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Vorsicht, wenn ihr in die Eifel fahrt!

Themenstarteram 3. April 2014 um 17:31

Scheinbar sind wieder Motorradhasser unterwegs :mad:

http://www.aachener-zeitung.de/...tzter-polizei-ermittelt-1.798395?...

Beste Antwort im Thema

Na wunderbar, mal wieder meine Hausstrecke.

Langsam vergeht einem die Lust auf's Moppedfahren.

Vor 2 Jahren hatten wir hier 2 lustige Vögel, die Stahlseile über die Fahrbahn gespannt haben und jetzt das.

Mal ein entspannten Ründchen drehen ist so nicht mehr drin.

Ich bin eigentlich ein Freund des Rechtsstaates, aber in diesem Fall wäre es mr schon fast lieber wenn er nicht unbedingt von der Polizei erwischt wird sondern von "anderen"....

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Du brauchst Dich bei mir nicht zu entschuldigen. :p Ich bin weder für das StGB noch für die Rechtsprechung des BGH verantwortlich. Ich wollte nur das erklären, was ganz offensichtlich eben nicht jeder Depp verstanden hat. ;)

am 22. April 2014 um 10:48

Falls jemand den Tatbestand "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" mit Kuscheljustiz verwechselt, hier nochmal Auszüge des StGB zum Nachlesen:

Zitat:

§ 315b

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vergleiche bitte mit Totschlag:

Zitat:

§ 212

Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Also unter dem Strich kann ein Gericht ziemlich ähnliche Strafe verhängen.

Hallo:)

Bitte schaut Euch in diesem Zusammenhang mal diesen Fred an:

http://www.motor-talk.de/.../...r-brauche-mal-eure-hilfe-t4930908.html

Vielen Dank!!:)

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Ein Profi Journalist hätte aber schon gelesen,

das die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen hat.

Das dürfte ihm nicht aufgefallen sein.

Naja... wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Viktor12V. ;)

Lass mal den armen Viktor, das MT ist sein ganzes Leben, mehr hatt er nun mal nicht.

19000 "Beiträge" sagt doch schon alles, die schreibt man nicht mal über Nacht.

Du hast die über 5.000 Blogbeiträge vergessen :D

Danke für den Beweis das Du echt nen Sockenschuß hast. Aber wer sonst keine Hobbys hatt.

Ich werd jetzt eins meiner Bike´s bewegen, regnet grad net :D

wenn du meinst, das ich keine anderen Hobbys habe,

lass ich dich in deinem Glauben!

Ich muß halt so einiges am PC bei meinen anderen (ehrenamtlichen) Hobbys machen,

und da läuft halt MT ganz einfach mit

am 7. Mai 2014 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

wenn du meinst, das ich keine anderen Hobbys habe,

lass ich dich in deinem Glauben!

Ich muß halt so einiges am PC bei meinen anderen (ehrenamtlichen) Hobbys machen,

und da läuft halt MT ganz einfach mit

Ja Viktor - und gemeinsam mit der Beschreibung deines Kübelwagens zeichnet sich für interpretationsfreudige Menschen ein recht klares Bild deiner Lebenssituation und lädt zur Mutmaßung ein. Doch selbst wenn diese zutrifft, ist das keine Freikarte dafür, völlig unangebrachten oder gar beleidienden Nonsens in den unterscheidlichsten Themen unterzubringen. Vor allem dann nicht, wenn man nur Zaungast einer themenorientierten Gemeinschaft ist.

Daher gibt es wirklich nichts, was die Vielzahl deiner Beiträge irgendwie so wertig macht, dass man extra noch darauf hinweist.

Es sei denn, man hat nix anderes. Dann ist diese Wertigkeit allerdings lediglich dein subjektives Empfinden.

..denk' mal drüber nach..

Viktor hat den letzten Satz seiner Signatur verändert. :D

das hast du jetzt ërst bemerkt?

ich hab 4 Rëchdschraipvela ausgebessert

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