
Man beachte den amtlichen Leitsatz:
Zitat:
Ein Kraftfahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn die Motorsteuerung so programmiert ist, dass der Stickoxidausstoß nur auf den Prüfstand reduziert wird. Ein solcher Sachmangel ist erheblich, auch wenn er mit einem geringen Kostenaufwand durch ein Software-Update behoben werden kann. Die Erheblichkeit des Sachmangels folgt insbesondere aus der Arglist der Herstellerin. Auch beim Kauf von einem freien nicht vertraglich mit der Herstellerin verbundenen Händler spielt die Arglist der Herstellerin eine Rolle für die Erheblichkeit des Sachmangels, wenn dieser nur durch ein von der Herstellerin bereitgestelltes Software-Update behoben werden kann.
Quellen:
https://dejure.org/2017,5660https://www.justiz.nrw.de/.../2_O_317_16_Urteil_20170302.htmlDas dürfte m.E. die Chancen vieler betroffener Kfz-Halter verbessern.
Es sind mindestens 2 Klagen beim VG Schleswig anhängig: 3 A 26/17 und 3 A 30/17
Ein Sprecher des zuständigen Verwaltungsgerichts Schleswig konnte einen Eingang der Klage der Umwelthilfe noch nicht bestätigen. Dort sind bereits zwei andere Klagen der Organisation gegen das Bundesamt anhängig. "Ein Termin steht aber noch nicht fest."
Die Umwelthilfe will das KBA mit einer anderen Klage aus dem Oktober 2016 dazu verpflichten, die Typzulassung für ein Modell des Opel-"Insignia" zurückzunehmen (Az.: 3 A 26/17 und 3 A 30/17). Eine dritte Klage der Organisation aus dem Januar 2016 zielt dagegen darauf ab, Akteneinsicht im Falle der Rückruf-Anordnung für VW-Dieselfahrzeuge zu erhalten (Az. 6 A 48/16).
Quelle:
http://www.n-tv.de/.../...erneut-in-Abgas-Affaere-article19745188.html
Im Verfahren am LG Braunschweig (6 O 184/16) - Termin war für den 27.03.2017 angesetzt - scheinen Vergleichsverhandlungen zwischen den streitenden Parteien (Käufer gegen VW als Hersteller) stattzufinden, denn der Termin wurde aufgehoben:
http://...unschweig.niedersachsen.de/.../...esel-thematik--152089.html
https://...braunschweiger-zeitung.de/.../...usterklage-gegen-Audi.html
VW-Abgas-Manipulation: erste Musterklage gegen Audi
Auszug:
Berlin Der Richter a.D. und Amtschef im Verkehrsministerium in Stuttgart a.D. Hartmut Bäumer verklagt Audi und Volkswagen im Rahmen des VW-Abgasskandals.
Mit Unterstützung der Internetplattform My-right.de und den Anwälten der US-amerikanischen Starkanzlei Hausfeld will der Richter a.D. und Amtschef im Verkehrsministerium in Stuttgart a.D. Hartmut Bäumer seine Ansprüche gegen den zum VW Konzern gehörigen Autobauer Audi durchsetzen. Das teilt das Pressebüro von My-right.de mit. Am heutigen Donnerstag wurde Klage am Landgericht Berlin eingereicht. Bäumer ist Eigentümer eines Audi A4 Avant 2.0 TDI mit EA 189 EU 5 Motor und damit von der VW-Abgas-Manipulation betroffen.
„Mir geht es vor allem um Gerechtigkeit für die geschädigten Verbraucher“, kommentiert Bäumer seine Klage. „Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland Unternehmen wissentlich manipulierte Autos verkaufen. Ich bin von Audi regelrecht belogen worden. Und dann wird man mit einem Softwareupdate abgespeist. Das ist nicht in Ordnung. Schlimmer noch, die Risiken werden auf die Verbraucher abgewälzt und die Politik nimmt dieses billigend in Kauf“, äußert er sich in der Pressemitteilung
Bisher ist unklar, welche Auswirkungen das von Audi und den anderen betroffenen VW-Marken durchgeführte Softwareupdate auf die Leistungsfähigkeit und Lebensdauer des Motors und die Verschleißteile hat. VW gibt explizit keine Garantie darauf, dass das Softwareupdate nicht zu einer Verkürzung der Lebensdauer des Autos führt. Kosten für eventuelle Reparaturen und die Wertminderungen des Fahrzeuges trägt der Verbraucher. Hinzu kommt, dass Audi seine mit Abgasmanipulationssoftware ausgerüsteten Fahrzeuge ohne gültige Übereinstimmungs-bescheinigung und Betriebserlaubnis verkauft hat. Hierauf stützt sich auch die Klage von Bäumer. „In den USA wurden alle Kunden pauschal entschädigt. In Deutschland ist VW nicht dazu bereit - obwohl der Sachverhalt der gleiche ist. Wir werden behandelt wie Kunden zweiter Klasse“, so Bäumer.
