Vorurteile gegenüber Motorradfahrern
Moin erstmal,
ich hab mir vorhin den Beitrag "Sind Motorradfahrer selber schuld" durchgelesen. Da kam mir ein Kommentar über Motorradfahrer von meiner Freundin im Kopf.
Viele Menschen haben viele Vorurteile gegenüber uns Motorradfahrern. Zum Teil auch berechtigt. Darüber würde ich gerne mit euch gesittet reden.
Worauf ich mich beziehen möchte sind:
Straßensperrungen,
"Angst"/"Hass" und
typische Vorurteile.
Ich werde einfach mal meine Gedanken äußern und ihr seid eingeladen, eure dazu legen.
Straßensperrungen
Im vergangenen Jahr hat man öfters von Straßensperrungen gelesen. Der Grund für diese sei die erhöhte Unfall- und Sterberate von Motorradfahrern und der erhöhte Lautstärkepegel.
Ich persönlich sehe es teilweise Sinnvoll, diese zu sperren. Allerdings nicht vollständig und nicht ganzzeitig. Dies ist allerdings auch abhängig von Straße zu Straße.
Manche Strecken werden von uns zu gerne gefahren, da man mit den Motorrädern schöne Kurven fahren kann. Andere, um das Knie zu schleifen. Andere, zum zur Arbeit zu kommen. Hier oben an der Nordsee (Norden, Aurich, Wilhelmshaven) gibt es leider nicht zu viele davon. Was haltet ihr von den Sperrungen? Ich kann diese aus Gründen Lautstärke verstehen. Allerdings müssen diese doch nicht 24/7 gesperrt sein, oder? Reicht nicht eine Sperre von z.B. 10 Uhr bis 20 Uhr?
Angst und Hass gegenüber Motorradfahrer
Mir ist aufgefallen, dass viele Leute, insbesondere ältere Menschen Vorurteile gegenüber uns haben. Wir sind alle Rowdys, fahren zu extrem (alle!), überholen Riskant auch in Kurven, mal von dem bösen Filtern abgesehen.
Wobei mir ein Trend der Besserung auch aufgefallen ist. Immer mehr, gerade Personen weibl. haben diese Vorurteile nicht mehr. Darüber hab ich auch schon oft genug mit jeweiligen Personen geredet.
Ist es bei euch genauso oder komplett anders?
Vorurteile
Vorurteile. Was gibt es da zu sagen. Wir fahren alle wie bescheuert. Fahren über der Geschwindigkeitsbegrenzung (sowie jeder PKW-Fahrer auch. Kaum einer fährt bei 80km/h max nur 80 km/h, eher 85...90 km/h) und überholen weil wir es "können". Dieser Punkt regt mich am Meisten auf.
Man kann mir nicht erzählen, dass wenn ein PKW-Fahrer die Beschleunigung hat wie ein Motorrad und eine geringere Breite besäße, diese nicht überholen würde. Das wäre identisch als würde ich jeden Golf VII vorwerfen, er würde viel zu Schnell und bescheuert fahren. An jeder Ampel den Fuß aufs Gas haben und jede Ampel ist ein Drag Race?
Kennt ihr diese Vorwürfe?
Das sind ein paar Gedanken, zu denen ich gerne eure Meinung hören würde. Das Thema SSP etc möchte ich nicht nochmal so aufgreifen wie in dem o.g. Post.
Beste Antwort im Thema
Gefühltes Wissen.
99 Antworten
Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, langsamer (als die erlaubte Geschwindigkeit) fahren will oder muss, dann soll er das tun. Sobald es der Strassenzustand, die Wetterbedingungen und die StVO zulassen, setze ich den Blinker und überhole. Wenn sich der Langsamfahrer dann genötigt sieht, die StVO nach eigenem Gutdünken selbst in die Hand zu nehmen, und meine Aktion in irgendeiner Weise zu behindern oder zu gefährden, dann ist das alles andere als vernünftig.
Wie wir gelesen haben, ist der Demagoge ja ein Verfechter der Vernunft und der StVO. Und er hätte kein Problem damit, so hat er mal verkündet, als Langsamfahrer die oben geschilderte Aktion durchzuziehen. Jetzt, wo ich so darüber nachdenke, scheint das seine Art der Kundenakquise zu sein.
Bei dem Weg: "Gesunder Menschenverstand" ist für mich ein übles Reizwort. Es meint sicherlich etwas Positives, aber ich muss dabei immer an die "Volksgesundheit" denken. Und die hat für mich eine eindeutig negative Konnotation.
