Vorurteile gegenüber Motorradfahrern
Moin erstmal,
ich hab mir vorhin den Beitrag "Sind Motorradfahrer selber schuld" durchgelesen. Da kam mir ein Kommentar über Motorradfahrer von meiner Freundin im Kopf.
Viele Menschen haben viele Vorurteile gegenüber uns Motorradfahrern. Zum Teil auch berechtigt. Darüber würde ich gerne mit euch gesittet reden.
Worauf ich mich beziehen möchte sind:
Straßensperrungen,
"Angst"/"Hass" und
typische Vorurteile.
Ich werde einfach mal meine Gedanken äußern und ihr seid eingeladen, eure dazu legen.
Straßensperrungen
Im vergangenen Jahr hat man öfters von Straßensperrungen gelesen. Der Grund für diese sei die erhöhte Unfall- und Sterberate von Motorradfahrern und der erhöhte Lautstärkepegel.
Ich persönlich sehe es teilweise Sinnvoll, diese zu sperren. Allerdings nicht vollständig und nicht ganzzeitig. Dies ist allerdings auch abhängig von Straße zu Straße.
Manche Strecken werden von uns zu gerne gefahren, da man mit den Motorrädern schöne Kurven fahren kann. Andere, um das Knie zu schleifen. Andere, zum zur Arbeit zu kommen. Hier oben an der Nordsee (Norden, Aurich, Wilhelmshaven) gibt es leider nicht zu viele davon. Was haltet ihr von den Sperrungen? Ich kann diese aus Gründen Lautstärke verstehen. Allerdings müssen diese doch nicht 24/7 gesperrt sein, oder? Reicht nicht eine Sperre von z.B. 10 Uhr bis 20 Uhr?
Angst und Hass gegenüber Motorradfahrer
Mir ist aufgefallen, dass viele Leute, insbesondere ältere Menschen Vorurteile gegenüber uns haben. Wir sind alle Rowdys, fahren zu extrem (alle!), überholen Riskant auch in Kurven, mal von dem bösen Filtern abgesehen.
Wobei mir ein Trend der Besserung auch aufgefallen ist. Immer mehr, gerade Personen weibl. haben diese Vorurteile nicht mehr. Darüber hab ich auch schon oft genug mit jeweiligen Personen geredet.
Ist es bei euch genauso oder komplett anders?
Vorurteile
Vorurteile. Was gibt es da zu sagen. Wir fahren alle wie bescheuert. Fahren über der Geschwindigkeitsbegrenzung (sowie jeder PKW-Fahrer auch. Kaum einer fährt bei 80km/h max nur 80 km/h, eher 85...90 km/h) und überholen weil wir es "können". Dieser Punkt regt mich am Meisten auf.
Man kann mir nicht erzählen, dass wenn ein PKW-Fahrer die Beschleunigung hat wie ein Motorrad und eine geringere Breite besäße, diese nicht überholen würde. Das wäre identisch als würde ich jeden Golf VII vorwerfen, er würde viel zu Schnell und bescheuert fahren. An jeder Ampel den Fuß aufs Gas haben und jede Ampel ist ein Drag Race?
Kennt ihr diese Vorwürfe?
Das sind ein paar Gedanken, zu denen ich gerne eure Meinung hören würde. Das Thema SSP etc möchte ich nicht nochmal so aufgreifen wie in dem o.g. Post.
Beste Antwort im Thema
Gefühltes Wissen.
99 Antworten
Nochmal, es gibt Brillen.
Ob das immer gleich grauer Star ist oder nur Altersehschwäche lassen wir mal dahin gestellt.
Normal brauche ich beim Fahren keine Brille aber in gewissen Situationen wie Dunkelheit mit Regen und viel Gegenverkehr setze ich freiwillig eine Brille auf.
Bin auch gut über 5stellig.
So ist das halt.
Aber lassen wir das mal jetzt mit dem Thema sonst kommen wir vom eigentlichen viel zu weit ab.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. Oktober 2019 um 20:03:02 Uhr:
Bin auch gut über 5stellig.
Booaaar ... ich werds nur 2stellig schaffen ... *lach*
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. Oktober 2019 um 20:03:02 Uhr:
...
Normal brauche ich beim Fahren keine Brille aber in gewissen Situationen wie Dunkelheit mit Regen und viel Gegenverkehr setze ich freiwillig eine Brille auf.Bin auch gut über 5stellig.
Fünfstellig ist echt krass. Da würd ich auch ne Brille aufsetzen. Ich wär schon froh, wenn ich mal dreistellig alt werden würde.
Vielleicht hat der Käptn drei Stellen hinter dem Komma mitgezählt?
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Oh shit, fällt mir auch grad beim wiederholten lesen auf das ich da wohl Schwachsinn geschrieben habe.
Wäre nicht mal wünschenswert, müsste dann ja immer wieder neue Menschen kennen lernen müssen damit ich nicht irgendwann alleine da stehe🙂🙂😉
Aber ihr wisst schon wie es gemeint war. Aber euer Humor ist erfrischend😉 Weiter so!
