Vorsicht, wenn ihr in die Eifel fahrt!
Scheinbar sind wieder Motorradhasser unterwegs 😠
http://www.aachener-zeitung.de/...tzter-polizei-ermittelt-1.798395?...
Beste Antwort im Thema
Na wunderbar, mal wieder meine Hausstrecke.
Langsam vergeht einem die Lust auf's Moppedfahren.
Vor 2 Jahren hatten wir hier 2 lustige Vögel, die Stahlseile über die Fahrbahn gespannt haben und jetzt das.
Mal ein entspannten Ründchen drehen ist so nicht mehr drin.
Ich bin eigentlich ein Freund des Rechtsstaates, aber in diesem Fall wäre es mr schon fast lieber wenn er nicht unbedingt von der Polizei erwischt wird sondern von "anderen"....
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Mord oder Mordversuch wird nicht mel versucht anzuklagen...Wenn auf versuchten Todschlag angeklagt wird es schon "viel" denke aber auch das dabei einer Bewährungsstrafe endet!
Bis jetzt weiß man nur, dass die Polizei einen dringend Tatverdächtigen festgenommen hat. Alles andere ist reine Spekulation. Der Pressemitteilung von heute nachmittag war zu entnehmen, dass der TV offensichtlich geistig verwirrt ist.
Personen, die nicht schuldfähig sind, können keine Straftat begehen. Demzufolge wird in dem Fall gar nichts angeklagt. Weder ein versuchter Mord, noch ein versuchter Totschlag.
Die Tatbestände kann man in den § 211 bzw. 212 StGB nachlesen.
Den anderen zitiere ich lieber wörtlich:
§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
So verwirrt kann der Kerl doch nicht sein. Ich mein das ausbringen der Ölspuren und Leuchtstoffröhren auf den Einfahrtsrouten bedarf doch schon gewisser Planung und Beschaffung.
Ich denke nicht, dass das jemand von uns in irgendeiner Form beurteilen kann. Der Festgenommene wird einem Arzt vorgeführt. Wenn ich die Pressemeldung richtig lese, wurde er in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Da haben Fenster keine und Türen nur außen Griffe.
Die Einweisung erfolgt aufgrund ärztlicher Indikation.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer StörungenOhne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat [...] wegen Schwachsinns [...] unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen [...].
Was ist die Definition von Schwachsinn? Schwache Sinne hat jeder ältere Mensch mit einer Seh- und Hörschwäche. 😛
Schwachsinn im Sinne "seelischer Abartigkeiten", ist das irgendwo festgelegt und definiert?
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Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
[•••]n, dass der TV offensichtlich geistig verwirrt ist.Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Mord oder Mordversuch wird nicht mel versucht anzuklagen...Wenn auf versuchten Todschlag angeklagt wird es schon "viel" denke aber auch das dabei einer Bewährungsstrafe endet!
Ach. Oben stand ja schon, dass das n Nazi ist - jetzt ahch noch ne irre Transe (tv)!!!!!!
Egal - und wenn der mit nem Hakenkreuzröckchen rumhopst. Der gehört in ne Gemeinschftszelle
die bereist mit Bikern belegt ist.. Da findet sich sicher was.
@agro-monkey:
Ich bin über diese beiden Begriffe auch erstaunt gewesen. Nun muss man wissen, dass unser Strafgesetzbuch sehr alt ist und auf das am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück geht.
Da sind vereinzelt Begriffe geblieben, die man heute anders formulieren würde. Man muss dazu wissen, dass eine Änderung des StGb nicht so ganz einfach ist. Das deutsche Gesetzgebungsverfahren ist langwierig
In der Tat hast Du Recht, dass jedes Tatbestandsmerkmal eines Gesetzes in zahlreichen Kommentaren und Auslegungen definiert ist. Über einzelne TBM wurden ganze Bücher geschrieben.
Aus dem Kopf weiß ich das nicht. Ich denke, darüber entscheiden ärztliche Gutachter.
Recht Gerechtigkeit und Wahrheit
sind durchaus unterschiedliche Sachen
Dies ist mir auch durchaus präsent.
Persönlich ist es mir aber s...egal!
wenn jemand seine Drecks.SC... Karre benutzt mich von meinem Mopped zu befördern ist nicht dabei eine Sachbeschädigung zu begehen. Punkt....