Jeder darf hier sein persönliches Empfinden äußern. Man muss diese Äußerungen ja nicht beachten wenn sie einen stören. Aber zum Thema Rechtsprechung: § 3 (2) STVO besagt "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." Wer in einer 50er Zone 40 fährt, behindert sicher nicht derartig den Verkehrsfluss, okay. Wer in einer 50er Zone aber 20 fährt, schon! Gestern Abend wieder erlebt.
Das man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausreizen muss, mag einerseits stimmen. Aber grenzenlose Freiheit hat man bei der Wahl der Geschwindigkeit auch wiederum nicht. Es hat eben seine Gründe warum hier und da 50, 70 oder 100 erlaubt sind. Meine Fahrlehrer (damals beim Auto und letztes Jahr beim Motorradführerschein) haben mich darauf getrimmt auch soweit so schnell zu fahren wie es erlaubt ist bzw. am besten etwa 5 km/h langsamer zu fahren (soweit möglich). War ich grundlos langsamer, wurde ich aufgefordert etwas mehr Gas zu geben. Hat zwar jetzt wieder nichts mit der Rechtsprechung zu tun. Ist mir aber egal.
Und dann gibt es ja noch die Geschichte in Österreich wo ein Bummscontainerschlepper dahingeschlichen ist bis die Motorräder ihn im Überholverbot überholt haben. Rausgezogen soll dann er worden sein wegen verleitens zum gefährlichen überholen weil er unnötig langsam fuhr. Ob wahr oder Urban Legend kann ich aber nicht sagen. 😉
Zitat:
@Silesia schrieb am 23. Oktober 2019 um 07:40:22 Uhr:
Meine Fahrlehrer (damals beim Auto und letztes Jahr beim Motorradführerschein) haben mich darauf getrimmt auch soweit so schnell zu fahren wie es erlaubt ist bzw. am besten etwa 5 km/h langsamer zu fahren (soweit möglich). War ich grundlos langsamer, wurde ich aufgefordert etwas mehr Gas zu geben.
Bei der Fahrprüfung zum Autoführerschein bin ich, wo es möglich und erlaubt war, immer Tacho 50 gefahren. Nach der bestandenen Prüfung sagten mir Fahrlehrer und Prüfer, dass ich auch schneller hätte fahren können. Ich wette, die hätten mich, wäre ich Strich 55 gefahren, gnadenlos durchfallen lassen - mit der Begründung, dass ich bei ausgeschilderten 50 nicht 55 fahren darf.
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Theorie und Praxis - hab mal ein Bußgeldverfahren gehabt, wo der Betroffene im verkehrsberuhigten Bereich um die 20 km/h fuhr und geblitzt wurde. Verfahren wurde eingestellt, mit dem erhobenen Zeigefinger des (ortskundigen, weil dort wohnhaften) Richters, man solle doch einfach die andere Straße nehmen.
Ein paar Tage später überholte mich dieser Richter in dem verk. Bereich, als ich mit rund 10 km/h dahin schlich.
Ein Verkehrsrichter muss keine Fahrerlaubnis haben.
Zitat:
@schredder66 schrieb am 23. Oktober 2019 um 08:33:11 Uhr:
Zitat:
@Silesia schrieb am 23. Oktober 2019 um 07:40:22 Uhr:
Meine Fahrlehrer (damals beim Auto und letztes Jahr beim Motorradführerschein) haben mich darauf getrimmt auch soweit so schnell zu fahren wie es erlaubt ist bzw. am besten etwa 5 km/h langsamer zu fahren (soweit möglich). War ich grundlos langsamer, wurde ich aufgefordert etwas mehr Gas zu geben.Bei der Fahrprüfung zum Autoführerschein bin ich, wo es möglich und erlaubt war, immer Tacho 50 gefahren. Nach der bestandenen Prüfung sagten mir Fahrlehrer und Prüfer, dass ich auch schneller hätte fahren können. Ich wette, die hätten mich, wäre ich Strich 55 gefahren, gnadenlos durchfallen lassen - mit der Begründung, dass ich bei ausgeschilderten 50 nicht 55 fahren darf.
Vielleicht hängt's vom Prüfer ab.
Bei meiner Prüfung (Motorrad) hat der Tacho in Tempo 30 Zonen auch 34 oder 35 angezeigt (kurzzeitig); aber zum Bestehen hat's gereicht.
