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Vorwurf Fahrerflucht Polizei kam nicht nach Hause

Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil angeblich mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Fahrerflucht begangen wurde.

An dem besagten Tag bin ich nicht selbst gefahren, habe aber den Fahrer darauf angesprochen, welcher schwört, dass nichts passiert ist. Das Fahrzeug weißt auch keinerlei Beschädigungen auf.

Was mich allerdings wundert, in der Vorladung werde ich gebeten, das Fahrzeug für eine spurentechnische Untersuchung mitzubringen.

Ist das nicht ungewöhnlich? Ich dachte die Polizei kommt bei sowas immer sofort nach Hause und schickt keinen Brief mit einem Termin in 2 Wochen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:


...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.

Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".

Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!

sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.

Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.

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Zitat:

@AndreCar schrieb am 11. August 2018 um 01:37:06 Uhr:


Die Lage ist ernüchterned. Ende.

Vor allem deine Expertisen in diesem Thread waren "ernüchterned". Over.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 01:36:01 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 01:19:51 Uhr:


Als Zeuge muss er seit Mitte 2017 zwingend der Vorladung folgen.

Das hängt also vom Verfahrensstand und vom Wortlaut der Ladung ab, es dürfte hier aber nicht zutreffend sein.

Wie immer bei MT dank unzureichender Information des TE nur Spekulation.

Von daher umso schlimmer, hier aus unklarer Faktenlage heraus zu empfehlen einfach fern zu bleiben 😉

Zum xten Mal ist hier bei MT leider niemand in der Lage, den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht herauszuarbeiten. Zivilrechtlich geht es darum, ob es einen Unfall und ob es einen Schaden gegeben hat. Da der TE nach eigener Aussage nicht gefahren ist, könnte er entspannt den Polizeitermin wahrnehmen. Dann wäre wenigstens der Weg für eine Regulierung des Schadens über die Versicherung des Fahrzeuges frei.

Strafrechtlich braucht er ganz sicher keinen Anwalt, denn er ist ja nicht gefahren. Er muss nicht der Vorladung folgen, wäre allerdings als Zeuge zur Aussage über den Fahrer verpflichtet, wenn das kein naher Verwandter war.

Im Ergebnis kann dem TE nichts passieren, wenn er den Termin wahrnimmt. Und da nach Aussage des wirklichen Fahrers ja auch gar nichts war, gibt es auch keinen Grund, diesen schützen zu müssen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. August 2018 um 06:55:43 Uhr:


Er muss nicht der Vorladung folgen,

Bis auf den zitierten Satz (der nur Spekulation ist) soweit korrekt.

Ich finde einen Teil der Antworten hier bedenklich.

Da wird von Klappe halten und dergleichen gesprochen.

Es geht hier um die Mitwirkung bei der aufklärung einer möglichen Straftat.

Die selben denken und reden sicher ganz anders, wenn sie von einem Schaden mit Fahrerflucht betroffen wären.

Wenn nix ist, dann ist nix.

Wenn aber was ist, dann gehört auch ein Freund darüber aufgeklärt, dass man zu so etwas stehen muss.

Was ich hier vermute: Es gibt nur eine mehr oder weniger vage Beschreibung des Unfallflüchtigen/Fahrzeug.
Eventuell ist der Fahrzeugtyp nicht so häufig und die Polizei versucht nun, alle Fahrer vorzuladen.
Dem kann man Folge leisten, muss man aber nicht.
Ich für meine Person würde den Termin wahrnehmen, da ich ja nichts zu befürchten habe. Und kann gleichzeitig den Täterkreis weiter einschränken.
Es sei denn, man empfindet Unfallflucht als eher ein Kavaliersdelikt, was man nicht aufdecken muss. Dann kann man natürlich alle Register ziehen, um ja nicht mit der Polizei zu sprechen. Die wollen einem eh nur was anhängen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 23:57:37 Uhr:


...ein nicht vorhandener Schaden beweist erstmal garnichts. Einen Unfall kann man auch verursachen ohne sich einen Schaden am eigenen Fahrzeug zuzuziehen.

Am Ende wird man überführt, weil das Fahrzeug z.B. an irgendwelchen Aufklebern, speziellen Zubehör- / Anbauteilen, welches vom vermeintlichen Geschädigten angegeben wurde identifiziert wird.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 11. August 2018 um 07:59:18 Uhr:


Was ich hier vermute: Es gibt nur eine mehr oder weniger vage Beschreibung des Unfallflüchtigen/Fahrzeug.
Eventuell ist der Fahrzeugtyp nicht so häufig und die Polizei versucht nun, alle Fahrer vorzuladen.
Dem kann man Folge leisten, muss man aber nicht.
(...)