„VW lässt seine Kunden bewusst im Ungewissen, wartet auf Verjährung und setzt darauf, dass die Beweisführung für einen einzelnen Kläger bei solchen Verfahren zu aufwändig ist. So werden Verbraucher abgeschreckt, Ihre Rechte wahrzunehmen“ sagt Jan-Eike Andresen, Jurist und Mitgründer von My-right.de. Der Rechtsdienstleister setzt die Rechte von Verbrauchern durch und nimmt ihnen das Kostenrisiko ab. Über die Website www.my-right.de können sich betroffene Verbraucher ohne Kostenrisiko einer Klage gegen VW anschließen. Im Erfolgsfall erhält myRight 35 Prozent der Entschädigung. Sollten die Gerichte anders entscheiden, entstehen für die Verbraucher keine Kosten. „Wir wollen den Menschen die Möglichkeit geben, Ihre Rechte gegenüber VW wahrzunehmen, ohne ein Kostenrisiko einzugehen“ erläutert Andresen das Modell. Bereits heute vertritt das Unternehmen die Ansprüche von weit über 20 000 Klägern - und wöchentlich kommen Kläger im dreistelligen Bereich hinzu.
Ähnliche Themen
Danke! Dasselbe dort:
http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-1139113.html
"Volkswagen-Manager bleibt in Amerika in Haft
Dem früheren VW-Manager Oliver Schmidt droht in den Vereinigten Staaten womöglich eine lange Haftstrafe. Ein Richter lehnte nun den Antrag ab, ihn gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen.
..."
Mehr dazu dort:
http://www.faz.net/.../...ager-bleibt-in-amerika-in-haft-14928255.html
"Staatsanwaltschaft durchsucht Räume von Jones Day
VW attackiert Staatsanwaltschaft München nach Razzia bei Audi und der Anwaltskanzlei Jones Day: Das Vorgehen sei inakzeptabel, sagt der Konzern.
..."
Mehr dazu hier bei MT:
http://www.motor-talk.de/.../...cht-raeume-von-jones-day-t5976282.html
Landgericht Köln, Urteil vom 02.03.2017
Aktenzeichen: 2 O 317/16 (nicht rechtskräftig)
Klägerinvertreterin: Rechtsanwältin Nurdan Ertogan, Köln
Besonderheit: Das Landgericht Köln verurteilte einen freien Autohändler zur Erstattung des Kaufpreises für VW Passat 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Leitsatz zum Urteil: „Ein Kraftfahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn die Motorsteuerung so programmiert ist, dass der Stickoxidausstoß nur auf den Prüfstand reduziert wird. Ein solcher Sachmangel ist erheblich, auch wenn er mit einem geringen Kostenaufwand durch ein Software-Update behoben werden kann. Die Erheblichkeit des Sachmangels folgt insbesondere aus der Arglist der Herstellerin. Auch beim Kauf von einem freien nicht vertraglich mit der Herstellerin verbundenen Händler spielt die Arglist der Herstellerin eine Rolle für die Erheblichkeit des Sachmangels, wenn dieser nur durch ein von der Herstellerin bereitgestelltes Software-Update behoben werden kann.“
[neu 17.03.2017 Klägerinvertreterin ergänzt]
Landgericht Regensburg, Urteil vom 04.01.2017
Aktenzeichen: 7 O 967/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: So verbraucherfreundlich hat bisher noch kein Gericht entschieden. Michael Hammer, Vorsitzender der 7. Kammer des Landgerichts Regensburg, verurteilte ein Autohaus dazu, dem Käufer eines Seat Alhambra 2.0 TDI einen nagelneuen Wagen des gleichen Typs liefern und den alten zurückzunehmen. Begründung: Der Käufer dürfe wählen, ob er Nachbesserung oder Neulieferung fordere. Die Neulieferung darf der Händler nur verweigern, wenn sie für ihn mit im Verhältnis zur Bedeutung des Mangels unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und die Nacherfüllung für den Kläger keine erheblichen Nachteile bringt. Daran fehle es, urteilte Michael Hammer. Zum einen sei der Mangel erheblich. Wenn die Nachrüstung unterbleibt, muss der Kläger damit rechnen, dass ihm die Zulassung für den Wagen entzogen wird und er ihn nicht mehr benutzen darf. Außerdem sei zweifelhaft, ob die Nachrüstung ohne Nachteile möglich sei, und schon die Zweifel daran müsse der Kläger nicht akzeptieren. Besonderheit des Nachlieferungsanspruchs: Besitzer von Skandalautos müssen sich keine Entschädigung für bereits vor der Nachlieferung gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
[neu 17.03.2017: Ergänzung zur Besonderheit des Nachlieferungsanspruchs]
Landgericht Stralsund, (Versäumnis-)Urteil vom 10.03.2017
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Erneut ein wünschenswert verbraucherfreundliches Urteil: Ein Autohaus aus dem Raum Stralsund muss dem Käufer eines Skoda Superb Combi 2.0 TDI einen fabrikneuen Wagen mit korrekter Abgassteuerung liefern. Eine Entschädigung für die mit dem Skandalauto bereits gefahrenen Kilometer muss er sich nicht anrechnen lassen. Außerdem stellte das Gericht fest, dass das Autohaus sich mit der Rücknahme des alten Wagens im Verzug befindet und es die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte des Klägers bezahlen muss. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Das beklagte Autohaus hat sich zunächst nicht verteidigt. Das Gericht prüft dann nur auf der Grundlage der Darstellung des Falls durch den Kläger, ob ihm die geltend gemachten Ansprüche zustehen. Das verurteilte Autohaus kann - und wird wohl auch - Einspruch einlegen und seine Einwände zur Geltung bringen.