Zitat:
@schredder66 schrieb am 23. Oktober 2019 um 07:39:19 Uhr:
Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, langsamer (als die erlaubte Geschwindigkeit) fahren will oder muss, dann soll er das tun. Sobald es der Strassenzustand, die Wetterbedingungen und die StVO zulassen, setze ich den Blinker und überhole. Wenn sich der Langsamfahrer dann genötigt sieht, die StVO nach eigenem Gutdünken selbst in die Hand zu nehmen, und meine Aktion in irgendeiner Weise zu behindern oder zu gefährden, dann ist das alles andere als vernünftig.
Das ganze hat leider auch seine Grenzen. Sobald die Möglichkeit des Überholens besteht und auch durchgeführt werden kann, ist alles im grünen Bereich (etwa Autobahn). Verursacht der "langsamfahrende" jedoch eine Kolonne, so ist dies unter Buße zu stellen. Die STVO sieht dort nur Wetter und technische Einschränkungen vor. Der Gesundheitszustand erfüllt schon wieder den Punkt "Vorsatz", den Gemütszustand lassen wir lieber aussen vor 😛
Strafbares Beispiel, "Opi" bei strahlendem Sonnenschein mit 80 auf der Landstrasse (100 erlaubt) dahintingeln... Klar, zu seiner Führerscheinprüfung in der DDR durfte man nur 80, er sieht sich ebenfalls nicht in der Lage 100 auf der Landstrasse zu fahren... Im schlimmsten Fall Vorsatz und Führerschein weg... Muss nur einer glaubhaft einreichen.
Opi dürfte auch mit 65 dahintingeln, mit 20 Autos im Schlepp, ohne das Überholen ermöglichen zu müssen und ohne sich strafbar zu machen! Alles andere ist nur ein rein persönliche Interpretation der StVO bzw. eine enge Auslegung der StVO, um ein schnelles vorrankommen zu begründen. Die StVO ist aber ganz entspannt, ebenso wie die VwV-StVO, die Polizei und die Gerichte! Aber macht mal weiter, ist bestimmt unterhaltsam!😉
Herrlich... immer diese Weisheiten!
https://www.bussgeldkatalog.org/zu-langsam-fahren/
StVo § 3 Geschwindigkeit
...
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Die VwV-StVo enthält zu §3 lediglich
(1)Sattelkraftfahrzeuge zur Lastenbeförderung sind Lastkraftwagen im Sinne der StVO.
Das ist also ziemlich eindeutig ... komplexer ist die Frage der Nachweisbarkeit eines nicht-"triftigen Grundes"!
Und mal ein Gerichtsurteil dazu:
"Der Betroffene fuhr auf einer unübersichtlichen, drei Kilometer langen Strecke mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, obwohl 100 km/h zulässig waren und sich hinter ihm schon nach einem Kilometer eine Fahrzeugschlange von sieben Fahrzeugen gebildet hatte. Das Gericht sah darin eine unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren." (Az.: OWi 372 Js 59889/96)
OK. 20.- Verwarnungsgeld also.
Jetzt wissen wir es.
Übrigens dürfte „Opi“ bei strahlendem Sonnenschein, bedingt durch seinen grauen Star, sich stärker als andere geblendet fühlen und darf dann auch mal mit 60 statt 80 oder 100 fahren.
Keinerlei Vorsatz oder Gefahr für den Führerschein, sondern vorbildliches, Verantwortungsvolles Handeln! 🙂
Ne ne, dann darf er wegen Sehproblemen gar nicht fahren oder brauch eine entsprechende Brille.
So einfach aus so einem Grund langsamer fahren iss nicht.
Die vorherrschenden Bedingungen die eine Sichtbehinderung begründen müssen wenn für alle gelten.
§ 5 StVO
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Also regelmäßig rechts ran, damit ihn mehrere Fahrzeuge überholen können.
Ob er denn eine MPU mit diesem Sehfehler bestehen würde? Verantwortungsvolles Handeln sähe beim Opi übrigens anders aus, sitzen auf dem Beifahrersitz z.B.
Den grauen Star im Anfangsstadium mit erhöhter Blendempfindlichkeit haben ca.80% der Ü 50 jährigen.
Bis die den mal operieren lassen, weils wirklich nichtmehr geht vergehen im Schnitt 10 Jahre.
Bis dahin fahren aber doch so gut wie alle mit Zul.Vmax plus Tachoabweichung weiter .. 🙂
Mist, dann liege ich außerhalb der Norm. Bin längst Ü60. Vielleicht aber auch nur Glück und ich gehöre zu den ca. 20%.