Ich lieg voll im Trend. Ein Auge bereits neue Linse drin. Ist besser als vorher mit Brille. 😉
Viele sind ja grundsätzlich der Auffassung, dass eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgereizt werden muss, manche haben dies auch in der Fahrschule so gelernt. Wenn 100 erlaubt ist, ist auch 100 zu fahren! Und wer dies nicht macht, behindert den Verkehrsfluss und ist damit automatisch ohne triftigen Grund zu langsam. Wenn mehrere Fahrzeug dann noch hinterherfahren, fühlt man sich schon in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Und wenn kein Überholen möglich ist, hat der da vorne gefälligst die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle zu ermäßigen oder anzuhalten, um das Überholen zu ermöglichen. So wird es im Allgemeinen dargestellt, aber ist es so korrekt?
Und nun nochmal das Beispiel: Opi dürfte auch mit 65 dahintingeln, mit 20 Autos im Schlepp, ohne das Überholen ermöglichen zu müssen und ohne sich strafbar zu machen!
Hier würde sich zunächst die Frage stellen, darf der Opi mit 65 km/h bei erlaubten 100 km/h auf der Landstraße fahren. Die StVO kennt für Landstraßen keine Mindestgeschwindigkeit, also muss man die Rechtsprechung bemühen. Ein über 20 Jahre altes Urteil wurde ja schon angeführt, in dem ein Gericht zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eine Geschwindigkeit von 40 – 50 km/h, obwohl 100 km/h zulässig sind, auf einer drei Kilometer langen Strecke eine unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsam fahren darstellt, insofern sich dahinter schon nach einem Kilometer eine Fahrzeugschlange von sieben Fahrzeugen gebildet hat.
Hier würde sich nun die Frage stellen, ob die über 20 Jahre alte Rechtsprechung überhaupt noch aktuell bzw. vielleicht schon längst überholt ist. Und 40-50 km/h mögen zu langsam sein, aber gilt dies dann auch für 65 km/h! Wo ist die Grenze zwischen zulässig und unzulässig.
Immerhin dürfen z.B. LKW über 7,5 Tonnen auf Landstraßen nicht schneller als 60 km/h fahren. Ist dies ebenfalls auf einer drei Kilometer langen Strecke eine unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsam fahren, insofern sich dahinter schon nach einem Kilometer eine Fahrzeugschlange von sieben Fahrzeugen gebildet hat? Müssten LKW dann auch die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen oder anhalten, um das Überholen zu ermöglichen? (Rechtsprechung?)
Fragen über Fragen!
Zwecks langsamer fahren als erlaubt ist eben hier § 3 (2) STVO anwendbar. Aber ja, es wird keine klare Grenze erwähnt ab wann der Verkehr deutlich gestört wird. Das würde ein Gericht vermutlich von Einzelfall zu Einzelfall anders entscheiden. Auch wir hier haben sicher unterschiedliche Meinungen dazu. Vielleicht wird in einer Richtlinie oder einer Verordnung zu diesem Paragraphen genaueres erwähnt, wer weiß.
Ich sage ja auch nicht dass ich das Recht auf meiner Seite habe bzw. im Recht bin wenn ich mich über einen langsamer fahrenden Verkehrsteilnehmer aufrege. Ich sage nur dass es mich eben nervt und es mir aufgefallen ist, dass es mittlerweile fast immer und überall so gehandhabt wird. Mehr nicht. Letztendlich muss ich ja damit leben oder ich entscheide mich dazu denjenigen zu überholen. Mit dem Auto fahre ich tendenziell eher hinterher weil die Leistung ein wirklich zügiges Überholen eben nicht ermöglichen. Die Straße muss dazu eben wirklich weit gerade aus gehen, übersichtlich sein und kein Gegenverkehr in Sicht. Auf dem Motorrad überlege ich da wiederum weniger. Überholen und gut. Auch hier nur wenn es die Situation gefahrenlos zulässt. In einer Kurve z.b. überhole ich nicht. Es ist aber eben so dass der Überholweg auf dem Motorrad deutlich kürzer ist. Es mag nicht richtig von mir sein, wenn ich innerorts jemanden in einer 50er Zone überhole weil derjenige 35 bis 40 fährt. Ich müsste auch lügen wenn ich sagen würde ich überhole hier mit 50. Generell drehe ich beim Überholen etwas mehr auf um eben schnell wieder einscheren zu können und bremse dann wieder auf die Geschwindigkeit runter die ich fahren möchte.
Die Sache mit dem LKW hast du dir eigentlich fast schon selber beantwortet. Er DARF nicht schneller fahren. In der Praxis ist das zwar genauso ärgerlich wie ein PKW-Fahrer der 60 fährt obwohl er schneller dürfte und könnte (und PKWs können einfacher überholt werden als ein langer LKW, eventuell noch mit zweitem Anhänger), aber rechtlich ist das ein etwas anderer Sachverhalt.
