Vorsicht, wenn ihr in die Eifel fahrt!
Scheinbar sind wieder Motorradhasser unterwegs 😠
http://www.aachener-zeitung.de/...tzter-polizei-ermittelt-1.798395?...
Beste Antwort im Thema
Na wunderbar, mal wieder meine Hausstrecke.
Langsam vergeht einem die Lust auf's Moppedfahren.
Vor 2 Jahren hatten wir hier 2 lustige Vögel, die Stahlseile über die Fahrbahn gespannt haben und jetzt das.
Mal ein entspannten Ründchen drehen ist so nicht mehr drin.
Ich bin eigentlich ein Freund des Rechtsstaates, aber in diesem Fall wäre es mr schon fast lieber wenn er nicht unbedingt von der Polizei erwischt wird sondern von "anderen"....
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von der bösen Hexe
Dazu noch mit Doppelaccount 🙄. Armselig wenn einer seine eigenen Kommentare liken muss.
Das Doppelaccount musst du erst beweisen,
eigentlich könnte ich hier auch auf die Hupe drücken,
wenn du so eine Anschuldigung gegen mich stellst,
hier im öffentlichen Forum.
Das wird der Ritter schon überprüft haben.
Leute, Leute...Der Victor ist ein lustiger Typ, der gern im BT schreibt.
Man kann seine Witze gut finden (manche sind es), oder von anderen genervt sein (das ist auch verständlich). Blöde Kommentare einfach ignorieren.
Der ist nicht der Killer mit den Ölflaschen.
Bitte nicht verwechseln.
Und weiter geht's 😠
http://www.presseportal.de/.../pol-dn-boeswillige-absicht
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Öl, Leuchtstoffröhren, Hakenkreuze. Sympathischer Typ. 😠
Mal sehen, ob der auch wirklich verurteilt wird.
Wird bestimmt ne Bewährungsstrafe. Mehr nicht. 🙄
Nee - der macht sicher auf Dachschaden und landet dann in einer beschaulichen Klappsmühle mit Sonntagskuchen..
Wetten?!
Ne, da ist mir die Wahrscheinlichkeit zu hoch, dass du gewinnst 😉
Für eine ernsthafte Strafe hätte mehr passieren müssen. Hat der Knallkopp nochmal Glück gehabt.
Die Ölanschläge in der Eifel scheinen aufgeklärt zu sein.
Es wurde eine Person als Tatverdächtiger festgenommen.
Siehe auch diesen Artikel.
Da kann man nur gratulieren, dass der Täter gefasst wurde.
Zitat:
Original geschrieben von muhmann
Öl, Leuchtstoffröhren, Hakenkreuze. Sympathischer Typ. 😠Mal sehen, ob der auch wirklich verurteilt wird.
Wenn sie ihm die Tat nachweisen können - warum nicht?
Zitat:
Wird bestimmt ne Bewährungsstrafe. Mehr nicht. 🙄
Da würde ich nicht drauf wetten. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sehen die Ermittler einen klaren Tötungsvorsatz als gegeben an. Dadurch, dass der Täter Mittel einsetzte, deren Wirkung er nicht kontrollieren kann (er hat nicht das Motorrad EINES bestimmten Opfers präpariert sondern an vielen verschiedenen Orten Fallen gestellt), kommt noch das Element der Heimtücke hinzu. Wenn sie ihn wegen Mord oder Mordversuch anklagen, dann lautet das Strafmaß zwingend lebenslänglich. Wenn sie ihn wegen Totschlages anklagen, dann kriegt er mindestens fünf Jahre, und auch die kann man nicht zur Bewährung aussetzen.
Solange keine anderen Indizien zwingend gegen eine Verurteilung sprechen (z.B. Geisteskrankheit), sitzt der Täter auf jeden Fall. Wird er für unzurechnungsfähig erklärt, dann kommt er in die geschlossene Psychatrie, und die ist nach Aussagen von Gustl Mollath schlimmer als Knast.
Und wenn der Mann tatsächlich trotz erwiesener Schuld frei kommt, dann steht doch bestimmt drei Tage später in der "B*ld": Hier wohnt der Ölbomben-Terrorist! Und dann hat er glaube ich richtig Spaß...
grummel....
dann war zwar mein Stammform schneller aber ihr auch!
Mord oder Mordversuch wird nicht mel versucht anzuklagen...
Wenn auf versuchten Todschlag angeklagt wird es schon "viel" denke aber auch das dabei einer Bewährungsstrafe endet!
Motorradfahrer sind eh nur Menschen 2ter Klasse!
siehe das Urteil Rammen des Motorradfahrers
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Motorradfahrer sind eh nur Menschen 2ter Klasse!
siehe das Urteil Rammen des Motorradfahrers
Ich habe schon zweimal versucht, diesen Irrtum aufzuklären.
Der "Rammer" wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Der BGH hat lediglich festgestellt, dass es sich aufgrund fehlenden direkten Kontaktes zwischen Tatmittel und Körper des Verletzten tatbestandsmäßig um keine gef. KV handelt. Das ist absolut korrekt.
Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob der auf einem Motorrad, auf einem Trike oder in einem PKW gesessen ist.