[neu 17.03.2017]
Quelle:
https://www.test.de/.../
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. März 2017 um 20:08:23 Uhr:
VW-Softwareupdate hält Umweltvorschriften nicht ein:http://www.deutschlandfunk.de/...softwareupdate-haelt.1939.de.html?...
http://www.deutschlandfunk.de/...softwareupdate-haelt.1783.de.html?...
Das bestätigt mir, dass meine Zweifel an der Nachrüstung berechtigt sind und ich gut beraten war, nicht nachrüsten zu lassen - trotz Androhungen von Stilllegung etc.
Kriegt unser Superminister Alex eigentlich auch seine volle Boni von VW oder wird die gekürzt?
http://www.rp-online.de/.../...t-vw-und-vertragshaendler-aid-1.6702763
Mönchengladbach
Dieselfahrer verklagt VW und Vertragshändler
Am Donnerstag, 23. März, gibt es einen Güte- und Verhandlungstermin vor der 10. Zivilkammer. Der Käufer eines VW-Diesel-Fahrzeugs will sein Geld zurück und verklagte deshalb VW und einen Vertragshändler. Er ist nicht der Einzige. Zurzeit seien etwa 20 weitere Verfahren am Mönchengladbacher Landgericht anhängig, sagt Sprecher Jan-Philip Schreiber.
Zitat:
Arnsberg: Sieben Klagen nach VW-Abgasskandal
Von Arndt Brunnert
- Sieben Klagen zum VW-Abgasskandal vor dem Landgericht Arnsberg
- Richter befassen sich am Freitag (03.03.2017) mit den Fällen
- Mehrere Käufer verklagen Autohäuser oder den VW-Konzern
- Sie fordern Schadenersatz, neue Autos oder die Rückgabe ihrer Wagen
...
Verklagt haben die Käufer Autohäuser und in zwei Fällen auch den Konzern selbst. Der bestreitet negative Folgen der Nachrüstung. Möglicherweise wird das Gericht auch Gutachter damit beauftragen, die Folgen der Nachrüstung zu untersuchen.
Mehr dazu dort:
http://www1.wdr.de/.../klagen-vw-abgasskandal-arnsberg-100.html
Die Urteilsverkündung ist für den 24.03.2017 geplant, also kommenden Freitag:
http://www.radiosauerland.de/.../-a4d0ae4a99.html
Hoffentlich werden die Urteile dann auch veröffentlicht. Falls nicht, kann man ggf. bei der Geschäftsstelle des LG anonymisierte Abschriften erbitten.
Es kann aber auch sein, dass sich VW bzw. die Händler mit den Klägern unter Vereinbarung von Stillschweigen großzügig einigen, damit keine weiteren verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen publik werden.
Und es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Klagen (oder einige davon) vom Gericht abgewiesen werden.
Wie auch immer - die Urteilsbegründungen zu erfahren, wäre schon prima.
http://www.maz-online.de/.../...aere-Haendler-soll-Skoda-zuruecknehmen
Abgasaffäre: Händler soll Škoda zurücknehmen
Das Landgericht Neuruppin verhandelt einen ersten Fall in der Diesel-Affäre des VW-Konzerns. Die Käuferin eines Škoda fordert von ihrem Autohaus in Neuruppin, dass es den Wagen mit der „Schummelsoftware“ zurücknimmt. Auch das Gericht riet dem Autohaus, genau das zu tun. Ein Urteil gibt es in diesem Fall noch nicht.
http://www.presseportal.de/pm/105254/3591607
VW Skandal-Sensationsurteil durch Landgericht Offenburg: 3 O 77/16 (nicht rechtskräftig)
Händler muss neuen VW Tiguan liefern gegen Rückgabe des manipulierten PKW ohne Nutzungsentschädigung