Zum Thema Vorurteile: Ich habe auch schon gesehen, wie eine Motorradfahrerin vor mir innerorts ein Auto überholte, das vor einem Zebrastreifen stand und den Fußgänger vorbei lassen wollte. Sie nutzte also die Gunst und behinderte den Fußgänger dabei ungehindert die Straße zu überqueren. Das sind z.b. Sachen die macht man einfach nicht und ja, über sowas kann man sich aufregen! Jetzt verstehe ich auch, warum ich auf dem Motorrad Fußgängern an Zebrastreifen immer erst ein Zeichen geben muss damit sie mal loslaufen. Selbst wenn ich sichtlich abbremse und zum Stehen kommen will, bewegen sie sich oft nicht. Erst wenn ich mit dem Kopf nicke oder mit der Hand zeige dass ich sie "passieren" lasse, gehen sie los und bedanken sich. Wofür? Sie haben doch Vorrang...
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 23. Oktober 2019 um 18:53:40 Uhr:
Den grauen Star im Anfangsstadium mit erhöhter Blendempfindlichkeit haben ca.80% der Ü 50 jährigen.
Bis die den mal operieren lassen, weils wirklich nichtmehr geht vergehen im Schnitt 10 Jahre.
Bis dahin fahren aber doch so gut wie alle mit Zul.Vmax plus Tachoabweichung weiter .. 🙂
Gesundheitliche Beeinträchtigungen darf man nicht haben. Die Frage würde dann wohl dahingehend lauten, wusste er es (Vorsatz) oder wusste er es nicht (fahrlässig).
Im übrigen immer wieder gern gesehen, der "Scheibenwischer" der meist älteren Fraktion, wenn ich zu Beginn eines Überholmanövers kurz die Hupe betätige 😛
Im übrigen ist es interessant, wer sich hier wie gut mit den Verkehrsregeln auskennt. Diejenigen die gern große reden schwingen...
Zitat:
@Demogantis schrieb am 24. Oktober 2019 um 05:40:28 Uhr:
Viele sind ja grundsätzlich der Auffassung, dass eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgereizt werden muss (...)
Müssen muss niemand etwas. Und wenn Du oder wer auch immer, aus irgendwelchen Gründen, nur 65 km/h fahren wollt (vorausgesetzt, dass es die Wetter-, Sicht- und Strassenbedingungen zulassen), dann tut es. Ich werde mir nicht die Mühe machen und versuchen euch nachzuweisen, dass ihr gegen irgendeinen § der StVO verstoßt. Wenn es die Wetter-, Sicht- und Strassenbedingungen sowie die Beschilderung zulassen, dann überhole ich euch. Punkt. in diesem Moment beschleunigen oder Zickzack fahren zeigt mehr als nur die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Auch die Begründung, andere vor sich selbst schützen zu wollen, wäre hanebüchen.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 24. Oktober 2019 um 05:40:28 Uhr:
Und nun nochmal das Beispiel: Opi dürfte auch mit 65 dahintingeln, mit 20 Autos im Schlepp, ohne das Überholen ermöglichen zu müssen und ohne sich strafbar zu machen!
Strafbar macht der sich sowieso nicht. Das ist bestenfalls eine OWi.
Die Rechtsprechung sagt dazu, man dürfte ohne triftigen Grund nicht wesentlich langsamer fahren als erlaubt.
Da stellen sich zwei Fragen: was ist ein triftiger Grund und was ist wesentlich. Das zweite kann man sich noch ein Stück weit herleiten, die Rechtsprechung sagt, beim Überholen müsse man wesentlich schneller als der Überholte fahren, was in der Regel mit 20 km/h mehr als erfüllt angesehen werden kann.
Das könnte man natürlich auch umgekehrt sehen und die Auffassung vertreten, wie bei guter Sicht und entsprechenden Bedingungen mehr als 20 km/h unter dem Limit fährt, behindert.
Beim triftigen Grund ist das sicher schwieriger, wobei ich annehmen würde, dass körperliche Einschränkungen des Fahrers schnell zu einer Frage der allgemeinen Fahrtauglichkeit führen können.
Eine absolute Antwort wird es auf diese Frage jedenfalls nie geben. Das werden immer Einzelfallentscheidungen sein.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 24. Oktober 2019 um 05:40:28 Uhr:
Viele sind ja grundsätzlich der Auffassung, dass eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgereizt werden mussFragen über Fragen!
Hast du eigentlich eine amtliche Volksbefragung vorliegen? Oder woher kommt sowas? Wär interessant zu wissen was daran sachlich ist.
Gefühltes Wissen.
😁😁 ...da weiss man instinktiv, wie recht man hat....
Dazu passt die Definition einer Kurve: Ich kann nicht so schnell fahren wie ich dürfte.
Alles andere sind nur mehr oder weniger gekrümmte Geraden.