VW-Abgasaffäre
Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:
Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299
NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html
Beste Antwort im Thema
Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme
1554 Antworten
Aber hallo - natürlich mit Stillschweigen. Aber das kostet auch extra - genauso wie beim Kredit-Widerrufsjoker. 😉
Klage gegen Audi: http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-1139113.html
Außerdem:
"Volkswagen-Manager bleibt in Amerika in Haft
Dem früheren VW-Manager Oliver Schmidt droht in den Vereinigten Staaten womöglich eine lange Haftstrafe. Ein Richter lehnte nun den Antrag ab, ihn gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen.
..."
Mehr dazu dort:
http://www.faz.net/.../...ager-bleibt-in-amerika-in-haft-14928255.html
Oha 😁
Artikel:
Abgasaffäre - VW-Manager bleibt bis 2018 in Haft
http://www.spiegel.de/.../...er-bleibt-bis-2018-in-haft-a-1139126.html
Ähnliche Themen
"Staatsanwaltschaft durchsucht Räume von Jones Day
VW attackiert Staatsanwaltschaft München nach Razzia bei Audi und der Anwaltskanzlei Jones Day: Das Vorgehen sei inakzeptabel, sagt der Konzern.
..."
Mehr dazu hier bei MT:
http://www.motor-talk.de/.../...cht-raeume-von-jones-day-t5976282.html
Landgericht Stralsund, (Versäumnis-)Urteil vom 10.03.2017
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Erneut ein wünschenswert verbraucherfreundliches Urteil: Ein Autohaus aus dem Raum Stralsund muss dem Käufer eines Skoda Superb Combi 2.0 TDI einen fabrikneuen Wagen mit korrekter Abgassteuerung liefern. Eine Entschädigung für die mit dem Skandalauto bereits gefahrenen Kilometer muss er sich nicht anrechnen lassen. Außerdem stellte das Gericht fest, dass das Autohaus sich mit der Rücknahme des alten Wagens im Verzug befindet und es die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte des Klägers bezahlen muss. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Das beklagte Autohaus hat sich zunächst nicht verteidigt. Das Gericht prüft dann nur auf der Grundlage der Darstellung des Falls durch den Kläger, ob ihm die geltend gemachten Ansprüche zustehen. Das verurteilte Autohaus kann - und wird wohl auch - Einspruch einlegen und seine Einwände zur Geltung bringen.
[neu 17.03.2017]
Quelle:
https://www.test.de/.../
Leider wurde kein Az. angegeben.
Und das gleiche Gericht hat auch schon etwas anderes gesagt:
Geschädigte im VW Skandal müssen vor dem Rücktritt Gelegenheit zur Nachbesserung geben
Arglistige Täuschung dem Händler nicht zuzurechnen (Landgericht Stralsund, Urteil vom 03.03.2016, Az. 6 O 236/15).
Könnte der gleiche Fall sein.
Das kann nicht dasselbe Verfahren sein:
LG Stralsund, 03.03.2016 - 6 O 236/15:
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...
Und es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn der Kläger die "falschen" Forderungen stellt, wird die Klage abgewiesen. Und es kommt tatsächlich vor, dass verschiedene Kammern eines LGs bzw. verschiedene Senate eines OLGs unterschiedlich urteilen, selbst wenn die Fälle (nahezu) identisch sind. Das nennt man richterliche Unabhängigkeit.
Artikel:
Führt das VW-Update zu Folgeschäden?
http://www.freiepresse.de/.../...e-zu-Folgeschaeden-artikel9860195.php
Erster Gedanke, ob da einer das sinkende Schiff verlassen will ?
Anteilsverkauf - Ferdinand Piëch will bei VW aussteigen
http://www.spiegel.de/.../...-bei-volkswagen-aussteigen-a-1139215.html
Ist aber sehr wohl möglich, da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, also kein Sachurteil. Wäre aber schon merkwürdig, wenn vor dem gleichen Gericht zwei gleiche Fahrzeuge gleichzeitig behandelt werden.
Aber eigentlich auch egal. Nur eines von etlichen Urteilen ohne Bestandskraft. Die Begründung ist aber interessant zu lesen. Kein Kostenausgleich für die Nutzung.
Habe ich jetzt Tomaten auf den Augen? Auch wenn nur zu dem einen Urteil des LG Stralsund ein Az. bekannt ist, sind es doch 2 verschiedene Daten. Das kann also unmöglich dasselbe Verfahren sein, oder?
Artikel:
Razzien wegen Abgasaffäre - Ermittler haben Audi-Chef Stadler im Visier
http://www.spiegel.de/.../...n-rupert-stadler-im-visier-a-1139402.html
Artikel:
VW-Dieselfahrer klagen - Ruckeln und Rasseln nach dem Update
http://www.tagesspiegel.de/.../19504236.html
Ermittler auch bei VW-Chef und Audi-Chef
https://www.welt.de/.../Ermittler-auch-bei-VW-Chef-und-Audi-Chef.html
Razzien nicht nur bei Audi - Polizei soll auch VW-Chef besucht haben
http://www.n-tv.de/.../...h-VW-Chef-besucht-haben-article19753494.html
Der Tagesspiegel als Werbeplattform für eine Kanzlei. Und von der reißerischen Überschrift bleiben im Artikel ganz am Ende dann nur Einzelfälle übrig.
Aber jede misslungene Umrüstung ist eine zuviel. VW könnte eine Garantie geben, wenn man der Sache so sicher ist.
Zitat:
@UliBN schrieb am 19. März 2017 um 15:03:56 Uhr:
VW könnte eine Garantie geben, wenn man der Sache so sicher ist.
Genau um das geht es. Habe selbst schon in einem anderen Forum von bis zu 40% Reklamationsquote der Kunden nach dem Update gelesen. Dazu zählen aber sicher nicht immer schwere Defekte.