Etwas ähnliches wollte ich auch schreiben ... und wenn dann 10 fragliche Fahrzeuge übrig bleiben werden die angeschrieben. Davon kommen 8 freiwillig zur Polizei, 2 weitere werden dann womöglich noch besucht. Also wenn wirklich etwas vorgefallen ist, wird man sehr wahrscheinlich auch ohne diese Maßnahme ermittelt ... nur dauert es vielleicht etwas länger und der Fahrer kann sich in der Zwischenzeit an nichts entlastendes mehr erinnern, weil es zu lange her ist. Das wäre dann blöd gelaufen ...

Ich schreib nur was ich machen wuerde.
Ich bin nicht gefahren, also hab ich nix zu befuerchten und geh da hin. Da mein Kumpel geschworen hat das nix war, wuerde ich dort auch die Klappe halten. Sollte dort raus kommen das mein Kumpel gelogen hat, dann waere er die laengste Zeit mein Kumpel. Wuerde dort angeben wer an dem Tag mein Auto hatte und fertig.
Warum ich das machen wuerde? Weil mich das jedesmal ankotzt wenn ich einen Kratzer oder Delle mehr am Auot hab und der Verursacher einfach abhaut. Solche Leute kann ich nicht ab.
Da das Auto ja in Ordnung zu sein scheint, wird es sich am Ende eh erledigt haben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. August 2018 um 06:55:43 Uhr:


Zum xten Mal ist hier bei MT leider niemand in der Lage, den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht herauszuarbeiten. Zivilrechtlich geht es darum, ob es einen Unfall und ob es einen Schaden gegeben hat. Da der TE nach eigener Aussage nicht gefahren ist, könnte er entspannt den Polizeitermin wahrnehmen. Dann wäre wenigstens der Weg für eine Regulierung des Schadens über die Versicherung des Fahrzeuges frei.

Strafrechtlich braucht er ganz sicher keinen Anwalt, denn er ist ja nicht gefahren. Er muss nicht der Vorladung folgen, wäre allerdings als Zeuge zur Aussage über den Fahrer verpflichtet, wenn das kein naher Verwandter war.

Im Ergebnis kann dem TE nichts passieren, wenn er den Termin wahrnimmt. Und da nach Aussage des wirklichen Fahrers ja auch gar nichts war, gibt es auch keinen Grund, diesen schützen zu müssen.

Das Rotmarkierte ist mit Sicherheit falsch. Und inwiefern ist denn die Schadensregulierung auch nur 1 mm weiter, wenn am Fahrzeug des TE exakt nichts ist?

Nach dem von Dir Gesagten braucht nur ein Täter einen Verteidiger und wer einen beauftragt, ist demnach Täter. Finde ich ein bisschen arg flach in der Argumentation. Wer unter Mitwirkung eines Verteidigers freigesprochen wird oder schon zuvor als Verdächtiger/Beschuldigter durch Verfahrenseinstellung aus einer Ermittlung ausscheidet, passt nicht so ganz in diese Logik für Dummies. 😉

Wenn man diesen rechtswidrigen "Einladungen" Folge leistet, unterstützt man gesetzeswidriges Behördenverhalten. Da Vater Staat die Gesetze vorschreibt, fände ich es besser, wenn er sich selbst dran hält. Hinzu kommt, dass mancher Mitarbeiter nur meint, den richtigen kriminalistischen Riecher zu haben und sein Verdacht ihn in der Wahrnehmung der Realität fehlleitet.

Derartigem kann man sich natürlich hingeben und im vollen Gottvertrauen auf den Eintritt der Gerechtigkeit hoffen. ... Es gibt aber anscheinend immer wieder fakenews über Justizirrtümer, wo Betroffene nach vielen Jahren erst wieder ungesiebte Luft atmen dürfen, Lebensläufe durch Fehlermittlungen etc. komplett zerstört wurden oder - in Ländern mit Todesstrafe - zu Unrecht zum Tode verurteilt wurden. Man sollte sowas zuende denken und dann kann man auch solche "kleinen" Falschanschreiben an einen Verdächtigen als Zeugen genausowenig durchgehen lassen, wie die Folter zur Erlangung eines Geständnisses. Es ist eine Frage der Einordnung von Werten. Da versagen leider viele Charaktäre.