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
wenn jemand seine Drecks.SC... Karre benutzt mich von meinem Mopped zu befördern ist nicht dabei eine Sachbeschädigung zu begehen. Punkt....
Natürlich nicht. Wie kommst Du auch auf sowas ?
Der begeht einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, eine Körperverletzung und sonstwas noch. Deshalb ist der Mann auch verurteilt worden. lediglich der Vorwurf der gef. KV musste fallen gelassen werden, weil er nicht tatbestandsmäßig war.
Für Leute ohne juristische Kenntnisse schwer zu verstehen, das gebe ich zu.
Meinetwegen. Ich will es aber nicht zum dritten Mal erklären. Man kann die Begründung in dem thread von Lewellyn nachlesen.
Oder direk im Urteil:
http://openjur.de/u/671225.html
Der maßgebende Absatz:
Einer Verurteilung nach dem in der Liste der angewendeten Vorschriften insofern allein aufgeführten § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB steht die Rechtsprechung des Senats entgegen, wonach in Fällen, in denen eine Person nach einem gezielten Anfahren mit einem Kraftfahrzeug stürzt, die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB voraussetzt, dass bereits durch den Anstoß eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und damit eine körperliche Misshandlung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ausgelöst worden ist. Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen, die nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind, können dagegen für sich allein die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht tragen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 [juris Rn. 12] mwN).
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Für Leute ohne juristische Kenntnisse schwer zu verstehen, das gebe ich zu.
Es scheinen sich vor allem immer wieder Leute damit äußerst schwerzutun, anstatt ihrer Vorurteile auch mal ein paar Fakten und Zusammenhänge zur Kenntnis zu nehmen.
Ich finde es übrigens erstaunlich, mit welchem Ehrgeiz und Aufwand die Polizei die Allgäu-Anschläge untersucht. Ich sehe da nix von wegen "Motorradfahrer sind Menschen 2. Klasse". Dass sie den Täter noch nicht gefasst haben, ist bitter, kann aber nicht pauschal der Polizei angelastet werden.
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Es scheinen sich vor allem immer wieder Leute damit äußerst schwerzutun, anstatt ihrer Vorurteile auch mal ein paar Fakten und Zusammenhänge zur Kenntnis zu nehmen.Ich finde es übrigens erstaunlich, mit welchem Ehrgeiz und Aufwand die Polizei die Allgäu-Anschläge untersucht. Ich sehe da nix von wegen "Motorradfahrer sind Menschen 2. Klasse". Dass sie den Täter noch nicht gefasst haben, ist bitter, kann aber nicht pauschal der Polizei angelastet werden.
Ich war leider nicht in der Lage, es so genau auf den Punkt zu bringen. Da merkt man den Profi-Journalisten.
Ein dickes "Danke" von mir, sampleman.
Ein Profi Journalist hätte aber schon gelesen,
das die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen hat.
Das dürfte ihm nicht aufgefallen sein.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Ein Profi Journalist hätte aber schon gelesen,
das die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen hat.
Das dürfte ihm nicht aufgefallen sein.
Naja... wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Viktor12V. 😉
Im Gegensatz zu Dir kann der Profi-Journalist nämlich zwischen den Fällen in der Eifel, wo es einen Verletzten gab und der Täter gefasst wurde;
und den Fällen im Allgäu, wo es einen Toten gab und der Täter noch nicht gefasst wurde, unterscheiden.
Das dürfte Dir nicht aufgefallen sein.
PS: Die Sache mit dem "Rammen" hat mit den Ölanschlägen nichts zu tun. Das war eine einseitige und tendenziöse Berichterstattung im Handelsblatt über eine strafrechtliche Feinheit, die die Wenigsten hier verstehen. Falls Dir das aufgefallen ist 🙄
Sorry moppedsammler!
Nahezu jeder der sich mal mit dem BGB Preisschild auseinander gesetzt hat versteht den juristischen Zusammenhang. Nur ist es einfach Blödsinn (aus nicht juristischer Sicht) das Vergehen danach zu bewerten ob der Fahrer des Pkws die Kniescheibe oder die Fußraste getroffen hat.
Tut mir leid, das ist einfach nur scheisse. Ja, es lässt sich juristisch erklären aber gerecht ist es trotzdem nicht. Und jeder Depp hat die Argumentation nach StGB verstanden.