Genau, der TE kommt wegen eines Justizirrtums, da an seinem Fahrzeug nichts war, mehrere Jahre in den Knast... 🙄🙄

Du musst es nicht verstehen und meine Meinung auch nicht teilen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 11. August 2018 um 10:58:55 Uhr:


Genau, der TE kommt wegen eines Justizirrtums, da an seinem Fahrzeug nichts war, mehrere Jahre in den Knast... 🙄🙄

😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. August 2018 um 10:04:47 Uhr:



Wenn man diesen rechtswidrigen "Einladungen" Folge leistet, unterstützt man gesetzeswidriges Behördenverhalten. Da Vater Staat die Gesetze vorschreibt, fände ich es besser, wenn er sich selbst dran hält. Hinzu kommt, dass mancher Mitarbeiter nur meint, den richtigen kriminalistischen Riecher zu haben und sein Verdacht ihn in der Wahrnehmung der Realität fehlleitet.

Die Behauptung eine Vorladung der Polizei sei von vorne herein "rechtswidrig", halte ich gelinde gesagt für sehr weit aus dem Fenster gelehnt, durch dich auch durch nichts nichts belegbar und außerdem auch für falsch. Nur weil du evtl. glaubst, mit bestimmten Sachbearbeitern derartige Erfahrung gemacht zu haben, ist das noch kein Grund für derartige Pauschalisierungen. Was man davon halten soll, kann ja jeder für sich entscheiden.

Du stellst hier jeden Sachbearbeiter so dar, dass er, unabhängig davon ob jetzt der wahre Täter ermittelt wird oder irgendein armer unschuldiger Teufel dran glauben muss, nur daran interessiert ist, den Vorgang abzuschließen.

Ich weiß, das Thema hatten wir schon, aber vielleicht gibt es ja auch Juristen, die von sich meinen einzig und allein den richtigen krimnalistischen Riecher zu haben und dadurch den Sinn für die Realität verlieren.

Zitat:

Derartigem kann man sich natürlich hingeben und im vollen Gottvertrauen auf den Eintritt der Gerechtigkeit hoffen. ... Es gibt aber anscheinend immer wieder fakenews über Justizirrtümer, wo Betroffene nach vielen Jahren erst wieder ungesiebte Luft atmen dürfen, Lebensläufe durch Fehlermittlungen etc. komplett zerstört wurden oder - in Ländern mit Todesstrafe - zu Unrecht zum Tode verurteilt wurden. Man sollte sowas zuende denken und dann kann man auch solche "kleinen" Falschanschreiben an einen Verdächtigen als Zeugen genausowenig durchgehen lassen, wie die Folter zur Erlangung eines Geständnisses. Es ist eine Frage der Einordnung von Werten. Da versagen leider viele Charaktäre.

Zu dieser maßlosen und völlig abwegigen Übertreibung, die mit dem diskutierten Fall nichts zu tun hat, hat Tecci6N ja schon was gesagt.

Und jetzt kannst du wieder antworten, dass du recht hast und alle anderen keine Ahnung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. August 2018 um 11:03:58 Uhr:


Du musst es nicht verstehen und meine Meinung auch nicht teilen.

Nein, wie man unter den geschilderten Voraussetzungen zu einem Justizirrtum mit anschließendem Gefängnisaufenthalt kommen kann, verstehe ich in der Tat nicht. Da sind wir dann tatsächlich nicht einer Meinung. Ich bleibe da dann doch eher bei einer realistischeren Betrachtungsweise...

Wow, viele Antworten !

Einer Einlandung zur Polizei muss man nicht folgen. Wenn die Herrschaften etwas möchten, kommen sie selbst. Unfallflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist starker Toback und wird auch entsprechend geahndet.

Nur, wenn sich jemand keiner Schuld bewusst ist, kann er ja bedenkenlos dort hinfahren. Sollte dann Dein Kollege - wie man vielleicht annehmen könnte - gelogen haben, wäre eine Aufklärung aus Deiner Sicht äußerst sinnvoll und angebracht.

Bedenke, die Polizei wird Dir in der Einlandung sicherlich nicht alle ihr bereits vorhandenen Erkenntnisse mitteilen. Drum sollte man auf alles gefasst sein.

Meine persönliche Meinung ist, dass es eine Pflicht ist, bei der Aufklärung mitzuhelfen. Versetze Dich mal die die Lage eines Geschädigten und Du musst erkennen, dass der Unfallgegner alles mögliche macht, um seiner Verantwortung zu entgehen.

Ich ein scheiss Gefühl, gemischt mit Verärgerung, Wut, Mordgelüsten u.v.m.

Schönes WE

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